@masterthesis{Bosch2016, type = {Bachelor Thesis}, author = {Bosch, Daniel}, title = {Zersplitterung statt Einheit}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-97417}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {III, 40, X}, year = {2016}, abstract = {Das fr{\"u}he 20. Jahrhundert brachte in Europa eine politische Ideologie hervor, die sich rasch auf dem Kontinent ausbreitete und ihn nachhaltig pr{\"a}gte: den Faschismus. In den Fokus der Geschichtswissenschaft, aber auch der Medien und der Unterhaltungsindustrie r{\"u}ckten dabei vor allem der italienische Faschismus und der deutsche Nationalsozialismus. Doch auch in anderen europ{\"a}ischen Staaten formierten sich in der Zwischenkriegszeit faschistische Bewegungen, die in einigen F{\"a}llen mehr, in anderen F{\"a}llen weniger Erfolg hatten. Die vorliegende Arbeit besch{\"a}ftigt sich mit dem Ph{\"a}nomen Faschismus in einem dieser Staaten, der oft als Vorreiter der modernen Demokratie angesehen wird: Großbritannien. Den Untersuchungen liegt die zentrale Frage zugrunde, warum der britische Faschismus in den turbulenten Jahren zwischen den beiden Weltkriegen nicht denselben Erfolg wie in Deutschland oder Italien erringen und zu einer bestimmenden politischen Kraft aufsteigen konnte. Zur Kl{\"a}rung dieser Frage werden zwei Aspekte betrachtet. Zum einen untersucht die Arbeit eine Auswahl an faschistischen Bewegungen, die sich in dieser Zeit gebildet hatten und politisch aktiv wurden. Die pers{\"o}nlichen Einstellungen, politischen Ambitionen und gegenseitigen Differenzen der jeweiligen F{\"u}hrungsfiguren spielen dabei ebenso eine Rolle wie das politische Programm und die Erfolgsgeschichte ihrer Bewegungen. Der zweite Teil fokussiert die britische Gesellschaft und beleuchtet die Rolle der Bev{\"o}lkerung sowie die politischen und soziokulturellen Umst{\"a}nde in Großbritannien. Mithilfe dieser personenbezogenen sowie politik- und gesellschaftszentrierten Analyse sollen die Gr{\"u}nde f{\"u}r den Misserfolg des britischen Faschismus in der Zwischenkriegszeit ermittelt werden. Neben einschl{\"a}giger Sekund{\"a}rliteratur st{\"u}tzt sich die Arbeit auch auf ausgew{\"a}hltes Quellenmaterial. Zeitgen{\"o}ssische Zeitungsartikel sowie die von den zu untersuchenden Personen verfassten Werke sollen einen detaillierteren Einblick in die politischen Absichten und pers{\"o}nlichen Intentionen der Bewegungen und ihrer Protagonisten liefern.}, language = {de} } @phdthesis{Scholta2018, author = {Scholta, Tobias}, title = {Georg Schneider und die {\"a}rztliche Selbstverwaltung in Brandenburg zwischen Deutschem Kaiserreich und Sowjetischer Besatzungszone}, doi = {10.25932/publishup-43020}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-430209}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {298}, year = {2018}, abstract = {Der am 15. Juni 1875 in Frankfurt (Oder) geborene und langj{\"a}hrig in seiner Wahlheimat Potsdam praktizierende Allgemeinmediziner Georg Otto Schneider war einer der bedeutendsten {\"a}rztlichen Standesvertreter der ersten H{\"a}lfte des 20. Jahrhunderts. Eng verkn{\"u}pft mit seinem Namen sind eine geradlinige, liberale Berufspolitik sowie die Entfaltung und der Erhalt beruflicher Selbstverwaltung in der brandenburgischen und gesamtdeutschen {\"A}rzteschaft. Als f{\"u}hrendes Mitglied in mehreren provinzialen und reichsweiten Verb{\"a}nden engagierte sich Schneider {\"u}ber vier historische Epochen stets im Sinne einer freien Aus{\"u}bung und autonomen Verwaltung des Arztberufes. Im Deutschen Kaiserreich war Schneiders standespolitisches Handeln zun{\"a}chst noch regional begrenzt. 1912 initiierte er die Errichtung eines Schutzverbandes f{\"u}r die {\"A}rzte des Bezirks Potsdam, dem er {\"u}ber zehn Jahre vorsaß. In der Weimarer Republik stieg Schneider sodann zu einer Schl{\"u}sselfigur der Gesundheits- und {\"a}rztlichen Berufspolitik auf. 1920 belebte er den {\"A}rzteverband f{\"u}r die Provinz Brandenburg, ab 1928 leitete er dazu in Personalunion die brandenburgische {\"A}rztekammer. Bereits zwei Jahre zuvor hatte er die Gesch{\"a}ftsf{\"u}hrung des Deutschen {\"A}rztevereinsbundes {\"u}bernommen. Infolge der Macht{\"u}bernahme der Nationalsozialisten schied Schneider bis Mitte 1934 aus allen {\"A}mtern aus, seine Bem{\"u}hungen f{\"u}r den Erhalt der Berufsautonomie waren vergebens. Anders sah es zun{\"a}chst nach Ende des Zweiten Weltkriegs aus. In der Sowjetischen Besatzungszone saß Schneider der Fachgruppe {\"A}rzte im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund Brandenburg vor und verteidigte die M{\"o}glichkeiten der selbstst{\"a}ndigen Berufsverwaltung. Zudem war er von 1946 an bis zu seinem Tod am 26. Oktober 1949 Fraktionsvorsitzender der Liberal-Demokratischen Partei im brandenburgischen Landtag. Vor dem Hintergrund des Lebens und Wirkens Georg Schneiders untersucht die Dissertation Kontinuit{\"a}ten und Br{\"u}che im {\"a}rztlichen Organisationswesen, ausgehend vom Deutschen Kaiserreich {\"u}ber die Weimarer Epoche und den Nationalsozialismus bis hin zur Zeit der sowjetischen Besatzung. Die Arbeit stellt die Auswirkungen der jeweiligen politischen, sozio{\"o}konomischen und gesellschaftlichen Entwicklungen auf den {\"A}rztestand und die entsprechenden Reaktionen der {\"a}rztlichen Berufsvertreter, allen voran Georg Schneiders, gegen{\"u}ber. Dabei hinterfragt sie, inwiefern sich die {\"a}rztlichen Organisationsstrukturen dem jeweiligen System anpassten und welchen Einfluss Schneider als einzelne Person in den gr{\"o}ßeren Institutionen entfalten konnte.}, language = {de} } @phdthesis{MahnckeZare2024, author = {Mahncke-Zare, Naghme}, title = {Legitimiertes Unrecht}, doi = {10.25932/publishup-63549}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-635499}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {316}, year = {2024}, abstract = {Das Oberste Gericht der DDR war integraler Bestandteil der sozialistischen Staatsf{\"u}hrung und unterlag strengen Denk- und Organisationsstrukturen. Es war eng in die politische Agenda der SED eingebunden und genoss keinerlei Unabh{\"a}ngigkeit. Die Auslegung des DDR-Rechts durch das Gericht orientierte sich ausschließlich an den innen- und außenpolitischen Interessen der SED. Dies galt auch f{\"u}r die Rechtsprechung in F{\"a}llen der Republikflucht und ihrer gesetzlichen Vorl{\"a}ufer. Die h{\"o}chste Gerichtsinstanz im Staat war aktiv an der Gestaltung und Umsetzung der Strafjustiz gegen Republikfl{\"u}chtige beteiligt, was wesentlich zur Festigung der Herrschaftsgewalt der SED beitrug. Die vorliegende Untersuchung analysiert Urteile des Obersten Gerichts im historisch-politischen Kontext und zeigt auf, dass die Urteilspraxis ausschließlich im Interesse parteipolitischer Ziele handelte und weder dem Volk noch der eigentlichen Rechtsfindung verpflichtet war. Des Weiteren wird der maßgebliche Beitrag des Obersten Gerichts an der schrittweisen Kriminalisierung der B{\"u}rger der DDR beleuchtet. Dies wirft ein kritisches Licht auf die Rolle des Rechtssystems bei der Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in autorit{\"a}ren Regimen.}, language = {de} }