TY - JOUR T1 - UN-Menschenrechtsausschuß : Mitteilung gegen Deutschland BT - Rogl ./. Deutschland JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen Y1 - 2001 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-44662 SN - 1434-2820 VL - 6 IS - 1 ER - TY - JOUR T1 - Waite & Kennedy ./. Deutschland : Urteil vom 18. November 1999 JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen Y1 - 1999 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-43380 SN - 1434-2820 VL - 4 IS - 3 SP - 83 EP - 88 ER - TY - BOOK A1 - Figari Layús, Rosario T1 - The role of transitional justice in the midst of ongoing armed conflicts BT - the case of Colombia T3 - Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik N2 - Between 2002 and 2006 the Colombian government of Álvaro Uribe counted with great international support to hand a demobilization process of right-wing paramilitary groups, along with the implementation of transitional justice policies such as penal prosecutions and the creation of a National Commission for Reparation and Reconciliation (NCRR) to address justice, truth and reparation for victims of paramilitary violence. The demobilization process began when in 2002 the United Self Defence Forces of Colombia (Autodefensas Unidas de Colombia, AUC) agreed to participate in a government-sponsored demobilization process. Paramilitary groups were responsible for the vast majority of human rights violations for a period of over 30 years. The government designed a special legal framework that envisaged great leniency for paramilitaries who committed serious crimes and reparations for victims of paramilitary violence. More than 30,000 paramilitaries have demobilized under this process between January 2003 and August 2006. Law 975, also known as the “Justice and Peace Law”, and Decree 128 have served as the legal framework for the demobilization and prosecutions of paramilitaries. It has offered the prospect of reduced sentences to demobilized paramilitaries who committed crimes against humanity in exchange for full confessions of crimes, restitution for illegally obtained assets, the release of child soldiers, the release of kidnapped victims and has also provided reparations for victims of paramilitary violence. The Colombian demobilization process presents an atypical case of transitional justice. Many observers have even questioned whether Colombia can be considered a case of transitional justice. Transitional justice measures are often taken up after the change of an authoritarian regime or at a post-conflict stage. However, the particularity of the Colombian case is that transitional justice policies were introduced while the conflict still raged. In this sense, the Colombian case expresses one of the key elements to be addressed which is the tension between offering incentives to perpetrators to disarm and demobilize to prevent future crimes and providing an adequate response to the human rights violations perpetrated throughout the course of an internal conflict. In particular, disarmament, demobilization and reintegration processes require a fine balance between the immunity guarantees offered to ex-combatants and the sought of accountability for their crimes. International law provides the legal framework defining the rights to justice, truth and reparations for victims and the corresponding obligations of the State, but the peace negotiations and conflicted political structures do not always allow for the fulfillment of those rights. Thus, the aim of this article is to analyze what kind of transition may be occurring in Colombia by focusing on the role that transitional justice mechanisms may play in political negotiations between the Colombian government and paramilitary groups. In particular, it seeks to address to what extent such processes contribute to or hinder the achievement of the balance between peacebuilding and accountability, and thus facilitate a real transitional process. N2 - Zwischen 2002 und 2006 hat die kolumbianische Regierung von Álvaro Uribe einen Demobilisierungsprozess von paramilitärischen Gruppen und der Implementierung von Transitional Justice-Mechanismen durchgeführt als einem politischen Versuch, Frieden in Kolumbien durchzusetzen. Der Demobilisierungsprozess wurde durch einen sondergesetzlichen Rahmen geregelt: durch das Gesetz 782, das Dekret 128 und das Gesetz 975. Insbesondere das Gesetz 975 aus dem Jahr 2005, auch bekannt als das „Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden“ (Ley de Justicia y Paz), bietet Strafmilderung für angeklagte Mitglieder illegaler Gruppen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mord begangen haben. Um diese Strafmilderung in Anspruch nehmen zu können, sind die angeklagten Ex-Kombattanten im Gegenzug aufgefordert, Informationen über ihre ehemalige Gruppe zu erteilen und illegal angeeignete Güter auszuhändigen. Um den Demobilisierungsprozess im Einklang mit Transitional Justice-Prinzipien umzusetzen, wurden eine Vielzahl von Institutionen eingerichtet: acht Sondergerichtskammern, eine Sondereinheit der Staatsanwaltschaft (Unidad Nacional de Fiscalia para la Justicia y la Paz), ein staatlicher Fonds für Entschädigung (Fondo de Reparación) und eine Nationale Kommission für Wiedergutmachung und Versöhnung (Comisión Nacional de Reparación und Reconciliación). In Kolumbien herrscht seit mehr als 40 Jahren ein bewaffneter Konflikt. Es ist der längste bewaffnete Konflikt in der westlichen Welt. An diesem Konflikt sind der Staat, die rechtsgerichteten Paramilitärs und linksgerichtete Guerillagruppen beteiligt. Bis heute hat der Staat in weiten Teilen des Landes de facto kein Gewaltmonopol über einige Gebiete, die stattdessen von der Guerilla oder den Paramilitärs beherrscht werden. Die paramilitarischen Gruppen sind für die überwiegende Zahl von Menschenrechtsverletzungen seit mehr als 30 Jahren verantwortlich. Als Folge wurden tausende Bauernfamilien von ihrem Land vertrieben. Kolumbien steht mit drei Millionen Binnenvertriebenen nach dem Sudan weltweit an zweiter Stelle. Neben Bauern sind auch andere Gruppen Opfer des Konflikts, vor allem Afro-Kolumbianer, Frauen, Gewerkschaftsfunktionäre, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten. Vor diesem Hintergrund ist eine wesentliche Voraussetzungen für einen Übergang von Konflikt- zu Frieden, dass der Staat die Garantie der Nicht-Wiederholung der vorausgegangenen Verbrechen und die Stärkung der demokratischen Bürgerrechte sicherstellt. In diesem Zusammenhang sind Transitional Justice-Instrumente, wie u. a. Strafverfolgungen und Amnestie, Wahrheits- und Versöhnungskommissionen, Wiedergutmachungen und Demobilisierungsprozesse zu sehen, die im Rahmen von Übergangsprozessen eingesetzt werden. Sie verfolgen das Ziel, die Vergangenheit eines gewaltsamen Konfliktes oder Regimes aufzuarbeiten, um so den Übergang zu einer nachhaltig friedlichen demokratischen Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Einerseits wird mit Hilfe von Transitional Justice-Instrumenten versucht, Gerechtigkeit und Entschädigung für die Opfer herzustellen. Andererseits sollen die angeklagten Täter mit Hilfe von Amnestie und Wiedereingliederungsprogrammen in die Gesellschaft reintegriert werden. So steht die Anwendung dieser Instrumente einem Dilemma zwischen Frieden und Gerechtigkeit, Verantwortlichkeit und Straflosigkeit, Strafe und Vergeben gegenüber. Diese Arbeit evaluiert die Umsetzung des Demobilisierungsprozesses, die gerichtlichen Prozesse und die Wiedergutmachungspolitik. Wichtig ist es zu analysieren, ob der Demobilisierungsprozess der paramilitärischen Gruppen einen Übergang von Krieg zu Frieden zum Ergebnis hat. Ein Übergang sollte die Erfüllung der oben erwähnten Bedingungen – Ausübung des legitimen Gewaltmonopols durch den Staat, Garantie der Nicht-Wiederholung von Gewaltverbrechen und die Stärkung von Bürgerrechten – bedeuten. T3 - Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik - 5 KW - Menschenrechte KW - Transitional Justice KW - bewaffnete Konflikte KW - Übergangsprozesse KW - Kolumbien KW - Human Rights KW - Transtional Justice KW - Armed Conflicts KW - Transitions KW - Colombia Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-42500 SN - 978-3-86956-063-2 SN - 1867-2663 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Einführung in den Individualrechtsschutz nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - This text offers a survey on the ICCPR's drafting process and its material contents. The author shortly presents the monitoring instruments and describes the Human Rights Committee. The text focusses on the individual's communication under the Optional Protocol in order to make the German lawyer more familiar with this kind of judicial relief. Y1 - 1996 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-43210 SN - 1434-2820 VL - 1 IS - 1 SP - 7 EP - 11 ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Einführung in Möglichkeiten des Individualrechtsschutzes im Rahmen der UNESCO JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Inhaltsübersicht I. Einführung 1. Entwicklung 2. Aktueller Mechanismus II. Prüfung einer Beschwerde 1. Technische Hinweise 2. Gegenstand 3. Schlüssigkeit 4. Mitteilung der Zulässigkeitsentscheidung und Fortgang des Verfahrens III. Bewertung Y1 - 1998 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-43266 SN - 1434-2820 VL - 3 IS - 1 SP - 15 EP - 18 ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Michael Ronellenfitsch, Louis L’Amour und das Völkerrecht (Public International Law) / [rezensiert von] Norman Weiß JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Rezensiertes Werk: Ronellenfitsch, Michael: Louis L’Amour und das Völkerrecht (Public International Law). - Berlin : Duncker & Humblot, 2008. - 389 S. (Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht ; 89) ISBN: 978-3-428-13005-4 Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-44884 SN - 1434-2820 VL - 15 IS - 1 SP - 76 EP - 78 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Klein, Eckart T1 - Internationale Menschenrechtsinstrumente und extraterritoriale Staatenpflichten JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Inhaltsübersicht I. Einführung II. Internationale Rechtsprechung III. Optionen des Sicherheitsrates IV. Position der Bundesrepublik Deutschland V. Schlussfolgerungen Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-44808 SN - 1434-2820 VL - 15 IS - 1 SP - 18 EP - 21 ER - TY - GEN A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Die Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpakt : ein Handbuch für die Praxis N2 - Das vorliegende Handbuch bietet vertiefende Informationen zur Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Das Handbuch richtet sich in erster Linie an Praktiker/innen, die in ihrer Arbeit mit Menschenrechtsverletzungen konfrontiert sind, insbesondere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie Menschenrechtsorganisationen. In umfassender, aber komprimierter Form gibt es zuverlässige Hilfestellung bei der Einlegung einer Beschwerde. Darüber hinaus ist das Handbuch auch für Mitarbeitende in Ministerien, Universitäten und sonstigen Einrichtungen geeignet, die sich mit der Materie vertraut machen wollen. (Autorenreferat) KW - Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte KW - Menschenrechtsbeschwerde KW - Ratgeber Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-6007 ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Die neue UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - weitere Präzisierung des Menschenrechtsschutzes JF - MenschenRechtsMagazin : Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen“ hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigungen in ihrer Lebensführung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschränkt. Rund 80% von ihnen leben in Entwicklungsländern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides hält sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszuüben. Ihnen wird so die vollständige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivitäten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bemühungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollständigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen Würde zu fördern (Art. 1). Der Entwurf enthält sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erläutert die Hintergründe der Konvention und gibt einen Überblick über ihre Inhalte. KW - Vereinte Nationen KW - Menschenrechte KW - Behinderte KW - Diskriminierung Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-11707 VL - 11 IS - 3 SP - 293 EP - 300 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - BOOK ED - Weiß, Norman T1 - Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch N2 - Aus dem Vorwort: Vor wenigen Wochen ist im Heft 13 der „Studien zu Grund- und Menschenrechten“ eine Arbeit von Herrn Schäfer mit dem Titel „Zum Verhältnis Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht“ erschienen. Wir haben inzwischen nicht nur zahlreiche faktische Situationen, in denen dieses Verhältnis von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht relevant ist, sondern es gibt zunehmende Äußerungen rechtlicher Instanzen (Internationaler Gerichtshof, Jugoslawien-Tribunal, Menschenrechtsausschüsse), die sich diesem Problem gewidmet haben, von Stimmen aus der Wissenschaft ganz zu schweigen. Herr Schäfer wird versuchen, eine Zwischenbilanz zu ziehen. In vielen Fällen, nämlich stets bei Auslandseinsätzen von Streitkräften, hängt die Frage, wie das Verhalten von Menschenrechten zu Regeln des humanitären Völkerrechts zu beurteilen ist, auch davon ab, ob die menschenrechtlichen Verpflichtungen eines Staates ihn auch dann begleiten, wenn er außerhalb seines Territoriums agiert. Herr Dr. Weingärtner wird sich dieser zentralen Frage stellen, die nicht erst, aber vor allem auch nach der Banković- Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2001 vielfach erörtert wird. Die Bundesrepublik Deutschland selbst wurde etwa vom Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen bei der Diskussion ihres letzten periodischen Berichts mit dieser Frage direkt konfrontiert. An die Einsätze in Afghanistan, Kongo und nun auch vor der libanesischen Küste ist zu erinnern. Gern nehme ich diesen Zusammenhang zum Anlaß, auch auf die Arbeit von Dirk Lorenz „Der territoriale Anwendungsbereich der Grund- und Menschenrechte“ hinzuweisen, die im Jahr 2005 als Band 25 in der vom MRZ herausgegebenen Schriftenreihe erschienen ist. Frau PD Dr. Schmahl behandelt ein Thema, das im engen Zusammenhang mit den beiden vorangegangenen steht. Können Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen von Normen des humanitären Völkerrechts zu individuellen Schadenersatzansprüchen führen? Stichworte wie Zwangsarbeiter, Distomo und vor allem – da die Nachkriegszeit betreffend – Varvarin verweisen auf die gerade auch Deutschland angehende Brisanz dieser Problematik. KW - Menschenrecht KW - Deutschland / Bundeswehr KW - Menschenrecht KW - Bundeswehr KW - Auslandseinsatz KW - Völkerrecht KW - Menschenrechtsverletzungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-10471 ER -