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Mobile Endgeräte und die dazugehörigen Applikationen sind zu einem unverzichtbaren Bestandteil des täglichen Lebens geworden und ermöglichen den ortsund zeitunabhängigen Zugriff auf wichtige Informationen. Hochschulspezifische An- gebote sind im mobilen Bereich hingegen noch immer nicht flächendeckend anzutreffen und lassen sich i. d. R. nur auf Einzelaktivitäten Studierender und Lehrender zurückführen. Dabei können mobile Applikationen einen essentiellen Beitrag zur Verbesserung der studentischen Selbstorganisation sowie für die Ausgestaltung und Ergänzung von konkreten Lehr-/Lernszenarien leisten. Dieser Artikel stellt ein modulares Hochschul-App-Framework vor, das sowohl zentrale campusbezogene Dienste als auch dezentrale Lernapplikationen unter einer Oberfläche vereint anbietet. Anhand einer Analyse von Stärken und Schwächen werden verschiedene Ansätze in Hinblick auf Anforderungen, Entwicklung, Wartung und Betrieb der Hochschul-App zusammengefasst und bewertet. Es wird auf die zugrundeliegende serviceorientierte Architektur eingegangen, die eine Portierung der Applikation auf andere Hochschulen mit einem vertretbaren Aufwand ermöglicht. Der Beitrag schließt mit einer Darstellung der ersten Ergebnisse und weiterführender Überlegungen und Arbeiten.
Die Konferenz „International Conference for the 10th Anniversary of the Institute of Comparative Law” hat am 24. Mai 2013 in Szeged stattgefunden. Im Rahmen der viersprachigen Konferenz haben mehr als dreißig Teilnehmer ihre Forschungsergebnisse präsentiert. Der Essay von Zoltán Péteri blickt auf die Disziplin aus der Perspektive der Wissenschaftsgeschichte. Katalin Kelemen und Balázs Fekete gehen in ihrem Aufsatz der Frage nach, welchen Weg die Versuche der Klassifikation der Rechtssysteme von Osteuropa in der späten Phase der Umbrüche der 1980/90er Jahren genommen haben. Die historische Betrachtungsweise mit Bezug auf Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung spiegelt sich auch in anderen Essays wider, vor allem in den Aufsätzen von Szilvia Bató, Magdolna Gedeon und Béla Szabó P. sowie auch in den Aufsätzen von Péter Mezei und Tünde Szűcs. Attila Badó analysiert die Rechtsvergleichung aus der Sicht des Rechts, der Soziologie und der Politikwissenschaft anhand von Untersuchungen über das Sanktionsystem der Richter in den USA. Diese politikwissenschaftliche Seite wird auch in den Aufsätzen über die aktuellen Fragen der europäischen Integration von Carine Guemar und Laureline Congnard betont. Eine Reihe von Aufsätzen behandeln die konventionelle normative Komparatistik auf dem Gebiet des Verfassungsrechts (Jordane Arlettaz und Péter Kruzslicz), Gesellschaftsrechts (Kitti Bakos-Kovács), Urheberrechts (Dóra Hajdú) und Steuerrechts (Judit Jacsó). Daneben bilden eine weitere Gruppe die Aufsätze von János Bóka und Erzsébet Csatlós, die die Verwendung der vergleichenden Methode in der Praxis der Rechtsprechung untersuchen. Die Rechtsvergleichung ist eine sich dynamisch entwickelnde Disziplin. Die Konferenz und dieser Band dienen nicht nur der Würdigung der bisherigen Arbeit des Instituts für Rechtsvergleichung, sondern zeigen gleichzeitig neue Ziele auf. Die wichtigsten Grundsätze bleiben aber fest verankert auch in einem sich stets verändernden rechtlichen und geistigen Umfeld. Das Motto des Instituts lautet „instruere et docere omnes qui edoceri desiderant“ – „alle lehren, die lernen wollen.“ Auch in den folgenden Jahrzehnten werden uns der Wille des Lernens und Lehrens, die Freiheit der Forschung sowie die Übertragung und Weiterentwicklung der ungarischen wie globalen Rechtskultur leiten.
Der Band enthält die Tagungsmaterialien des deutsch-russichen Symposiums zum Thema "Verfassungsentwicklung in Russland und Deutschland", welches am 25. und 26. September 2013 in Potsdam stattfand. Die Tagung wurde anlässlich des 20. Jahrestages der russischen Verfassung vom Dezember 2013 durchgeführt. Die inhaltlichen Schwerpunkte bilden die Themen: Verfassungsentstehung, Verfassungsänderung, Verfassungsprinzipien, Landesverfassungen, Fortentwicklung der Verfassung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechte, die jeweils aus russischer und deutscher Sicht behandelt werden. Ergänzend befasst sich jeweils ein Betrag mit aktuellen Problemen der Menschenrechtsverwirklichung in Russland und der Ausländerintegration in Deutschland und Russland im Vergleich.
Menschenrechte in der Zuwanderungsgesellschaft : 2. Potsdamer MenschenRechtsTag am 22. November 2012
(2014)
Am Potsdamer MenschenRechtsTag – zeitlich in Nähe zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember gelegen – diskutiert das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam wichtige Menschenrechtsthemen mit einem konkreten gesellschafts- und oder rechtspolitischen Bezug. Ende 2012 lag der Fokus auf den Menschenrechten von Zuwanderern. Aus einer grundlegenden philosophischen Perspektive wurde erläutert, dass Beschränkungen des menschenrechtlichen Status dieser Personengruppe nur schwer und in Einzelfällen begründbar sind; eine praktische und rechtspolitische Sichtweise legte konkreten Reformbedarf im Asylverfahren offen, dem inzwischen immerhin zum Teil entsprochen wurde.