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Verurteilung wegen des Bestreitens der Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern kein Verstoß gegen Meinungsäußerungsfreiheit [Art. 19 IPBPR] / Fall Faurisson

  • Der Beitrag übersetzt die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte im Fall Faurisson. Der französische Wissenschaftler war strafrechtlich belangt worden, weil er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern geleugnet hatte. Der Ausschuß kommt zu dem Ergebnis, daß die Verurteilung eine zulässige Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit darstelle. In der Anmerkung wird der Fall in die bisherige Rechtsprechung des Menschenrechtsausschusses zur Meinungsäußerungsfreiheit eingeordnet.

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Metadaten
Author details:Norman WeißORCiDGND
Publication type:Article
Language:German
Year of first publication:1998
Publication year:1998
Release date:2017/03/24
Source:Europäische Grundrechte Zeitschrift. - 25 (1998), S. 271 - 276
Organizational units:Zentrale und wissenschaftliche Einrichtungen / MenschenRechtsZentrum
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