TY - BOOK A1 - Ranft, Florian T1 - Verspätete Wahrheitskommissionen in Theorie und Praxis T1 - Delayed truth commissions in theory and practice T3 - Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik N2 - Für den Umgang post-autoritärer Gesellschaften mit den Tätern von Menschenrechtsverletzungen der Vorgängerregime gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben der legalen Strafverfolgung haben sich seit Mitte der 1970er Jahre vor allem Wahrheitskommissionen als Form gegenseitiger Versöhnung zwischen Tätern und Opfern etabliert. Die vorliegende Studie gibt aus der Perspektive der vergleichenden Politikfeldforschung eine Antwort auf die Frage, welche politischen Faktoren der Wahrheitskommissionen in Uruguay, Panama und Ghana zu einer Verzögerung bei den Aufarbeitungsprozessen nach der Transition führen. Dazu werden aus der Theorie von Transitional Justice Hypothesen zur Machtverteilung, dem Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen und den zivil-militärischen Reformen für verspätete Wahrheitskommissionen abgeleitet, welche zur Plausibilisierung der Verzögerung beitragen. Im empirisch-analytischen Teil der Arbeit wird in der Untersuchungs- und Kontrollgruppe deutlich, dass im Vergleich zu transitionsnahen Wahrheitskommissionen ein niedrigeres Niveau an Menschenrechtsverletzungen den politischen Druck für die Aufarbeitung hemmt und die Täter als demokratisch gewählte Machthaber nach der Transition kein Interesse an der Wahrheit haben (Ghana und Panama) bzw. mit den neuen Machthabern paktierten (Uruguay). Zudem zeigt die Studie, dass zivil-militärische Reformen keinen Einfluss auf die Aufarbeitung der Wahrheit haben, wie in der Literatur argumentiert wird. Auch wird angezweifelt, dass sich die politische Machtverteilung bei der Einsetzung von Wahrheitskommissionen im Gleichgewicht befindet. N2 - For dealing with former human rights violations post-conflict societies have several choices. Besides criminal prosecutions truth commissions have been set up since the mid 1970 to find a way for reconciliation between perpetrators and victims. This paper focuses on the analysis of truth commissions with a significant time span to the transitional period in a comparative manner and asks for the causal mechanisms linked to it. To explain the time lack hypotheses are tested on the balance of power, civil-military reforms and the degree of human rights violations. The analyses for the truth commissions in Uruguay, Ghana and Panama indicate that a lower degree of human rights violations and the elections of political leaders and parties closely linked to the authoritarian era foreclose the establishment process. These results are controlled by the analysis of truth commissions in Argentina, South Africa and Haiti that were directly set up after the transition. Further it is argued that civil-military reforms have no influence on the establishment of truth commissions and that the balance of power is not levelled as is argued in the literature. T3 - Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik - 4 KW - Menschenrechte KW - Menschenrechtsverletzungen KW - Transitional Justice KW - Transformationsprozesse KW - Wahrheitskommissionen KW - Human Rights KW - Human Rights Violations KW - Transtional Justice KW - Transitions KW - Truth Commissions Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-42033 SN - 978-3-86956-034-2 SN - 1867-2663 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - BOOK A1 - Figari Layús, Rosario T1 - The role of transitional justice in the midst of ongoing armed conflicts BT - the case of Colombia T3 - Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik N2 - Between 2002 and 2006 the Colombian government of Álvaro Uribe counted with great international support to hand a demobilization process of right-wing paramilitary groups, along with the implementation of transitional justice policies such as penal prosecutions and the creation of a National Commission for Reparation and Reconciliation (NCRR) to address justice, truth and reparation for victims of paramilitary violence. The demobilization process began when in 2002 the United Self Defence Forces of Colombia (Autodefensas Unidas de Colombia, AUC) agreed to participate in a government-sponsored demobilization process. Paramilitary