Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und in der Bundesrepublik Deutschland
(2013)
Der Tagungsband enthält die Referate und Diskussionsbeiträge des in Moskau an der Staatlichen Juristischen Kutafin-Universität am 9. und 10. Oktober 2012 durchgeführten Rundtischgespräches zur Verfassungsgerichtsbarkeit. Behandelt werden ausgewählte rechtshistorische und -politische Fragen sowie aktuelle rechtliche Probleme der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland sowohl aus der Sicht der Rechtspraxis als auch der Wissenschaft: insbesondere die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Geschichte und Gegenwart, Status, Rechtsnatur und Aufgaben des Verfassungsgerichts in den Subjekten der Föderation und in den Ländern sowie Verfassungsgericht und Gesetzgebung. Zudem werden Spezialfragen der Verfassungsgerichtsbarkeit erörtert, z.B. die Institution des Bevollmächtigten Vertreters des Präsidenten im Verfassungsgericht in Russland, der Eilrechtsschutz durch das BVerfG und der Rechtsschutz bei überlangen Verfahren vor dem BVerfG in Deutschland.
Der Band enthält die Tagungsmaterialien des deutsch-russichen Symposiums zum Thema "Verfassungsentwicklung in Russland und Deutschland", welches am 25. und 26. September 2013 in Potsdam stattfand. Die Tagung wurde anlässlich des 20. Jahrestages der russischen Verfassung vom Dezember 2013 durchgeführt. Die inhaltlichen Schwerpunkte bilden die Themen: Verfassungsentstehung, Verfassungsänderung, Verfassungsprinzipien, Landesverfassungen, Fortentwicklung der Verfassung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechte, die jeweils aus russischer und deutscher Sicht behandelt werden. Ergänzend befasst sich jeweils ein Betrag mit aktuellen Problemen der Menschenrechtsverwirklichung in Russland und der Ausländerintegration in Deutschland und Russland im Vergleich.
Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsächliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitsprüfung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Berücksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein öffentliches Amt nun zwar ein formell lückenloser Primärrechtsschutz eingeräumt wird. Dessen praktische Wirksamkeit ist jedoch durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten und die Handhabung des dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zugebilligten weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums erheblich eingeschränkt. Der Autor folgert, dass der geforderte effektive gerichtliche Rechtsschutz nur durch eine rechtsschutzfreundliche Gestaltung des behördlichen Auswahlverfahrens gewährleistet werden kann, und leitet bestimmte organisatorische Mindestanforderungen an das Auswahlverfahren her.