@phdthesis{Reinke2010, author = {Reinke, Sebastian}, title = {Privatisierung des Maßregelvollzugs nach \S\S 63, 64 StGB, \S 7 JGG und der Aufgaben nach \S\S 81, 126a StPO - dargestellt am Beispiel des Brandenburger Modells}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, isbn = {978-3-86956-101-1}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-48428}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {322}, year = {2010}, abstract = {Obwohl Privatisierung in den letzten Jahren und Jahrzehnten ein Kernthema nicht nur der rechtswissenschaftlichen Debatte gewesen ist, wurde der Bereich der Privatisierung des Maßregelvollzugs nach \S\S 63, 64 StGB, \S 7 JGG sowie der Aufgaben nach \S\S 81, 126a StPO insoweit vernachl{\"a}ssigt. Vor dem Hintergrund haupts{\"a}chlich fiskalischer Erw{\"a}gungen und den M{\"o}glichkeiten einer Flucht aus dem Beamten- und dem Haushaltsrecht geraten zunehmend auch solche Bereiche in den Blickpunkt von Privatisierungs{\"u}berlegungen, die bisher selbstverst{\"a}ndlich dem Bereich staatlicher T{\"a}tigkeit zugerechnet werden. Der Staat versteht sich zunehmend als Gew{\"a}hrleistungsstaat, der staatliche Aufgaben nicht mehr eigenh{\"a}ndig erf{\"u}llt, sondern sich hierf{\"u}r der Leistung Dritter bedient. Bislang wurden der Maßregelvollzug nach \S\S 63, 64 StGB und \S 7 JGG sowie die Unterbringung zur Beobachtung des Beschuldigten nach \S 81 StPO und die einstweilige Unterbringung nach \S 126a StPO durch den Staat in den (staatlichen) Landeskliniken vollzogen. Auf der im Jahr 2004 eingef{\"u}hrten Rechtsgrundlage des \S 36 Abs. 3 S. 2 und S. 5 BbgPsychKG entwickelte das Land Brandenburg ein Modell, um die Durchf{\"u}hrung der genannten Aufgaben zu privatisieren, und gliederte die Landeskliniken im Jahr 2006 aus der Landesverwaltung aus. Der Autor untersucht die verfassungsrechtliche Zul{\"a}ssigkeit dieses Privatisierungsvorhabens in formeller und materieller Hinsicht. Eine Besonderheit der Ver{\"o}ffentlichung besteht darin, dass die Arbeit konkrete Aussagen zur Ausgestaltung des Regel-Ausnahme-Verh{\"a}ltnisses des Funktionsvorbehalts nach Art. 33 Abs. 4 GG enth{\"a}lt. Daran fehlte es bislang. Daneben untersucht der Autor einfachgesetzliche Grenzen f{\"u}r Privatisierungen des Maßregellzugs nach \S\S 63, 64 StGB, \S 7 JGG und der Aufgaben nach \S\S 81, 126a StPO sowie solche Privatisierungsgrenzen, die sich aus internationalen Menschenrechtsstandards ergeben.}, language = {de} }