TY - JOUR A1 - Hähnchen, Susanne A1 - Schrader, Paul Tobias A1 - Weiler, Frank A1 - Wischmeyer, Thomas T1 - Legal Tech BT - der Mensch als Auslaufmodell? JF - Juristische Schulung N2 - Der Beitrag befasst sich mit dem Einsatz von Legal Tech zur Verbesserung der menschlichen Rechtsanwendung. Die Verfasser weisen zunächst darauf hin, dass die Anwendung des Rechts Aufgabe des Menschen sei, woran sich auch künftig wenig ändern werde. Es wird erörtert, dass anlässlich der fortschreitenden Digitalisierung die Befürchtung bestehen würde, dass menschliche Juristen durch Legal Tech ersetzt werden könnten. Im Folgenden wird hinterfragt, welche Effizienzgewinne Legal Tech bewirken könne und welche Gefahren hiermit in Verbindung stehen würden. Weiter nennen die Autoren Stärken der Menschen gegenüber aktuellen technischen Möglichkeiten. So könnten repetitive und standardisierte juristische Arbeit durch Digitalisierung sicherer sowie effizienter werden. Abschließend beschäftigt sich der Beitrag mit Möglichkeiten der Verwaltungsautomatisierung. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass Legal Tech erhebliche Effizienzgewinne erreichen könne, wobei es hierzu programmierte rechtliche Regelungen sowie vergleichbare Sachverhalte bedürfe. Y1 - 2020 SN - 0022-6939 SN - 1437-644X VL - 60 IS - 7 SP - 625 EP - 635 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Hähnchen, Susanne A1 - Kuprian, Kristof T1 - Verbot von Erfolgshonorarvereinbarungen - Tradition ohne Rechtfertigung BT - Abrechnen nach Erfolg: das kann im Interesse von Anwaltschaft, Mandant und Rechtspflege liegen JF - Anwaltsblatt N2 - Das grundsätzliche Verbot des Erfolgshonorars gilt nicht für Inkassounternehmen. Anwältinnen und Anwälte dürfen dagegen nur in Ausnahmefällen ein Erfolgshonorar vereinbaren. In der Lexfox- bzw. Wenigermiete.de-Entscheidung des BGH hat dieser Widerspruch keine Rolle gespielt (BGH, AnwBl Online 2020, 63). Die Begründung für eine Diff erenzierung vermisst man allerdings. Das könnte schlicht daran liegen, dass es keine (verfassungsrechtlich ausreichende) gibt. So wird der Beitrag der Autorin und des Autors zum Plädoyer, über eine Neuordnung des Erfolgshonorars nachzudenken. Y1 - 2020 UR - www.anwaltsblatt.de/ao/2020-423 SN - 0171-7227 SN - 2700-4627 SP - 423 EP - 428 PB - Deutscher Anwaltverein CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Hähnchen, Susanne T1 - Gerhard Otte als Lehrer und die Lehre des Erbrechts BT - zugleich ein Beitrag zur Reduzierung von Stofffülle JF - Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis Y1 - 2020 SN - 1862-4790 VL - 15 IS - 5 SP - 313 EP - 315 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Staatsrecht II BT - Grundrechte mit Verfassungsprozessrecht JF - Prüfe dein Wissen N2 - Die Grundrechte zählen in Ausbildung und Prüfung gleichermaßen zu den zentralen Rechtsgebieten. Sie sind zentral für das Verhältnis des einzelnen Menschen zum Staat und prägen durch den Vorrang der Verfassung die gesamte übrige Rechtsordnung. Das vorliegende Werk behandelt anschaulich, umfassend und systematisch geordnet den gesamten Pflichtfachstoff einschließlich der Verfassungsbeschwerde und der weiteren für die Durchsetzung der Grundrechte relevanten Verfahrensarten vor dem BVerfG. In Form von Fällen und Fragen wird dabei unter steter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonderer Wert auf die zunehmenden europarechtlichen Bezüge dieses Rechtsgebiets gelegt. Zahlreiche Übersichten veranschaulichen die Prüfung von Grundrechten, die Schutzbereiche besonders komplizierter Einzelgrundrechte sowie die Zulässigkeitsvoraussetzungen der verschiedenen Verfahrensarten. Y1 - 2021 SN - 978-3-406-76440-0 PB - Beck CY - München ET - 4. ER - TY - JOUR A1 - Steinberg, Georg A1 - Gaul, Anabel T1 - Reden ist Silber JF - studere : Rechtszeitschrift der Universität Potsdam Y1 - 2018 SN - 1867-6170 IS - 19 SP - 32 EP - 37 PB - studere e.V. CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Steinberg, Georg A1 - Wernert, Jonata T1 - Wer klingelt? JF - studere : Rechtszeitschrift der Universität Potsdam Y1 - 2018 SN - 1867-6170 VL - 11 IS - 20 SP - 50 EP - 54 PB - studere e.v. CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Steinberg, Georg A1 - Schwenke, Corinna T1 - Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: „Unter der Treppe“ JF - Juristische Schulung N2 - Die Klausur eignet sich zur fallangewandten Wiederholung des strafprozessualen Beweisrechts. Sie thematisiert typische, auch examenstypische Problemstellungen. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JUS-B-2020-S-430-N-1 SN - 0022-6939 VL - 60 IS - 5 SP - 430 EP - 433 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Steinberg, Georg T1 - Lässt sich "Leichtfertigkeit" als Straftatbestandsmerkmal sinnvoll handhaben? JF - Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/zstw-2019-0032 SN - 0084-5310 SN - 1612-703X VL - 131 IS - 4 SP - 888 EP - 966 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Steinberg, Georg T1 - Das Jugendstrafrecht der DDR in ihrem letzten Jahrzehnt JF - Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/zstw-2020-0014 SN - 0084-5310 SN - 1612-703X VL - 132 IS - 2 SP - 397 EP - 440 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Berndt, Stephan T1 - Das Führen eines Fahrzeugs im Strafrecht BT - ein dogmatischer Neuansatz unter Betrachtung der strafrechtlichen Verantwortung von Nutzern automatisierter Fahrzeuge JF - Schriften zum Strafrecht ; 384 N2 - Das Führen eines Fahrzeugs wird seit jeher als ein menschengesteuerter Vorgang angesehen. Entsprechend etablierte sich in der Gesetzgebung das Dogma der menschlichen Fahrzeugführung, welches sich jedoch seit der Existenz von hoch- und vollautomatisierten Fahrerassistenzsystemen auf dem Prüfstand befindet. Der Autor nimmt sich dem in strafrechtlicher Hinsicht mit Blick auf die Führungsdelikte des StGB unter reflektierender Betrachtung der Regelungen des StVG an. Rechtlicher Ausgangspunkt ist die Auswertung der uneinheitlichen und kasuistischen Rechtsprechung zum Fahrzeugführen. Die daraus abgeleitete Notwendigkeit einer analytischen Betrachtung der Arbeitsaufgabe der Fahrzeugführung mündete schließlich in die Entwicklung eines neuen Definitionsvorschlags. Dessen Mehrwert wird anschließend an der Strafrechtsdogmatik, insbesondere am Eigenhändigkeitsdogma und der unechten Unterlassungsstrafbarkeit, gemessen und durch die Bezugnahme von sog. Use-Cases des automatisierten Fahrens verdeutlicht. N2 - »Driving a Vehicle in Criminal Law. A New Dogmatic Approach Examining the Criminal Responsibility of Users of Automated Vehicles«: The thesis systematically examines the act of driving a vehicle by taking highly and fully automated driver assistance systems into account. In addition to an analytical perspective on the task of driving a vehicle, the casuistic jurisprudence is critically evaluated. In conclusion, a definition is proposed that defuses the dogmatic problems that have arisen. Besides, fundamental thoughts regarding the dogmatics of the abstract strict liability tort are expressed. KW - Abstraktes Gefährdungsdelikt KW - Führen eines Fahrzeugs KW - Individualverkehr /Automatisierung Y1 - 2022 SN - 978-3-428-18462-0 SN - 978-3-428-58462-8 U6 - https://doi.org/10.3790/978-3-428-58462-8 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER -