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Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Bestandteil aktueller Verwaltungsreformen. Trotz der hohen Bedeutung und langjähriger Bemühungen bleibt die Bilanz der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland ambivalent. Diese Studie konzentriert sich auf drei erfolgreiche Digitalisierungsvorhaben aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und analysiert mittels problemzentrierter Expertenbefragung Einflussfaktoren auf die Umsetzung von OZG-Vorhaben und den Einfluss des Managements in diesem Prozess. Die Analyse erfolgt theoriegeleitet basierend auf dem Ansatz der begrenzten Rationalität und der ökonomischen Theorie der Bürokratie. Die Ergebnisse zeigen, dass anzunehmen ist, dass die identifizierten Einflussfaktoren unterschiedlich auf Nachnutzbarkeit und Reifegrad von Verwaltungsleistungen wirken und als Folgen begrenzter Rationalität im menschlichen Problemlösungsprozess interpretiert werden können. Managerinnen unterstützen die operativen Akteure bei der Umsetzung, indem sie deren begrenzte Rationalität mit geeigneten Strategien adressieren. Dazu können sie Ressourcen bereitstellen, mit ihrer Expertise unterstützen, Informationen zugänglich machen, Entscheidungswege verändern sowie zur Konfliktlösung beitragen. Die Studie bietet wertvolle Einblicke in die tatsächliche Managementpraxis und leitet daraus Empfehlungen für die Umsetzung öffentlicher Digitalisierungsvorhaben sowie für die Steuerung öffentlicher Verwaltungen ab. Diese Studie liefert einen wichtigen Beitrag zum Verständnis des Einflusses des Managements in der Verwaltungsdigitalisierung. Die Studie unterstreicht außerdem die Notwendigkeit weiterer Forschung in diesem Bereich, um die Praktiken und Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung besser zu verstehen und effektiv zu adressieren.
Das Rechtslexikon
(2024)
Kompetenz im handlichen Format in über 1.400 Stichwörtern, 26 Tabellen und Schaubildern zu allen wichtigen Rechtsgebieten: Zivilrecht (z. B. Familien- und Erbrecht, Versicherungsrecht), Arbeitsrecht, Öffentliches Recht (z. B. Baurecht, Staats- und Verfassungsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht), Sozialrecht (z. B. Arbeitslosen- und Rentenversicherung), Strafrecht (einschließlich Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten) sowie ihren europa- und völkerrechtlichen Bezügen.
Das Rechtslexikon ist in seiner 2. Auflage ergänzt worden um zahlreiche neue und aktuelle Begriffe wie Impfpflicht, Quarantäne, Radwegbenutzung, Schutzpflicht, Crowdworking, Homeoffice/mobiles Arbeiten, Datenschutzgrundverordnung, Mediation, Smart Contract u.v.a.m. Das Lexikon erklärt außerdem Normen und Grundsätze des deutschen und europäischen Rechts, knapp, zuverlässig und verständlich. Grundlegende Fragen und Zusammenhänge werden in besonderen Überblicksartikeln erläutert. Querverweise machen auf verwandte Themen im Lexikon aufmerksam.
Ein Lexikon für juristisch interessierte Laien, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler.
Lust auf Verzicht
(2024)
Der globale Klimawandel nimmt weiter bedrohlich zu. Hitzewellen, Flutkatastrophen und Waldbrände gehören fast schon zum Alltag. Trotzdem ist die Bereitschaft in der deutschen Bevölkerung gering, selbst einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das überrascht, denn in Umfragen bekennt sich immer eine große Mehrheit zum Klimaschutz. Allerdings haben wohl viele einen Klimaschutz im Kopf, der persönlich nichts kosten und nichts verändern darf.
Ingo Balderjahn setzt sich mit diesem Widerspruch aus verhaltenswissenschaftlicher Sicht auseinander und legt offen, warum viele weiterhin ungebremst verschwenderisch und klimaschädlich konsumieren. Andererseits gibt es durchaus Menschen, die deutlich weniger konsumieren, als sie sich finanziell leisten könnten. Diese Minderheit in Deutschland verzichtet freiwillig auf eher unnötige und kurzlebige Güter - ohne irgendetwas dabei zu entbehren. Im Gegenteil: Genügsame Konsumgewohnheiten stärken die persönliche Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und Zufriedenheit.
Efraim Frisch (1873–1942) und Albrecht Mendelssohn Bartholdy (1874–1936) waren im klassischen Zeitalter der Intellektuellen (neben anderem) Zeitschriftenentrepeneure und Gründer der kleinen Zeitschriften Der Neue Merkur (1914–1916/1919–1925) und Europäische Gespräche (1923–1933). Sie stehen (nicht nur mit ihren Zeitschriften) für einen der wiederholt in der Moderne unternommenen Versuche, die in der Aufklärung erschlossenen Ressourcen – demokratischer Republikanismus und universelle und gleiche Rechte für alle Menschen – im Vertrauen auf ihre globale Umsetzbarkeit zu aktivieren. In der Zeit der Weimarer Republik gehörten sie zu den Republikanern, „die Weimar als Symbol ernst nahmen und zäh und mutig bemüht waren, dem Ideal konkreten Inhalt zu verleihen“ (Peter Gay). Ihr bislang unüberliefert gebliebenes Beispiel fügt sich ein in die Demokratiegeschichte der europäischen Moderne, in die Geschichte internationaler Gesellschaftsbeziehungen und die Geschichte der Selbstbehauptung intellektueller Autonomie.
Die zäsurenübergreifend den Zeitraum von 1900 bis ca. 1940 untersuchende Studie ermöglicht wesentliche Einblicke in die Biografien Frischs und Mendelssohn Bartholdys, in die deutsch-französische/europäisch-transatlantische Welt der kleinen (literarisch-politischen) Zeitschriften des frühen 20. Jahrhunderts sowie in das medien-intellektuelle Feld des späten Kaiserreiches und der Weimarer Republik in seiner humanistisch-demokratisch-republikanischen Tendenz. Darüber hinaus beinhaltet sie neue Erkenntnisse zur Geschichte der ‚Heidelberger Vereinigung‘ – der Arbeitsgemeinschaft für eine Politik des Rechts – um Prinz Max von Baden, zur deutschen Friedensdelegation in Versailles 1919 und ihrem Hamburger Nachleben, zum Handbuch der Politik sowie zur ersten amtlichen Aktenpublikation des Auswärtigen Amtes – der Großen Politik der Europäischen Kabinette 1871–1914. Schließlich zu den Bemühungen der ‚Internationalists‘ der 1920er Jahre, eine effektive Ächtung des Angriffskrieges herbeizuführen.
Ausgehend von der Beobachtung, dass die aktuelle Digitalisierungsforschung die Ambivalenz der Digitalisierung zwar erkennt, aber nicht zum Gegenstand ihrer Analysen macht, fokussiert die vorliegende kumulative Dissertation auf die ambivalente Dichotomie aus Potenzialen und Problemen, die mit digitalen Transformationen von Organisationen einhergeht. Entlang von sechs Publikationen wird mit einem systemtheoretischen Blick auf Organisationen die spannungsvolle Dichotomie hinsichtlich dreier ambivalenter Verhältnisse aufgezeigt: Erstens wird in Bezug auf das Verhältnis von Digitalisierung und Postbürokratie deutlich, dass digitale Transformationen das Potenzial aufweisen, postbürokratische Arbeitsweisen zu erleichtern. Parallel ergibt sich das Problem, dass auf Konsens basierende postbürokratische Strukturen Digitalisierungsinitiativen erschweren, da diese auf eine Vielzahl von Entscheidungen angewiesen sind. Zweitens zeigt sich mit Blick auf das ambivalente Verhältnis von Digitalisierung und Vernetzung, dass einerseits organisationsweite Kooperation ermöglicht wird, während sich andererseits die Gefahr digitaler Widerspruchskommunikation auftut. Beim dritten Verhältnis zwischen Digitalisierung und Gender deutet sich das mit neuen digitalen Technologien einhergehende Potenzial für Gender Inklusion an, während zugleich das Problem einprogrammierter Gender Biases auftritt, die Diskriminierungen oftmals verschärfen. Durch die Gegenüberstellung der Potenziale und Probleme wird nicht nur die Ambivalenz organisationaler Digitalisierung analysierbar und verständlich, es stellt sich auch heraus, dass mit digitalen Transformationen einen doppelte Formalisierung einhergeht: Organisationen werden nicht nur mit den für Reformen üblichen Anpassungen der formalen Strukturen konfrontiert, sondern müssen zusätzlich formale Entscheidungen zu Technikeinführung und -beibehaltung treffen sowie formale Lösungen etablieren, um auf unvorhergesehene Potenziale und Probleme reagieren. Das Ziel der Dissertation ist es, eine analytisch generalisierte Heuristik an die Hand zu geben, mit deren Hilfe die Errungenschaften und Chancen digitaler Transformationen identifiziert werden können, während sich parallel ihr Verhältnis zu den gleichzeitig entstehenden Herausforderungen und Folgeproblemen erklären lässt.
Digital Fashion
(2024)
Das virtuelle Kleid als mediale und soziokulturelle Alltagserscheinung der Gegenwart bildet den Gegenstand der vorliegenden interdisziplinären Unter-suchung. An der Schnittstelle zwischen Menschen, Medien und Mode ist das virtuelle Kleid an unrealen Orten und in synthetischen Situationen ausschließlich auf einem Screen erfahrbar. In diesem Dispositiv lassen sich Körperkonzepte, Darstellungskonventionen, soziale Handlungsmuster und Kommunikations-strategien ausmachen, die zwar auf einer radikalen Ablösung vom textilen Material beruhen, aber dennoch nicht ohne sehr konkrete Verweise auf das textile Material auskommen. Dies führt zu neuen Ansätzen der Auseinandersetzung mit Kleidern, die nun als Visualisierung gebündelter Datenpakete zu betrachten sind. Die dynamische Entwicklung neuer Erscheinungsformen und deren nahtlose Einbindung in traditionelle Geschäftsmodelle und bestehende Modekonzepte macht eine Positionsbestimmung notwendig, insbesondere im Hinblick auf gegenwärtige Nachhaltigkeitsdiskurse um immaterielle Produkte. Für diese Studie liefern die hinter den Bildern liegenden Prozesse der ökonomischen Ausrichtung, der Herstellung, der Verwendung und der Rezeption den methodologischen Zugang für die Analyse. Mithilfe eines typologisierenden Instrumentariums wird aus der Vielzahl und Vielfalt der Darstellungen ein Set an forschungsleitenden Beispielen zusammengestellt, welche dann in einer mehrstufigen Kontextanalyse zu einer begrifflichen Fassung des virtuellen Kleides sowie zu fünf Kontexteinheiten führen. Am Beispiel des virtuellen Kleides zeichnet diese Untersuchung den technischen, gesellschaftlichen und sozialen Wandel nach und arbeitet seine Bedeutung für zukünftige Modeentwicklungen heraus. Damit leistet die Untersuchung einen Beitrag zur medien- und sozialwissenschaftlichen Modeforschung der Gegenwart.
Obwohl Handelsplattformen zunehmend an Bedeutung gewinnen, besteht im deutschsprachigen Raum ein Mangel an umfassenden Marktübersichten. Dadurch fehlt es Verkäufern, potenziellen Plattformbetreibern und Kunden an einer soliden Grundlage für fundierte Entscheidungen. Das ändern wir mit folgendem Beitrag. Erfahren Sie hier das Wichtigste über den rasant wachsenden Markt der Handelsplattformen.
Die Klausur wurde für den früheren Teil- schwerpunkt Kulturrecht am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz konzipiert, eignet sich aber auch für die Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfach- prüfung sowie für den Schwerpunkt Wirtschaft-Staat-Kommunales (SPB 7).
In der DDR sollte die Rechtsprechung den Zielen der Politik und dem Aufbau sowie der Sicherung des Sozialismus dienen. Zur Verwirklichung dieser Ziele unternahm das SED-Regime insbesondere den Versuch, auf die Ausbildung des juristischen Nachwuchses Einfluss zu nehmen. Die Arbeit untersucht anhand der im Bundesarchiv verwahrten Originalquellen die Anforderungen, die an das juristische Studium in der DDR gestellt wurden, und die Umstände, unter denen die juristische Ausbildung erfolgte. Unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl, Aus- und Weiterbildung der Staatsanwälte beleuchtet die Arbeit die sog. »Kaderarbeit« der DDR-Justiz sowie die wesentlichen Zulassungs-, Prüfungs-, Studien- und Weiterbildungsbedingungen. Die Auswertung des überlieferten Archivmaterials führt zu der Erkenntnis, dass die Aus- und Weiterbildung der DDR-Juristen zur Sicherstellung der Ziele der sozialistischen Partei durch eine planmäßige und systematische politisch-ideologische Erziehung und Kontrolle bestimmt war.
Unsere Würde in Euren Händen
(2024)
In Immobilienkaufverträgen finden sich nicht selten Vertragsklauseln, welche die Maklerprovision auf den anderen Beteiligten abwälzen sollen. Die rechtliche Ausgangssituation hat sich für diese sog. Maklerprovisionsklauseln durch die Novellierung des Maklerrechts (§§ 656a–656d BGB) im Zuge des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (BGBl. 2020 I 1245) grundlegend verändert. An diese Entwicklung knüpft die vorliegende Klausur an. Sie behandelt Grundfragen des Textformerfordernisses bei Abschluss eines Maklervertrags (§ 656a, § 126b BGB) sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Provisionsabwälzung auf einen Verbraucher. Im Mittelpunkt des Falls steht eine Maklerprovisionsklausel aus der Kautelarpraxis. Damit dient der nachfolgende Beitrag nicht nur der Vermittlung des examensrelevanten neuen Maklerrechts, sondern auch der Förderung vertragsgestalterischer Fähigkeiten.
Dass vielfältige Inhalte und Meinungen über eine Vielzahl an Medien verbreitet werden, ist für unsere demokratische Gesellschaft heute wichtiger denn je. Gerade deshalb ist es unabdingbar, Meinungsmacht einzelner Medienunternehmen zu verhindern und dadurch zur Meinungsvielfalt beizutragen. Diese bedeutende Aufgabe kommt der Medienkonzentrationskontrolle des Medienstaatsvertrages zu. Doch haben die digitalisierungsbedingten Veränderungen in der Medienlandschaft zu einem inkonsistenten Prüfungsregime der Medienkonzentrationskontrolle geführt, da medienrechtlich aktuell nicht alle für die Meinungsbildung relevanten Medienakteure ausreichend erfasst werden. Die Arbeit untersucht die Thematik im Kontext der nationalen sowie internationalen medien- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen. Basierend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen wird ein den aktuellen Erfordernissen entsprechender normativer Vorschlag unterbreitet.
Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert.
Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam. Das Unionsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV), aber auch das nationale Kartellrecht (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB) und das Verfassungsrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen eine Trennung von hoheitlichen Befugnissen und unternehmerischen Funktionen der Rentenversicherungsträger. Anderenfalls ist die gebotene Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Rehabilitationskliniken freigemeinnütziger und privater Träger mit den Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht gewährleistet.
Dieses Trennungsprinzip ist verletzt. Denn die Rentenversicherungsträger nehmen hoheitliche Zulassungs-, Belegungs- und Vergütungsaufgaben wahr und sind gleichzeitig unternehmerisch mit eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf dem Markt der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tätig. Freigemeinnützige und private Rehabilitationskliniken werden auf allen Stufen der Beschaffung gegenüber den Kliniken der Rentenversicherungsträger diskriminiert. Das gilt insbesondere für die Belegungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger, weil hierdurch systematisch eigene Kliniken gegenüber freigemeinnützigen und privaten Kliniken begünstigt werden.
Die 2016 verabschiedeten Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen sind Referenzrahmen von Nachhaltigkeitsstrategien auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene geworden. Städte rückten im Zuge der Agenda 2030 in den Mittelpunkt. Ihre Verwaltungen befinden sich dabei in einem herausfordernden Spannungsfeld: Einerseits haben die SDGs den holistischen Anspruch, vollständig in das Handeln der Kommunen integriert zu werden. Andererseits ist für eine effektive Umsetzung eine starke Anpassung der SDGs an den lokalen Kontext notwendig. Die vorliegende Arbeit betrachtet anhand einer Fallstudie die Frage, wie Kommunen die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in ihre Handlungsprogramme und Nachhaltigkeitsstrategien übersetzen, und welche Faktoren Einfluss auf diesen Prozess haben. Dabei wird ein translationstheoretischer Ansatz verwendet, der die Übertragung einer Idee in einen lokalen Kontext als aktiven Transfer versteht, bei dem das Handeln der beteiligten Akteure und deren Konstruktion der aufzunehmenden Idee im Fokus steht. Die Translation wird mit Hilfe von qualitativen Interviews nachvollzogen und analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die SDGs zwar anhand ihrer Relevanz für die Kommune gefiltert werden, der normative Anspruch der SDGs aber erhalten bleibt und angesichts des als gering beurteilten Fortschritts der Kommune besonderes Gewicht erhält. Zentrale Einflussfaktoren für die Translation sind die verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen, die Akzeptanz für die SDGs in Verwaltung, Politik und Gesellschaft und nicht zuletzt das persönliche Engagement einzelner Verwaltungsmitarbeiter*innen.
1. Es ist zweifelhaft, ob die Dateien, die beim Abrufen einer Internetseite an den Nutzer übermittelt werden, Computerprogramme im Sinne von § URHG § 69a UrhG sind.
2. Bei Nutzung eines Adblockers erfolgt keine unberechtigte Vervielfältigung im Sinne von § URHG § 69c Nr. URHG § 69C Nummer 1 UrhG, da die HTML-Dateien und weitere Elemente mit Zustimmung des Seitenbetreibers in den Arbeitsspeicher des Nutzer geladen werden.
3. Bei Nutzung eines Adblockers erfolgt auch keine Umarbeitung der im Arbeitsspeicher gespeicherten Daten, da der Adblocker lediglich Auswirkungen auf den Programmablauf hat, nicht aber in die Programmsubstanz eingreift. (Leitsätze der Redaktion)
Verträge über nicht-personenbezogene Daten werden seit dem Data Act immer wichtiger. Gleichwohl ist deren rechtliche Qualifikation immer noch nicht abschließend geklärt. Auch wenn klar ist, dass Daten in aller Regel keinem geistigen Eigentumsrecht unterliegen, nur in seltenen Fällen Know-how sind und an ihnen kein Sacheigentum bestehen kann, benötigen die Verträge eine hinreichende rechtliche Grundlage ihres Gegenstands. Der Beitrag plädiert für eine geringfügige Anpassung, jedenfalls in der Technologiegruppenfreistellungsverordnung.
Gut zwei Jahrzehnte nach dem Millenniumsgipfel der Vereinten Nationen bleiben berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Ist das Politikfeld von den Realitäten überholt worden? Welchen Beitrag haben Entwicklungstheorien für die Weiterentwicklung von Entwicklungspolitik leisten können? Der Beitrag zieht eine Bilanz, die von der ersten Entwicklungsdekade in den 1960er-Jahren bis zu den Folgen der Covid-19-Pandemie reicht. Er plädiert für eine herrschaftskritische Weiterentwicklung des Entwicklungsbegriffs und für eine Stärkung globaler Kooperation.
Das Anliegen der vorliegenden Arbeit ist die Vermittlung des antiken Verhältnisses zwischen Mensch und natürlicher Umgebung im Lateinunterricht sowie ein Vergleich mit der heutigen Situation. Die Ergründung jenes Verhältnisses erfolgt am Beispiel des antiken Bergbaus, eines besonders anschaulichen Feldes der Umweltgeschichte. Denn es weist ein hohes Maß an Aktualität auf sowie ein großes Potential, aus der Beschäftigung mit ihm Erkenntnisse für die Gegenwart zu gewinnen.
Vorgelegt wird eine Unterrichtskonzeption, die zugleich eine Analyse der menschlichen Naturwahrnehmung vornimmt. Zunächst wird dabei die Heterogenität dieser Wahrnehmung in der Antike aufgezeigt und in Bezug zur damals geäußerten Kritik am Bergbau gesetzt. Anschließend werden folgende Teilaspekte behandelt: 1. die antike bergbauliche Technik und Praxis, 2. die damals herrschenden Arbeitsbedingungen, 3. die gewonnenen Rohstoffe und ihre Verwendung sowie 4. die Folgen des Bergbaus für Mensch und Umwelt. Der didaktische Teil besteht aus einem Entwurf für drei Doppelstunden. Er enthält die Lehrmaterialien, die jeweiligen Erläuterungen und den Erwartungshorizont.
Die Arbeit „Die Bekämpfung transnationaler Kriminalität im Kontext fragiler Staatlichkeit“ widmet sich dem Phänomen grenzüberschreitend tätiger Akteure der organisierten Kriminalität die den Umstand ausnutzen, dass einige international anerkannte Regierungen nur eine unzureichende Kontrolle über Teile ihres Staatsgebietes ausüben. Es wird untersucht, weshalb der durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, zur Bekämpfung transnationaler Kriminalitätsphänomene im Kontext dieser fragilen Staaten, nicht oder nur defizitär dazu beiträgt die Kriminalitätsphänomene zu bekämpfen.
Nachdem zunächst erörtert wird, was im Rahmen der Untersuchung unter dem Begriff der transnationalen Kriminalität verstanden wird, wird der internationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung anhand von fünf beispielhaft ausgewählten transnationalen Kriminalitätsphänomenen beschrieben. Im darauffolgenden Hauptteil der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, weshalb dieser durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, gerade in fragilen Staaten, kaum einen Beitrag dazu leistet solchen Kriminalitätsphänomenen effektiv zu begegnen. Dabei wird festgestellt, dass die Genese des internationalen Rechtsrahmens zu einem Legitimitätsdefizit desselbigen führt. Auch die mangelhafte Berücksichtigung der speziellen Lebensrealitäten, die in vielen fragilen Staaten vorzufinden sind, wirkt sich negativ auf die Durchsetzbarkeit des internationalen Rechtsrahmens aus. Es wird dargelegt, dass unterschiedlich hohe menschenrechtliche Schutzstandards zu Normenkollisionen bei der internationalen Zusammenarbeit der Staaten führen, insbesondere im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Da gerade fragile Staaten häufig durch eine defizitäre menschenrechtliche Situation gekennzeichnet sind, stellt dies konsolidierte Staaten im Rahmen der Zusammenarbeit mit fragilen Staaten öfters vor Herausforderungen. Schließlich wird aufgezeigt, dass auch die extraterritoriale Jurisdiktion und somit die strafrechtliche Verfolgung transnationaler Straftaten durch Drittstaaten mit rechtlichen und praktischen Problemen einhergeht.
In einem letzten Kapitel der Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob nicht ein alternativer Strafverfolgungsmechanismus geschaffen werden sollte, um transnationale Kriminalitätsphänomene zu verfolgen, die aus fragilen Staaten heraus begangen werden und wie ein solch alternativer Strafverfolgungsmechanismus konkret ausgestaltet sein sollte.
Wie wurden die Soldaten der Wehrmacht – in der Kaserne und an der Front – von ihren Unteroffizieren und Offizieren behandelt? Wie war deren Menschenführung beeinflusst vom Nationalsozialismus und welche Bedeutung hatte sie für den Zusammenhalt des deutschen Heeres im Zweiten Weltkrieg? Konstantin Franz Eckert schließt, gestützt auf eine breite Quellenbasis, eine wichtige Forschungslücke. Seine Studie zeigt, wie junge Männer auf ihren Militärdienst vorbereitet wurden und was sie von ihren Vorgesetzten erwarteten. Sie weist nach, dass Vorbild und persönlicher Einsatz, Konstruktivität und absolute Unterordnung unter das Gehorsamsprinzip im Dienst des NS-Regimes zentrale Führungselemente der Wehrmacht waren. Zudem wirft sie einen Blick auf die militärische Ausbildung und ordnet die alten Narrative vom »Kasernenhofschleifer« sachlich ein.
Vergangenheit ist vergangen, Geschichte wird gemacht. An diesem Konstruktionsprozess sind nicht nur die historischen Akteur:innen und deren Quellen, sondern in besonderem Maße auch die Historiker:innen, die sich mit diesen auseinandersetzen, beteiligt. Sie sind es, die die Quellen erst zum Sprudeln bringen. Was dabei zutage tritt, ist somit in hohem Maße von den Forschenden selbst, von ihren Vorannahmen und Methoden aber auch von ihren sozialen, kulturellen und biografischen Prägungen abhängig. Das hier vorgestellte Prozessmodell versucht, diese als Einflussfaktoren zu fassen und sichtbar zu machen, um auf dieser Basis eine erweiterte wissenschaftliche (Selbst-)Reflexion zu ermöglichen.
In dem Aufsatz wird ein Brief erstmalig veröffentlicht, in dem Alexander von Humboldt im Jahr 1849 bei einem Minister der liberalen Regierung von Kurhessen die Verdienste eines an der Universität in Marburg lehrenden jungen Professors hervorhob. Die Rede ist hier von dem später durch bahnbrechende Entdeckungen berühmten Physiologen Carl Ludwig. Vermittelt wurde das Schreiben durch den Humboldt nahestehenden Mediziner und Physiologen Emil du Bois-Reymond. Der Empfehlungsbrief, mit dem Humboldt versuchte, Ludwigs finanzielle Situation zu verbessern, ist ein Beispiel für die Förderung junger Forscher wie auch freier wissenschaftlicher Institutionen durch Humboldt.
-Ottmar Ette, Ingo Schwarz: „Ein junges, neues Geschlecht wird besseres liefern als das alte“. Ein Empfehlungsbrief Alexander von Humboldts für Carl Ludwig
-GAO Hong: Nachgedanken zur Übersetzung des ersten Bandes von Humboldts Kosmos
-Tobias Kraft: Neue Quellen zu Humboldts Kuba-Forschung. Das „Digitale Dossier“ des Proyecto Humboldt Digital (2019 – 2023)
-Vera Kutzinski: Off-Road Adventures: Reading Statistics in Alexander von Humboldt’s Political Essay on the Kingdom of New Spain
-Krzysztof Zielnica: Alexander von Humboldt und Polen – zum 150. Jahrestag seiner Reise nach Warschau. Mit einleitenden Worten von Ingo Schwarz
Die Dissertation untersucht die Entwicklung des Verantwortungseigentums insbesondere anhand der Carl-Zeiss-Stiftung unter Ernst Abbe.
Der Begriff des Verantwortungseigentums wird seit einigen Jahren in der rechtspolitischen Debatte zu alternativen Unternehmens- und Eigentumsformen diskutiert. Dabei wird die Einführung einer eigenen Gesellschaftsform gefordert.
Die Dissertation widmet sich diesen Forderungen und den Entwicklungen des Verantwortungseigentums anhand der Carl-Zeiss-Stiftung und ihrer Stiftungsbetriebe Zeiss und Schott.
Dort wurde bereits Ende des 19. Jahrhunderts eine Form dessen, was Jurist:innen heute unter Verantwortungseigentum verstehen, kautelar-juristisch eingeführt und geprägt.
Ziel und Zweck der Arbeit war es, die Überschneidungen, Parallelen und Unterschiede der Rechtssubjekte zu untersuchen und der Frage auf den Grund zu gehen, ob das Verantwortungseigentum einer längeren Rechtstradition folgt oder eine rein zeitgenössische Idee ist.
Der russische Krimi
(2024)
Die erste umfassende Darstellung des Kriminalgenres in Russland. Sie geht auf Bücher und Filme ein und berücksichtigt die Debatten der Literaturkritik, da sich die Kulturpolitik während der sowjetischen Jahrzehnte schwer damit tat, dem Kriminalgenre überhaupt ein Existenzrecht zubilligen. Sympathie für die Miliz zu erzeugen wurde schließlich offizieller Zweck dieses politisch zu einer Nischenexistenz gedrängten Genres. Entsprechend liegt ein Akzent der Studie auf der Ideologie, besonders bei der Darstellung der Helden und ihrer Gegner und der Lebenswelt, die die Leser als ihre wiedererkennen sollten. Dabei erfahren sie eine Menge über die Gesellschaft, vor allem über deren sonst eher verschwiegene Schattenseiten.
Nicht zuletzt wegen der langen Entbehrung spannender Texte wurde der Krimi nach dem Ende des Sozialismus zu dem Bestsellergenre schlechthin. Am Beispiel des Frauenkrimis (Marinina und Nachfolgerinnen) und des postmodernen Krimis (Akunin) wird die postsowjetische Entwicklung bis in die 2010er Jahre gezeigt.
Artikel 15 Grundgesetz als sozialistische Utopie? Keineswegs. Die Sozialisierungsnorm gibt dem Gesetzgeber ein Instrument an die Hand, um staatliche Gewährleistungsverantwortung mithilfe gemeinwirtschaftlicher Organisationsformen wahrzunehmen. Sozialisierungsmaßnahmen greifen in das Eigentumsgrundrecht ein. Sie treffen zudem auf grundrechtliche Funktionsgarantien einer marktwirtschaftlichen Ordnung und die unionsrechtliche Systemgarantie zugunsten des freien Wettbewerbs. Die Arbeit untersucht daher die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sozialisierungsgesetzgebung auf Bundes- und Landesebene einschließlich der gerichtlichen Kontrolle. Ferner zeigt die Arbeit auf, wie sich Sozialisierungsgesetze unionsrechtskonform verhalten können.
Unternehmenssteuerrecht
(2024)
Das Unternehmenssteuerrecht gilt als schwierige Spezialmaterie. Wer in diesem praktisch wichtigen Rechtsgebiet den Durchblick behalten will, muss die relevanten Zusammenhänge verstehen. Der stringente Aufbau und zahlreiche – zumeist an die BFH-Rechtsprechung angelehnte – Beispiele des „Hüttemann/Schön" erleichtern ebenso wie viele Querverweise den Überblick und die Durchdringung der Zusammenhänge.
Das Werk eröffnet nicht nur interessierten Studierenden der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Steuerwissenschaften einen systematischen Zugang zum Unternehmenssteuerrecht. Er richtet sich auch an Praktiker, die bei ihrer beratenden und gestaltenden Tätigkeit auf hinreichende Kenntnisse und ein vertieftes Verständnis dieses Rechtsgebiets angewiesen sind.
Die vorliegende Masterarbeit widmet sich der Frage, inwiefern die neuesten Lehrwerke für den gymnasialen Französischunterricht, Découvertes 1 (Klett) und À plus 1 (Cornelsen) aus dem Jahr 2020, sprachvernetzende Inhalte nutzen, um auf vorgelernte Sprachen und frühere Spracherwerbsprozesse hinzuweisen oder darauf zurückzugreifen. Der Fokus liegt dabei auf der Schul- und/oder Erstsprache Deutsch sowie der ersten Fremdsprache Englisch, wobei auch andere auftretende Sprachen in die Untersuchung einbezogen werden.
Die Arbeit leistet einen Beitrag zum fachdidaktischen Diskurs bezüglich mehrsprachigkeitsdidaktischer Inhalte in Fremdsprachenlehrwerken. Darüber hinaus kann sie Lehrkräften aufzeigen, wie diese aktuellen Lehrwerke ihren mehrsprachigkeitsorientierten Unterricht begleiten können.
Die Einleitung betont die Relevanz der Sprachvernetzung für den Fremdsprachenunterricht, insbesondere im Hinblick auf die individuelle Mehrsprachigkeit der Schüler*innen. Es wird auf das Potenzial des interlingualen Transfers hingewiesen, das u. a. in einer Lernerleichterung sowie der Förderung der Sprachbewusstheit und der Sprachlernbewusstheit besteht.
In Kapitel 2 werden die theoretischen Grundlagen für die Analyse gelegt, indem Mehrsprachigkeit und Mehrsprachigkeitsdidaktik, Sprachvernetzung und ihr Potenzial näher betrachtet werden. Zudem wird anhand des Deutschen und Englischen aufgezeigt, welches sprachliche Transferpotenzial im Anfangsunterricht Französisch eingebracht werden könnte. Auch die Bedingungen dafür, dass Schüler*innen den interlingualen Transfer in ihrem Spracherwerb einsetzen, werden besprochen.
Kapitel 3 gibt einen Überblick über den Forschungsstand zu Sprachvernetzung und Mehrsprachigkeit in Fremdsprachenlehrwerken und identifiziert die Forschungslücke, die diese Arbeit zu schließen versucht.
In Kapitel 4 werden die Forschungsfrage und ihre Unterfragen formuliert, die untersuchten Lehrwerke beschrieben und die Auswahl der Lehrwerke und der untersuchten Lehrwerkskomponenten begründet. Zudem wird die Methodik der vergleichenden Lehrwerkanalyse erläutert.
Die Ergebnisse der Analyse werden in Kapitel 5 ausführlich dargestellt. Es wird aufgezeigt, welche sprachvernetzenden Inhalte in den jeweiligen Lehrwerken vorkommen – in welcher Form und unter Einbezug welcher Sprachen und sprachlichen Ebenen.
In Kapitel 6 werden die Ergebnisse diskutiert und analysiert, wobei auf die Mehrsprachigkeitskonzepte der Lehrwerke und die Trends bei den sprachvernetzenden Inhalten eingegangen wird.
Im abschließenden Kapitel 7 wird zusammenfassend betont, dass beide Lehrwerke viele sprachvernetzende Inhalte anbieten, die das Potenzial haben, mehrsprachigkeitsdidaktisches Arbeiten zu unterstützen. Insbesondere auf der Produktionsebene werden jedoch noch zu wenige Transferprozesse initiiert. Zudem wird aufgezeigt, welche weiteren Untersuchungen ergänzend möglich sind, z. B. hinsichtlich des Einsatzes der sprachvernetzenden Inhalte im Unterricht.
La traduction en langue chinoise du premier volume du monumental ouvrage scientifique d'Alexander von Humboldt, intitulé «Cosmos», a vu le jour en 2023 sous l՚égide de la prestigieuse maison d՚édition de l՚Université de Pékin. Dans sa postface éclairée, la traductrice émérite, Gao Hong, éclaire la lanterne des lecteurs chinois sur la fresque cosmique esquissée par Humboldt, révélant ainsi les intrications entre les phénomènes naturels et leur pertinence à l՚échelle de l'univers tout entier. Gao Hong narre son propre périple aux côtés de Humboldt, tout en distillant ses réflexions personnelles sur cette fresque cosmique. «Cosmos» d՚Humboldt, œuvre scientifique par excellence, transcende également les sphères esthétiques et artistiques, exprimant invariablement une profonde vénération pour l՚univers. Restituer en chinois la «beauté géométrique» de la langue allemande, empreinte d՚une rigueur structurelle, constitue un défi singulier, le chinois se caractérisant par sa fluidité, sa souplesse et sa poésie imagée, en totale antithèse avec l՚allemand. En qualité de traducteur, il importe de naviguer librement entre ces deux mondes linguistiques distincts.
Die interventionelle Behandlung des Vorhofflimmerns verursacht häufiger als in der Vergangenheit wahrgenommen eine Beeinträchtigung benachbarter Gewebe und Organe. Im Vordergrund der Betrachtungen dieser Arbeit stehen Schäden des Oesophagus, die aufgrund der schlechten Vorhersagbarkeit, des zeitlich verzögerten Auftretens und der fatalen Prognose bei Ausbildung einer atrio-oesophagealen Fistel besondere Relevanz haben.
Das Vorhofflimmern selbst ist nicht mit einer unmittelbaren vitalen Bedrohung verbunden, aber durch seine Komplikationen (z.B. Herzinsuffizienz, Schlaganfall) dennoch prognostisch relevant. Durch Antiarrhythmika gelingt keine Verbesserung der Rhythmuskontrolle (Arrhythmie-Freiheit), eine katheterinterventionelle Behandlung ist der medikamentösen Therapie überlegen. Durch eine frühzeitige und erfolgreiche Behandlung des Vorhofflimmerns konnte eine Verbesserung klinischer Endpunkte und der Prognose erreicht werden. Das Risiko einer invasiven Behandlung (insbesondere hinsichtlich des Auftretens prognoserelevanter Komplikationen) muss jedoch bei der Indikationsstellung und der Prozedur-Durchführung bedacht und gegenüber den günstigen Effekten der Behandlung abgewogen werden.
Untersuchungen zur Vermeidung der sehr seltenen atrio-oesophagealen Fisteln bedienen sich Surrogat-Parametern, hier bisher ausschließlich den ablationsinduzierten Schleimhaut-Läsionen des Oesophagus. Die Untersuchungen dieser Arbeit zeigen ein komplexeres Bild der (peri)-oesophagealen Schädigungen nach Vorhofflimmern-Ablation mit thermischen Energiequellen.
(1) Neue Definition der Oesophagus-Schäden: Oesophageale und perioesophageale Beeinträchtigungen treten sehr häufig auf (nach der hier verwendeten erweiterten Definition bei zwei Drittel der Patienten) und sind unabhängig von der verwendeten Ablationsenergie. Unterschiede finden sich in den Manifestationen der Oesophagus-Schäden für die verschiedenen Energie-Protokolle, ohne dass der Mechanismus hierfür aufgeklärt ist. Diese Arbeit beschreibt die unterschiedlichen Ausprägungen thermischer Oesophagus-Schäden, deren Determinanten und pathophysiologische Relevanz.
(2) Die Detektion (zum Teil subtiler) Oesophagus-Schäden ist maßgeblich von der Intensität der Nachsorge abhängig. Eine Beschränkung auf subjektive Schilderungen (z.B. Schmerzen beim Schluckakt, Sodbrennen) ist irreführend, die Mehrzahl der Veränderungen bleibt asymptomatisch, die Symptome der ausgebildeten atrio-oesophagealen Fistel (meist nach mehreren Wochen) bereits mit einer sehr schlechten Prognose belastet. Eine Endoskopie der Speiseröhre findet in den meisten elektrophysiologischen Zentren nicht oder nur bei anhaltenden Symptomen statt und kann ausschließlich Mukosa-Läsionen nachweisen. Damit wird das Ausmaß des oesophagealen und perioesophagealen Schadens bei Weitem unterschätzt. Veränderungen des perioesophagealen Raums, deren klinische Relevanz (noch) unklar ist, werden nicht erfasst, und damit ein Wandödem und Schäden im Gewebe zwischen linkem Vorhof und Speiseröhre (einschl. Nerven und Gefäßen) ignoriert.
Die Studien tragen auch zur Neubewertung etablierter Messgrößen und Risikofaktoren der Oesophagus-Schäden bei.
(3) Das Temperaturmonitoring im Oesophagus anhand der Maximalabweichungen ist erst für Extremwerte aussagekräftig und dadurch nicht hilfreich, Oesophagus-Läsionen zu vermeiden. Die komplexe Analyse der Temperatur-Rohdaten (bisher nur offline möglich) liefert in der AUC für RF-Ablationen einen prädiktiven Parameter für Oesophagus-Schäden, der eine Strukturierung der weiteren endoskopischen Diagnostik erlaubt. Ein vergleich¬barer Wert für die Cryoablationen konnte in den Analysen nicht gefunden werden.
(4) Eine chronische Entzündung des unteren Oesophagus-Drittels behindert nicht nur das Abheilen einer thermischen Oesophagus-Läsion, sondern kann das Auftreten solcher Läsionen durch die Ablation begünstigen. Die große Zahl vorbestehender Oesophagus-Veränderungen, die eine erhöhte Vulnerabilität anzeigen, und die Bedeutung für die Ent¬stehung thermischer Läsionen können der Ansatzpunkt präventiver Maßnahmen sein.
Ergänzend werden Ausprägungen der Oesophagus-Schäden durch umfangreiche Diagnostik erfasst und beschrieben, die aus pathophysiologischen Überlegungen relevant sein können.
(5) Die systematische Erweiterung der bildgebenden Diagnostik auf den perioesophagealen Raum durch Endosonographie zeigte, dass Schleimhaut-Läsionen alleine nur einen geringen Teil der Oesophagus-Schäden darstellen. Schleimhaut-Läsionen infolge einer instrumentellen Verletzung sind nicht mit dem Risiko der Ausbildung einer atrio-oesophagealen Fistel verbunden und unterstreichen die pathophysiologische Relevanz der perioesophagealen Veränderungen.
(6) Eine funktionelle Diagnostik thermischer Schäden des perioesophagealen Vagus-Plexus identifiziert Patienten mit Oesophagus-Schäden, die bildgebend nicht erfasst wurden, jedoch in ihren Auswirkungen (Nahrungsretention und gastro-oesophagealer Reflux) zur Läsionsprogression beitragen können.
Jahresbericht 2023
(2024)
Dieser Jahresbericht umfasst den Berichtszeitraum 2023, in dem Forschung und Lehre wieder in Präsenz stattfinden konnten. Begegnung und Austausch in Hörsaal und Seminarraum, auf Konferenzpaneln und während Kaffeepausen sind wieder möglich, aber die Möglichkeiten von Homeoffice und Onlinekommunikation bleiben weiter bestehen, wie die Erfahrung zeigt.
Das MenschenRechtsZentrum als interdisziplinär arbeitende, zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Potsdam hat es im Berichtszeitraum erneut unternommen, juristische, philosophische, geschichts- und kultur- sowie politikwissenschaftliche Perspektiven auf das Thema Menschenrechte in Forschung und Lehre miteinander zu verbinden.
Die Wissenschaftler*innen des MenschenRechtsZentrums lehren an den Fakultäten, denen sie angehören. Hier werden daher nur diejenigen Aktivitäten angeführt, die einen Bezug zur Arbeit des MenschenRechtsZentrums sowie zu menschenrechtlichen Fragestellungen haben; weitergehende Informationen finden sich auf den Homepages der jeweiligen Personen.
Zum Werk
Der Band zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis erscheint nunmehr in 10. Auflage und behandelt in bewährter Darstellungsform die wichtigsten in den Übungen und im Examen zur Bearbeitung gestellten Streitfragen aus diesem Bereich des Sachenrechts.
Die einzelnen Probleme werden anhand von Beispielfällen erklärt, die in Lehre und Rechtsprechung vertretenen Meinungen werden einander dabei gegenübergestellt, die sie tragenden Argumente werden in Kürze herausgearbeitet und an weiteren Fällen erprobt. Auf diese Weise entwickeln Studierende das für die Falllösung relevante juristische Problembewusstsein sowie die Fähigkeit, die verschiedenen Ansichten und Argumente gegeneinander abzuwägen, eine eigene Meinung zu bilden und sie überzeugend zu begründen.
Vorteile auf einen Blick alle relevanten Probleme zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis in einem Band umfassende Fundstellensammlung für die in Lehre und Rechtsprechung vertretenen Meinungen
Zur Neuauflage
Für die Neuauflage wurden die aktuelle Literatur sowie die neueste Rechtsprechung eingearbeitet sowie ein Abschnitt zum Aufbau von Meinungsstreits in Prüfungen ergänzt.
Zielgruppe
Für Studierende der Rechtswissenschaften, Rechtsreferendarinnen und -referendare und AG-Leiterinnen und -Leiter.
Der Föderalismus, dessen Wurzeln bis in das Mittelalter zurückreichen, gehört zu den Grundtatsachen der deutschen Geschichte. Dieses historische Erbe spiegelt sich in der heutigen deutschen Staatlichkeit wider, wie sie im Grundgesetz verankert ist und von Bund, Ländern und Kommunen mit Leben erfüllt wird. Renommierte Historiker, Politologen und Rechtswissenschaftler zeichnen in diesem Band die grundlegenden Entwicklungen der Föderalismusgeschichte in Deutschland seit der Gründung des deutschen Nationalstaats (1871) nach. Sie zeigen dabei die Kontinuitäten und Systembrüche deutscher Staatlichkeit auf – vom Kaiserreich über die Weimarer Republik und den NS-Staat bis hin zur Gegenwart in der Bundesrepublik Deutschland.
Kochbücher à la religion
(2024)
Zur Auswertung der Umfrage
(2024)
Religionen sind wichtige Akteurinnen der Zivilgesellschaft. Die Frage, wie sie miteinander umgehen, ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft pluraler, offener Gesellschaften. Für dieses Buch haben sich vier Akteure der interreligiösen Verständigung erstmals zusammengetan: Die national und international agierenden Organisationen Religions for Peace und Stiftung Weltethos, der Bundeskongress der Räte der Religionen als Verbund kommunaler interreligiöser Initiativen sowie die Forschungsschnittstelle Forum Religionen im Kontext an der Universität Potsdam. Das Buch enthält Steckbriefe von siebzig interreligiösen Organisationen und Initiativen. Ergänzt wird es durch Reflexionen über die Geschichte und die Zukunft des interreligiösen Dialogs in Deutschland sowie über die Rolle von Religion in der Zivilgesellschaft.
Im Rahmen einer explorativen Entwicklung wurde in der vorliegenden Studie ein Konzept zur Wissenschaftskommunikation für ein Graduiertenkolleg, in dem an photochemischen Prozessen geforscht wird, erstellt und anschließend evaluiert. Der Grund dafür ist die immer stärker wachsende Forderung nach Wissenschaftskommunikation seitens der Politik. Es wird darüber hinaus gefordert, dass die Kommunikation der eigenen Forschung in Zukunft integrativer Bestandteil des wissenschaftlichen Arbeitens wird. Um junge Wissenschaftler bereits frühzeitig auf diese Aufgabe vorzubereiten, wird Wissenschaftskommunikation auch in Forschungsverbünden realisiert.
Aus diesem Grund wurde in einer Vorstudie untersucht, welche Anforderungen an ein Konzept zur Wissenschaftskommunikation im Rahmen eines Forschungsverbundes gestellt werden, indem die Einstellung der Doktoranden zur Wissenschaftskommunikation sowie ihre Kommunikationsfähigkeiten anhand eines geschlossenen Fragebogens evaluiert wurden. Darüber hinaus wurden aus den Daten Wissenschaftskommunikationstypen abgeleitet. Auf Grundlage der Ergebnisse wurden unterschiedliche Wissenschaftskommunikationsmaßnahmen entwickelt, die sich in der Konzeption, den Rezipienten, sowie der Form der Kommunikation und den Inhalten unterscheiden.
Im Rahmen dieser Entwicklung wurde eine Lerneinheit mit Bezug auf die Inhalte des Graduiertenkollegs, bestehend aus einem Lehr-Lern-Experiment und den dazugehörigen Begleitmaterialien, konzipiert. Anschließend wurde die Lerneinheit in eine der Wissenschaftskommunikationsmaßnahmen integriert. Je nach Anforderung an die Doktoranden, wurden die Maßnahmen durch vorbereitende Workshops ergänzt.
Durch einen halboffenen Pre-Post-Fragebogen wurde der Einfluss der Wissenschaftskommunikationsmaßnahmen und der dazugehörigen Workshops auf die Selbstwirksamkeit der Doktoranden evaluiert, um Rückschlüsse darauf zu ziehen, wie sich die Wahrnehmung der eigenen Kommunikationsfähigkeiten durch die Interventionen verändert. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die einzelnen Wissenschaftskommunikationsmaßnahmen die verschiedenen Typen in unterschiedlicher Weise beeinflussen. Es ist anzunehmen, dass es abhängig von der eigenen Einschätzung der Kommunikationsfähigkeit unterschiedliche Bedürfnisse der Förderung gibt, die durch dedizierte Wissenschaftskommunikationsmaßnahmen berücksichtigt werden können.
Auf dieser Grundlage werden erste Ansätze für eine allgemeingültige Strategie vorgeschlagen, die die individuellen Fähigkeiten zur Wissenschaftskommunikation in einem naturwissenschaftlichen Forschungsverbund fördert.
„Wir Juden verwalten den geistigen Besitz eines Volkes, das uns die Berechtigung und die Fähigkeit dazu abspricht.“ In diesem Satz kulminiert der Aufsatz „Deutsch-jüdischer Parnaß“, den der jüdische Verfasser Moritz Goldstein 1912 in der nationalkonservativen Kunst- und Kulturzeitschrift Der Kunstwart publizieren lässt.
In seiner Abhandlung durchleuchtet Goldstein das kulturelle Leben und Schaffen seiner jüdischen wie nichtjüdischen Zeitgenossen und ihre gesellschaftlichen Begegnungsorte. Er prangert eine vermeintliche Passivität jüdisch-deutscher Künstlerinnen und Künstler an, die sich in einem administrativen Akt mit deutscher Kultur beschäftigten, aber nicht selbst kreativ seien. In gleicher Manier kommt auch seine Kritik an den nichtjüdischen Deutschen daher, denen er vorwirft, Jüdinnen und Juden ihre kulturelle Schaffenskraft und Deutschheit abzusprechen. Sie sähen Jüdinnen und Juden trotz aller Bemühungen und Gefühle als „ganz undeutsch.“ Aus diesem attestierten Distanzverhältnis beider Gruppen fordert er selbstbewusst die Dissimilation und die Errichtung einer eigenen jüdischen Kulturlandschaft.
Goldstein evoziert mit seinem Text am Vorabend des Ersten Weltkrieges eine Debatte innerhalb kulturkonservativer deutscher Kreise, in der renommierte Autoren ihre Ansichten über Jüdischkeit und Deutschheit preisgeben. Unter ihnen befinden sich der Kunstwart-Herausgeber Ferdinand Avenarius, der Lyriker Ernst Lissauer, der völkische Schriftsteller Philipp Stauff, der Zionist Ludwig Strauss und Jakob Loewenberg, Mitglied im Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens.
Moritz Goldsteins „Deutsch-jüdischer Parnaß“ stößt eine Debatte an, die zur Blaupause wird für das Verhältnis von jüdischen und nichtjüdischen Deutschen im ausgehenden Kaiserreich und für einen langen Nachhall in der deutsch-jüdischen Geschichte sorgt.
Die vorliegende Arbeit thematisiert die Synthese und die Polymerisation von Monomeren auf der Basis nachwachsender Rohstoffe wie zum Beispiel in Gewürzen und ätherischen Ölen enthaltenen kommerziell verfügbaren Phenylpropanoiden (Eugenol, Isoeugenol, Zimtalkohol, Anethol und Estragol) und des Terpenoids Myrtenol sowie ausgehend von der Rinde einer Birke (Betula pendula) und der Korkeiche (Quercus suber). Ausgewählte Phenylpropanoide (Eugenol, Isoeugenol und Zimtalkohol) und das Terpenoid Myrtenol wurden zunächst in den jeweiligen Laurylester überführt und anschließend das olefinische Strukturelement epoxidiert, wobei 4 neue (2-Methoxy-4-(oxiran-2-ylmethyl)phenyldodecanoat, 2-Methoxy-4-(3-methyl-oxiran-2-yl)phenyldodecanoat, (3-Phenyloxiran-2-yl)methyldodecanoat, (7,7-Dimethyl-3-oxatricyclo[4.1.1.02,4]octan-2-yl)methyldodecanoat) und 2 bereits bekannte monofunktionelle Epoxide (2-(4-Methoxybenzyl)oxiran und 2-(4-Methoxyphenyl)-3-methyloxiran) erhalten wurden, die mittels 1H-NMR-, 13C-NMR- und FT-IR-Spektroskopie sowie mit DSC untersucht wurden. Die Photo-DSC Untersuchung der Epoxidmonomere in einer kationischen Photopolymerisation bei 40 °C ergab die maximale Polymerisationsgeschwindigkeit (Rpmax: 0,005 s-1 bis 0,038 s-1) sowie die Zeit (tmax: 13 s bis 26 s) bis zum Erreichen des Rpmax-Wertes und führte zu flüssigen Oligomeren, deren zahlenmittlerer Polymerisationsgrad mit 3 bis 6 mittels GPC bestimmt wurde. Die Umsetzung von 2-Methoxy-4-(oxiran-2-ylmethyl)phenyldodecanoat mit Methacrylsäure ergab ein Isomerengemisch (2-Methoxy-4-(2-hydroxy-3-(methacryloyloxy)propyl)phenyldodecanoat und 2-Methoxy-4-(2-(methacryl-oyloxy)-3-hydroxypropyl)phenyldodecanoat), das mittels Photo-DSC in einer freien radikalischen Photopolymerisation untersucht wurde (Rpmax: 0,105 s-1 und tmax: 5 s), die zu festen in Chloroform unlöslichen Polymeren führte.
Aus Korkpulver und gemahlener Birkenrinde wurden selektiv 2 kristalline ω-Hydroxyfettsäuren (9,10-Epoxy-18-hydroxyoctadecansäure und 22-Hydroxydocosansäure) isoliert. Die kationische Photopolymerisation der 9,10-Epoxy-18-hydroxyoctadecansäure ergab einen nahezu farblosen transparenten und bei Raumtemperatur elastischen Film, welcher ein Anwendungspotential für Oberflächenbeschichtungen hat. Aus der Reaktion von 9,10-Epoxy-18-hydroxyoctadecansäure mit Methacrylsäure wurde ein bei Raumtemperatur flüssiges Gemisch aus zwei Konstitutionsisomeren (9,18-Dihydroxy-10-(methacryloyloxy)octadecansäure und 9-(Methacryloyloxy)-10,18-dihydroxyoctadecansäure) erhalten (Tg: -60 °C). Die radikalische Photopolymerisation dieser Konstitutionsisomere wurde ebenfalls mittels Photo-DSC untersucht (Rpmax: 0,098 s-1 und tmax: 3,8 s). Die Reaktion von 22-Hydroxydocosansäure mit Methacryloylchlorid ergab die kristalline 22-(Methacryloyloxy)docosansäure, welche ebenfalls in einer radikalischen Photopolymerisation mittels Photo-DSC untersucht wurde (Rpmax: 0,023 s-1 und tmax: 9,6 s).
Die mittels AIBN in Dimethylsulfoxid initiierte Homopolymerisation der 22-(Methacryloyloxy)docosansäure und der Isomerengemische bestehend aus 2-Methoxy-4-(2-hydroxy-3-(methacryloyloxy)propyl)phenyldodecanoat und 2-Methoxy-4-(2-(methacryl-oyloxy)-3-hydroxypropyl)phenyldodecanoat sowie aus 9,18-Dihydroxy-10-(methacryloy-loxy)octadecansäure und 9-(Methacryloyloxy)-10,18-dihydroxyoctadecansäure ergab feste lösliche Polymere, die mittels 1H-NMR- und FT-IR-Spektroskopie, GPC (Poly(2-methoxy-4-(2-hydroxy-3-(methacryloyloxy)propyl)phenyldodecanoat / 2-methoxy-4-(2-(methacryloyloxy)-3-hydroxypropyl)phenyldodecanoat): Pn = 94) und DSC (Poly(2-methoxy-4-(2-hydroxy-3-(methacryloyloxy)propyl)phenyldodecanoat / 2-methoxy-4-(2-(methacryloyloxy)-3-hydroxypropyl)phenyldodecanoat): Tg: 52 °C; Poly(9,18-dihydroxy-10-(methacryloyloxy)-octadecansäure / 9-(methacryloyloxy)-10,18-dihydroxyoctadecansäure): Tg: 10 °C; Poly(22-(methacryloyloxy)docosansäure): Tm: 74,1 °C, wobei der Schmelzpunkt mit dem des Photopolymers (Tm = 76,8 °C) vergleichbar ist) charakterisiert wurden.
Das bereits bekannte Monomer 4-(4-Methacryloyloxyphenyl)butan-2-on wurde ausgehend von 4-(4-Hydroxyphenyl)butan-2-on hergestellt, welches aus Birkenrinde gewonnen werden kann, und unter identischen Bedingungen für einen Vergleich mit den neuen Monomeren polymerisiert. Die freie radikalische Polymerisation führte zu Poly(4-(4-methacryloyloxyphenyl)butan-2-on) (Pn: 214 und Tg: 83 °C). Neben der Homopolymerisation wurde eine statistische Copolymerisation des Isomerengemisches 2-Methoxy-4-(2-hydroxy-3-(methacryl-oyloxy)propyl)phenyldodecanoat / 2-Methoxy-4-(2-(methacryloyloxy)-3-hydroxypropyl)-phenyldodecanoat mit 4-(4-Methacryloyloxyphenyl)butan-2-on untersucht, wobei ein äquimolarer Einsatz der Ausgangsmonomere zu einem Anstieg der Ausbeute, der Molmassenverteilung und der Dispersität des Copolymers (Tg: 44 °C) führte. Die unter Verwendung von Diethylcarbonat als „grünes“ Lösungsmittel mittels AIBN initiierten freien radikalischen Homopolymerisationen von 4-(4-Methacryloyloxyphenyl)butan-2-on und von Laurylmethacrylat ergaben vergleichbare Polymerisationsgrade der Homopolymere (Pn: 150), welche jedoch aufgrund ihrer Strukturunterschiede deutlich unterschiedliche Glasübergangstemperaturen hatten (Poly(4-(4-methacryloyloxyphenyl)butan-2-on): Tg: 70 °C, Poly(laurylmethacrylat) Tg: -49 °C. Eine statistische Copolymerisation äquimolarer Stoffmengen der beiden Monomere in Diethylcarbonat führte bei einer Polymerisationszeit von 60 Minuten zu einem leicht bevorzugten Einbau des 4-(4-Methacryloyloxyphenyl)butan-2-on in das Copolymer (Tg: 17 °C). Copolymerisationsdiagramme für die freien radikalischen Copolymerisationen von 4-(4-Methacryloyloxyphenyl)butan-2-on mit n-Butylmethacrylat beziehungsweise 2-(Dimethylamino)ethylmethacrylat (t: 20 min bis 60 min; Molenbrüche (X) für 4-(4-Methacryloyloxyphenyl)butan-2-on: 0,2; 0,4; 0,6 und 0,8) zeigten ein nahezu ideales azeotropes Copolymerisationsverhalten, obwohl ein leicht bevorzugter Einbau von 4-(4-Methacryloyloxyphenyl)butan-2-on in das jeweilige Copolymer beobachtet wurde. Dabei korreliert ein Anstieg der Ausbeute und der Glasübergangstemperatur der erhaltenen Copolymere mit einem zunehmenden Gehalt an 4-(4-Methacryloyloxyphenyl)butan-2-on im Reaktionsgemisch. Die unter Einsatz der modifizierten Gibbs-DiMarzio-Gleichung berechneten Glasübergangstemperaturen der Copolymere stimmten mit den gemessenen Werten gut überein. Das ist eine gute Ausgangsbasis für die Bestimmung der Glasübergangstemperatur eines Copolymers mit einer beliebigen Zusammensetzung.
Der Data Act
(2024)
Der Data Act bildet den vorläufigen Schlussstein der EU-Datenregulierung. Die verschiedenen Instrumente der Verordnung tarieren vor allem die Beziehungen der Datenökonomie mit Datenzugangsrechten, weitreichenden Regelungen zu Datenverträgen und Cloud-Services sowie mit spezifischen Interoperabilitätsvorgaben neu aus. Der Beitrag gibt – mit einem Schwerpunkt im Datenwirtschaftsrecht – einen Überblick über die Neuregelungen, zeigt übergreifende Weichenstellungen auf und benennt strukturelle Herausforderungen.
Auslandserfahrung wird von vielen Kanzleien und Unternehmen im Einstellungsprozess geschätzt. Sie beweist, dass Bewerber:innen Sprachkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen und Organisationsfähigkeiten erworben haben. Trotzdem bestehen bei Studierenden oft Bedenken, ob und wie sie ein Auslandssemester in das rechtswissenschaftliche Studium einbauen sollen.
Deshalb möchte dieser Beitrag hilfreiche Antworten und Tipps geben, wie Jurastudierende der Universität Potsdam das Auslandssemester bestmöglich integrieren können. Er soll als Ermutigung dienen, sich dafür zu bewerben.
Dieser Beitrag ist in drei Abschnitte eingeteilt. Zuerst möchte ich auf den vermeintlich „richtigen“ Zeitpunkt für ein Auslandssemester eingehen. Danach stelle ich dar, welche Leistungen gut anrechenbar sind. Zuletzt möchte ich sowohl die Nachteile als auch die Vorteile eines Erasmus-Semesters aus eigener Erfahrung vorstellen.
Diskursive Perspektiven auf internationale Politik haben in den vergangenen Jahren an Relevanz und Popularität gewonnen. Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über verschiedene Spielarten diskursiver Ansätze in den Internationalen Beziehungen, um sich dann vor allem poststrukturalistisch inspirierten Diskursarbeiten zu widmen. Poststrukturalistische Ansätze, so argumentieren wir, sind besonders interessant für die Disziplin der IB, da sie vier spezifische Gewinne bieten: Erstens erlauben sie eine kritische Perspektive auf Fragen internationaler Politik, zweitens hilft eine poststrukturalistische Perspektive dabei, den oft übersehenen politischen Charakter sozialer Realität herauszustellen, drittens halten sie dazu an, die eigene Sichtweise des/der Forschenden zu reflektieren und viertens erlaubt es eine poststrukturalistische Vorgehensweise mit ihrem Fokus auf „Wie-möglich-Fragen“, eine alternative analytische Perspektive zu dominanten erklärenden Ansätzen einzunehmen.
Das Forschungsprojekt „Workflow-Management-Systeme für Open-Access-Hochschulverlage (OA-WFMS)” ist eine Kooperation zwischen der HTWK Leipzig und der Universität Potsdam. Ziel ist es, die Bedarfe von Universitäts- und Hochschulverlagen und Anforderungen an ein Workflow-Management-Systeme (WFMS) zu analysieren, um daraus ein generisches Lastenheft zu erstellen. Das WFMS soll den Publikationsprozess in OA-Verlagen erleichtern, beschleunigen sowie die Verbreitung von Open Access und das nachhaltige, digitale wissenschaftliche Publizieren fördern.
Das Projekt baut auf den Ergebnissen der Projekte „Open-Access-Hochschulverlag (OA-HVerlag)“ und „Open-Access-Strukturierte-Kommunikation (OA-STRUKTKOMM)“ auf. Der diesem Bericht zugrunde liegende Auftaktworkshop fand 2024 in Leipzig mit Vertreter:innen von zehn Institutionen statt. Der Workshop diente dazu, Herausforderungen und Anforderungen an ein WFMS zu ermitteln sowie bestehende Lösungsansätze und Tools zu diskutieren.
