TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Stichwort: Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-55763 SN - 1434-2820 VL - 9 IS - 2 SP - 203 EP - 206 ER - TY - JOUR A1 - Klein, Eckart A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Religionsfreiheit und Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte Y1 - 2006 ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Das Individualbeschwerdeverfahren vor dem UN-Menschenrecthsausschusses Y1 - 2004 SN - 1611-1958 ER - TY - BOOK A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Die Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpakt : ein Handbuch für die Praxis Y1 - 2004 SN - 3-937714-01-4 PB - Dt. Inst. für Menschenrechte CY - Berlin ER - TY - BOOK A1 - Schäfer, Bernhard ED - Klein, Eckart ED - Menke, Christoph T1 - Guantanamo Bay : Status der Gefangenen und habeans corpus T3 - Studien zu Grund- und Menschenrechten Y1 - 2003 SN - 1435-9154 VL - 9 PB - Univ. CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Zum Verhältnis von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht JF - Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch N2 - Behandelte Themen sind: 1. Menschenrechte gelten während bewaffneter Konflikte grund sätzlich fort. Sie gelten damit gleichzeitig und nicht alternativ zum humanitären Völker recht. 2. Hoheitsgewalt und damit die Anwendbarkeit der genannten Menschen rechts verträge kann grundsätzlich auch bei Kampfeinsätzen vorliegen. 3. Das Verhältnis beider Rechtsgebiete ist eines wechselseitiger Ergänzung. 4. Mögliche Widersprüche zwischen den beiden Rechtsgebieten können überwiegend durch Auslegung oder mittels vorhandener Notstands klauseln ausge räumt werden. 5. Können Widersprüche nicht durch Auslegung oder Derogation ausgeräumt werden, gehen im Einzelfall die Normen des humanitären Völkerrechts als speziellere vor (lex specialis derogat legi ge nerali). 6. Die komplexe und umfangreiche Materie beider Rechtsgebiete läßt sich auf ein solches „Destillat“( bringen, das sich in Ausbildung und Training ver mitteln läßt und auch für die sich im Feld oder auf See befindlichen Truppen praktikabel ist. KW - Menschenrecht KW - Deutschland / Bundeswehr KW - Menschenrecht KW - Bundeswehr KW - Auslandseinsatz KW - Völkerrecht KW - Menschenrechtsverletzungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-21722 SP - 5 EP - 8 ER - TY - BOOK A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Zum Verhältnis Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht : zugleich ein Beitrag zur exterritorialen Geltung von Menschenrechtsverträgen N2 - Das vorliegende Heft 13 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enthält die überarbeitete Fassung einer Arbeit, die der Autor im Jahr 2005 für das Deutsche Institut für Menschenrechte erstellt hat. Im Vordergrund stand dabei die Frage, inwiefern das Verhältnis zwischen Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht geklärt ist oder ob es noch weiteren Klärungsbedarf hierzu gibt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Verhältnis im Einzelnen und viele der damit zusammenhängenden Fragen weiterhin kontrovers diskutiert werden und ein Abschluss dieser Diskussion derzeit nicht absehbar ist. Die Studie fasst die Hauptproblemfelder des Verhältnisses dieser beiden Rechtsgebiete, einschließlich der Frage der exterritorialen Geltung von Menschenrechtsverträgen, in sehr gelungener Weise zusammen und weist auf weitere wichtige Fragen hin. Wir freuen uns, dass es möglich ist, diese wichtige Studie in der Schriftenreihe des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam, an dem der Verfasser derzeit tätig ist, publizieren zu können. N2 - The author analysis the still disputed relationship between international human rights law and humanitarian law. The manifold reasons for the controversial relationship and the associated main problems are dealt with in four sections (2 to 5). They focus on an older leading opinion about the relationship between the law of peace and law of war, the extraterritorial application of human rights treaties, the differing doctrinal views, and the relationship of both areas in a narrow sense, that is, especially the solution of potential conflicts between them. The study primarily gives an account of the present state of discussion on the topic in a concentrated manner but also offers own results and thoughts. In another section (6) other issues, related to but going beyond the main questions, are pointed out. The booklet also contains a summary and concluding remarks (7 and 8) as well as an extensive bibliography and a list of relevant jurisprudence and legal opinions of international organs. T3 - Studien zu Grund- und Menschenrechten - 13 KW - Menschenrecht KW - Völkerrecht KW - Studie Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-29734 SN - 978-3-939469-16-2 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - GEN A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Die Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpakt : ein Handbuch für die Praxis N2 - Das vorliegende Handbuch bietet vertiefende Informationen zur Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Das Handbuch richtet sich in erster Linie an Praktiker/innen, die in ihrer Arbeit mit Menschenrechtsverletzungen konfrontiert sind, insbesondere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie Menschenrechtsorganisationen. In umfassender, aber komprimierter Form gibt es zuverlässige Hilfestellung bei der Einlegung einer Beschwerde. Darüber hinaus ist das Handbuch auch für Mitarbeitende in Ministerien, Universitäten und sonstigen Einrichtungen geeignet, die sich mit der Materie vertraut machen wollen. (Autorenreferat) KW - Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte KW - Menschenrechtsbeschwerde KW - Ratgeber Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-6007 ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - „Der Internationale Strafgerichtshof - Fünf Jahre nach Rom" <2003, Berlin> / [Tagungsbericht] JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Tagungsbericht: Schäfer, Bernhard: Der Internationale Strafgerichtshof - Fünf Jahre nach Rom" <2003, Berlin> /Tagungsbericht „Der Internationale Strafgerichtshof - Fünf Jahre nach Rom" veranstaltet vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR), amnesty international Deutschland (ai) und der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) vom 27. bis zum 28. Juni 2003 im Rathaus von Berlin Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-55290 SN - 1434-2820 VL - 8 IS - 3 SP - 221 EP - 230 ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Der Fall Bankovic oder Wie eine Lücke geschaffen wird JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - 1. Sachverhalt 2. Die anwendbaren Regeln der Auslegung und die Bedeutung des Ausdrucks „ihrer Herrschaftsgewalt unterstehenden“ („within their jurisdiction“) 3. Extraterritoriale Akte, die als Ausübung der Jurisdiktion anerkannt sind 4. Fallen die Beschwerdeführer daher unter die Jurisdiktion der beklagten Staaten? 5. Anmerkungen Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-40681 SN - 1434-2820 VL - 7 IS - 3 SP - 149 EP - 163 ER -