TY - RPRT A1 - Weiß, Norman T1 - Frauen, Frieden und Sicherheit – was hat Resolution 1325 gebracht? N2 - Nowadays, the issues women and peace are connected strongly on the level of UN’s security policy as a consequence of resolution 1325 (2000). Which are the legal and factual impli-cations of this development both for the UN and for the Member States? Does their implementation meet the expectations? The study outlines the structure of today’s WPS-agenda and discusses how the UN deals with it. Germany’s activities to implement her obligations are also discussed. N2 - Heute sind die Themen Frauen und Frieden auf der Ebene der Sicherheitspolitik der Vereinten Nationen als Resultat von Resolution 1325 (2000) eng miteinander verbunden. Welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen haben sich aus dieser Entwicklung einerseits für die Arbeit der Vereinten Nationen selbst, andererseits für die Mitgliedstaaten ergeben und wie steht es um ihre Umsetzung? Die Studie zeichnet die WPS-Agenda nach und diskutiert die diesbezüglichen Aktivitäten der Vereinten Nationen. Die Umsetzungsmaßnahmen Deutschlands werden im Anschluss untersucht und bewertet. T3 - Staat, Recht und Politik – Forschungs- und Diskussionspapiere = State, Law, and Politics - Research and Discussion Papers - 1 KW - Vereinte Nationen KW - Völkerrecht KW - Sicherheit KW - Gender Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-92932 SN - 2509-6974 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - BOOK A1 - Hüfner, Klaus A1 - Sieberns, Anne A1 - Weiß, Norman T1 - Menschenrechtsverletzungen: Was kann ich dagegen tun? BT - Menschenrechtsverfahren in der Praxis N2 - Das Handbuch informiert über die Menschenrechtsinstitutionen und -verfahren der Vereinten Nationen, der UNESCO und der ILO sowie des Europarates und der Europäischen Union. Die erste Auflage erschien 1998, die jetzt vorliegende dritte Auflage wurde erweitert und aktualisiert. Das Buch bietet neben den erklärenden Texten auch Formblätter für Beschwerden, Adressen, Literaturhinweise und grafische Darstellungen. Das Werk richtet sich unter anderem an Studierende, Menschenrechtsakteure, Personen, die Rechtsschutz suchen und deren Rechtsbeistände. KW - Vereinte Nationen KW - Menschenrecht KW - Verfahrensrecht KW - Europäische Menschenrechtskonvention (4. November 1950) KW - Durchsetzung KW - Nichtstaatliche Organisation KW - Deutschland KW - Menschenrechtspolitik Y1 - 2012 SN - 978-3-923904-69-3 PB - UNO-Verlag CY - Bonn ET - 3., aktualisierte u. erw. ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Die neue UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - weitere Präzisierung des Menschenrechtsschutzes JF - MenschenRechtsMagazin : Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen“ hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigungen in ihrer Lebensführung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschränkt. Rund 80% von ihnen leben in Entwicklungsländern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides hält sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszuüben. Ihnen wird so die vollständige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivitäten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bemühungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollständigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen Würde zu fördern (Art. 1). Der Entwurf enthält sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erläutert die Hintergründe der Konvention und gibt einen Überblick über ihre Inhalte. KW - Vereinte Nationen KW - Menschenrechte KW - Behinderte KW - Diskriminierung Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-11707 VL - 11 IS - 3 SP - 293 EP - 300 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER -