TY - THES A1 - Röchert-Voigt, Tanja A2 - Gronau, Norbert T1 - Gubernative Rechtsetzung mit Social Software N2 - Für Rechtsetzung sind nicht nur die Parlamente als Legislativorgan zuständig. Auch - und in weitaus größerem Umfang - werden hier exekutive öffentlich-rechtliche Organisationen tätig und erstellen Rechtsverordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften. Bisher liegen noch keine umfassenden und wissenschaftlich verwertbaren Erfahrungen darüber vor, ob sich der in Wirtschaft und Privatleben sehr intensiv entwickelnde Einsatz von Social Software auch vorteilhaft auf die Gestaltung von Rechtsetzungsprozessen auswirken kann. Im Rahmen der Arbeit wird daher ein Ordnungssystem entwickelt, das eine strukturierte und nachvollziehbare Auswahl einer Social Software-Anwendung für die Recht setzende Exekutive ermöglicht. Y1 - 2015 UR - https://publishup.uni-potsdam.de/frontdoor/index/index/docId/7862 SN - 978-3-95545-123-3 PB - GITO CY - Berlin ER -