@phdthesis{Richter2017, author = {Richter, Ronny Rudi}, title = {Strafvereitelung wegen Nichtanzeige von Straftaten nach Pr{\"u}fungen durch die Stellen zur Bek{\"a}mpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen}, series = {Schriftenreihe zum deutschen, europ{\"a}ischen und internationalen Wirtschaftsstrafrecht ; Band 32}, journal = {Schriftenreihe zum deutschen, europ{\"a}ischen und internationalen Wirtschaftsstrafrecht ; Band 32}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, isbn = {978-3-8487-4080-2}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {321}, year = {2017}, abstract = {Nicht jeder kann sich wegen Strafvereitelung durch Nichtanzeige einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft strafbar machen. Doch wie ist es, wenn eine Anzeige unterbleibt, nachdem die Stellen zur Bek{\"a}mpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einen Verdacht festgestellt haben? Die Arbeit gibt, nach eingehenden Untersuchungen, die Antwort. Sie zeigt, wer sich strafbar machen kann, erl{\"a}utert das Aufgabenfeld der Stellen, die Voraussetzungen der Anzeigepflicht und die einzelnen strafrechtlichen Problempunkte. Zu entscheidenden Streitfragen bezieht die Untersuchung Stellung. Beantwortet werden diverse Fragen, u.a. ob die Vorstandsmitglieder der Kassen{\"a}rztlichen Vereinigungen, der Orts-, Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen, die Gesch{\"a}ftsf{\"u}hrer der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Sozialversicherung f{\"u}r Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie die Mitarbeiter der jeweiligen Stellen, Garanten zum Schutz der Strafrechtspflege sind.}, language = {de} } @phdthesis{Ohde2017, author = {Ohde, Kristian}, title = {Die einheitliche Auslegung des Tatbestandsmerkmals «verleiten» in geltenden deutschen Straftatbest{\"a}nden}, series = {Europ{\"a}ische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Europ{\´e}ennes. Reihe 2 Rechtswissenschaften ; 5927}, journal = {Europ{\"a}ische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Europ{\´e}ennes. Reihe 2 Rechtswissenschaften ; 5927}, publisher = {Lang}, address = {Frankfurt am Main}, isbn = {978-3-631-72413-2}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {168}, year = {2017}, abstract = {Eine mit dem Wort verleiten beschriebene Tathandlung findet sich in 15 verschiedenen Tatbestanden des deutschen Strafrechts. Der Autor untersucht erfolgreich die Moglichkeit, Zweckmaigkeit und Gebotenheit der Bestimmung eines einheitlichen Verleitensbegriffs. Mittels einer systematisch vergleichenden Analyse samtlicher der teils seit mehr als 140 Jahren geltenden Verleitungsdelikte ermittelt er einen einheitlichen Inhalt des Verleitens und seines Wesens. In der Rechtswissenschaft handelt es sich damit um die erste umfassende und verallgemeinernde Abhandlung zum Verleitensbegriff. Abschlieend befasst sich der Autor mit strafrechtsdogmatischen Einzelfragen, die sich aus der Verwendung des Merkmals verleiten ergeben.}, language = {de} } @phdthesis{Mengler2017, author = {Mengler, Till}, title = {Die l{\"u}ckenhafte Beweisw{\"u}rdigung im tatgerichtlichen Urteil}, series = {Studien zum Strafrecht ; 82}, journal = {Studien zum Strafrecht ; 82}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, isbn = {978-3-8487-3986-8}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {173}, year = {2017}, abstract = {Die Beweisw{\"u}rdigung gilt traditionell als „Dom{\"a}ne des Tatrichters". Inzwischen untersuchen die Revisionsgerichte tatgerichtliche Urteile allerdings verst{\"a}rkt auf sogenannte Beweisw{\"u}rdigungsfehler. Besonders h{\"a}ufig wird hierbei „L{\"u}ckenhaftigkeit" moniert. Die Konturen dieses Fehlertyps sind jedoch schwach; ebenso wenig wurde bislang das strukturelle Verh{\"a}ltnis zu den {\"u}brigen Fehlertypen herausgearbeitet. Der Verfasser n{\"a}hert sich dem Problemkreis deduktiv, ausgehend vom verr{\"a}umlichten Verst{\"a}ndnis der Beweisw{\"u}rdigung als dem Versuch, die L{\"u}cke zwischen Prozess- und Tatgeschehen zu schließen. Die Untersuchung f{\"u}hrt an die erkenntnistheoretischen wie auch normativen Grenzen dieses Schließverfahrens und verdeutlicht, dass die L{\"u}cke auch unter Idealbedingungen rational nur verkleinert, nicht aber geschlossen werden kann. Anschließend tritt der Verfasser der herrschenden Auffassung entgegen, die f{\"u}r die {\"U}berzeugungsbildung eine subjektiv-irrationale {\"U}berwindung objektiv-rationaler Ungewissheit fordert. Aus alldem entwickelt er schließlich ein Konzept der l{\"u}ckenhaften Beweisw{\"u}rdigung. Die Arbeit wurde mit dem Wolf-R{\"u}diger-Bub-Preis ausgezeichnet.}, language = {de} }