@phdthesis{Ruschel2019, author = {Ruschel, Matthias}, title = {Das Preußische Erbrecht in der Judikatur des Berliner Obertribunals in den Jahren 1836 bis 1865}, doi = {10.25932/publishup-52779}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-527798}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {283}, year = {2019}, abstract = {Die Dissertation befasst sich mit dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Berliner Obertribunals. Im Fokus der Untersuchung stehen die erbrechtlichen Regelungen des Landrechts und deren Anwendung sowie Auslegung in der Judikatur des h{\"o}chsten preußischen Gerichts. Der Forschungsgegenstand ergibt sich aus dem im Landrecht kodifizierten speziellen Gesetzesverst{\"a}ndnisses. Nach diesem sollte die Gesetzesauslegung durch die Rechtsprechung auf ein Minimum, n{\"a}mlich die Auslegung allein anhand des Wortlauts der Regelung reduziert werden, um dem absolutistischen Regierungsanspruch der preußischen Monarchen, namentlich Friedrich des Großen, hinreichend Rechnung zu tragen. In diesem Kontext wird der Frage nachgegangen, inwieweit das preußische Obertribunal das im Landrecht statuierte „Auslegungsverbot" beachtet hat und in welchen F{\"a}llen sich das Gericht von der Vorgabe emanzipierte und weitere Auslegungsmethoden anwendete und sich so eine unabh{\"a}ngige Rechtsprechung entwickeln konnte. Die Arbeit gliedert sich in drei Hauptabschnitte. Im Anschluss an die Einleitung, in der zun{\"a}chst die rechtshistorische Bedeutung des Landrechts und des Erbrechts sowie der Untersuchungsgegenstand umrissen werden, folgt die Darstellung der Entstehungsgeschichte des Landrechts und des Berliner Obertribunals. Hieran schließt sich in einem dritten Abschnitt eine Analyse der erbrechtlichen Vorschriften des Landrechts an. In dieser wird auf die Entstehungsgeschichte der verschiedenen erbrechtlichen Institute wie beispielsweise der gesetzlichen und gewillk{\"u}rten Erbfolge, dem Pflichtteilsrecht etc., unter Ber{\"u}cksichtigung des zeitgen{\"o}ssischen wissenschaftlichen Diskurses eingegangen. Im vierten Abschnitt geht es um die Judikate des Berliner Obertribunals aus den Jahren 1836-1865 in denen die zuvor dargestellten erbrechtlichen Regelungen entscheidungserheblich waren. Dabei wird der Forschungsfrage, inwieweit das Obertribunal das im Landrecht statuierte Auslegungsverbot beachtet hat und in welchen F{\"a}llen es von diesem abwich bzw. weitere Auslegungsmethoden anwendete, konkret nachgegangen wird. Insgesamt werden 26 Entscheidungen des Obertribunals unter dem Aspekt der Auslegungspraxis, der Kontinuit{\"a}t und der Beschleunigung der Rechtsprechung analysiert und ausgewertet.}, language = {de} } @phdthesis{Andres2021, author = {Andres, Hannah}, title = {Karl Peters (1904-1998)}, series = {Rechtshistorische Reihe}, journal = {Rechtshistorische Reihe}, number = {496}, publisher = {Peter Lang GmbH}, address = {Frankfurt, M. ; Berlin ; Bern ; Bruxelles ; New York, NY ; Oxford ; Wien}, isbn = {978-3-631-87190-4}, issn = {0344-290X}, doi = {10.3726/b19403}, pages = {467}, year = {2021}, abstract = {Dieses Buch zeichnet das Leben und Wirken des bedeutenden Strafrechtswissenschaftlers Karl Peters nach, wobei ein Schwerpunkt auf der Zeit des Nationalsozialismus liegt. Als Staatsanwalt seit 1932 t{\"a}tig, auf Grund seiner katholischen Konfession erst 1942 zum Ordinarius in Greifswald ernannt, von 1946 bis 1962 Professor in M{\"u}nster und sodann bis 1972 in T{\"u}bingen t{\"a}tig. Peters' Wirken beeindruckt durch seine Bandbreite. Neben einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Strafprozess, -vollzugs- und Jugendstrafrecht forschte er in den Bereichen dermKriminologie, Soziologie, Psychologie, Medizin und P{\"a}dagogik. Getragen von christlichen Grundanschauungen stellte Peters hohe Anforderungen an sich und den (Straf-)Juristen. Die Besch{\"a}ftigung mit Justizirrt{\"u}mern und dem Wiederaufnahmeverfahrensrecht wurde zu seinem Hauptanliegen.}, language = {de} } @phdthesis{Rehtmeyer2024, author = {Rehtmeyer, Marcus}, title = {Die Staatskirchenvertr{\"a}ge Preußens 1929 und 1931}, series = {Rechtsgeschichtliche Forschungen}, volume = {4}, journal = {Rechtsgeschichtliche Forschungen}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, isbn = {978-3-7560-1369-2}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {734}, year = {2024}, abstract = {Die umfangreiche rechtswissenschaftliche Studie befasst sich mit den preußischen Staatskirchenvertr{\"a}gen aus der Zeit der Weimarer Republik. Diese Vertr{\"a}ge waren H{\"o}hepunkte einer Entwicklung in Richtung gr{\"o}ßerer Freiheit und Unabh{\"a}ngigkeit der Kirchen vom Staat, die den Vorg{\"a}ngen im Reich und in anderen deutschen L{\"a}ndern teils entsprach, teils zuwiderlief. Die Entwicklung folgte keiner unverr{\"u}ckbaren Idealvorstellung {\"u}ber das Verh{\"a}ltnis von Staat und Kirche, sondern stellte sich stets als pragmatische Reaktion auf realpolitische Probleme dar. Die Staatskirchenvertr{\"a}ge selbst pr{\"a}gten die weiteren Entwicklungen in Ost und West bis zur Gegenwart.}, language = {de} } @phdthesis{Voss2019, author = {Voß, Amira}, title = {F{\"u}r eine Reformierung des irakischen internationalen Privatrechts}, doi = {10.25932/publishup-43019}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-430190}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {XIII; 272}, year = {2019}, abstract = {Seit 2003 hat sich das politische Bild des Irak stark ver{\"a}ndert. Dadurch begann der Prozess der Neugestaltung der irakischen Rechtsordnung. Die irakische Verfassung von 2005 legt erstmalig in der Geschichte des Irak den Islam und die Demokratie als zwei nebeneinander zu beachtende Grundprinzipien bei der Gesetzgebung fest. Trotz dieser signifikanten Ver{\"a}nderung im irakischen Rechtssystem und erheblicher Entwicklungen im internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht (IPR/IZVR) im internationalen Vergleich gilt die haupts{\"a}chlich im irakischen Zivilgesetzbuch (ZGB) von 1951 enthaltene gesetzliche Regelung des IPR/IZVR im Irak weiterhin. Deshalb entstand diese Arbeit f{\"u}r eine Reformierung des irakischen IPR/IZVR. Die Arbeit gilt als erste umfassende wissenschaftliche Untersuchung, die sich mit dem jetzigen Inhalt und der zuk{\"u}nftigen Reformierung des irakischen internationalen Privatrecht- und Zivilverfahrensrechts (IPR/IZVR) besch{\"a}ftigt. Die Verfasserin vermittelt einen Gesamt{\"u}berblick {\"u}ber das jetzt geltende irakische internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht mit gelegentlicher punktueller und stichwortartiger Heranziehung des deutschen, islamischen, t{\"u}rkischen und tunesischen Rechts, zeigt dessen Schwachstellen auf und unterbreitet entsprechende Reformvorschl{\"a}ge. Wegen der besonderen Bedeutung des internationalen Vertragsrechts f{\"u}r die Wirtschaft im Irak und auch zum Teil f{\"u}r Deutschland gibt die Verfasserin einen genaueren {\"U}berblick {\"u}ber das irakische internationale Vertragsrecht und bekr{\"a}ftigt gleichzeitig dessen Reformbed{\"u}rftigkeit. Die Darstellung der wichtigen Entwicklungen im deutsch-europ{\"a}ischen, im traditionellen islamischen Recht und im t{\"u}rkischen und tunesischen internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht im zweiten Kapitel dienen als Grundlage, auf die bei der Reformierung des irakischen IPR/ IZVR zur{\"u}ck gegriffen werden kann. Da die Kenntnisse des islamischen Rechts nicht zwingend zum Rechtsstudium geh{\"o}ren, wird das islamische Recht dazu in Bezug auf seine Entstehung und die Rechtsquellen dargestellt. Am Ende der Arbeit wird ein Entwurf eines f{\"o}deralen Gesetzes zum internationalen Privatrecht im Irak katalogisiert, der sich im Rahmen der irakischen Verfassung gleichzeitig mit dem Islam und der Demokratie vereinbaren l{\"a}sst.}, language = {de} }