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Menja Vy nazvali poetom ... : zizn'i literaturnoe tvorcestvo K. K. Pavlovoj v retrospektive vremeni
(2002)
Zur Vollmachterteilung zum Abschluss von Grundstücksgeschäften mit Beteiligung Minderjähriger
(2002)
Verfasser erörtert, im Zusammenhang mit dem Erfordernis der familienrechtlichen Genehmigung, die Problematik der Bevollmächtigung eines Dritten durch die Eltern bezüglich der Vertretung ihrer minderjährigen Kinder bei Grundstücksgeschäften. Er befasst sich zunächst mit der Natur und den Folgen des Genehmigungsvorbehalts sowie mit den Besonderheiten der hier in Rede stehenden Bevollmächtigung. Sodann behandelt er neben der Frage, ob das Vertretergeschäft dem Genehmigungsvorbehalt unterfalle, vor allem unter welchen Bedingungen die Genehmigung der Vollmachtserteilung des Dritten durch das Familiengericht in Betracht gezogen werden könne. Hierbei geht es insbesondere auf das Thema der unwiderruflichen Vollmacht ein. Der Autor beschäftigt sich in diesem Zusammehang auch mit den Konsequenzen, die die vorgenannte Rechtsprechung für die Beurkundungspraxis mit sich bringe.
Diskussionen um gesetzliche Neuerungen werden oft primär aus rechtlicher bzw. rechtssystematischer Perspektive geführt. Am Beispiel zweier Themenstellungen, die Schwerpunkte bei den Diskussionen um eine Novellierung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes bilden - dem Einvernehmen in der Eingriffsregelung und FFH- Verträglicheitsprüfung sowie der Rolle der Naturschutzbeiräte - werden die gerade auch inhaltlichen Auswirkungen deutlich, die diese Bestimmungen im Verwaltungshandeln haben: Das mit der jeweils gleichgeordneten Naturschutzbehörde herzustellende Einvernehmen in der Eingriffsregelung stellt sicher, dass die Naturschutzbehörden als gleichberechtigter Partner in den Verfahren akzeptiert sind, die Vorhabensträger oft frühzeitig den Kontakt zu ihnen aufnehmen, erforderliche Abstimmungen dadurch bereits im Vorfeld erfolgen und unbestimmte Rechtsbegriffe valide ausgelegt werden. Für die FFH-Verträglichkeitsprüfung, die der Kontrolle bis hin zum europäischen Gerichtshof unterliegt, gilt dies in noch stärkerem Maße. Derartige "verfahrenspsychologische Wirkungen" gelten auch für die Rolle der Naturschutzbeiräte und ihr qualifiziertes Einspruchsrecht, das sie in bestimmten Fällen ausüben können: Dieses erweist sich als wesentlich für die Diskussionsbereitschaft von Vorhabensträgern und Naturschutzbehörden wie auch für die Motivation der Beiräte, sich ehrenamtlich zu engagieren und unentgeltlich ihr Fachwissen bereitzustellen. Die betrachteten Aspekte lassen somit exemplarisch deutlich werden, welche indirekten, verfahrensqualifizierenden Wirkungen einzelne gesetzliche Bestimmungen und Beteiligungsregelungen im praktischen Vollzug haben können. Diese wirken ihrerseits auf die formale, materiell-rechtliche Ebene zurück, z.B. indem sie hier zu mehr Verfahrens- und Rechtssicherheit führen. Gesetzliche Neuregelungen sollten daher nicht nur im Sinne eines formalen "Verschlankens" erfolgen, sondern es sollten dabei die gerade auch inhaltlichen Implikationen einzelner Bestimmungen mit erwogen werden. Summary Discussions on innovations in law are often focussed on a legal perspective or on legal systematics. The example of two issues that are focal points of the debate on the amendment of the Brandenburg Nature Conservation Act shows that legal regulations have also to be seen with respect to their substantive effect upon administrative action.
We argue that the Lagrangian L(R) for gravity should remain bounded at large curvature, and interpolate between the weak-field tested Einstein-Hilbert Lagrangian and a pure cosmological constant for large R with the curvature- saturated ansatz. The curvature-dependent effective gravitational constant tends to infinity for large R, in contrast to most other approaches where it tends to 0. The theory possesses neither ghosts nor tachyons, but it fails to be linearization stable. On the technical side we show that two different conformal transformations make L asymptotically equivalent to the Gurovich-ansatz on the one hand, and to Einstein's theory with a minimally coupled scalar field with self-interaction on the other.
Gegenstand der Entscheidung des OLG Hamm war die Erhebung einer eigenen Gebühr für die Versendung einer vom Notar beglaubigten Genehmigungserklärung. Der trägt bei der reinen Unterschriftsbeglaubigung keine Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Erklärung ; seine Amtstätigkeit ist abgeschlossen, wenn er dem Beteiligten die Erklärung mit dem Beglaubigungsvermerk zur weiteren Verwendung aushändigt. Der Verfasser folgt der Entscheidung, macht aber auch auf das "Problem" der ausdrücklichen Gebührenfreiheit der Versendung an Grundbuchamt und Registergericht sowie der Antragstellung bei ihnen aufmerksam. Ferner geht er auf die theoretische Unbegrenztheit der Versendungsgebühr ein.
We calculate the shift in the critical temperature of Bose-Einstein condensation for a dilute Bose-Fermi mixture confined by a harmonic potential, to lowest order in both the Bose-Bose and Bose-Fermi coupling constans. The relativ importance of the effect on the critical temperature of the boson-fermion interactions is investigated as a function of the parameters of mixture. The possible relevance of the shift of the transition temperature in current experiments on trapped Bose-Fermi mixtures is discussed.
Der Beitrag beschäftigt sich, mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9.10.2000 (NJ 41. 2002). Die Verfasserin wendet sich dagegen, dass das Oberlandesgericht Naumburg in der zu entscheidenden Kindschaftssache analog $ 328 Abs.1 ZPO die Voraussetzungen für eine Anerkennung des in diesem Fall ergangenen Urteils eines DDR-KreisG geprüft hat. Die Autorin erörtert, weshalb es sinnvoller ist, Art. 234 $ 7 Abs.1 EGBGB dahingehend zu interpretieren als dass er dem Bestandsschutz für geklärte Abstammungsverhältnisse dient und daher den gerichtlichen Enscheidungen volle Rechtskraftwirkung nach neuem Recht zuzusprechen.
Leistungsdiagnostik in der Klinischen Kinder- und Jugendpsychologie muss neben den klassischen Gütekriterien den Beitrag eines Testverfahrens zur Diagnosestellung, die Größe und Repräsentativität der Normstichprobe, seine Differenzierungsfähigkeit im unteren Leistungsbereich sowie die Ökonomie berücksichtigen. Im Säuglings- und Kleinkindalter sind insbesondere die Griffith-Skalen und die Münchener Funktionelle Entwicklungsdiagnostik zu empfehlen. Im Vorschulalter hat sich neben der Kaufman-ABC die Basisdiagnostik für Umschriebene Entwicklungsstörungen bewährt. Auch im Grundschulalter sind Verfahren zu empfehlen, die gezielt spezifische Teilleistungen erfassen. Hierbei sind eventuell Normierungsprobleme zu beachten. Die Leistungsdiagnostik im späteren Kindes- und im Jugendalter steht unter der Fragestellung der Schullaufbahnberatung. Die Vor- und Nachteile des PSB, des HAWIK sowie des CFT 20 sind hierfür je nach Indikation sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
People with the genetic disorder of Williams syndrome (WS) show an anomalous cognitive profile, wherein some purely verbal and social communicative abilities are relatively proficient, while visuo-spatial skills can be extremely impaired. Face processing, while apparently relatively spared among visuo-spatial skills, can show deficits suggesting developmental immaturity. In this context, the exploration of visual and audiovisual speech perception in WS is of interest. A new test based on tokens from a single natural English speaker of the form /ba:/, /va:/, /tha:/, /da:/ and / ga:/, digitally manipulated and presented in unimodal (vision alone, audition alone) and audiovisual conditions, was presented for participants to identify each token. Compared with age-matched controls, WS participants were impaired at visual but not auditory identification, and in audiovisual testing showed correspondingly reduced effects of vision on report of auditory token identity. Audiovisual integration was nevertheless demonstrable in WS. Speech-reading may require skills which do not reach age-appropriate levels in WS, despite their age-appropriate (auditory) phonological abilities.
Projektive Testverfahren
(2002)
Projektive Testverfahren folgen der Grundannahme, dass ein möglichst vieldeutiges Testmaterial nach der Theorie der sozialen Wahrnehmung dazu führt, dass die Persönlichkeit des Probanden zum wichtigsten Faktor seines Testverhaltens wird. Projektive Testverfahren erfüllen im allgemeinen die Gütekriterien der klinischen Testtheorie nicht. Sie sind daher allenfalls als explorative Techniken vertretbar. Der Familie - in - Tieren Test soll Rückschlüsse auf die Familienstruktur aus der Sicht des Kindes geben. Einblicke in die Erlebniswelt des Kindes verspricht der Thematische Apperzeptionstest nach Murray. Auf die Familienbeziehungen zentriert ist der Familien- Beziehungs-Test von Howells und Lickorisch. Die Reaktionen der Versuchspersonen in frustrierenden Belastungssituationen versucht das einzige normierte projektive Testverfahren, der Rosenzweig Picture - Frustration - Test, zu objektivieren. Der Scenotest hat zum Ziel mit standardisiertem Spielmaterial Einblicke in die Erlebniswelt des Kindes zu gewinnen, die sich der direkten Befragung verschließen.
Die Verfasserin kommentiert in ihrer Anmerkung das Urteil des BGH vom 05.10.2001, V 237/00, in dem zur Sittenwidrigkeit bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Falle eines entgeltlichen Geschäftes, durch das sich eine Partei zur Aufgabe einer Rechtsposition verpflichtet, die bei wirtschaftlicher Betrachtung einem Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück gleichsteht, Stellung genommen.
Verwaltungskultur
(2002)
Enuresis
(2002)
Der Band bilanziert die Entwicklung der letzten 20 Jahre Freiarbeit als Kernstück innerer Grundschulreform und stellt sich den aktuellen Debatten um Qualität von Unterricht, Standards und Leistung binnendifferenzierender Arbeit. Nach PISA ist Freiarbeit (Heterogenität, Leistung, Lernen) wichtiger denn je! Das Buch ist in vier Teile gegliedert. In Teil I (Differenzierung und Vielfalt - Grundlagen von Freiarbeit) werden aktuelle Diskussionen zum Problem der Freiarbeit aufgelistet und die theoretischen Fundamente des Offenen Unterrichts begründet. Teil II stellt ein Forschungsprojekt ins Zentrum, in dem der Frage von Legitimität des Abbaus von Lehrerzentriertheit und ihren Folgen für die Grundschule nachgegangen wird. In Teil III wird die Qualität offener Lernsituationen einer Prüfung unterzogen. Es wird die Problematik von Leistungsmessung diskutiert und Vorschläge zur Leistungsbeurteilung werden erarbeitet. In Teil IV schließlich, dem umfassendsten Teil der Schrift (Praxis und Innovation), wird Freiarbeit unter unterschiedlichen Perspektiven der praktischen Verwirklichung und im Hinblick auf einzelne Lernbereiche betrachtet Es folgt ein "Ermutigungskapitel" zur Weiterentwicklung des Unterrichts unter dem Aspekt von Freiarbeit. Kommentierte Literaturempfehlungen runden den Band ab. Das Buch stellt eine gründliche und aspektreiche Bestandsaufnahme des grundschulpädagogischen Konzeptes, der Forschungslage und der vielfältigen Praxis von Freiarbeit dar