TY - BOOK A1 - Bauer, Hartmut T1 - Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis N2 - Das Rechtsverhältnis ist ein Strukturelement der Verwaltungsrechtsordnung, ein Basisbegriff verwaltungsrechtlichen Denkens und ein Grundbaustein der Verwaltungsrechtslehre. Dieser herausragende Stellenwert ist freilich nicht unumstritten. Vielmehr haben allerlei Vorbehalte das Verwaltungsrechtsverhältnis in Fundamentaldebatten verstrickt, die als Richtungsstreit wahrgenommen werden. Hier setzen die Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis an. Sie entfalten die Rechtsverhältnislehre als dogmatischen Ordnungsrahmen des Verwaltungsrechts. Dabei zeigt sich in vielen Kontexten ein spezifischer Eigen- und Mehrwert des Denkens in Rechtsverhältnissen, der zu Perspektivenerweiterungen und -wechseln anregt. Das betrifft unter anderem die Rechtsquellenlehre, Schlüsselbegriffe wie die subjektiven öffentlichen Rechte, die Handlungsformen der Verwaltung und den Dialog mit der Steuerungswissenschaft. N2 - Thinking in categories of the legal relationship (Rechtsverhältnis) stimulates a change of perspective in many key areas of administrative law – for example with regard to the sources of law, subjective public rights, forms of action and organization of the administration, and concerning the dialogue with the administrative management science. Y1 - 2022 UR - https://publishup.uni-potsdam.de/frontdoor/index/index/docId/61523 SN - 978-3-16-161840-6 SN - 978-3-16-161848-2 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER -