TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Zum Verhältnis von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht JF - Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch N2 - Behandelte Themen sind: 1. Menschenrechte gelten während bewaffneter Konflikte grund sätzlich fort. Sie gelten damit gleichzeitig und nicht alternativ zum humanitären Völker recht. 2. Hoheitsgewalt und damit die Anwendbarkeit der genannten Menschen rechts verträge kann grundsätzlich auch bei Kampfeinsätzen vorliegen. 3. Das Verhältnis beider Rechtsgebiete ist eines wechselseitiger Ergänzung. 4. Mögliche Widersprüche zwischen den beiden Rechtsgebieten können überwiegend durch Auslegung oder mittels vorhandener Notstands klauseln ausge räumt werden. 5. Können Widersprüche nicht durch Auslegung oder Derogation ausgeräumt werden, gehen im Einzelfall die Normen des humanitären Völkerrechts als speziellere vor (lex specialis derogat legi ge nerali). 6. Die komplexe und umfangreiche Materie beider Rechtsgebiete läßt sich auf ein solches „Destillat“( bringen, das sich in Ausbildung und Training ver mitteln läßt und auch für die sich im Feld oder auf See befindlichen Truppen praktikabel ist. KW - Menschenrecht KW - Deutschland / Bundeswehr KW - Menschenrecht KW - Bundeswehr KW - Auslandseinsatz KW - Völkerrecht KW - Menschenrechtsverletzungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-21722 SP - 5 EP - 8 ER - TY - BOOK A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Zum Verhältnis Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht : zugleich ein Beitrag zur exterritorialen Geltung von Menschenrechtsverträgen N2 - Das vorliegende Heft 13 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enthält die überarbeitete Fassung einer Arbeit, die der Autor im Jahr 2005 für das Deutsche Institut für Menschenrechte erstellt hat. Im Vordergrund stand dabei die Frage, inwiefern das Verhältnis zwischen Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht geklärt ist oder ob es noch weiteren Klärungsbedarf hierzu gibt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Verhältnis im Einzelnen und viele der damit zusammenhängenden Fragen weiterhin kontrovers diskutiert werden und ein Abschluss dieser Diskussion derzeit nicht absehbar ist. Die Studie fasst die Hauptproblemfelder des Verhältnisses dieser beiden Rechtsgebiete, einschließlich der Frage der exterritorialen Geltung von Menschenrechtsverträgen, in sehr gelungener Weise zusammen und weist auf weitere wichtige Fragen hin. Wir freuen uns, dass es möglich ist, diese wichtige Studie in der Schriftenreihe des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam, an dem der Verfasser derzeit tätig ist, publizieren zu können. N2 - The author analysis the still disputed relationship between international human rights law and humanitarian law. The manifold reasons for the controversial relationship and the associated main problems are dealt with in four sections (2 to 5). They focus on an older leading opinion about the relationship between the law of peace and law of war, the extraterritorial application of human rights treaties, the differing doctrinal views, and the relationship of both areas in a narrow sense, that is, especially the solution of potential conflicts between them. The study primarily gives an account of the present state of discussion on the topic in a concentrated manner but also offers own results and thoughts. In another section (6) other issues, related to but going beyond the main questions, are pointed out. The booklet also contains a summary and concluding remarks (7 and 8) as well as an extensive bibliography and a list of relevant jurisprudence and legal opinions of international organs. T3 - Studien zu Grund- und Menschenrechten - 13 KW - Menschenrecht KW - Völkerrecht KW - Studie Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-29734 SN - 978-3-939469-16-2 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - BOOK ED - Weiß, Norman T1 - Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch N2 - Aus dem Vorwort: Vor wenigen Wochen ist im Heft 13 der „Studien zu Grund- und Menschenrechten“ eine Arbeit von Herrn Schäfer mit dem Titel „Zum Verhältnis Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht“ erschienen. Wir haben inzwischen nicht nur zahlreiche faktische Situationen, in denen dieses Verhältnis von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht relevant ist, sondern es gibt zunehmende Äußerungen rechtlicher Instanzen (Internationaler Gerichtshof, Jugoslawien-Tribunal, Menschenrechtsausschüsse), die sich diesem Problem gewidmet haben, von Stimmen aus der Wissenschaft ganz zu schweigen. Herr Schäfer wird versuchen, eine Zwischenbilanz zu ziehen. In vielen Fällen, nämlich stets bei Auslandseinsätzen von Streitkräften, hängt die Frage, wie das Verhalten von Menschenrechten zu Regeln des humanitären Völkerrechts zu beurteilen ist, auch davon ab, ob die menschenrechtlichen Verpflichtungen eines Staates ihn auch dann begleiten, wenn er außerhalb seines Territoriums agiert. Herr Dr. Weingärtner wird sich dieser zentralen Frage stellen, die nicht erst, aber vor allem auch nach der Banković- Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2001 vielfach erörtert wird. Die Bundesrepublik Deutschland selbst wurde etwa vom Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen bei der Diskussion ihres letzten periodischen Berichts mit dieser Frage direkt konfrontiert. An die Einsätze in Afghanistan, Kongo und nun auch vor der libanesischen Küste ist zu erinnern. Gern nehme ich diesen Zusammenhang zum Anlaß, auch auf die Arbeit von Dirk Lorenz „Der territoriale Anwendungsbereich der Grund- und Menschenrechte“ hinzuweisen, die im Jahr 2005 als Band 25 in der vom MRZ herausgegebenen Schriftenreihe erschienen ist. Frau PD Dr. Schmahl behandelt ein Thema, das im engen Zusammenhang mit den beiden vorangegangenen steht. Können Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen von Normen des humanitären Völkerrechts zu individuellen Schadenersatzansprüchen führen? Stichworte wie Zwangsarbeiter, Distomo und vor allem – da die Nachkriegszeit betreffend – Varvarin verweisen auf die gerade auch Deutschland angehende Brisanz dieser Problematik. KW - Menschenrecht KW - Deutschland / Bundeswehr KW - Menschenrecht KW - Bundeswehr KW - Auslandseinsatz KW - Völkerrecht KW - Menschenrechtsverletzungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-10471 ER - TY - CHAP A1 - Zimmermann, Andreas ED - Calliess, Christian T1 - Organic links between the International Court of Justice and the other Principal Organs of the United Nations T2 - Herausforderungen an Staat und Verfassung: Völkerrecht-Europarecht-Menschenrechte; liber amicorum für Torsten Stein zum 70. Geburtstag KW - Völkerrecht KW - Europäische Union KW - Verfassungsrecht KW - Deutschland KW - Menschenrecht KW - Stein, Torsten Y1 - 2015 SN - 978-3-8487-1347-9 SP - 393 EP - 402 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - BOOK ED - Breuer, Marten ED - Epiney, Astrid ED - Haratsch, Andreas ED - Schmahl, Stefanie ED - Weiß, Norman T1 - Der Staat im Recht : Festschrift für Eckart Klein zum 70. Geburtstag (Schriften zum öffentlichen Recht) N2 - Der Staat im Recht – getragen vom und gebunden durch das Recht, orientiert an Gemeinwohl und Individualrechten gleichermaßen – ist Gegenstand und Ziel des wissenschaftlichen Wirkens von Eckart Klein. Eckart Klein, dessen 70. Geburtstag Anlass zu dieser Festschrift ist, hat sich als Rechtswissenschaftler dem Öffentlichen Recht in seiner ganzen Bandbreite gewidmet, wobei die Tätigkeit am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und die Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht seine Interessen nachhaltig geprägt und fokussiert haben. Wichtige Themen seiner Publikationstätigkeit während seiner gesamten wissenschaftlichen Laufbahn sind dementsprechend das Verfassungsprozessrecht, das allgemeine Völkerrecht, das Recht der internationalen Organisationen und der internationale Menschenrechtsschutz. Nach einer Station an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz wechselte er an die Universität Potsdam. Hier gründete er auch das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam, dem er als Direktor vorstand. Der Jurist ergänzte seine Tätigkeit als Hochschullehrer durch die Wahrnehmung von Richterämtern an den Oberverwaltungsgerichten in Koblenz und Frankfurt (Oder) sowie am Staatsgerichtshof in Bremen. Außerdem war er Mitglied des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen und wirkte mehrfach als deutscher Ad-hoc-Richter an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit. Dass bei alldem die akademische Lehre nicht zu kurz kam, war für Eckart Klein oberstes Gebot. Schüler und Weggefährten haben in dieser Festschrift Beiträge aus den Bereichen des Völkerrechts, des Europarechts und des nationalen Rechts versammelt, um die Position des Staates im Recht aus unterschiedlichen Blickwinkeln auszuloten, Grenzen staatlichen Handelns zu markieren und nach Maßstäben für hoheitliche Entscheidungen zu fragen. KW - Deutschland KW - Staatsrecht KW - Europäische Union KW - Recht KW - Völkerrecht KW - Klein, Eckart Y1 - 2013 SN - 978-3-428-13738-1 PB - Duncker und Humblot CY - Berlin ET - 1 ER - TY - JOUR A1 - Weingärtner, Dieter T1 - Menschenrechtsbindung bei Out-of-Area-Einsätzen