@techreport{Mienert2023, author = {Mienert, Navin}, title = {Bericht {\"u}ber die T{\"a}tigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2022 - Teil I: Staatenberichte}, series = {MenschenRechtsMagazin}, volume = {28}, journal = {MenschenRechtsMagazin}, number = {1}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {2941-1149}, doi = {10.25932/publishup-58789}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-587890}, pages = {50 -- 73}, year = {2023}, abstract = {Der Beitrag f{\"u}hrt die Berichterstattung des MenschenRechtsZentrums {\"u}ber die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen fort. Er thematisiert insbesondere die im Jahr 2022 erfolgten obligatorischen Staatenberichtsverfahren nach Art. 40 des Zivilpakts. Im Staatenbericht wird dargelegt, welche Maßnahmen die Vertragsstaaten zur Gew{\"a}hrleistung der Rechte des Zivilpaktes getroffen haben. Im anschließenden Verfahren werden im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit dem betreffenden Staat Fragen zu Problemen (List of Issues) er{\"o}rtert. Die Ergebnisse des Berichtsverfahrens fasst der Ausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) zusammen. Am Ende seiner Abschließenden Bemerkungen stellt der Ausschuss einige Punkte heraus und fordert den Staat dazu auf, {\"u}ber Fortschritte in diesem Bereich nunmehr innerhalb von drei Jahren zu berichten (sog. Follow-up-Verfahren). Im Berichtszeitraum 2022 setzte sich der Ausschuss w{\"a}hrend seiner drei Sitzungen mit der Menschenrechtslage in 17 Vertragsstaaten auseinander. Thematische Schwerpunkte, die Gegenstand des Follow-up-Verfahrens wurden, bildeten F{\"a}lle von Gewalt gegen Frauen, insbesondere ein Anstieg an F{\"a}llen h{\"a}uslicher Gewalt, die Einschr{\"a}nkungen der Meinungs- sowie der Versammlungsfreiheit und rechtsstaatliche Vers{\"a}umnisse. Dar{\"u}ber hinaus wurden vielerorts die Bedingungen in Hafteinrichtungen und die Situation von Arbeitsmigrant:innen thematisiert.}, language = {de} }