TY - JOUR A1 - Schmahl, Stefanie T1 - Amtshaftung für Kriegsschäden? JF - Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch KW - Menschenrecht KW - Deutschland / Bundeswehr KW - Menschenrecht KW - Bundeswehr KW - Auslandseinsatz KW - Völkerrecht KW - Menschenrechtsverletzungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-21747 SP - 14 EP - 16 ER - TY - BOOK ED - Weiß, Norman T1 - Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch N2 - Aus dem Vorwort: Vor wenigen Wochen ist im Heft 13 der „Studien zu Grund- und Menschenrechten“ eine Arbeit von Herrn Schäfer mit dem Titel „Zum Verhältnis Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht“ erschienen. Wir haben inzwischen nicht nur zahlreiche faktische Situationen, in denen dieses Verhältnis von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht relevant ist, sondern es gibt zunehmende Äußerungen rechtlicher Instanzen (Internationaler Gerichtshof, Jugoslawien-Tribunal, Menschenrechtsausschüsse), die sich diesem Problem gewidmet haben, von Stimmen aus der Wissenschaft ganz zu schweigen. Herr Schäfer wird versuchen, eine Zwischenbilanz zu ziehen. In vielen Fällen, nämlich stets bei Auslandseinsätzen von Streitkräften, hängt die Frage, wie das Verhalten von Menschenrechten zu Regeln des humanitären Völkerrechts zu beurteilen ist, auch davon ab, ob die menschenrechtlichen Verpflichtungen eines Staates ihn auch dann begleiten, wenn er außerhalb seines Territoriums agiert. Herr Dr. Weingärtner wird sich dieser zentralen Frage stellen, die nicht erst, aber vor allem auch nach der Banković- Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2001 vielfach erörtert wird. Die Bundesrepublik Deutschland selbst wurde etwa vom Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen bei der Diskussion ihres letzten periodischen Berichts mit dieser Frage direkt konfrontiert. An die Einsätze in Afghanistan, Kongo und nun auch vor der libanesischen Küste ist zu erinnern. Gern nehme ich diesen Zusammenhang zum Anlaß, auch auf die Arbeit von Dirk Lorenz „Der territoriale Anwendungsbereich der Grund- und Menschenrechte“ hinzuweisen, die im Jahr 2005 als Band 25 in der vom MRZ herausgegebenen Schriftenreihe erschienen ist. Frau PD Dr. Schmahl behandelt ein Thema, das im engen Zusammenhang mit den beiden vorangegangenen steht. Können Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen von Normen des humanitären Völkerrechts zu individuellen Schadenersatzansprüchen führen? Stichworte wie Zwangsarbeiter, Distomo und vor allem – da die Nachkriegszeit betreffend – Varvarin verweisen auf die gerade auch Deutschland angehende Brisanz dieser Problematik. KW - Menschenrecht KW - Deutschland / Bundeswehr KW - Menschenrecht KW - Bundeswehr KW - Auslandseinsatz KW - Völkerrecht KW - Menschenrechtsverletzungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-10471 ER - TY - JOUR A1 - Weingärtner, Dieter T1 - Menschenrechtsbindung bei Out-of-Area-Einsätzen der Bundeswehr JF - Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch KW - Menschenrecht KW - Deutschland / Bundeswehr KW - Menschenrecht KW - Bundeswehr KW - Auslandseinsatz KW - Völkerrecht KW - Menschenrechtsverletzungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-21734 SP - 9 EP - 13 ER - TY - BOOK A1 - Ranft, Florian T1 - Verspätete Wahrheitskommissionen in Theorie und Praxis T1 - Delayed truth commissions in theory and practice T3 - Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik N2 - Für den Umgang post-autoritärer Gesellschaften mit den Tätern von Menschenrechtsverletzungen der Vorgängerregime gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben der legalen Strafverfolgung haben sich seit Mitte der 1970er Jahre vor allem Wahrheitskommissionen als Form gegenseitiger Versöhnung zwischen Tätern und Opfern etabliert. Die vorliegende Studie gibt aus der Perspektive der vergleichenden Politikfeldforschung eine Antwort auf die Frage, welche politischen Faktoren der Wahrheitskommissionen in Uruguay, Panama und Ghana zu einer Verzögerung bei den Aufarbeitungsprozessen nach der Transition führen. Dazu werden aus der Theorie von Transitional Justice Hypothesen zur Machtverteilung, dem Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen und den zivil-militärischen Reformen für verspätete Wahrheitskommissionen abgeleitet, welche zur Plausibilisierung der Verzögerung beitragen. Im empirisch-analytischen Teil der Arbeit wird in der Untersuchungs- und Kontrollgruppe deutlich, dass im Vergleich zu transitionsnahen Wahrheitskommissionen ein niedrigeres Niveau an Menschenrechtsverletzungen den politischen Druck für die Aufarbeitung hemmt und die Täter als demokratisch gewählte Machthaber nach der Transition kein Interesse an der Wahrheit haben (Ghana und Panama) bzw. mit den neuen Machthabern paktierten (Uruguay). Zudem zeigt die Studie, dass zivil-militärische Reformen keinen Einfluss auf die Aufarbeitung der Wahrheit haben, wie in der Literatur argumentiert wird. Auch wird angezweifelt, dass sich die politische Machtverteilung bei der Einsetzung von Wahrheitskommissionen im Gleichgewicht befindet. N2 - For dealing with former human rights violations post-conflict societies have several choices. Besides criminal prosecutions truth commissions have been set up since the mid 1970 to find a way for reconciliation between perpetrators and victims. This paper focuses on the analysis of truth commissions with a significant time span to the transitional period in a comparative manner and asks for the causal mechanisms linked to it. To explain the time lack hypotheses are tested on the balance of power, civil-military reforms and the degree of human rights violations. The analyses for the truth commissions in Uruguay, Ghana and Panama indicate that a lower degree of human rights violations and the elections of political leaders and parties closely linked to the authoritarian era foreclose the establishment process. These results are controlled by the analysis of truth commissions in Argentina, South Africa and Haiti that were directly set up after the transition. Further it is argued that civil-military reforms have no influence on the establishment of truth commissions and that the balance of power is not levelled as is argued in the literature. T3 - Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik - 4 KW - Menschenrechte KW - Menschenrechtsverletzungen KW - Transitional Justice KW - Transformationsprozesse KW - Wahrheitskommissionen KW - Human Rights KW - Human Rights Violations KW - Transtional Justice KW - Transitions KW - Truth Commissions Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-42033 SN - 978-3-86956-034-2 SN - 1867-2663 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Zum Verhältnis von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht JF - Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch N2 - Behandelte Themen sind: 1. Menschenrechte gelten während bewaffneter Konflikte grund sätzlich fort. Sie gelten damit gleichzeitig und nicht alternativ zum humanitären Völker recht. 2. Hoheitsgewalt und damit die Anwendbarkeit der genannten Menschen rechts verträge kann grundsätzlich auch bei Kampfeinsätzen vorliegen. 3. Das Verhältnis beider Rechtsgebiete ist eines wechselseitiger Ergänzung. 4. Mögliche Widersprüche zwischen den beiden Rechtsgebieten können überwiegend durch Auslegung oder mittels vorhandener Notstands klauseln ausge räumt werden. 5. Können Widersprüche nicht durch Auslegung oder Derogation ausgeräumt werden, gehen im Einzelfall die Normen des humanitären Völkerrechts als speziellere vor (lex specialis derogat legi ge nerali). 6. Die komplexe und umfangreiche Materie beider Rechtsgebiete läßt sich auf ein solches „Destillat“( bringen, das sich in Ausbildung und Training ver mitteln läßt und auch für die sich im Feld oder auf See befindlichen Truppen praktikabel ist. KW - Menschenrecht KW - Deutschland / Bundeswehr KW - Menschenrecht KW - Bundeswehr KW - Auslandseinsatz KW - Völkerrecht KW - Menschenrechtsverletzungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-21722 SP - 5 EP - 8 ER -