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Befreiung oder Gewalt?
(2017)
Entsorgt und ausgeblendet
(2017)
Die Kluft zwischen Ost- und Westdeutschen ist in den vergangenen Jahren nicht schmaler geworden. Bis heute sind Ostdeutsche nur selten in Führungspositionen in Wirtschaft, Politik und Medien anzutreffen. Offensichtlich ist die Herstellung der inneren Einheit ein schwieriger, langwieriger Prozess der Annäherung, der womöglich nie vollständig vollzogen werden kann. Diesem Prozess nachzugehen und zu zeigen, wie sich Eliten vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Umbrüche positionieren, welche Voraussetzungen die beteiligten Generationen und Elitenvertreter in Ost- und Westdeutschland mitbrachten, in welcher Form sie tangiert waren und welche medialen Perspektiven sich daran knüpfen, ist Ziel dieses Buches. Denn der Umgang mit den ostdeutschen Eliten berührt unsere Zukunft.
Innovationen sind wie ein Motor, der unser ökonomisches, soziales und ge-sellschaftliches Leben antreibt und laufend verändert. Ob in der Medizin-technik, Luft- und Raumfahrt, Energiegewinnung, im Netz oder in der Schule: In allen Bereichen sorgen Innovationen für die stetige Weiterent-wicklung unser Gesellschaft. Bernd Meier hat die Bedeutung von Innova-tionen und innovativem Denken für die technische Bildung und Schule früh erkannt. Mit einer kurzen Rückschau auf sein Wirken hinsichtlich der Be-deutung von Innovationen für die technische und ökonomische Bildung soll ein wichtiger Bereich seiner Arbeit gewürdigt werden. Zu Beginn wird der Innovationsbegriff allgemein umrissen und dann mit Blick auf Schule präzi-siert. Danach wird dargestellt, welchen Stellenwert die Thematik Innovation und Technologie nicht nur in den Publikationen von Bernd Meier, sondern auch in seinen Lehrkonzeptionen eingenommen hat. Im Anschluss daran wird diskutiert, warum es gerade im Bildungsbereich so schwer ist, innova-tiv zu sein oder dauerhaft Innovationen durchzusetzen.1 Der Beitrag endet mit einem Ausblick, inwiefern Innovationen auch in Zukunft für Schule und das Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik (kurz: WAT) eine wichtige Thematik darstellen sollten.
Der Band versammelt 21 Beiträge, die unter dem Titel "Technische Bildung und berufliche Orientierung im Wandel" aus Anlass der Emeritierung von Prof. Dr. paed. habil Bernd Meier, Professur für Technologie und Berufliche Orientierung an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam, auf einem Kolloquium 2017 gehalten wurden.
Fernsehen und Kulturkritik
(2017)
Vorwort
(2017)
100 Jahre Roter Oktober
(2017)
Im Jahr 2008 lebte das bereits eingeführte und nunmehr in den §§ 76 ff. JGG kodifizierte vereinfachte Jugendverfahren erneut auf, als mit dem ‚Neuköllner Modell‘ eine besonders beschleunigte Verfahrensform vorgestellt wurde. Benannt wurde das Verfahren nach dem gleichnamigen Berliner Bezirk Neukölln, in dem das Verfahren am 1. Januar 2008 als Probelauf begann. Das Modell beruhte auf einer Arbeitsabsprache von einzelnen Jugendrichtern, Vertretern der Jugendstaatsanwaltschaft, der Jugendgerichtshilfe und Ermittlungsbeamten in Berlin.
Inès Ben Miled untersucht das vereinfachte Jugendverfahren und das besonders beschleunigte Verfahren nach dem Neuköllner Modell und unternimmt u.a. den Versuch, Gemeinsamkeiten und Abweichungen beider Verfahrensformen aufzuzeigen.
Glückskinder der Einheit?
(2017)
Wir kennen beide Systeme, haben fast die Hälfte unseres Lebens im Osten und die andere im Westen verbracht. Wir, die Glückskinder der Einheit.« So zitierte Jana Simon 2004 einen ehemaligen Mitschüler. Wie aber prägten die späte SED-Diktatur und ihr Zusammenbruch die Jugendlichen? Volker Benkert zeigt, dass es aufgrund der großen Bandbreite politischer Sozialisation der um 1970 in der DDR Geborenen zu keiner generationellen Verständigung in dieser Altersgruppe kam.
Einführung in den Band
(2017)
Eine königliche Mission
(2017)
Erziehung in der Bundeswehr
(2017)
Das Militär galt in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert als »Schule der Nation«. Auch die 1955 aufgestellte Bundeswehr musste sich mit diesem Anspruch auseinandersetzen. Die Erziehung der erwachsenen Soldaten sollte im Zeichen der Inneren Führung nun jedoch deutlich anders erfolgen als in Kaiserreich, Weimarer Republik und NS-Staat. Ein bedeutender Teil der jungen Bürger der Bundesrepublik sollte einer Erziehung unterzogen werden, deren Ziel der »Staatsbürger in Uniform« war.
Kai-Uwe Bormann, Referent beim Kommando des Heeres der Bundeswehr, Deutschland.
Virtuelle Welten wie World of Warcraft oder Second Life werden weltweit von vielen Millionen Menschen genutzt. Aufgrund der vielfältigen Interaktionsmöglichkeiten der Nutzer untereinander kommt es dabei immer wieder auch zu Verhaltensweisen, die die Frage nach strafrechtlicher Relevanz aufwerfen. Sebastian Bosch greift in seiner Arbeit einzelne Tatbestände des deutschen StGB heraus und untersucht diese auf ihre Begehbarkeit innerhalb virtueller Welten. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem Betrug gem. § 263 StGB gewidmet, da dieser im Hinblick auf den speziellen »Tatort« der virtuellen Welten besonders interessante Fragen aufwirft. Im Anschluss daran wird untersucht, ob der Täter einer solchen Straftat auch entsprechend bestraft werden sollte, oder ob sich aufgrund des Spielcharakters virtueller Welten nicht eine Privilegierung aufdrängt, wie sie aus dem Sportstrafrecht bekannt ist. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass eine Privilegierung vorgenommen werden sollte, soweit es sich bei der verletzenden Handlung um eine spiel- bzw. weltenkonforme Handlung handelt.
Kinder und Jugendliche ohne Auslese und Barrieren zusammen lernen zu lassen, sie gemäß ihrer Fähigkeiten und Voraussetzungen zu fördern und mit verschiedenen Professionen gemeinsam an ihrer Lernentwicklung zu arbeiten sind Ziele inklusiver Bildung. Doch wie stehen Lehrerinnen und Lehrer diesen bildungspolitischen Herausforderungen gegenüber? Können sich Lehramtsstudierende und Lehrkräfte vorstellen, dass Kinder mit heterogenen Voraussetzungen gemeinsam lernen? Sind sie überzeugt davon, einen solchen inklusiven Unterricht ausgestalten zu können?
Insbesondere im deutschen Bildungssystem war lange Zeit das Primat eines separierenden Schulwesens vorherrschend, das Kinder bei der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs auf Förder- bzw. Sonderschulen überwies und Kinder ohne diesen Status an Regelschulen lernen ließ. Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts Kern von verschiedenen bildungspolitischen Reformen. Neben diesen top-down veranlassten Rahmenbedingungen sind im besonderen Maße individuelle Aspekte bedeutsam für das professionelle Handeln von Lehrerinnen und Lehrern, da sie im Unterricht weitgehend autonom handeln.
Ausgehend vom Modell professioneller Handlungskompetenz ging es in dieser Dissertationsschrift vordergründig um zwei lehrerspezifische Merkmale: die Einstellung zum inklusiven Lernen und die Selbstwirksamkeit bezogen auf das inklusive Unterrichten. Wie zugewandt Lehrkräfte der schulischen Inklusion gegenüber sind und wie überzeugt sie sind, inklusiven Unterricht arrangieren zu können, hat Einfluss auf das Gelingen inklusiver Bildungsprozesse. Das Ziel der Dissertationsschrift war ein empirisches Untermauern der theoretischen Annahmen zur inklusiven Einstellung und Selbstwirksamkeit.
Durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) wurden die sog. Entstrickungsregeln des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG sowie des § 12 Abs. 1 HS 1 KStG in das deutsche Steuerrecht aufgenommen. Die Vorschriften verfolgen das Ziel, das deutsche Besteuerungssubstrat abzusichern. Hierzu führte der Gesetzgeber gesetzestechnisch das Tatbestandsmerkmal des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ein. Die Bedeutung dieses Begriffs sowie der Anwendungsbereich der Entstrickungsregeln sind seitdem in der Literatur vielfach diskutiert worden. Weitere Unsicherheit ergibt sich aus den Urteilen des BFH zur Aufgabe der finalen Entnahmetheorie. Diese betreffen zwar nicht das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik als gesetzliches Tatbestandsmerkmal, da sie zu einer Rechtslage vor Geltung des SEStEG ergangen sind. Inhaltlich setzen sich die Entscheidungen jedoch ebenfalls mit der Möglichkeit Deutschlands auseinander, sein Besteuerungsrecht gegenüber anderen Staaten durchzusetzen.
Gegenstand dieser Studie ist die Auslegung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts in der Form, in der es als Tatbestandsmerkmal Eingang in die Steuergesetze gefunden hat. Die Änderungen des SEStEG mit der Verwendung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik als normatives Tatbestandsmerkmal betrafen neben dem EStG und KStG auch das AStG und das UmwStG. Darüber hinaus könnte es das Potential für weitere zukünftige steuergesetzliche Regelungen zur Absicherung des deutschen Steueraufkommens aufweisen.
Der griechisch-turkische Konflikt stellt in der Geschichte der NATO einen besonderen Fall dar. Die latente Gefahr einer militarischen Auseinandersetzung unter den eigenen Bundnispartnern unterschied die Streitigkeiten zwischen Griechenland und der Turkei deutlich von allen anderen Krisen, die innerhalb der Allianz bestanden. Dieser Band widmet sich der Frage, welche Anlaufe die NATO unternahm, um die fortwahrenden griechisch-turkischen Spannungen zu entscharfen, die phasenweise in einen offenen Krieg zu munden drohten. Am Beispiel der Sudostflanke, die heute, rund 25 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges, wegen zahlreicher Kriege und Konflikte erneut im Blickpunkt der Offentlichkeit steht, wird die Fahigkeit der Atlantischen Allianz uberpruft, Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Bundnispartnern beizulegen. Im Fokus der Arbeit stehen zudem die damaligen Manahmen der NATO, um die beiden Staaten trotz bestehender Feindseligkeiten zu integrieren und langfristig an sich zu binden.
Der Gesetzgeber hat im Jahre 2006 in § 4 Abs. 1 S. 3 EStG und § 12 Abs. 1 S. 1 KStG zentrale ertragsteuerliche Entstrickungstatbestände eingefügt. Sie ordnen bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts die Rechtsfolgen einer Entnahme bzw. einer Veräußerung oder Überlassung zum gemeinen Wert an.
Jenny Broekmann untersucht die zweite Variante (Nutzungsentstrickung) dieser Entstrickungstatbestände hinsichtlich Voraussetzungen und Rechtsfolge. Dabei analysiert sie auch die erforderlichen Abgrenzungen des Nutzungstatbestandes und den Bezugspunkt des deutschen Besteuerungsrechts. Insbesondere geht sie der Frage nach, ob dem Nutzungstatbestand ein eigenständiger Anwendungsbereich verbleibt und ob dieser auch vor dem Hintergrund abkommensrechtlicher Regelungen bestehen kann. Abschließend erarbeitet sie für die Formulierung und systematische Stellung der Nutzungsentstrickung Verbesserungsvorschläge.
Die Arbeit befasst sich mit der Frage nach Existenz und Umfang des Schädigungsverbots im Völkerrecht. Dabei liegt der Arbeit das Verständnis zugrunde, dass auch rechtmäßige Handlungen der Staaten durch die zunehmende Interdependenz zu Beeinträchtigungen bis hin zu Schädigungen bei anderen Staaten führen können. Dabei wurden die Referenzgebiete mit Blick darauf gewählt, dass es sich beim Umweltvölkerrecht um ein gewohnheitsrechtlich verankertes Schädigungsverbot zum Schutze der territorialen Souveränität handelt, beim Welthandelsrecht und Währungsrecht das Schädigungsverbot in Form einer vertraglichen Ausgestaltung vorliegt und beim Steuerrecht überlegt werden kann, welche grundsätzlichen Überlegungen zur Akzeptanz eines Schädigungsverbots in einem Gebiet führen, das jedenfalls auf multilateraler Ebene noch nicht vertraglich durchdrungen ist.
Bildung und Umgebung (I)
(2017)
Heiko Christians Bildung und Umgebung (I) Wege aus der pädagogischen Provinz Was einem angehört, wird man nicht los, und wenn man es wegwürfe. Goethe, Wanderjahre (1829) Das Kompetenzwunder Als die Menschen bei Bethsaida am See Genezareth von Jesus aufgefordert wurden, sich »in Gruppen zu je fünfzig zu setzen« (Lukas 9,14), spielte dabei die durchschnittliche Klassenstärke im deutschen Schulsystem wahrscheinlich noch keine Rolle.
Bildung und Umgebung (II)
(2017)
Globalisierung à la carte
(2017)
Die Hybridomtechnik zur Produktion von monoklonalen Antikörpern ermöglichte einen großen Schritt in der Entwicklung von Immunoassays für die biochemische Forschung und klinische Diagnostik. Auch die Produktion von Antikörpern gegen niedermolekulare Analyten, Haptene, typische Targets in der Lebensmittel- und Umweltanalytik, erlangte in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung. Im Zuge der Durchführung der Hybridomtechnik werden tausende Antikörper-sezernierende und nicht-sezernierende Zellen generiert. Die Selektion der wenigen antigenselektiven Hybridomzellen zählt dabei zu den herausforderndsten Schritten für die Antikörpergewinnung. Bisherige Selektionsverfahren, wie die Limiting-Dilution-Klonierung in Verbindung mit Enzyme-linked Immunosorbent Assays (ELISAs), garantieren keine Monoklonalität und erlauben nur das Screening von einigen wenigen Zellklonen. Hingegen ermöglichen Hochdurchsatz-Selektionsmethoden, wie die Fluoreszenz-aktivierte Zellsortierung (FACS), einen sehr hohen Probendurchsatz. Eine Einzelzellablage garantiert hierbei Monoklonalität. Jedoch sind die dafür erforderlichen Zellmarkierungen oftmals zellschädigend oder aufwendig zu generieren. Auch ist bisher noch keine Markierungsmethode bekannt, die es ermöglicht, Hapten-selektive Hybridomzellen durchflusszytometrisch zu analysieren und eine FACS-Selektion durchzuführen.
Aus diesem Grund wurden in dieser Arbeit zwei Zellmarkierungsmethoden entwickelt, die dies ermöglichen sollten. Die membranständigen Antikörper von Hybridomzellen sollten entweder direkt oder indirekt immunfluoreszenz-markiert und dadurch für die Durchflusszytometrie und FACS-Selektion zugänglich gemacht werden. Die direkte Markierung wurde mittels eines Hapten-Fluorophor-Konjugats durchgeführt. Sie ermöglichte erstmalig den Anteil an Haptenselektiven Hybridomzellen in einer Hybridomzelllinie zu überprüfen. Dies konnte für zwei Hapten-selektive Hybridomzelllinien, die Antikörper gegen das Hormon 17β-Estradiol und das Cardenolid Digoxigenin bilden, gezeigt werden. Durchflusszytometrie und ELISAs lieferten vergleichbare Ergebnisse. Zellen, die Hapten-selektiv markiert werden konnten, sezernierten ebenfalls Hapten-selektive Antikörper. Des Weiteren konnte die direkte Markierung dazu genutzt werden, zwei Mykotoxin-selektive Hybridomzelllinien, welche Antikörper gegen Aflatoxin und Zearalenon bilden, auf Monoklonalität zu testen. Dies ist mittels ELISA nicht möglich. Die Markierungsmethode eignete sich jedoch nur für fixierte Hybridomzellen. Eine Markierung von lebenden Zellen konnte weder durchflusszytometrisch noch mittels konfokaler Laser-Scanning-Mikroskopie gezeigt werden.
Dies gelang erst mit einer neu entwickelten indirekten Immunfluoreszenzmarkierung. Dabei wurden die Zellen zunächst mit einem Hapten-Peroxidase-Konjugat inkubiert, gefolgt von einem Fluorophor-markierten anti-HRP-Antikörper-Konjugat. Dies wurde für zwei Analyten, das Hormon Estron und das Antiepileptikum Carbamazepin, gezeigt. Die indirekte Markierung wurde erfolgreich dazu verwendet, Carbamazepin-selektive Hybridomzellen aus einem Fusionsansatz für die monoklonale Antikörperproduktion auszusortieren. Damit wurde erstmalig eine Zellmarkierungsmethode entwickelt, die eine Hochdurchsatz-Selektion lebender Hybridomzellen aus einem Fusionsansatz ermöglicht. Sie ist nicht zellschädigend und kann zusätzlich zur Selektion Hapten-selektiver Plasmazellen verwendet werden.
Viel Lärm um Nord Stream 2
(2017)
Die Rote Gefahr
(2017)
Einleitung
(2017)