Filtern
Volltext vorhanden
- ja (1) (entfernen)
Erscheinungsjahr
- 2015 (1)
Dokumenttyp
- Dissertation (1) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (1) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- ja (1)
Schlagworte
- infrastructure financing (1) (entfernen)
Institut
Die vorliegende Arbeit thematisiert die Finanzierungsmodelle von Public-Private-Partnership-Projekten (PPP) und deren Refinanzierung durch die Kapitalgeber.
Dabei wurden zwei zentrale Fragestellungen thematisiert. Erstens: Führen PPPProjekte zu einer Verschuldung der öffentlichen Hand und sind sie entsprechend bei den Berechnungen der Konvergenzkriterien bzw. der Schulden- und Neuverschuldungsquoten zu berücksichtigen? Die zu prüfende Arbeitshypothese geht von einer Verschuldung der öffentlichen Hand in Folge von PPP-Projekten aus. Zweitens: Unterstellt wird eine bedeutsame Funktion von PPP für die Infrastrukturfinanzierung, wobei im Sinne einer Effizienzsteigerung die Passgenauigkeit beziehungsweise Konsistenz der haushaltsrechtlichen Regelungen mit den regulatorischen Vorgaben für die Kapitalgeber von PPP-Projekten analysiert wird. Diese Schnittstelle und die zur Generierung günstiger („kommunalähnlicher") Finanzierungskonditionen notwendigen staatlichen Garantien bei PPP drängt geradezu zu einem ordnungspolitischen Vergleich von Ansätzen bzw. Projekten im Bereich PPP und in Cash-Flow-Kalkülen.
Die Arbeit führt mit einem gewissen gesamtwirtschaftlichen Fokus der PPP tief in die Analyse des Kapitalmarktes und der Bankenregulierung. Es erfolgt ein Vergleich der gedeckten Refinanzierungsinstrumente für PPP, die durch Forderungen besichert sind (Asset Backed Securities) und solche, die beispielsweise durch Forderungen gegen die öffentliche Hand besichert sind (Covered Bonds). Letztere können auch grundpfandrechtlich gesichert sein. Hier setzt der Verfasser später seine Skizze eines „Infrastructure Covered Bonds" für die Finanzierung notwendiger Infrastrukturmaßnahmen nicht nur in Deutschland an, wobei das Wertpapier hier ausschließlich zur Finanzierung der Infrastruktur bei einem entsprechend neu zuschaffenden (Deckungs-) Registers begeben werden wird.