@article{Wagner2022, author = {Wagner, Christoph}, title = {Kommunikation in sozialen Medien und Grundrechte}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Urheber- und Medienrecht}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Urheber- und Medienrecht}, number = {12}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, issn = {0177-6762}, pages = {861 -- 869}, year = {2022}, language = {de} } @book{Petersen2022, author = {Petersen, Jens}, title = {Die m{\"u}ndliche Pr{\"u}fung im ersten juristischen Staatsexamen}, series = {Jura Studienbuch}, journal = {Jura Studienbuch}, edition = {5. Aufl.}, publisher = {de Gruyter}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-11-079745-9}, pages = {219}, year = {2022}, language = {de} } @book{Petersen2022, author = {Petersen, Jens}, title = {Vicos Kulturgeschichte des Rechts}, publisher = {de Gruyter}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-11-071859-1}, pages = {382}, year = {2022}, language = {de} } @article{Schmidt2022, author = {Schmidt, Thorsten Ingo}, title = {Die Treuepflicht der Beamten}, series = {Zeitschrift f{\"u}r das juristische Studium}, volume = {15}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r das juristische Studium}, number = {2}, publisher = {Universit{\"a}t Mainz}, address = {Mainz}, issn = {1865-6331}, pages = {172 -- 176}, year = {2022}, abstract = {Das BVerwG hat mit Urt. v. 2.12.2021 einen Beamten wegen Verstoßes gegen seine Treuepflicht aus dem Dienst entfernt (I.). Dies gibt Anlass dazu, die historischen Wurzeln (II.) die- ser Pflicht und ihre gegenw{\"a}rtige Ausgestaltung auf Bundes- und Landesebene (III.) zu betrachten. Im Einzelnen sind da- bei der Verpflichtete (IV.), der Berechtigte (V.) und der Inhalt dieser Pflicht (VI.) zu untersuchen. Zudem ist ihre Durch- setzbarkeit zu er{\"o}rtern (VII.), bevor eine Schlussbetrachtung den Beitrag abrundet (VIII.).}, language = {de} } @article{WeissLanzl2022, author = {Weiß, Norman and Lanzl, Theresa}, title = {Die wechselvolle Geschichte der Mitgliedschaft Russlands im Europarat}, series = {Zeitschrift f{\"u}r ausl{\"a}ndisches {\"o}ffentliches Recht und V{\"o}lkerrecht}, volume = {82}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r ausl{\"a}ndisches {\"o}ffentliches Recht und V{\"o}lkerrecht}, number = {4}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, issn = {0044-2348}, doi = {10.17104/0044-2348-2022-4-801}, pages = {801 -- 829}, year = {2022}, abstract = {Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch die Europ{\"a}ische Menschenrechtsarchitektur ins Wanken gebracht. Der Europarat reagierte schnell und beendete die Mitgliedschaft der Russischen F{\"o}deration. Aus diesem Anlass blickt der Beitrag zur{\"u}ck auf die wechselvolle Geschichte der Mitgliedschaft Russlands im Europarat. Seit dem Beitritt vor 26 Jahren haben Konfrontationen die - oftmals kurzen- Phasen der Kooperation {\"u}berschattet. Das wirft die Frage auf, inwieweit die „Politik des Dialogs" gegen{\"u}ber der Russischen F{\"o}deration geeignet war, die Menschenrechtslage in Russland zu verbessern. Der Beitrag legt zudem die rechtlichen Grundlagen von Beitritt und Ende der Mitgliedschaft dar und untersucht, wie sich der Ausschluss auf die Anwendbarkeit der Europ{\"a}ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auswirkt. Der Ausschluss Russlands stellt einen Wendepunkt dar. Zwar wird damit ein potenziell gef{\"a}hrlicher Pr{\"a}zedenzfall geschaffen. Jedoch entsteht durch die geschlossene Reaktion der restlichen Mitgliedstaaten auch ein Momentum f{\"u}r Reformen und eine R{\"u}ckbesinnung auf das Gr{\"u}ndungsziel des Europarates - die kollektive Durchsetzung der Menschenrechte.