der Bundeswehr JF - Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch KW - Menschenrecht KW - Deutschland / Bundeswehr KW - Menschenrecht KW - Bundeswehr KW - Auslandseinsatz KW - Völkerrecht KW - Menschenrechtsverletzungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-21734 SP - 9 EP - 13 ER - TY - JOUR A1 - Schmahl, Stefanie T1 - Amtshaftung für Kriegsschäden? JF - Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch KW - Menschenrecht KW - Deutschland / Bundeswehr KW - Menschenrecht KW - Bundeswehr KW - Auslandseinsatz KW - Völkerrecht KW - Menschenrechtsverletzungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-21747 SP - 14 EP - 16 ER - TY - THES A1 - Duclaux de L'Estoille, Marie T1 - Les stratégies juridiques en vue de l’abolition universelle de la peine de mort T1 - Rechtsstrategien zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe T2 - Publications de l'Institut International des Droits de l'Homme N2 - Afin de promouvoir l’abolition universelle de la peine de mort, les Etats et organisations internationales, qui forment une communauté fonctionnelle abolitionniste, recourent à des stratégies juridiques. Ces stratégies sont fondées en droit, et opèrent tant sur le contenu du droit (stratégies normatives) que sur la mise en œuvre du droit (stratégies opérationnelles). Pour ce qui concerne d’une part les stratégies normatives abolitionnistes, la communauté fonctionnelle abolitionniste s’appuie sur l’article 6 du Pacte international relatif aux droits civils et politiques, qui encadre la peine de mort et l’assorti de restrictions. Elle promeut ainsi des abolitions partielles en se fondant sur des résolutions de l’Assemblée générale, sur le soft law du Comité des droits de l’homme et sur d’autres traités afin de les densifier et de les interpréter extensivement. De la même manière, la communauté fonctionnelle abolitionniste se fonde sur d’autres abolitions partielles qui sont encore en cours de coutumiérisation, bien que celle-ci se heurte à l’objection persistante de certains Etats. Pour ce qui concerne d’autre part les stratégies opérationnelles abolitionnistes, la communauté fonctionnelle abolitionniste œuvre tant dans le cadre interétatique que dans le cadre transnational, afin de promouvoir la mise en œuvre des normes encadrant la peine de mort. Ces stratégies juridiques abolitionnistes sont dès lors des facteurs de développement et de mise en œuvre non-centralisée du droit international, qui interrogent sur le poids de la majorité des Etats dans l’évolution du droit international, et posent la question de la reconnaissance de l’existence et de la pertinence de valeurs méta-juridiques comme la dignité humaine. N2 - Nach wie vor kennen nicht wenige Staaten die Todesstrafe; gleichzeitig existieren auf internationaler Ebene zahlreiche Initiativen und Bestrebungen die Todesstrafe abzuschaffen. Vor diesem Hintergrund unternimmt es die Arbeit zu untersuchen welche rechtlichen Strategien angesichts der dezentralen Struktur der Völkerrechtsordnung am effektivsten zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe beitragen können. Die Arbeit greift aber weit darüber hinaus da sie anhand dieses Beispiels auch exemplarisch untersucht, welche solche Strategien einzelner Staatengruppen, wie etwa der EU-Mitgliedstaaten, auf Dauer zur Herausbildung neuer Völkerrechtsnormen beitragen können. Die Verfasserin untersucht dabei zunächst normative Strategien, also Strategien, welche auf den Inhalt der neu zu entwickelnden Norm des Völkerrechts, hier des Verbots der Todesstrafe, zielen. Insoweit untersucht sie wie soft law-Instrumente genutzt werden, um einerseits ex ante bestehende Vertragsverpflichtungen breit auszulegen und anderseits zur Entstehung gewohnheitsrechtlicher Verpflichtungen beizutragen. Zum anderen aber untersucht die Verfasserin in ihrer Arbeit aber auch operative Strategien, d.h. Strategien, welche auf die Umsetzung der Norm des Völkerrechts abzielen. Diese Strategien nutzen dabei einerseits die zwischenstaatlichen Beziehungen und die Partnerschaft mit nichtstaatlichen Akteuren. Diese normativen und operativen Strategien legen die Existenz rechtlicher Strategien nahe, d.h. solcher Strategien, welche das Völkerrecht zur Erreichung politischer Ziele nutzen. Dabei wird zugleich anhand des Beispiels der Todesstrafe aufgezeigt, dass die Völkerrechtsordnung insgesamt ein Instrument zum Schutz weltweiter Gemeinwohlinteressen darstellt, deren Schutz die Belange der Einzelstaaten transzendiert und an dem daher alle Staaten ein Interesse haben (müssen). KW - Todesstrafe KW - Abschaffung KW - Völkerrecht Y1 - 2018 SN - 978-2-233-00953-1 IS - 44 PB - Pedone CY - Paris ER -