TY - JOUR A1 - Wagner, Christoph T1 - Kommunikation in sozialen Medien und Grundrechte BT - zur Drittwirkung der Meinungsfreiheit und Ausgestaltung einer dienenden Medienfreiheit JF - Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht Y1 - 2022 SN - 0177-6762 IS - 12 SP - 861 EP - 869 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - BOOK A1 - Petersen, Jens T1 - Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen BT - zivilrechtliche Prüfungsgespräche T3 - Jura Studienbuch Y1 - 2022 SN - 978-3-11-079745-9 SN - 978-3-11-079741-1 PB - de Gruyter CY - Berlin ET - 5. Aufl. ER - TY - BOOK A1 - Petersen, Jens T1 - Vicos Kulturgeschichte des Rechts Y1 - 2022 SN - 978-3-11-071859-1 SN - 978-3-11-071846-1 PB - de Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Die Treuepflicht der Beamten JF - Zeitschrift für das juristische Studium N2 - Das BVerwG hat mit Urt. v. 2.12.2021 einen Beamten wegen Verstoßes gegen seine Treuepflicht aus dem Dienst entfernt (I.). Dies gibt Anlass dazu, die historischen Wurzeln (II.) die- ser Pflicht und ihre gegenwärtige Ausgestaltung auf Bundes- und Landesebene (III.) zu betrachten. Im Einzelnen sind da- bei der Verpflichtete (IV.), der Berechtigte (V.) und der Inhalt dieser Pflicht (VI.) zu untersuchen. Zudem ist ihre Durch- setzbarkeit zu erörtern (VII.), bevor eine Schlussbetrachtung den Beitrag abrundet (VIII.). Y1 - 2022 UR - https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2022_2_1600.pdf SN - 1865-6331 VL - 15 IS - 2 SP - 172 EP - 176 PB - Universität Mainz CY - Mainz ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman A1 - Lanzl, Theresa T1 - Die wechselvolle Geschichte der Mitgliedschaft Russlands im Europarat JF - Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht N2 - Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch die Europäische Menschenrechtsarchitektur ins Wanken gebracht. Der Europarat reagierte schnell und beendete die Mitgliedschaft der Russischen Föderation. Aus diesem Anlass blickt der Beitrag zurück auf die wechselvolle Geschichte der Mitgliedschaft Russlands im Europarat. Seit dem Beitritt vor 26 Jahren haben Konfrontationen die – oftmals kurzen– Phasen der Kooperation überschattet. Das wirft die Frage auf, inwieweit die „Politik des Dialogs“ gegenüber der Russischen Föderation geeignet war, die Menschenrechtslage in Russland zu verbessern. Der Beitrag legt zudem die rechtlichen Grundlagen von Beitritt und Ende der Mitgliedschaft dar und untersucht, wie sich der Ausschluss auf die Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auswirkt. Der Ausschluss Russlands stellt einen Wendepunkt dar. Zwar wird damit ein potenziell gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Jedoch entsteht durch die geschlossene Reaktion der restlichen Mitgliedstaaten auch ein Momentum für Reformen und eine Rückbesinnung auf das Gründungsziel des Europarates – die kollektive Durchsetzung der Menschenrechte. N2 - The Russian war of aggression on Ukraine has also shaken the European human rights architecture. The Council of Europe reacted quickly and terminated the Russian Federation's membership. On this occasion, the article looks back at the chequered history of Russia's membership in the Council of Europe. Since its accession 26 years ago, confrontations have overshadowed the - often brief - phases of cooperation. This raises the question of the extent to which the "policy of dialogue" towards the Russian Federation was suitable for improving the human rights situation in Russia. The article also sets out the legal basis for accession and the end of membership and examines how the exclusion affects the applicability of the European Convention on Human Rights (ECHR). Russia's exclusion represents a turning point. To be sure, it sets a potentially dangerous precedent. However, the united response of the remaining member states also creates momentum for reform and a return to the founding purpose of the Council of Europe - the collective enforcement of human rights. KW - Europarat KW - Russische Föderation KW - Ende der Mitgliedschaft Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.17104/0044-2348-2022-4-801 SN - 0044-2348 SN - 0172-4770 VL - 82 IS - 4 SP - 801 EP - 829 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Börner, René T1 - Die Dogmatik des Verwertungsverbots im Spiegel der Mühlenteichtheorie BT - ein Beitrag zu Wahrheit und Kommunikation im Strafprozess JF - Strafverteidiger N2 - Auf dem Nordseetreffen des Deutsche Strafverteidiger e.V. Anfang Juli 1996 nahm eine Theorie ihren Anfang, die schon allein wegen ihrer drei Begründer Beachtung verdient. Mit Claus Roxin, Gerhard Schäfer und Gunter Widmaier treten namhafte Vertreter der deutschen Strafrechtswissenschaft, des BGH sowie der Strafverteidigung geschlossen für die Rechtsposition des Angeklagten ein. Was sich in lebendiger Diskussionen als Standpunkt entwickelte, wurde damals vergnügt in Anlehnung an den Tagungsort als »Mühlenteichtheorie« bezeichnet und schließlich rund zehn Jahre später unter dem Titel »Die Mühlenteichtheorie – Überlegungen zur Ambivalenz von Verwertungsverboten« publiziert. Bis dahin bestand Gelegenheit, erste Auswirkungen des entwickelten Gedankens in der Rechtsprechung des BGH sowie auch Kritik im Schrifttum in den Blick zu nehmen. Seither sind abermals fünfzehn Jahre verstrichen – und es wurde ruhig um die Mühlenteichtheorie. KW - Beweiswürdigung KW - entlastender Inhalt Y1 - 2022 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/7437f47c-f96e-3a02-a044-6726be76f4d4 SN - 0720-1605 VL - 42 IS - 12 SP - 806 EP - 814 PB - Carl Heymanns Verlag CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus T1 - Der Luftzwischenfall über Belarus BT - eine luftrechtliche Betrachtung JF - Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht Y1 - 2020 UR - https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/zlw_2022_01_0037.pdf SN - 0340-8329 VL - 71 IS - 1 SP - 37 EP - 46 PB - Wolters Kluwer CY - Hürth ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus T1 - Privatisierung der Raumfahrt BT - eine weltraumrechtliche Bestandsaufnahme JF - Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL N2 - Während Raumfahrt lange Zeit eine staatliche Angelegenheit war, nehmen in jüngerer Zeit die Weltraumaktivitäten privater Raumfahrtunternehmen kontinuierlich zu. Die Positionierung von Satelliten, das Angebot von Weltraumflügen für Private und der Abbau von Rohstoffen auf Himmelskörpern werden mittlerweile von privaten Akteuren geplant bzw. durchgeführt. Diese wirtschaftlichen Initiativen werfen die Frage auf, ob das in den 1960er Jahren entstandene Weltraumrecht hierauf adäquat vorbereitet ist und sachgerechte Antworten auf die neuen Herausforderungen zu geben vermag. Der Beitrag möchte aufzeigen, in welcher Weise private Raumfahrtunternehmen im existierenden Weltraumrecht bereits verortet sind und bei welchen Themen Handlungsbedarf für die internationale Gemeinschaft besteht. Y1 - 2022 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/0ef3ad1f-462e-3cf7-81f1-3ba95e2da4f2 SN - 0012-1363 SN - 2366-0651 IS - 13 SP - 753 EP - 757 PB - Wolters Kluwer CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus T1 - Influencer-Marketing im Medienrecht JF - Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft N2 - Influencer-Marketing ist ein Phänomen der Werbebranche, dessen immense wirtschaftliche Bedeutung in reziproker Relation zu seiner rechtlichen Durchdringung steht. Während die Umsätze kontinuierlich steigen,1 steht die juristische Strukturierung erst am Anfang.2 Die rechtliche Einordnung dieser etwa seit 2007 existierenden Werbestrategie hat jedoch kürzlich durch drei parallele BGH-Urteile vom 09.09.2021 deutlichere Flankierungen erfahren.3 Hierdurch gewinnt die Thematik eine erhebliche Aktualität, die durch die nachfolgenden Ausführungen illustriert werden soll. Y1 - 2022 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/7cca99c6-c023-329a-a196-151853b2fcd7 SN - 2702-4040 VL - 2 IS - 5 SP - 168 EP - 173 PB - Wolters Kluwer CY - Hürth ER - TY - BOOK A1 - Knemeyer, Franz-Ludwig A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Polizei- und Ordnungsrecht T3 - Prüfe dein Wissen : Rechtsfälle in Frage und Antwort N2 - Den Schwerpunkt des Buches bildet das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht, wobei dessen Verzahnung