@book{Weiss1998, author = {Weiß, Norman}, title = {Die neuen Mitgliedsstaaten des Europarates im Spiegel der Rechtsprechung der Straßburger Organe - eine erste Bilanz}, series = {Studien zu Grund- und Menschenrechten}, volume = {1}, journal = {Studien zu Grund- und Menschenrechten}, editor = {Klein, Eckart}, publisher = {Univ.}, address = {Potsdam}, issn = {1435-9154}, pages = {30 S.}, year = {1998}, abstract = {Die Studien analysiert die seit dem Beitritt mittel- und osteurop{\"a}ischer Staaten nach dem Fall der Mauer ergangene Rechtsprechung der Europ{\"a}ischen Kommission f{\"u}r Menschen-rechte und des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs f{\"u}r Menschenrechte. Die Hauptgegenst{\"a}nde der entschiedenen F{\"a}lle werden gruppiert und die Ergebnisse der Entscheidungen kommentiert. Als Ergebnis wird festgestellt, daß die Unterschiede zwischen Beschwerden aus den alten und neuen Mitgliedstaaten recht gering sind. Dies zeigt, daß nach der - mehrere Jahre in Anspruch nehmenden - Aufarbeitung der aus den Transformationsprozessen resultie-renden Probleme die europ{\"a}ische Rechtsgemeinschaft, wie sie in der Satzung des Europa-rates und der Pr{\"a}ambel der Europ{\"a}ischen Menschenrechtskonvention beschworen wird, Realit{\"a}t sein wird. Unsicherheitsfaktoren wie der Beitritt Rußlands und die Zunahme von Beschwerdeverfahren trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Reform des {\"U}berwachungsmechanismus werden f{\"u}r die Zukunft zu ber{\"u}cksichtigen sein.}, language = {de} } @article{Weiss1998, author = {Weiß, Norman}, title = {Verurteilung wegen des Bestreitens der Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern kein Verstoß gegen Meinungs{\"a}ußerungsfreiheit [Art. 19 IPBPR] / Fall Faurisson}, year = {1998}, abstract = {Der Beitrag {\"u}bersetzt die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses nach dem Internationalen Pakt {\"u}ber b{\"u}rgerliche und politische Rechte im Fall Faurisson. Der franz{\"o}sische Wissenschaftler war strafrechtlich belangt worden, weil er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern geleugnet hatte. Der Ausschuß kommt zu dem Ergebnis, daß die Verurteilung eine zul{\"a}ssige Beschr{\"a}nkung der Meinungs{\"a}ußerungsfreiheit darstelle. In der Anmerkung wird der Fall in die bisherige Rechtsprechung des Menschenrechtsausschusses zur Meinungs{\"a}ußerungsfreiheit eingeordnet.}, language = {de} } @article{Weiss1998, author = {Weiß, Norman}, title = {The monitoring of human rights treaty obligations : Summary of the discussion on the reporting system}, isbn = {3- 87061-636-9}, year = {1998}, language = {en} } @article{Weiss1998, author = {Weiß, Norman}, title = {Overlapping human rights guarantees : Summary of the discuccion on their impact on the examination procedure}, isbn = {3- 87061-636-9}, year = {1998}, language = {en} } @misc{WeissEngelKleinetal.1998, author = {Weiß, Norman and Engel, Dirk and Klein, Eckart and Aissen-Crewett, Meike and Strauß, Ekkehard and Haratsch, Andreas}, title = {"Menschenrechte f{\"u}r alle" : 50 Jahre Allgemeine Erkl{\"a}rung der Menschenrechte}, pages = {43}, year = {1998}, language = {de} } @article{Weiss1997, author = {Weiß, Norman}, title = {Sorben, Minderheitenschutz, Liberale Positionen}, year = {1997}, language = {de} } @book{WeissEngelD'Amato1997, author = {Weiß, Norman and Engel, Dirk and D'Amato, Gianni}, title = {Menschenrechte : Vortr{\"a}ge zu ausgew{\"a}hlten Fragen}, series = {Menschenrechtszentrum der Universit{\"a}t Potsdam}, volume = {3}, journal = {Menschenrechtszentrum der Universit{\"a}t Potsdam}, publisher = {Berlin-Verl. Spitz}, address = {Berlin}, isbn = {3-87061-606-7}, pages = {143 S.}, year = {1997}, abstract = {Das Buch enth{\"a}lt eingangs eine Einf{\"u}hrung in den Menschenrechtsschutz auf der europ{\"a}ischen Ebene, die die erschiedenen Institutionen, Garantieen und {\"U}berwachungsmechanismen vorstellt. Der zweite Beitrag beschreibt die historische Entwicklung des Minder-heitenschutzes und seine heutige Ausformung. Im dritten Beitrag wird der Schutz vor Folter auf internationaler und europ{\"a}ischer Ebene behandelt und auf Fragen eingegangen, die sich in diesem Zusammenhang f{\"u}r die Bundesrepublik Deutschland stellen. Der vierte Abschnitt er{\"o}rtert die sprachenrechtliche Situation von Minderheiten, wobei besonderes Augenmerk auf die Rechtsentwicklung in Europa gelegt wird. Im letzten Beitrag diskutiert der Autor den Zusammenhang von Rassismus und Menschenrechten.}, language = {de} } @article{Weiss1997, author = {Weiß, Norman}, title = {Menschenrechtsschutz auf der europ{\"a}ischen Ebene : Garantien und {\"U}berwachungen}, isbn = {3-87061-606-7}, year = {1997}, abstract = {Der Beitrag beschreibt die geschichtliche Entwicklung des Menschenrechtsschutzes auf der europ{\"a}ischen Ebene und konzentriert sich dann auf seine derzeitige Ausgestaltung. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die im Rahmen des Europarates erarbeiteten menschenrechtlichen Garantien, hier insbesondere die Europ{\"a}ische Menschenrechtskonvention. Der im Rahmen der KSZE/OSZE vermittelte Menschenrechtsschutz wird ebenso be-handelt wie der Bereich der Europ{\"a}ischen Gemeinschaft / Europ{\"a}ischen Union.}, language = {de} } @article{Weiss1997, author = {Weiß, Norman}, title = {Schutz vor Folter : rechtliche Grundlagen und Durchsetzungsmechanismen}, isbn = {3-87061-606-7}, year = {1997}, abstract = {Der Aufsatz behandelt die v{\"o}lkerrechtlichen Grundlagen des Folterverbotes sowohl auf internationaler als auch auf regionaler Ebene und erl{\"a}utert die M{\"o}glichkeiten der v{\"o}lkerrechtlichen {\"U}berwachungen. Besonderes Gewicht liegt hierbei naturgem{\"a}ß auf der Arbeit des Ausschusses gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.}, language = {de} } @article{Weiss1997, author = {Weiß, Norman}, title = {Die Todesstrafe aus v{\"o}lkerrechtlicher Sicht}, isbn = {3- 87061-671-7}, year = {1997}, abstract = {Der Beitrag zeichnet die v{\"o}lkerrechtlichen Normierungen des Verbotes der Todesstrafe nach und erl{\"a}utert, welche Beschr{\"a}nkungen der staatlichen Souver{\"a}nit{\"a}t im Bereich der Todesstrafe auferlegt sind. Als Ergebnis kann festgestellt werden, daß es kein generelles, jeden Staat bindendes Verbot der Todesstrafe gibt. Noch ist es so, daß ein Staat sich direkt und ausdr{\"u}cklich zur Abschaffung der Todesstrafe bekennen muß solange er dies nicht tut, ist die Verh{\"a}ngung und Vollstreckung der Todesstrafe bei Beachtung bestimmter rechtsstaatlicher Kautelen v{\"o}lkerrechtlich gesehen zul{\"a}ssig.}, language = {de} }