@article{Weiss2006, author = {Weiß, Norman}, title = {Die neue UN-Konvention {\"u}ber die Rechte von Menschen mit Behinderungen - weitere Pr{\"a}zisierung des Menschenrechtsschutzes}, series = {MenschenRechtsMagazin : Informationen, Meinungen, Analysen}, volume = {11}, journal = {MenschenRechtsMagazin : Informationen, Meinungen, Analysen}, number = {3}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-11707}, pages = {293 -- 300}, year = {2006}, abstract = {Nach mehrj{\"a}hriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen" hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur F{\"o}rderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder k{\"o}rperlicher Beeintr{\"a}chtigungen in ihrer Lebensf{\"u}hrung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschr{\"a}nkt. Rund 80\% von ihnen leben in Entwicklungsl{\"a}ndern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides h{\"a}lt sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszu{\"u}ben. Ihnen wird so die vollst{\"a}ndige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivit{\"a}ten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bem{\"u}hungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Aus{\"u}bung ihrer b{\"u}rgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollst{\"a}ndigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten f{\"u}r Menschen mit Behinderungen zu f{\"o}rdern, zu sch{\"u}tzen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen W{\"u}rde zu f{\"o}rdern (Art. 1). Der Entwurf enth{\"a}lt sowohl b{\"u}rgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erl{\"a}utert die Hintergr{\"u}nde der Konvention und gibt einen {\"U}berblick {\"u}ber ihre Inhalte.}, language = {de} }