@misc{Gatzhammer2013, author = {Gatzhammer, Stefan}, title = {Commento alla sentenza del Landgericht K{\"o}ln del 7 maggio 2012 in tema di circoncisione e commento alla nuova normativa \S 1631d del codice civile tedesco (BGB)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-72075}, year = {2013}, abstract = {Kommentar zu \S 1631d BGB (Beschneidung aus religi{\"o}sen Gr{\"u}nden, elterliches Sorgerecht), Kommentar zum Urteil des Landgerichts K{\"o}ln vom 7. Mai 2012 (Strafrecht, Religionsfreiheit)}, language = {mul} } @misc{Bezzenberger2005, author = {Bezzenberger, Tilman}, title = {Das Kapital der Aktiengesellschaft : Kapitalerhaltung - Verm{\"o}gensbindung - Konzernrecht}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-69765}, year = {2005}, language = {de} } @misc{BezzenbergerNicolasMaguin2020, author = {Bezzenberger, Tilman and Nicolas-Maguin, Marie-France}, title = {Lohnt sich das Abstraktionsprinzip?}, series = {Zweitver{\"o}ffentlichungen der Universit{\"a}t Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe}, journal = {Zweitver{\"o}ffentlichungen der Universit{\"a}t Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe}, number = {7}, doi = {10.25932/publishup-44204}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-442049}, pages = {21 -- 31}, year = {2020}, abstract = {Ein wichtiges Anliegen aller Privatrechtsordnungen ist die Sicherheit und Verl{\"a}sslichkeit des G{\"u}tertransfers. In einer entwickelten Wirtschaft, die auf Arbeitsteilung und Umsatz basiert, gibt es lange Lieferketten. Person A liefert ein Gut an B, dann liefert B an C und immer so weiter. Die einzelnen Glieder in der Kette m{\"u}ssen das Gut sicher und verl{\"a}sslich erwerben k{\"o}nnen. Wenn nun aber das Gesch{\"a}ft zwischen A und B von Anfang an ung{\"u}ltig ist oder nachtr{\"a}glich hinf{\"a}llig wird, stellt sich die Frage, wem das Gut geh{\"o}rt. Das deutsche Recht begegnet dieser Frage unter anderem mit dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip: Kauf und {\"U}bereignung sind zwei gesonderte Vertr{\"a}ge, und die Wirksamkeit der {\"U}bereignung ist unabh{\"a}ngig vom Bestand und von der Wirksamkeit des Kaufvertrag. Das wird von deutschen Juristen als Schl{\"u}ssel wissenschaftlichen Rechtsdenkens hochgehalten, st{\"o}ßt aber außerhalb Deutschlands und speziell in Frankreich auf Unverst{\"a}ndnis. Denn im franz{\"o}sischen Recht sind Kauf und {\"U}bereignung Eins. Im Folgenden geht es nicht so sehr um die geistige Qualit{\"a}t des deutschen Trennungs- und Abstraktionsprinzips, die unbestreitbar ist, sondern vor allem um die Frage, ob diese Prinzi-pien im Vergleich zur franz{\"o}sischen Einheit von Kauf und {\"U}bereignung praktische Vorteile haben. Die Untersuchung konzentriert sich auf die {\"U}bertragung von beweglichen Sachen und von Rechten. Das Grundst{\"u}cksrecht bleibt dagegen ausgeklammert, denn es ist wegen seiner Formalien schwerer zu vergleichen und tr{\"a}gt keine grundlegend neuen Erkenntnisse bei.}, language = {de} }