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Nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen“ hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigungen in ihrer Lebensführung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschränkt. Rund 80% von ihnen leben in Entwicklungsländern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides hält sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszuüben. Ihnen wird so die vollständige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivitäten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bemühungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollständigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen Würde zu fördern (Art. 1). Der Entwurf enthält sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erläutert die Hintergründe der Konvention und gibt einen Überblick über ihre Inhalte.
I. Einleitung; II. Der Begriff der Behinderung; III. Tatsächliche Situation und Notwendigkeit weiterer Maßnahmen; IV. Bisherige Maßnahmen der Vereinten Nationen zum Schutze der Rechte von Menschen mit Behinderungen; V. Entwurf einer Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen; VI. Ausblick und Fazit
• Möglichkeiten und Grenzen der Zivilgesellschaft beim Schutz der Grundrechte der Bürger • Die Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin des Deutschen Bundestags • Wie ernst sollen die Menschenrechte genommen werden? – Interview mit Ronald Dworkin • EU-Netzwerk unabhängiger Grundrechtsexperten • IGH: Demokratische Republik Kongo ./. Uganda
Rezensiertes Werk: Internationally administered territories - international protectorates? : an analysis of sovereignty over internationally administered territories with special reference to the legal status of post-war Kosovo / by Daniel Sven Smyrek. - Berlin : Duncker & Humblot, 2006. - 260 S.- (Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht ; 80) Zugl.: Tübingen, Univ., Diss., 2005 ISBN: 3-428-11948-7
Das Heft dokumentiert die siebte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen, die am 23. und 24. Juni 2006 an der Universität Potsdam stattfand. Unter dem Titel „Ein Jahr nach dem UN-Weltgipfel 2005 – Eine Bilanz der Reformbemühungen “ widmete sich die Konferenz wichtigen strukturellen Fragen und nahm einzelne Tätigkeitsfelder der Weltorganisation in den Blick. Die aus unterschiedlichen Disziplinen und aus Wissenschaft und Praxis kommenden Referentinnen und Referenten ziehen in den Referaten eine kritische Bilanz und untersuchen, was den Erklärungen des feierlichen Weltgipfels vom September 2005 an konkreten Reformschritten gefolgt ist. In für die „Potsdamer UNO-Konferenzen“ typischer Weise wird allen Interessierten die Möglichkeit gegeben, wichtige Aspekte der aktuellen Diskussion kennenzulernen, welche vor allem die Reform der UN-Hauptorgane, Reformen im Entwicklungssystem der Vereinten Nationen und im Bereich der Überwachung von Menschenrechtsverträgen betreffen sowie Fragen der Friedenssicherung und die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Parlamentariern. Außerdem würdigt die Broschüre schweizerische Reforminitiativen in den UN und dokumentiert die aktuelle Diskussion über die deutschsprachige UN-Forschung.
Themenschwerpunkte: Ius cogens als Grenzmarkierung fur den nachbarschaftlichen Dialog: Zur Forderung nach Sicherungsklauseln für das neue EU-Nachbarschaftsinstrument - Friedrich Schiller und die Französische Revolulution - Die Katholische Kirche und die Menschenrechte - Der neugeschaffene Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen - Verfassungsbeschwerde gegen § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes
Vor achtzig Jahren
(2006)
Die Locarno-Verträge haben in der völkerrechtlichen Literatur der 1920er und 1930er Jahre viel Aufmerksamkeit erfahren. Auch die zeitgenössische Publizistik beschäftigte sich ausführlich mit diesem Thema, wobei das Verhältnis von Verständigung mit den Nachbarn und Revision der Grenzregelungen im Mittelpunkt der Debatte stand.
Später gehörte Locarno zur Geschichte der Zwischenkriegszeit und wurde im Rahmen der Völkerbundsgeschichte, der Völkerrechts- und Diplomatiegeschichte und der Geschichte der Weimarer Republik behandelt. Für die politikwissenschaftliche Literatur spielte Locarno fast ausschließlich auf dem Gebiet der Sicherheits- und Abrüstungspolitik eine Rolle; eine (system)theoretische Erörterung steht bislang aus.
In diesem Beitrag sollen nach einem kurzen Überblick über das Vertragswerk zunächst die geschichtliche Ausgangslage knapp umrissen und Vorgeschichte und Ergebnis der Konferenz von Locarno skizziert werden. Anschließend werden Inhalte und Lösungsansätze des Vertragswerkes beleuchtet, bevor zum Schluß eine kurze Einordnung in das System des Völkerbundes erfolgt.
Rezensiertes Werk: Polizei und Grundrechte : Alternatives Grundrechte-Lehrbuch für die Polizei auf rechtswissenschaftlicher und rechtspolitischer Basis / Martin H. W. Möllers Verfasser: Möllers, Martin H. W. - Frankfurt a. M. : Verl. für Polizeiwiss., 2006. - 324 S. : graph. Darst. - (Die Blaue Reihe: Studienbücher für die Polizei) ISBN: 3-935979-77-0
Themenschwerpunkte: Handelspolitik und Menschenrechte: Das Allgemeine Präferenzsystem Plus (APSplus) der Europäischen Union • Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – weitere Präzisierung des Menschenrechtsschutzes • EGMR: Jalloh ./. Deutschland • Tätigkeit des Menschenrechtsrates (Übersicht)