groups were responsible for the vast majority of human rights violations for a period of over 30 years. The government designed a special legal framework that envisaged great leniency for paramilitaries who committed serious crimes and reparations for victims of paramilitary violence. More than 30,000 paramilitaries have demobilized under this process between January 2003 and August 2006. Law 975, also known as the “Justice and Peace Law”, and Decree 128 have served as the legal framework for the demobilization and prosecutions of paramilitaries. It has offered the prospect of reduced sentences to demobilized paramilitaries who committed crimes against humanity in exchange for full confessions of crimes, restitution for illegally obtained assets, the release of child soldiers, the release of kidnapped victims and has also provided reparations for victims of paramilitary violence. The Colombian demobilization process presents an atypical case of transitional justice. Many observers have even questioned whether Colombia can be considered a case of transitional justice. Transitional justice measures are often taken up after the change of an authoritarian regime or at a post-conflict stage. However, the particularity of the Colombian case is that transitional justice policies were introduced while the conflict still raged. In this sense, the Colombian case expresses one of the key elements to be addressed which is the tension between offering incentives to perpetrators to disarm and demobilize to prevent future crimes and providing an adequate response to the human rights violations perpetrated throughout the course of an internal conflict. In particular, disarmament, demobilization and reintegration processes require a fine balance between the immunity guarantees offered to ex-combatants and the sought of accountability for their crimes. International law provides the legal framework defining the rights to justice, truth and reparations for victims and the corresponding obligations of the State, but the peace negotiations and conflicted political structures do not always allow for the fulfillment of those rights. Thus, the aim of this article is to analyze what kind of transition may be occurring in Colombia by focusing on the role that transitional justice mechanisms may play in political negotiations between the Colombian government and paramilitary groups. In particular, it seeks to address to what extent such processes contribute to or hinder the achievement of the balance between peacebuilding and accountability, and thus facilitate a real transitional process. N2 - Zwischen 2002 und 2006 hat die kolumbianische Regierung von Álvaro Uribe einen Demobilisierungsprozess von paramilitärischen Gruppen und der Implementierung von Transitional Justice-Mechanismen durchgeführt als einem politischen Versuch, Frieden in Kolumbien durchzusetzen. Der Demobilisierungsprozess wurde durch einen sondergesetzlichen Rahmen geregelt: durch das Gesetz 782, das Dekret 128 und das Gesetz 975. Insbesondere das Gesetz 975 aus dem Jahr 2005, auch bekannt als das „Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden“ (Ley de Justicia y Paz), bietet Strafmilderung für angeklagte Mitglieder illegaler Gruppen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mord begangen haben. Um diese Strafmilderung in Anspruch nehmen zu können, sind die angeklagten Ex-Kombattanten im Gegenzug aufgefordert, Informationen über ihre ehemalige Gruppe zu erteilen und illegal angeeignete Güter auszuhändigen. Um den Demobilisierungsprozess im Einklang mit Transitional Justice-Prinzipien umzusetzen, wurden eine Vielzahl von Institutionen eingerichtet: acht Sondergerichtskammern, eine Sondereinheit der Staatsanwaltschaft (Unidad Nacional de Fiscalia para la Justicia y la Paz), ein staatlicher Fonds für Entschädigung (Fondo de Reparación) und eine Nationale Kommission für Wiedergutmachung und Versöhnung (Comisión Nacional de Reparación und Reconciliación). In Kolumbien herrscht seit mehr als 40 Jahren ein bewaffneter Konflikt. Es ist der längste bewaffnete Konflikt in der westlichen Welt. An diesem Konflikt sind der Staat, die rechtsgerichteten Paramilitärs und linksgerichtete Guerillagruppen beteiligt. Bis heute hat der Staat in weiten Teilen des Landes