}, language = {de} } @article{Boerner2022, author = {B{\"o}rner, Ren{\´e}}, title = {Die Dogmatik des Verwertungsverbots im Spiegel der M{\"u}hlenteichtheorie}, series = {Strafverteidiger}, volume = {42}, journal = {Strafverteidiger}, number = {12}, publisher = {Carl Heymanns Verlag}, address = {K{\"o}ln}, issn = {0720-1605}, pages = {806 -- 814}, year = {2022}, abstract = {Auf dem Nordseetreffen des Deutsche Strafverteidiger e.V. Anfang Juli 1996 nahm eine Theorie ihren Anfang, die schon allein wegen ihrer drei Begr{\"u}nder Beachtung verdient. Mit Claus Roxin, Gerhard Sch{\"a}fer und Gunter Widmaier treten namhafte Vertreter der deutschen Strafrechtswissenschaft, des BGH sowie der Strafverteidigung geschlossen f{\"u}r die Rechtsposition des Angeklagten ein. Was sich in lebendiger Diskussionen als Standpunkt entwickelte, wurde damals vergn{\"u}gt in Anlehnung an den Tagungsort als »M{\"u}hlenteichtheorie« bezeichnet und schließlich rund zehn Jahre sp{\"a}ter unter dem Titel »Die M{\"u}hlenteichtheorie - {\"U}berlegungen zur Ambivalenz von Verwertungsverboten« publiziert. Bis dahin bestand Gelegenheit, erste Auswirkungen des entwickelten Gedankens in der Rechtsprechung des BGH sowie auch Kritik im Schrifttum in den Blick zu nehmen. Seither sind abermals f{\"u}nfzehn Jahre verstrichen - und es wurde ruhig um die M{\"u}hlenteichtheorie.}, language = {de} } @article{Schladebach2022, author = {Schladebach, Marcus}, title = {Der Luftzwischenfall {\"u}ber Belarus}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Luft- und Weltraumrecht}, volume = {71}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Luft- und Weltraumrecht}, number = {1}, publisher = {Wolters Kluwer}, address = {H{\"u}rth}, issn = {0340-8329}, pages = {37 -- 46}, year = {2022}, language = {de} } @article{Schladebach2022, author = {Schladebach, Marcus}, title = {Privatisierung der Raumfahrt}, series = {Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL}, journal = {Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL}, number = {13}, publisher = {Wolters Kluwer}, address = {K{\"o}ln}, issn = {0012-1363}, pages = {753 -- 757}, year = {2022}, abstract = {W{\"a}hrend Raumfahrt lange Zeit eine staatliche Angelegenheit war, nehmen in j{\"u}ngerer Zeit die Weltraumaktivit{\"a}ten privater Raumfahrtunternehmen kontinuierlich zu. Die Positionierung von Satelliten, das Angebot von Weltraumfl{\"u}gen f{\"u}r Private und der Abbau von Rohstoffen auf Himmelsk{\"o}rpern werden mittlerweile von privaten Akteuren geplant bzw. durchgef{\"u}hrt. Diese wirtschaftlichen Initiativen werfen die Frage auf, ob das in den 1960er Jahren entstandene Weltraumrecht hierauf ad{\"a}quat vorbereitet ist und sachgerechte Antworten auf die neuen Herausforderungen zu geben vermag. Der Beitrag m{\"o}chte aufzeigen, in welcher Weise private Raumfahrtunternehmen im existierenden Weltraumrecht bereits verortet sind und bei welchen Themen Handlungsbedarf f{\"u}r die internationale Gemeinschaft besteht.}, language = {de} } @article{Schladebach2022, author = {Schladebach, Marcus}, title = {Influencer-Marketing im Medienrecht}, series = {Zeitschrift f{\"u}r das Recht der digitalen Wirtschaft}, volume = {2}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r das Recht der digitalen Wirtschaft}, number = {5}, publisher = {Wolters Kluwer}, address = {H{\"u}rth}, issn = {2702-4040}, pages = {168 -- 173}, year = {2022}, abstract = {Influencer-Marketing ist ein Ph{\"a}nomen der Werbebranche, dessen immense wirtschaftliche Bedeutung in reziproker Relation zu seiner rechtlichen Durchdringung steht. W{\"a}hrend die Ums{\"a}tze kontinuierlich steigen,1 steht die juristische Strukturierung erst am Anfang.2 Die rechtliche Einordnung dieser etwa seit 2007 existierenden Werbestrategie hat jedoch k{\"u}rzlich durch drei parallele BGH-Urteile vom 09.09.2021 deutlichere Flankierungen erfahren.3 Hierdurch gewinnt die Thematik eine erhebliche Aktualit{\"a}t, die durch die nachfolgenden Ausf{\"u}hrungen illustriert werden soll.}, language = {de} } @book{KnemeyerSchmidt2022, author = {Knemeyer, Franz-Ludwig and Schmidt, Thorsten Ingo}, title = {Polizei- und Ordnungsrecht}, series = {Pr{\"u}fe dein Wissen : Rechtsf{\"a}lle in Frage und Antwort}, journal = {Pr{\"u}fe dein Wissen : Rechtsf{\"a}lle in Frage und Antwort}, edition = {5., {\"u}berarbeitete}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, isbn = {978-3-406-79470-4}, pages = {XV, 191}, year = {2022}, abstract = {Den Schwerpunkt des Buches bildet das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht, wobei dessen Verzahnung mit dem Versammlungsrecht ein besonderes Augenmerk geschenkt wird. Wert wird außerdem stets auf die Herausarbeitung der Grundgedanken und Strukturen der jeweiligen Vorschriften gelegt, weniger auf reine Detailregelungen. Dabei werden an geeigneter Stelle auch Parallelen zum Zivil- und zum Strafrecht gezogen. Die Gesetzesstellen werden nach dem Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der L{\"a}nder (MEPolG) zitiert. Aus der Synopse am Ende des Buches lassen sich dann schnell die jeweiligen landesrechtlichen Parallelfundstellen ermitteln.}, language = {de} } @article{Stoehr2022, author = {St{\"o}hr, Alexander}, title = {Die Inhaltskontrolle von Ehevertr{\"a}gen}, series = {Juristische Schulung}, volume = {62}, journal = {Juristische Schulung}, number = {9}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0022-6939}, pages = {805 -- 809}, year = {2022}, language = {de} } @incollection{Schmidt2022, author = {Schmidt, Thorsten Ingo}, title = {Kommunalsteuern, Realsteuern}, series = {Handbuch Kommunalabgabenrecht : Steuern, Geb{\"u}hren, Beitr{\"a}ge}, booktitle = {Handbuch Kommunalabgabenrecht : Steuern, Geb{\"u}hren, Beitr{\"a}ge}, editor = {Christ, Josef and Oebbecke, Janbernd}, edition = {2. Auflage}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, isbn = {978-3-406-77185-9}, pages = {36 -- 80}, year = {2022}, language = {de} } @article{ArztKleemannPlappertetal.2022, author = {Arzt, Clemens and Kleemann, Steven and Plappert, Christian and Rieke, Roland and Zelle, Daniel}, title = {Datenverarbeitung und Cybersicherheit in der Fahrzeugautomatisierung}, series = {MMR Zeitschrift f{\"u}r IT-Recht und Recht der Digitalisierung}, volume = {25}, journal = {MMR Zeitschrift f{\"u}r IT-Recht und Recht der Digitalisierung}, number = {MMR-Beilage}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {2698-7988}, pages = {593 -- 614}, year = {2022}, abstract = {Durch die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes vom 12.7.2021 wurde mit \S\S STVG \S 1d bis STVG \S 1l StVG ein umfassender Rechtsrahmen f{\"u}r zunehmend vernetzte Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in Deutschland geschaffen, um Rechtssicherheit f{\"u}r deren Betrieb zu gew{\"a}hrleisten. Dabei fanden auch Regelungen zur Datenverarbeitung in solchen Kraftfahrzeugen Eingang in das Gesetz. Ob die Novelle gelungen ist, wird die weitere Diskussion und Umsetzung in die Praxis zeigen. Im vorliegenden Beitrag werden die rechtlichen Neuregelungen mit Blick auf Datenschutz sowie IT- und Datensicherheit thematisiert und aus technischer Sicht hinterfragt. Die notwendigen umfangreichen technischen Vorgaben zum Schutz der Cybersicherheit in vernetzten Kraftfahrzeugen sind in der zugeh{\"o}rigen „Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion und zur {\"A}nderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (AFGBV)" geregelt. Das Gesetz wie die Verordnung werden hier einer umfangreichen Analyse unterworfen, die indes nicht in der rechtlichen Betrachtung stehen bleibt, sondern zugleich umfangreiche technische Anforderungen hiermit verbindet und damit Cybersicherheit, Datenschutz und Recht verwebt. Der Beitrag er{\"o}rtert ausf{\"u}hrlich die neue Rechtslage vor dem Hintergrund des nationalen und europ{\"a}ischen Datenschutzrechts und den Vorgaben der dazugeh{\"o}rigen UNECE-Regelungen. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang der neue \S STVG \S 1g StVG und die in der AFGBV enthaltenen Regelungen f{\"u}r den Betrieb eines digitalen Datenspeichers sowie die Anforderungen an die Sicherheit im Bereich der Informationstechnologie bei Datenspeicherung und Daten{\"u}bermittlung automatisierter Kraftfahrzeuge. Die hier als relevant identifizierten UNECE-Regelungen 155 (Cybersicherheit) und 156 (Software-Updates) werden in Folge dieser Neuregelung k{\"u}nftig einen noch wichtigeren Stellenwert im Automobilbereich einnehmen. Die an die rechtlichen Ausf{\"u}hrungen anschließende technische Analyse in diesem Beitrag leitet IT- und Datensicherheitsanforderungen sowie beispielhafte Maßnahmen zur wirkungsvollen Umsetzung ab und vergleicht diese mit den Maßgaben der einschl{\"a}gigen UNECE-Regelungen. Dabei wird aufgezeigt, welche technischen Maßnahmen erforderlich sind, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Die hieraus abgeleiteten technischen Maßnahmen nehmen Bezug auf die rechtlichen Regelungen und erm{\"o}glichen dadurch einen belastbaren Abgleich von Technik und Recht. Der Nachweis, dass die UNECE-Regelungen erf{\"u}llt sind, kann durch Dokumentation bzw. Audit erfolgen. Es gibt aber zurzeit noch einen großen Spielraum f{\"u}r die Interpretation, durch welche konkreten Maßnahmen die Anforderungen abgedeckt werden. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf den geforderten Datenschutz. Im Ergebnis wird ein aktueller Gesamt{\"u}berblick {\"u}ber die Thematik aus rechtlicher wie technischer Sicht gegeben, wobei auch konkrete rechtliche und technische Vorschl{\"a}ge f{\"u}r den k{\"u}nftigen Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion vorgestellt werden.}, language = {de} } @article{Schmidt2022, author = {Schmidt, Thorsten Ingo}, title = {Schulden{\"u}bernahme trotz Schuldenbremse}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Verwaltungsrecht}, volume = {41}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Verwaltungsrecht}, number = {11}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0721-880X}, pages = {756 -- 761}, year = {2022}, abstract = {Die Kommunen in Rheinland-Pfalz werden von erheblichen Altschulden geplagt, vor allem in Form von Kassenkrediten (I.). Zugleich schr{\"a}nkt die verfassungsrechtliche Schuldenbremse (II.) die M{\"o}glichkeiten des Landes stark ein, durch eigene Aufnahme von Krediten die Mittel zu beschaffen, um die Kommunen ausk{\"o}mmlich zu finanzieren. In dieser Lage wurde die am 1.4.2022 beschlossene {\"A}nderung der rheinland-pf{\"a}lzischen Landesverfassung (III.) ersonnen, welche dem Landesgesetzgeber die M{\"o}glichkeit einr{\"a}umt, einen Teil der kommunalen Altschulden zu {\"u}bernehmen, ohne dass dies als Einnahme aus Krediten im Sinne der Schuldenbremse gewertet werden soll. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob diese Verfassungs{\"a}nderung, die sich zwar im Einklang mit den {\"A}nderungsvorschriften der Landesverfassung befindet (IV.), nicht doch gegen die Schuldenbremse des Grundgesetzes verst{\"o}ßt (V.), was Bedeutung nicht nur f{\"u}r Rheinland-Pfalz, sondern auch f{\"u}r den Bund und die anderen L{\"a}nder h{\"a}tte. Nach einer erg{\"a}nzenden Untersuchung der europarechtlichen Vorgaben (VI.) werden die wesentlichen Ergebnisse in einer Schlussbetrachtung (VII.) zusammengefasst.}, language = {de} } @article{Schmidt2022, author = {Schmidt, Thorsten Ingo}, title = {Bedarfsorientierung im kommunalen Finanzausgleich}, series = {Landes- und Kommunalverwaltung}, volume = {32}, journal = {Landes- und Kommunalverwaltung}, number = {5}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0939-0014}, pages = {193 -- 197}, year = {2022}, abstract = {Der kommunale Bedarf ist groß, die Mittel sind endlich. Der kommunale Finanzausgleich dient auch in Sachsen der angemessenen Verteilung dieser Mittel, um den Bedarf zu decken. Im Folgenden wird zun{\"a}chst der Begriff des kommunalen Bedarfs beleuchtet (I.), bevor die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Bedarfsorientierung im kommunalen Finanzausgleich betrachtet werden (II.). Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten der Bedarfsermittlung (III.) werden das klassische Mittel der Einwohnerorientierung (IV.), die Ber{\"u}cksichtigung von Nebenans{\"a}tzen (V.) und der moderne Ansatz der Ausrichtung an den Aufgaben (VI.) er{\"o}rtert. Sodann werden die aus der Bedarfsorientierung sich ergebende Gruppenbildung (VII.) einerseits und die Ber{\"u}cksichtigung atypischer Einzelf{\"a}lle (VIII.) andererseits thematisiert. Nach einer Betrachtung der sich aus der Bedarfsorientierung ergebenden Grenzen kommunaler Anspr{\"u}che (IX.) werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (X.).}, language = {de} } @article{Schmidt2022, author = {Schmidt, Thorsten Ingo}, title = {Sonderverm{\"o}gen als offene Flanke des Haushaltsrechts}, series = {Die {\"O}ffentliche Verwaltung}, journal = {Die {\"O}ffentliche Verwaltung}, number = {13}, publisher = {Kohlhammer}, address = {Stuttgart}, issn = {0029-859X}, pages = {526 -- 531}, year = {2022}, abstract = {Mit Urteil vom 27. Oktober 2021 erkl{\"a}rte der Hessische Staatsgerichtshof das Corona-Sonderverm{\"o}gen des Landes Hessen wegen Verstoßes gegen mehrere Haushaltsgrunds{\"a}tze f{\"u}r verfassungswidrig und ließ eine Anwendung der zugrunde liegenden Bestimmungen nur noch bis Ende M{\"a}rz 2022 zu. Diese Entscheidung (I.) gibt Anlass, sich grundlegend mit Sonderverm{\"o}gen im staatlichen Haushaltsrecht zu besch{\"a}ftigen. Angesichts des Konflikts von Sonderverm{\"o}gen mit etablierten Haushaltsgrunds{\"a}tzen wird zun{\"a}chst die grunds{\"a}tzliche verfassungsrechtliche Zul{\"a}ssigkeit von Sonderverm{\"o}gen er{\"o}rtert (II.), bevor konkrete Vorgaben f{\"u}r die Zul{\"a}ssigkeit von Sonderverm{\"o}gen entfaltet werden (III.). In einer Schlussbetrachtung werden die wesentlichen Resultate zusammengefasst (IV.).}, language = {de} } @article{Thoene2022, author = {Th{\"o}ne, Meik}, title = {Klimaschutz durch Haftungsrecht - vier Problemkreise}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Umweltrecht}, volume = {33}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Umweltrecht}, number = {6}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, issn = {0943-383X}, pages = {323 -- 333}, year = {2022}, abstract = {Der anthropogene Klimawandel f{\"u}hrt zu einem weltweiten Temperaturanstieg, in dessen Folge es (statistisch betrachtet) zu vermehrten, schadensbegr{\"u}ndenden Wettereignissen, wie St{\"u}rmen, {\"U}berschwemmungen und D{\"u}rren, kommt. Realisiert sich das insofern bestehende Risiko, trifft es den Einzelnen hart und verdeutlicht die Notwendigkeit einer klimapolitischen Kurs{\"a}nderung. Diese versuchen zunehmend private, von staatlichen L{\"o}sungsans{\"a}tzen entt{\"a}uschte Akteure im Wege der (Haftungs-)Klage herbeizuf{\"u}hren, deren Erfolgsaussichten indes recht kontrovers beurteilt werden. Der vorliegende Beitrag m{\"o}chte die insoweit gef{\"u}hrte Diskussion hinsichtlich der wesentlichen Fragestellungen um eine unaufgeregte Betrachtung erg{\"a}nzen.}, language = {de} } @article{Thoene2022, author = {Th{\"o}ne, Meik}, title = {Zweites Vers{\"a}umnisurteil und ge{\"a}nderter Streitgegenstand}, series = {Neue juristische Wochenschrift}, volume = {75}, journal = {Neue juristische Wochenschrift}, number = {3}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0341-1915}, pages = {119 -- 123}, year = {2022}, abstract = {Die Verbindung eines Antrags auf Erlass eines (zweiten) Vers{\"a}umnisurteils mit der {\"A}nderung des Streitgegenstands stellt ein in der wissenschaftlichen Diskussion wenig beachtetes, in der t{\"a}glichen Praxis jedoch verschiedentlich anzutreffendes Ph{\"a}nomen dar. Vorliegend soll der hieraus resultierenden, noch nicht umfassend gekl{\"a}rten Frage nachgegangen werden, wie mit dem Begehren, den Einspruch gegen das erste Vers{\"a}umnisurteil zu verwerfen, umzugehen ist, wenn die Klage nach dessen Erlass erweitert oder, in Ansehung zwischenzeitlicher Teilerf{\"u}llung, beschr{\"a}nkt wurde und prozessualer und titulierter Anspruch nicht mehr {\"u}bereinstimmen.}, language = {de} } @article{Schmidt2022, author = {Schmidt, Thorsten Ingo}, title = {{\"O}kologischer kommunaler Finanzausgleich}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Rechtspolitik}, volume = {55}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Rechtspolitik}, number = {8}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0514-6496}, pages = {252 -- 256}, year = {2022}, abstract = {Der kommunale Finanzausgleich betrachtet zwar Einwohner, Aufgaben und Finanzkraft der Kommunen, l{\"a}sst {\"o}kologische Gesichtspunkte bislang aber weitgehend außen vor. Ein umfassender {\"o}kologischer Lastenausgleich fehlt. In diesem Beitrag wird zun{\"a}chst das Problem mangelnder {\"o}kologischer Anreize im kommunalen Finanzausgleich aufgeworfen (I.), obgleich v{\"o}lker- (II.), europa- (III.) und verfassungsrechtliche Vorgaben (IV.) deren Integration nahelegen. Nach einer Einordnung {\"o}kologischer Aspekte in die anerkannten Funktionen des Finanzausgleichs (V.) werden m{\"o}gliche gesetzgeberische Ans{\"a}tze zur Ber{\"u}cksichtigung {\"o}kologischer Belange im kommunalen Finanzausgleich er{\"o}rtert (VI.). Zuletzt werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und Folgerungen f{\"u}r die weitere Ausgestaltung der Finanzausgleichssysteme gezogen (VII.).}, language = {de} } @article{Stoehr2022, author = {St{\"o}hr, Alexander}, title = {Der arbeitsrechtliche Status von Plattformt{\"a}tigen nach dem Richtlinienentwurf}, series = {Europ{\"a}ische Zeitschrift f{\"u}r Arbeitsrecht}, volume = {15}, journal = {Europ{\"a}ische Zeitschrift f{\"u}r Arbeitsrecht}, number = {4}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {1865-3030}, pages = {413 -- 430}, year = {2022}, abstract = {Im Dezember 2021 hat die Europ{\"a}ische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vorgelegt. Dadurch soll auf das Problem reagiert werden, dass Plattformt{\"a}tige h{\"a}ufig nicht als Arbeitnehmer im Sinne des europ{\"a}ischen und nationalen Arbeitsrechts zu qualifizieren und deshalb weitgehend schutzlos sind. Im vorliegenden Beitrag wird der Richtlinienentwurf kritisch analysiert. Im Zentrum stehen die Regelungen zum Besch{\"a}ftigtenstatus von Plattformt{\"a}tigen.}, language = {de} }