TY - BOOK A1 - Fiebig, Henry T1 - Übungen im Privatrecht BT - Schuldrecht. Methodik der Fallbearbeitung zum Allgemeinen Teil des BGB und zum Schuldrecht, Band 2 T3 - Materialien für die juristische Ausbildung N2 - Das vorliegende zweite Übungsbuch innerhalb der dreibändigen Reihe „Übungen im Privatrecht“ verfolgt wie der erste Band das Ziel, dem Studienanfänger sowohl des Jura-Studiums als auch anderer Fachrichtungen mit wirtschaftsprivatrechtlichem Profil die Methodik der Fallbearbeitung verständlich zu machen Y1 - 2015 SN - 978-3-8440-3594-0 PB - Shaker CY - Aachen ET - 2., überarb. Aufl. ER - TY - CHAP A1 - Bickenbach, Christian ED - Geis, Max-Emanuel ED - Winkler, Markus ED - Bickenbach, Christian T1 - Wissenschaftsfreiheit zwischen Krieg und Frieden T2 - Von der Kultur der Verfassung : Festschrift für Friedhelm Hufen zum 70. Geburtstag Y1 - 2015 SP - 277 EP - 287 PB - Beck CY - München ER - TY - BOOK A1 - Lettel, Tobias T1 - Wettbewerbsrecht für Finanzdienstleister BT - Sonderdruck aus dem Loseblattwerk "Bankrecht und Bankpraxis" Y1 - 2015 SN - 978-3-86556-448-1 PB - Bank-Verlag CY - Köln ET - 4. Aufl. ER - TY - JOUR A1 - Ladwig, Bernd T1 - Warum manche Tiere Rechte haben - und wir nicht die einzigen sind JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - In diesem Text soll zweierlei gezeigt werden. Erstens, weil Menschen Rechte haben, gibt es wenigstens einige Tiere, die Rechte haben (I.). Zweitens, wir können die Rechte von Tieren nicht willkürfrei auf die Art begrenzen, die wir selber bilden; Menschen sind nicht die einzigen Tiere, die Rechte haben (II.). Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-94900 SN - 1434-2820 VL - 20 IS - 2 SP - 75 EP - 86 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - BOOK ED - Geis, Max-Emanuel ED - Winkler, Markus ED - Bickenbach, Christian T1 - Von der Kultur der Verfassung BT - Festschrift für Friedhelm Hufen zum 70. Geburtstag N2 - Friedhelm Hufen ist geboren im letzten Kriegswinter in Winterberg, im Sauerland, aufgewachsen ist er in Leverkusen und Münster. Studiert hat er in Münster, Freiburg und Princeton. Insbesondere der Aufenthalt in den Vereinigten Staaten hat durch die damalige Rechtsprechung des Supreme Courts und die Erfahrung des melting pot sein Freiheits- und Verfahrensverständnis nachhaltig geprägt. Den größten Einfluss auf Friedhelm Hufen aber hatten seine akademischen Lehrer: Hans-Peter Schneider, der seine Habilitation in Hannover betreut hat, sowie vor allem sein Freiburger Doktorvater Konrad Hesse. Das politische, realitätsbezogene und integrative Verfassungsverständnis hat hier seinen Ursprung und findet sich sowohl in der Dissertation zum Thema Gleichheitssatz und Bildungsplanung als auch in der Habilitationsschrift zur Freiheit der Kunst in staatlichen Institutionen. Friedhelm Hufen denkt nicht vom Staat, sondern von der Verfassung her. Das Grundgesetz hat elementare Bedeutung für sein Rechtsverständnis und seine Sicht auf die Wissenschaften vom Recht. Die Verfassung ist für ihn nicht allein eine Rechtsnorm, sondern sie ist der Gesamtzustand eines politischen Gemeinwesens, das sich mit der Verfassung zugleich ein Gesetz dafür gegeben hat, wie das Zusammenleben der Menschen organisiert sein soll. Denken von der Verfassung her bedeutet für Friedhelm Hufen wiederum Denken von der Freiheit her. Freiheit und Verantwortung sind für ihn zwei Seiten einer Medaille. Seine Abschiedsvorlesung in Mainz war dem Motto Selbst Denken; gewidmet. Das Kantsche Diktum "sapere aude" stand dabei Pate. Weil ihm Freiheit so wichtig ist, bevorzugt Friedhelm Hufen staatliche Organisationsstrukturen, die eine möglichst große Gewähr für Freiheit und Pluralismus bieten: den Bundesstaat und alle Formen der Selbstverwaltung. Y1 - 2015 SN - 978-3-406-67481-5 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Martens, Jens ED - Zimmermann, Andreas T1 - Vom Konsultativstatus zu Stakeholder-Partnerschaften BT - Zum Wandel der Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen und nichtstaatlichen Akteuren JF - Konzepte für die Reform der Vereinten Nationen : 12. Potsdamer UNO-Konferenz am 28.Juni 2014 N2 - Die Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen und nichtstaatlichen Akteuren haben seit den 1990er Jahren einen radikalen Wandel erlebt. Nach der Rio-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 stand in den Vereinten Nationen zunächst die Frage im Vordergrund, wie der gewachsenen Bedeutung der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in der Arbeit und den Strukturen der Weltorganisation Rechnung getragen werden könnte. Seit Ende der 1990er Jahre dominierten innerhalb der Vereinten Nationen und einiger ihrer Spezialorgane und Sonderorganisationen zunehmend die Bemühungen, Privatunternehmen und ihre Interessenvertreter aktiver in die Arbeit der Vereinten Nationen zu integrieren. Dies geschah zum einen in Form unterschiedlichster bilateraler Kontakte und Kooperationsvorhaben zwischen Unternehmen und UN-Akteuren, zum anderen im Rahmen von Dialogveranstaltungen und gemeinsamen Initiativen von Regierungen, zwischenstaatlichen Gremien, Wirtschaftsvertretern und NGOs, für die im Folgeprozess der Rio-Konferenz der Begriff der Multistakeholder-Partnerschaften geprägt wurde. Der folgende Beitrag nimmt diese Entwicklung kritisch unter die Lupe. Er zeichnet im Zeitraffer nach, wie sich die Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen und nichtstaatlichen Akteuren gewandelt haben, beschreibt das Ausmaß und die Bandbreite der neuen Partnerschaftsansätze, erörtert Risiken und Nebenwirkungen dieses Paradigmenwechsels in der internationalen Politik und skizziert zum Schluss, welche Konsequenzen sich daraus für die Vereinten Nationen abzeichnen. Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-80163 VL - 2015 IS - 11 SP - 49 EP - 67 ER - TY - THES A1 - Nüchterlein, Jana T1 - Volksschädlinge vor Gericht BT - Die Volksschädlingsverordnung vor den Sondergerichten Berlins T2 - Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag Reihe Rechtswissenschaften ; 74 N2 - Deutschland, September 1939. Der Zweite Weltkrieg hat gerade begonnen, die Kriegsmoral der deutschen Bevölkerung musste unter allen Umständen aufrechterhalten werden. Um ein Abklingen wie im Ersten Weltkrieg durch Aushungern zu vermeiden, musste die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und anderen lebenswichtigen Dingen stets gewährleistet sein.Jana Nüchterlein analysiert die am 5. September 1939 initiierte Volksschädlingsverordnung, nach der jeder, der die Verteilung verknappter und bezugsscheinpflichtiger Waren gefährdete, schwer bestraft werden sollte. Sie zeigt, dass mit der Verordnung vorrangig Ziele wie Abschreckung und Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz (und damit in das System) erreicht werden sollten, und wie letztendlich – durch weitgefasste Tatbestände, scharfe Strafandrohungen und weit gespannte Strafrahmen – selbst die Gewährleistung der Durchführung kriegswirtschaftlicher Maßnahmen und die Unterbindung sämtlicher Formen der Sabotage zum Ziel wurden. Y1 - 2015 SN - 978-3-8288-3526-9 PB - Tectum CY - Marburg ER - TY - JOUR A1 - Schmitz, Friederike T1 - Tierschutz, Tierrechte oder Tierbefreiung? JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - I. Einleitung II. Ethik III. Moralische Tierrechte? IV. Die Nutzung von Tieren V. Ethik und politische Theorie der Nutztierhaltung VI. Tierrechte oder Tierbefreiung? Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-94912 SN - 1434-2820 VL - 20 IS - 2 SP - 87 EP - 96 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Zimmermann, Andreas T1 - The Palestinian-Israeli Conflict: Developing International Law Without Solving the Conflict JF - Archiv des Völkerrechts N2 - The article analyses whether the Palestinian-Israeli conflict has served as a catalyst for the development of international law, as well as whether international law has been instrumental in attempting to find solutions for the said conflict. In several ways, this conflict has made a significant contribution to understanding and interpreting the UN Charter. It also brought along important developments about the role of third parties, both under the Geneva Conventions and under the law of state responsibility, which provides for an obligation of not recognizing as legal, or not rendering aid or assistance to situations caused by serious violations of jus cogens. International judicial institutions (and also domestic ones) play a rather limited role in this respect, due both to a lack of courage to address fundamental questions, and/or a disregard of the outcome of the proceedings by at least one of the parties to the conflict. Other reasons are Israel's reluctance of accepting the jurisdiction of either the ICJ or the ICC, and its view on the non-applicability of human rights treaties outside of its territory, as well as Palestine's uncertain status in the international community limiting its access to international courts. However, the ICJ's 2004 (formally non-binding) advisory opinion on the Israeli Wall provided answers to some of the most fundamental questions related to the conflict, unfortunately without having any immediate impact on the situation on the ground. Given Palestine's accession to the Rome Statute in early 2015, time has yet to show which role in the process will be played by the ICC. Other issues arising from the conflict, and examined by this article, are that of (Palestinian) statehood, going beyond the traditional concept of statehood and including the consequences of the jus cogens-character of the right of self-determination, as well as questions of treaty succession and succession in matters of State responsibility with regard to acts committed by the PLO. Y1 - 2015 U6 - https://doi.org/10.1628/000389215X14412717564749 VL - 53 IS - 2 SP - 149 EP - 166 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - The Nature of Children’s Well-Being, Theory and Practice [rezensiert von Norman Weiß] JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Buchbesprechung: Alexander Bagattini/Colin Macleod (Hrsg.), The Nature of Children’s Well-Being, Theory and Practice (Children’s Well-Being: Indicators and Research, 9), Springer, 2015, 262 Seiten, ISBN 978-94-017-9251-6. Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-94969 SN - 1434-2820 VL - 20 IS - 2 SP - 130 EP - 130 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER -