@misc{Anlauf2010, type = {Master Thesis}, author = {Anlauf, Lena}, title = {K{\"u}ndigungen aufgrund von Bagatelldelikten : eine unternehmensethische Untersuchung}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-67311}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, year = {2010}, abstract = {Bei der Entlassung von Mitarbeitern sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Gut begr{\"u}ndete Positionen stehen sich bei diesen folgenreichen Personalentscheidungen oft unvers{\"o}hnlich gegen{\"u}ber. In den letzten Jahren waren vermehrt K{\"u}ndigungen aufgrund von Bagatelldelikten in den Medien pr{\"a}sent. So wurde einer Kassiererin fristlos gek{\"u}ndigt, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben sollte. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der Banken Milliarden fehlinvestierten die Bankmanager jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen wurden, verst{\"a}rkte sich der Eindruck unbotm{\"a}ßiger H{\"a}rte und Ungerechtigkeit. Aber ist dieser Eindruck gerechtfertigt? Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte zu Bagatellk{\"u}ndigungen zeigen, dass im Arbeitsrecht nicht abschließend gekl{\"a}rt ist, wie in solchen Bagatellk{\"u}ndigungsf{\"a}llen verfahren werden soll. Zudem stellt die Rechtskonformit{\"a}t einer K{\"u}ndigung ohnehin kein abschließendes Kriterium daf{\"u}r dar, ob sie auch aus ethischer Sicht gut ist. Das Ziel der Arbeit ist daher die Frage zu beantworten, wie Bagatellk{\"u}ndigungen moralisch zu bewerten sind. Ethisch relevante Aspekte werden zur Unterst{\"u}tzung von Personalentscheidungen in der Praxis identifiziert. Zun{\"a}chst werden als {\"U}berblick die Ergebnisse einer Medienrecherche zu den Bagatellk{\"u}ndigungen dargestellt. Im ersten Untersuchungsschritt wird gefragt, warum eine K{\"u}ndigung als Aufl{\"o}sung einer privaten Vertragsbeziehung rechtfertigungsbed{\"u}rftig ist. An Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Regelungen zum K{\"u}ndigungsschutz bestehen und wie diese durch die Spezifika der Arbeitsbeziehung anhand ethischer Aspekte begr{\"u}ndet werden. Bezugnehmend auf die Stakeholder-Sicht auf Wirtschaftsunternehmen und {\"U}berlegungen der Agenturtheorie wird gezeigt, dass die Beziehung im Arbeitskontext Spezifika aufweist, die {\"u}bergeb{\"u}hrliche Rechte und Pflichten begr{\"u}nden und auch in der psychologischen impliziten Vertragsbeziehung ihren Ausdruck finden. Es wird gezeigt, dass sich - insbesondere bei langj{\"a}hrigen Vertragsverh{\"a}ltnissen - ein prima-facie-Recht der Arbeitnehmer nicht gek{\"u}ndigt zu werden begr{\"u}nden l{\"a}sst. Dieses Recht liegt im Status der Arbeitnehmer als rationalen moralf{\"a}higen Personen mit Anspruch auf Achtung ihrer W{\"u}rde begr{\"u}ndet. Aus der Personenhaftigkeit der Mitarbeiter entspringt der legitime Anspruch, rationale Gr{\"u}nde f{\"u}r Entscheidungen, welche sie betreffen, genannt zu bekommen. Es wird argumentiert, ein Arbeitgeber d{\"u}rfe die Arbeitsbeziehung nur aufk{\"u}ndigen, wenn es hierf{\"u}r objektiv gute Gr{\"u}nde gibt - ein grunds{\"a}tzlicher K{\"u}ndigungsschutz ist also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch geboten. Daher schließt sich die Frage an, ob das Bagatelldelikt als Vertragspflichtverletzung ein guter objektiver Grund ist, welcher eine K{\"u}ndigung rechtfertigt. Von Seiten der K{\"u}ndigungsbef{\"u}rworter wird argumentiert, das Vertrauensverh{\"a}ltnis sei durch die Tat zerst{\"o}rt. Daher wird gepr{\"u}ft, ob der Vertrauensverlust aufgrund des Bagatelldiebstahls ein guter Grund f{\"u}r die K{\"u}ndigung ist. Ob das Bagatelldelikt als objektiver Grund f{\"u}r den Vertrauensverlust gewertet werden kann, h{\"a}ngt nun davon ab, ob der Mitarbeiter das Vertrauen tats{\"a}chlich missbraucht hat. Daraus folgt, dass sich die moralische Bewertung des Delikts an Prinzipien orientiert, die auch im Strafrecht gelten (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung, Rechtsprinzips, Ultima-Ratio-Prinzip). Das Ergebnis der Untersuchung ist: Bagatelldelikte k{\"o}nnen aufgrund ihrer Spezifika anhand dieser g{\"u}ltigen Prinzipien schwerlich als objektiver Grund angesehen werden, der eine fristlose K{\"u}ndigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Abschließend wird gezeigt, dass auch die vermeintliche pr{\"a}ventive Wirkung der K{\"u}ndigung nicht als guter K{\"u}ndigungsgrund gelten kann. Mit spezialpr{\"a}ventiven Gr{\"u}nden kann die K{\"u}ndigung ebenso wenig wie mit positiver als auch negativer generalpr{\"a}ventiver Wirkungen begr{\"u}ndet werden. Insbesondere stellt eine K{\"u}ndigung aus generalpr{\"a}ventiven Zwecken eine illegitime Instrumentalisierung des Mitarbeiters als Person dar. Zwar k{\"o}nnen K{\"u}ndigungen bei Bagatelldelikten durchaus nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch moralisch gerechtfertigt sein. Aufgrund der Spezifika der Bagatelldelikte und der Vertrauensk{\"u}ndigung ist die fristlose K{\"u}ndigung in den meisten vorliegenden F{\"a}llen aus ethischer Sicht aber nicht akzeptabel. Hohe Anforderungen an die Objektivit{\"a}t des Vertrauensverlustes, der als K{\"u}ndigungsgrund dienen soll, sind aufgrund der schw{\"a}cheren Machtposition der Mitarbeiter notwendig und klug im Sinne der Wahrung des betrieblichen und gesellschaftlichen Friedens. Es wird daher f{\"u}r ein grunds{\"a}tzliches Abmahnungsgebot bei Bagatelldiebst{\"a}hlen pl{\"a}diert, welche weitergehend durch eine Wertgrenze definiert werden k{\"o}nnen. Weitere Maßnahmen, mit denen man missbr{\"a}uchlichen Bagatelldeliktk{\"u}ndigungen vorbeugen oder auf Bagatelldelikte reagieren kann werden im Ausblick genannt.}, language = {de} } @article{Anlauf2007, author = {Anlauf, Lena}, title = {Hannah Arendt und das Recht, Rechte zu haben}, series = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, volume = {12}, journal = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, number = {3}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {1434-2820}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-36669}, pages = {299 -- 304}, year = {2007}, abstract = {I. Einleitung II. Leben und Werk III. Die Aporien der Menschenrechte}, language = {de} } @misc{AnlaufBeckerBilletetal.2007, author = {Anlauf, Lena and Becker, Christian and Billet, Camille and Etzi, Priamo and Glienicke, Frank and Haghanipour, Bahar and Meyer, Gunda and Rießbeck, Sebastian and Volger, Helmut and Welke, Jenny and Wendt, Johannes}, title = {MenschenRechtsMagazin : Informationen │ Meinungen │ Analysen}, volume = {12}, number = {3}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {1434-2820}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-36793}, year = {2007}, abstract = {• Menschenrechte und Demokratie • Hannah Arendt und das Recht, Rechte zu haben • Kindersoldaten aus v{\"o}lkerrechtlicher Perspektive - Teil II • Guant{\´a}namo Bay - ein rechtsfreier Raum? • Bericht {\"u}ber die Sitzungen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen 2006/2007}, language = {de} } @article{Anlauf2008, author = {Anlauf, Lena}, title = {Der Kolonialkrieg gegen die Herero aus heutiger Sicht}, series = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, volume = {13}, journal = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, number = {2}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {1434-2820}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-36108}, pages = {250 -- 252}, year = {2008}, abstract = {I. Einleitung II. Problematische Quellenlage III. V{\"o}lkerrechtliche und politische Schuld}, language = {de} } @misc{AnlaufLayusFreweretal.2008, author = {Anlauf, Lena and Layus, Rosario Figari and Frewer, Andreas and Furtmayr, Holger and Georgas, Margarita and Golovnenkov, Pavel and Heß, Asmus and Kintzel, Yvonne and Kotzur, Markus and Kr{\´a}sa, Kerstin and Menke, Christoph and Meyer, Gunda and Moewes, Udo and Reiß, Tim and Rothhaar, Markus and Weiß, Norman}, title = {MenschenRechtsMagazin : Informationen | Meinungen | Analysen}, volume = {13}, number = {2}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {1434-2820}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-36208}, year = {2008}, abstract = {Themenschwerpunkt: Medizin und Menschenrechte - 60 Jahre Allgemeine Erkl{\"a}rung der Menschenrechte - Reflexionen zur Entstehungsgeschichte, Ideengeschichte und Wirkungsgeschichte - Zum Wohle des Vaterlands - Zur „Erkl{\"a}rung zu Menschenrechten und Menschenw{\"u}rde" des World Russian People´s Council - Bericht {\"u}ber die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2007 - Teil II}, language = {de} }