mit dem Versammlungsrecht ein besonderes Augenmerk geschenkt wird. Wert wird außerdem stets auf die Herausarbeitung der Grundgedanken und Strukturen der jeweiligen Vorschriften gelegt, weniger auf reine Detailregelungen. Dabei werden an geeigneter Stelle auch Parallelen zum Zivil- und zum Strafrecht gezogen. Die Gesetzesstellen werden nach dem Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder (MEPolG) zitiert. Aus der Synopse am Ende des Buches lassen sich dann schnell die jeweiligen landesrechtlichen Parallelfundstellen ermitteln. KW - Gefahrenabwehrrecht KW - Opportunitätsprinzip KW - Polizeiliche Befugnisse KW - Polizeipflichtigkeit KW - Polizeirecht KW - Polizei- und Ordnungsrecht KW - Versammlungsrecht KW - Verwaltungszwang Y1 - 2022 SN - 978-3-406-79470-4 PB - C.H. Beck CY - München ET - 5., überarbeitete ER - TY - JOUR A1 - Stöhr, Alexander T1 - Die Inhaltskontrolle von Eheverträgen JF - Juristische Schulung Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JUS-B-2022-S-805-N-1 SN - 0022-6939 VL - 62 IS - 9 SP - 805 EP - 809 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Christ, Josef ED - Oebbecke, Janbernd T1 - Kommunalsteuern, Realsteuern T2 - Handbuch Kommunalabgabenrecht : Steuern, Gebühren, Beiträge Y1 - 2022 SN - 978-3-406-77185-9 SP - 36 EP - 80 PB - C.H. Beck CY - München ET - 2. Auflage ER - TY - JOUR A1 - Arzt, Clemens A1 - Kleemann, Steven A1 - Plappert, Christian A1 - Rieke, Roland A1 - Zelle, Daniel T1 - Datenverarbeitung und Cybersicherheit in der Fahrzeugautomatisierung BT - rechtliche und technische Anforderungen im Verbund JF - MMR Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung N2 - Durch die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes vom 12.7.2021 wurde mit §§ STVG § 1d bis STVG § 1l StVG ein umfassender Rechtsrahmen für zunehmend vernetzte Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in Deutschland geschaffen, um Rechtssicherheit für deren Betrieb zu gewährleisten. Dabei fanden auch Regelungen zur Datenverarbeitung in solchen Kraftfahrzeugen Eingang in das Gesetz. Ob die Novelle gelungen ist, wird die weitere Diskussion und Umsetzung in die Praxis zeigen. Im vorliegenden Beitrag werden die rechtlichen Neuregelungen mit Blick auf Datenschutz sowie IT- und Datensicherheit thematisiert und aus technischer Sicht hinterfragt. Die notwendigen umfangreichen technischen Vorgaben zum Schutz der Cybersicherheit in vernetzten Kraftfahrzeugen sind in der zugehörigen „Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (AFGBV)“ geregelt. Das Gesetz wie die Verordnung werden hier einer umfangreichen Analyse unterworfen, die indes nicht in der rechtlichen Betrachtung stehen bleibt, sondern zugleich umfangreiche technische Anforderungen hiermit verbindet und damit Cybersicherheit, Datenschutz und Recht verwebt. Der Beitrag erörtert ausführlich die neue Rechtslage vor dem Hintergrund des nationalen und europäischen Datenschutzrechts und den Vorgaben der dazugehörigen UNECE-Regelungen. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang der neue § STVG § 1g StVG und die in der AFGBV enthaltenen Regelungen für den Betrieb eines digitalen Datenspeichers sowie die Anforderungen an die Sicherheit im Bereich der Informationstechnologie bei Datenspeicherung und Datenübermittlung automatisierter Kraftfahrzeuge. Die hier als relevant identifizierten UNECE-Regelungen 155 (Cybersicherheit) und 156 (Software-Updates) werden in Folge dieser Neuregelung künftig einen noch wichtigeren Stellenwert im Automobilbereich einnehmen. Die an die rechtlichen Ausführungen anschließende technische Analyse in diesem Beitrag leitet IT- und Datensicherheitsanforderungen sowie beispielhafte Maßnahmen zur wirkungsvollen Umsetzung ab und vergleicht diese mit den Maßgaben der einschlägigen UNECE-Regelungen. Dabei wird aufgezeigt, welche technischen Maßnahmen erforderlich sind, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Die hieraus abgeleiteten technischen Maßnahmen nehmen Bezug auf die rechtlichen Regelungen und ermöglichen dadurch einen belastbaren Abgleich von Technik und Recht. Der Nachweis, dass die UNECE-Regelungen erfüllt sind, kann durch Dokumentation bzw. Audit erfolgen. Es gibt aber zurzeit noch einen großen Spielraum für die Interpretation, durch welche konkreten Maßnahmen die Anforderungen abgedeckt werden. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf den geforderten Datenschutz. Im Ergebnis wird ein aktueller Gesamtüberblick über die Thematik aus rechtlicher wie technischer Sicht gegeben, wobei auch konkrete rechtliche und technische Vorschläge für den künftigen Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion vorgestellt werden. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-MMR-B-2022-S-593-N-1 SN - 2698-7988 VL - 25 IS - MMR-Beilage SP - 593 EP - 614 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Schuldenübernahme trotz Schuldenbremse BT - ein Aprilscherz? JF - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht N2 - Die Kommunen in Rheinland-Pfalz werden von erheblichen Altschulden geplagt, vor allem in Form von Kassenkrediten (I.). Zugleich schränkt die verfassungsrechtliche Schuldenbremse (II.) die Möglichkeiten des Landes stark ein, durch eigene Aufnahme von Krediten die Mittel zu beschaffen, um die Kommunen auskömmlich zu finanzieren. In dieser Lage wurde die am 1.4.2022 beschlossene Änderung der rheinland-pfälzischen Landesverfassung (III.) ersonnen, welche dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit einräumt, einen Teil der kommunalen Altschulden zu übernehmen, ohne dass dies als Einnahme aus Krediten im Sinne der Schuldenbremse gewertet werden soll. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob diese Verfassungsänderung, die sich zwar im Einklang mit den Änderungsvorschriften der Landesverfassung befindet (IV.), nicht doch gegen die Schuldenbremse des Grundgesetzes verstößt (V.), was Bedeutung nicht nur für Rheinland-Pfalz, sondern auch für den Bund und die anderen Länder hätte. Nach einer ergänzenden Untersuchung der europarechtlichen Vorgaben (VI.) werden die wesentlichen Ergebnisse in einer Schlussbetrachtung (VII.) zusammengefasst. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NVWZ-B-2022-S-756-N-1 SN - 0721-880X VL - 41 IS - 11 SP - 756 EP - 761 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Bedarfsorientierung im kommunalen Finanzausgleich BT - Perspektiven nicht nur für Sachsen JF - Landes- und Kommunalverwaltung N2 - Der kommunale Bedarf ist groß, die Mittel sind endlich. Der kommunale Finanzausgleich dient auch in Sachsen der angemessenen Verteilung dieser Mittel, um den Bedarf zu decken. Im Folgenden wird zunächst der Begriff des kommunalen Bedarfs beleuchtet (I.), bevor die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Bedarfsorientierung im kommunalen Finanzausgleich betrachtet werden (II.). Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten der Bedarfsermittlung (III.) werden das klassische Mittel der Einwohnerorientierung (IV.), die Berücksichtigung von Nebenansätzen (V.) und der moderne Ansatz der Ausrichtung an den Aufgaben (VI.) erörtert. Sodann werden die aus der Bedarfsorientierung sich ergebende Gruppenbildung (VII.) einerseits und die Berücksichtigung atypischer Einzelfälle (VIII.) andererseits thematisiert. Nach einer Betrachtung der sich aus der Bedarfsorientierung ergebenden Grenzen kommunaler Ansprüche (IX.) werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (X.). Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-LKV-B-2022-S-193-N-1 SN - 0939-0014 VL - 32 IS - 5 SP - 193 EP - 197 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Sondervermögen als offene Flanke des Haushaltsrechts JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Mit Urteil vom 27. Oktober 2021 erklärte der Hessische Staatsgerichtshof das Corona-Sondervermögen des Landes Hessen wegen Verstoßes gegen mehrere Haushaltsgrundsätze für verfassungswidrig und ließ eine Anwendung der zugrunde liegenden Bestimmungen nur noch bis Ende März 2022 zu. Diese Entscheidung (I.) gibt Anlass, sich grundlegend mit Sondervermögen im staatlichen Haushaltsrecht zu beschäftigen. Angesichts des Konflikts von Sondervermögen mit etablierten Haushaltsgrundsätzen wird zunächst die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sondervermögen erörtert (II.), bevor konkrete Vorgaben für die Zulässigkeit von Sondervermögen entfaltet werden (III.). In einer Schlussbetrachtung werden die wesentlichen Resultate zusammengefasst (IV.). Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2022-S-526-N-1 SN - 0029-859X IS - 13 SP - 526 EP - 531 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Thöne, Meik T1 - Klimaschutz durch Haftungsrecht - vier Problemkreise JF - Zeitschrift für Umweltrecht N2 - Der anthropogene Klimawandel führt zu einem weltweiten Temperaturanstieg, in dessen Folge es (statistisch betrachtet) zu vermehrten, schadensbegründenden Wettereignissen, wie Stürmen, Überschwemmungen und Dürren, kommt. Realisiert sich das insofern bestehende Risiko, trifft es den Einzelnen hart und verdeutlicht die Notwendigkeit einer klimapolitischen Kursänderung. Diese versuchen zunehmend private, von staatlichen Lösungsansätzen enttäuschte Akteure im Wege der (Haftungs-)Klage herbeizuführen, deren Erfolgsaussichten indes recht kontrovers beurteilt werden. Der vorliegende Beitrag möchte die insoweit geführte Diskussion hinsichtlich der wesentlichen Fragestellungen um eine unaufgeregte Betrachtung ergänzen. KW - Zivilrechtsschutz KW - Zurechnung KW - Vorwerfbarkeit KW - Beweisführung Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZUR-B-2022-S-323-N-1 SN - 0943-383X VL - 33 IS - 6 SP - 323 EP - 333 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Thöne, Meik T1 - Zweites Versäumnisurteil und geänderter Streitgegenstand JF - Neue juristische Wochenschrift N2 - Die Verbindung eines Antrags auf Erlass eines (zweiten) Versäumnisurteils mit der Änderung des Streitgegenstands stellt ein in der wissenschaftlichen Diskussion wenig beachtetes, in der täglichen Praxis jedoch verschiedentlich anzutreffendes Phänomen dar. Vorliegend soll der hieraus resultierenden, noch nicht umfassend geklärten Frage nachgegangen werden, wie mit dem Begehren, den Einspruch gegen das erste Versäumnisurteil zu verwerfen, umzugehen ist, wenn die Klage nach dessen Erlass erweitert oder, in Ansehung zwischenzeitlicher Teilerfüllung, beschränkt wurde und prozessualer und titulierter Anspruch nicht mehr übereinstimmen. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-B-2022-S-119-N-1 SN - 0341-1915 VL - 75 IS - 3 SP - 119 EP - 123 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Ökologischer kommunaler Finanzausgleich JF - Zeitschrift für Rechtspolitik N2 - Der kommunale Finanzausgleich betrachtet zwar Einwohner, Aufgaben und Finanzkraft der Kommunen, lässt ökologische Gesichtspunkte bislang aber weitgehend außen vor. Ein umfassender ökologischer Lastenausgleich fehlt. In diesem Beitrag wird zunächst das Problem mangelnder ökologischer Anreize im kommunalen Finanzausgleich aufgeworfen (I.), obgleich völker- (II.), europa- (III.) und verfassungsrechtliche Vorgaben (IV.) deren Integration nahelegen. Nach einer Einordnung ökologischer Aspekte in die anerkannten Funktionen des Finanzausgleichs (V.) werden mögliche gesetzgeberische Ansätze zur Berücksichtigung ökologischer Belange im kommunalen Finanzausgleich erörtert (VI.). Zuletzt werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und Folgerungen für die weitere Ausgestaltung der Finanzausgleichssysteme gezogen (VII.). Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZRP-B-2022-S-252-N-1 SN - 0514-6496 VL - 55 IS - 8 SP - 252 EP - 256 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Stöhr, Alexander T1 - Der arbeitsrechtliche Status von Plattformtätigen nach dem Richtlinienentwurf BT - eine kritische Analyse JF - Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht N2 - Im Dezember 2021 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vorgelegt. Dadurch soll auf das Problem reagiert werden, dass Plattformtätige häufig nicht als Arbeitnehmer im Sinne des europäischen und nationalen Arbeitsrechts zu qualifizieren und deshalb weitgehend schutzlos sind. Im vorliegenden Beitrag wird der Richtlinienentwurf kritisch analysiert. Im Zentrum stehen die Regelungen zum Beschäftigtenstatus von Plattformtätigen. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-EUZA-B-2022-S-413-N-1 SN - 1865-3030 VL - 15 IS - 4 SP - 413 EP - 430 PB - C.H. Beck CY - München ER -