de facto kein Gewaltmonopol über einige Gebiete, die stattdessen von der Guerilla oder den Paramilitärs beherrscht werden. Die paramilitarischen Gruppen sind für die überwiegende Zahl von Menschenrechtsverletzungen seit mehr als 30 Jahren verantwortlich. Als Folge wurden tausende Bauernfamilien von ihrem Land vertrieben. Kolumbien steht mit drei Millionen Binnenvertriebenen nach dem Sudan weltweit an zweiter Stelle. Neben Bauern sind auch andere Gruppen Opfer des Konflikts, vor allem Afro-Kolumbianer, Frauen, Gewerkschaftsfunktionäre, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten. Vor diesem Hintergrund ist eine wesentliche Voraussetzungen für einen Übergang von Konflikt- zu Frieden, dass der Staat die Garantie der Nicht-Wiederholung der vorausgegangenen Verbrechen und die Stärkung der demokratischen Bürgerrechte sicherstellt. In diesem Zusammenhang sind Transitional Justice-Instrumente, wie u. a. Strafverfolgungen und Amnestie, Wahrheits- und Versöhnungskommissionen, Wiedergutmachungen und Demobilisierungsprozesse zu sehen, die im Rahmen von Übergangsprozessen eingesetzt werden. Sie verfolgen das Ziel, die Vergangenheit eines gewaltsamen Konfliktes oder Regimes aufzuarbeiten, um so den Übergang zu einer nachhaltig friedlichen demokratischen Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Einerseits wird mit Hilfe von Transitional Justice-Instrumenten versucht, Gerechtigkeit und Entschädigung für die Opfer herzustellen. Andererseits sollen die angeklagten Täter mit Hilfe von Amnestie und Wiedereingliederungsprogrammen in die Gesellschaft reintegriert werden. So steht die Anwendung dieser Instrumente einem Dilemma zwischen Frieden und Gerechtigkeit, Verantwortlichkeit und Straflosigkeit, Strafe und Vergeben gegenüber. Diese Arbeit evaluiert die Umsetzung des Demobilisierungsprozesses, die gerichtlichen Prozesse und die Wiedergutmachungspolitik. Wichtig ist es zu analysieren, ob der Demobilisierungsprozess der paramilitärischen Gruppen einen Übergang von Krieg zu Frieden zum Ergebnis hat. Ein Übergang sollte die Erfüllung der oben erwähnten Bedingungen – Ausübung des legitimen Gewaltmonopols durch den Staat, Garantie der Nicht-Wiederholung von Gewaltverbrechen und die Stärkung von Bürgerrechten – bedeuten. T3 - Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik - 5 KW - Menschenrechte KW - Transitional Justice KW - bewaffnete Konflikte KW - Übergangsprozesse KW - Kolumbien KW - Human Rights KW - Transtional Justice KW - Armed Conflicts KW - Transitions KW - Colombia Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-42500 SN - 978-3-86956-063-2 SN - 1867-2663 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Die neue UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - weitere Präzisierung des Menschenrechtsschutzes JF - MenschenRechtsMagazin : Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen“ hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigungen in ihrer Lebensführung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschränkt. Rund 80% von ihnen leben in Entwicklungsländern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides hält sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszuüben. Ihnen wird so die vollständige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivitäten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bemühungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollständigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen Würde zu fördern (Art. 1). Der Entwurf enthält sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erläutert die Hintergründe der Konvention und gibt einen Überblick über ihre Inhalte. KW - Vereinte Nationen KW - Menschenrechte KW - Behinderte KW - Diskriminierung Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-11707 VL - 11 IS - 3 SP - 293 EP - 300 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Juchler, Ingo T1 - Aporien des Rechts BT - Ferdinand von Schirachs Theaterstücke in der politischen Bildung JF - Zeitschrift für Menschenrechte KW - Menschenrechte KW - Religionsfreiheit KW - Verschwindenlassen KW - Folter KW - Lieferkettengesetz KW - Ferdinand von Schirach Y1 - 2021 SN - 978-3-7344-1405-3 SN - 1864-6492 SN - 2749-4845 VL - 15 IS - 2 SP - 196 EP - 206 PB - Wochenschau Verlag CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR ED - Gunnarsson, Logi ED - Zimmermann, Andreas T1 - Jahresbericht 2017 N2 - Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) besteht seit 22 Jahren. Der Jahresbericht 2017 gibt neben einer Einleitung zu Entstehung, Entwicklung und Aufgaben des MRZ vor allem Informationen zur Organisationsstruktur und zu der Tätigkeit im Berichtszeitraum. Das Spektrum der Arbeitsergebnisse reicht von der Forschung über Veranstaltungen bis hin zu Publikationen. Zudem verweist der Bericht auf die von seinen Angehörigen gehaltenen Lehrveranstaltungen zu menschenrechtsrelevanten Themen. T3 - Jahresbericht / Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam - 2017 KW - Menschenrechte KW - Menschenrechtsschutz KW - Arbeit des MRZ Y1 - 2019 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-420762 SN - 1860-5958 SN - 2191-5857 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR ED - Gunnarsson, Logi ED - Zimmermann, Andreas T1 - Jahresbericht 2016 N2 - Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) besteht seit 22 Jahren. Der Jahresbericht 2016 gibt neben einer Einleitung zu Entstehung, Entwicklung und Aufgaben des MRZ vor allem Informationen zur Organisationsstruktur und zu der Tätigkeit im Berichtszeitraum. Das Spektrum der Arbeitsergebnisse reicht von der Forschung über Veranstaltungen bis hin zu Publikationen. Zudem verweist der Bericht auf die von seinen Angehörigen gehaltenen Lehrveranstaltungen zu menschenrechtsrelevanten Themen. T3 - Jahresbericht / Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam - 2016 KW - Menschenrechte KW - Menschenrechtsschutz KW - Arbeit des MRZ Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-405642 SN - 1860-5958 SN - 2191-5857 VL - 2016 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - RPRT ED - Gunnarsson, Logi ED - Zimmermann, Andreas T1 - Jahresbericht 2021-2022 N2 - Der Jahresbericht des MenschenRechtsZrentrums der Universität Potsdam (MRZ) informiert über die Aktivitäten im Berichtszeitraum 2021 und 2022. Das MRZ ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Potsdam; seine Mitglieder sind in Forschung und Lehre aktiv, wobei die Lehre an der Philosophischen und an der Juristischen Fakultät angeboten wird. Zu den bearbeiteten Themen gehören Fragen der Gerechtigkeit, u.a. mit Blick auf die Folgen der Covid-19-Pandemie, der Verhältnis von Menschenrechten und Humanitärem Völkerrecht, der Schutz geflüchteter Personen und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. T3 - Jahresbericht / Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam - 2021-2022 KW - Rechtswissenschaft KW - Philosophie KW - Menschenrechte Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-575771 SN - 1860-5958 SN - 2191-5857 VL - 2021-2022 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - RPRT A1 - Gunnarsson, Logi A1 - Zimmermann, Andreas A1 - Weiß, Norman ED - Gunnarsson, Logi ED - Zimmermann, Andreas T1 - Jahresbericht 2023 N2 - Dieser Jahresbericht umfasst den Berichtszeitraum 2023, in dem Forschung und Lehre wieder in Präsenz stattfinden konnten. Begegnung und Austausch in Hörsaal und Seminarraum, auf Konferenzpaneln und während Kaffeepausen sind wieder möglich, aber die Möglichkeiten von Homeoffice und Onlinekommunikation bleiben weiter bestehen, wie die Erfahrung zeigt. Das MenschenRechtsZentrum als interdisziplinär arbeitende, zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Potsdam hat es im Berichtszeitraum erneut unternommen, juristische, philosophische, geschichts- und kultur- sowie politikwissenschaftliche Perspektiven auf das Thema Menschenrechte in Forschung und Lehre miteinander zu verbinden. Die Wissenschaftler*innen des MenschenRechtsZentrums lehren an den Fakultäten, denen sie angehören. Hier werden daher nur diejenigen Aktivitäten angeführt, die einen Bezug zur Arbeit des MenschenRechtsZentrums sowie zu menschenrechtlichen Fragestellungen haben; weitergehende Informationen finden sich auf den Homepages der jeweiligen Personen. T3 - Jahresbericht / Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam - 2023 KW - Rechtswissenschaft KW - Philosophie KW - Menschenrechte Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-632690 SN - 1860-5958 SN - 2191-5857 VL - 2023 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER -