Dokument-ID Dokumenttyp Verfasser/Autoren Herausgeber Haupttitel Abstract Auflage Verlagsort Verlag Erscheinungsjahr Seitenzahl Schriftenreihe Titel Schriftenreihe Bandzahl ISBN Quelle der Hochschulschrift Konferenzname Quelle:Titel Quelle:Jahrgang Quelle:Heftnummer Quelle:Erste Seite Quelle:Letzte Seite URN DOI Abteilungen OPUS4-1088 Wissenschaftlicher Artikel Weiß, Norman Die neue UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - weitere Präzisierung des Menschenrechtsschutzes Nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen" hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigungen in ihrer Lebensführung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschränkt. Rund 80% von ihnen leben in Entwicklungsländern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides hält sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszuüben. Ihnen wird so die vollständige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivitäten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bemühungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollständigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen Würde zu fördern (Art. 1). Der Entwurf enthält sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erläutert die Hintergründe der Konvention und gibt einen Überblick über ihre Inhalte. Potsdam Universitätsverlag Potsdam 2006 7 MenschenRechtsMagazin : Informationen, Meinungen, Analysen 11 3 293 300 urn:nbn:de:kobv:517-opus-11707 MenschenRechtsZentrum