Im Workshop wurden folgende Fragen behandelt:
a. Wie kann die Organisation und Überwachung von Publikationsprozessen in wissenschaftlichen Verlagen durch ein WFMS effizient gestaltet werden?
b. Welche Anforderungen muss ein WFMS erfüllen, um Publikationsprozesse optimal zu unterstützen?
c. Welche Schnittstellen müssen berücksichtigt werden, um die Interoperabilität der Systeme zu garantieren?
d. Welche bestehenden Lösungsansätze und Tools sind bereits im Einsatz und welche Vor- und Nachteile haben diese?
Der Workshop gliederte sich in zwei Teile : Teil 1 behandelte Herausforderungen und Anforderungen (Fragen a. bis c.), Teil 2 bestehende Lösungen und Tools (Frage d.). Die Ergebnisse des Workshops fließen in die Bedarfsanalyse des Forschungsprojekts ein.
Die im Bericht dokumentierten Ergebnisse zeigen die Vielzahl der Herausforderungen der bestehenden Ansätze bezüglich des OA-Publikationsmanagements . Die Herausforderungen zeigen sich insbesondere bei der Systemheterogenität, den individuellen Anpassungsbedarfen und der Notwendigkeit der systematischen Dokumentation. Die eingesetzten Unterstützungssysteme und Tools wie Dateiablagen, Projektmanagement- und Kommunikationstools können insgesamt den Anforderungen nicht genügen, für Teillösungen sind sie jedoch nutzbar. Deshalb muss die Integration bestehender Systeme in ein zu entwickelndes OA-WFMS in Betracht gezogen und die Interoperabilität der miteinander interagierenden Systeme gewährleistet werden. Die Beteiligten des Workshops waren sich einig, dass das OA-WFMS flexibel und modular aufgebaut werden soll. Einer konsortialen Softwareentwicklung und einem gemeinsamen Betrieb im Verbund wurde der Vorrang gegeben.
Der Workshop lieferte wertvolle Einblicke in die Arbeit der Hochschulverlage und bildet somit eine solide Grundlage für die in Folge zu erarbeitende weitere Bedarfsanalyse und die Erstellung des generischen Lastenheftes.
Kein Messias in Sicht
(2024)
Portal Transfer 2024
(2024)
Liebe Leserinnen und Leser, die eigene „Blase“ verlassen, Perspektiven wechseln, Silo-Mentalität überwinden – was der Wissenschaft in ihrem Innern gelingt, ja gelingen muss, um erfolgreich zu sein, stellt sie in ihrer Außenwirkung noch immer vor Herausforderungen. Dabei gehört es doch inzwischen zum Selbstverständnis moderner Universitäten, öffentlich zu erklären, woran in ihren Räumen geforscht wird, sich in gesellschaftliche Diskurse einzubringen und ihre Erkenntnisse zügig in die Praxis zu überführen.
Die Universität Potsdam hat diese Transferaufgaben neben Lehre und Forschung als dritte Säule installiert und ihrem Gebäude damit noch mehr Stabilität verliehen. Seit Jahren gehört sie im nationalen Vergleich zu den erfolgreichsten Hochschulen, wenn es darum geht, Start-ups zu fördern und aus der Forschung heraus Unternehmen zu gründen: In diesem Magazin berichten wir von der Potassco Solutions GmbH des Informatikers Torsten Schaub, der mit seinem KI-System Clingo komplexe Optimierungsprobleme in Betrieben löst. Oder von der SEQSTANT GmbH, die mit innovativer Diagnostik Erreger von Atemwegserkrankungen in Echtzeit bestimmen kann. Wir zeigen aber auch, wie Forschungsteams mit der Industrie kooperieren, zum Beispiel mit der K-UTEC im thüringischen Sondershausen, um mit wissenschaftlichem Knowhow dazu beizutragen, dass dort in Produktionsabfällen kein wertvolles Lithium verloren geht.
Richtet sich der Technologietransfer vor allem an die Wirtschaft, so hilft der Wissenstransfer der gesamten Gesellschaft. Besonders stark ist die Universität Potsdam hier in der Bildung, denn mit ihren Lehramtsabsolventen schickt sie auch gleich den aktuellen Stand der Unterrichtsforschung in die Schulpraxis. Immer häufiger zieht dabei die Digitalisierung in die Klassenzimmer ein. Wie das gut gelingen kann, ist in diesem Magazin zu lesen. Zudem erklären wir, was die Sportwissenschaft zur Therapie von Depressionen beitragen kann oder wie die Umweltforschung das Risikomanagement in von Hochwasser bedrohten Regionen verbessern will. Ob in öffentlichen Verwaltungen oder politischen Institutionen – überall ist wissenschaftliche Expertise gefragt. Wir zeigen das am Beispiel von Frauke Brosius-Gersdorf, die als Juristin die Bundesregierung zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs berät.
Der kürzeste Weg des Wissens aus der Universität in die Praxis führt zweifelsohne über die Alumni, die als Fach- und Führungskräfte im Land und darüber hinaus wirksam werden. Dass dieser Weg schon während des Studiums beginnen kann, beweisen die vielen studentischen Initiativen, die hier zu Wort kommen. Sie alle scheuen nicht das Rampenlicht: ob bei Science Slams auf den Bühnen im Land Brandenburg, bei den TEDx-Talks im Hans Otto Theater, beim Kunst-Rundgang in der Potsdamer Waschhaus-Arena oder mit englischsprachigem Schauspiel an der Uni. Öffentlich in Erscheinung treten, neue Formen finden, um Wissen in die Breite der Bevölkerung zu tragen – auch das gehört zum Transfer. Genau wie dieses Magazin.
Wem wird geglaubt und wem nicht? Wessen Wissen wird weitergegeben und wessen nicht? Wer hat eine Stimme und wer nicht? Theorien der epistemischen Ungerechtigkeit befassen sich mit dem breiten Feld der ungerechten oder unfairen Behandlung, die mit Fragen des Wissens, Verstehens und Kommunizierens zusammenhängen, wie z.B. die Möglichkeit, vom Wissen oder von kommunikativen Praktiken ausgeschlossen zu werden oder zum Schweigen gebracht zu werden, aber auch Kontexte, in denen die Bedeutungen mancher systematisch verzerrt oder falsch gehört und falsch dargestellt werden, in denen manchen misstraut wird oder es an epistemischer Handlungsfähigkeit mangelt. In diesem Buch wird eine Übersicht über die breite Debatte epistemischer Ungerechtigkeit, epistemischer Unterdrückung und epistemischer Gewalt gegeben, in dem unterschiedliche Theorien, die sich auf der Schnittstelle von Gerechtigkeitstheorie und epistemischen Fragen befinden, systematisch und kritisch diskutiert sowie theoretische Vorgänger dieser Theorien beleuchtet werden.
Der vorliegende Beitrag, der sich weniger als Fachbeitrag, sondern vielmehr als Erfahrungsbericht aus der Praxis versteht, berichtet von unterschiedlichen Versuchen, die Mensch-Tier-Beziehung in den schulischen Kontext einzubringen und somit der unzureichenden Beachtung der Thematik entgegenzuwirken. Nachdem überblicksartig die Relevanz der Mensch-Tier-Thematik herausgestellt und auf diese Weise die Notwendigkeit einer unterrichtlichen Beschäftigung mit dem Verhältnis von Menschen und anderen Tieren begründet wird, wird zunächst von einem ersten Versuch berichtet, (angehende) Lehrkräfte im Rahmen eines Workshops am Studienseminar Potsdam für die Relevanz der Mensch-Tier-Thematik zu sensibilisieren sowie über eine mögliche Umsetzung in den verschiedenen Unterrichtsfächern zu informieren. Anschließend werden – exemplarisch für den Politikunterricht – zwei Unterrichtsstunden, die die Mensch-Tier-Beziehung auf verschiedene Weise in den Politikunterricht einbeziehen, sowie die im Rahmen der Durchführung gesammelten Erfahrungen vorgestellt.
Der Fall des T. Annius Milo bietet für den Lateinunterricht großes didaktisches Potenzial. Denn an seinem Beispiel kann die Lektüre eines lateinischen Textes hervorragend mit realienkundlichen Aspekten verknüpft und es können plausible Bezüge zur Gegenwart hergestellt werden. Die vorliegende Masterarbeit zeigt, welch reiches Themenspektrum in Ciceros Rede Pro Milone steckt. Dazu zählen der historische Kontext des Falls, der Tatbestand des Mordes und der Ablauf des damaligen Gerichtsverfahrens. Darüber hinaus wird das römische Recht mit dem heutzutage in Deutschland geltenden Strafrecht verglichen. Und zu guter Letzt wird hier die Glaubwürdigkeit verschiedener schriftlicher Zeugnisse geprüft, insbesondere die Frage, ob die überlieferte Rede das einstige Prozessgeschehen in authentischer Weise widerspiegelt.
Diese Arbeit zeigt auf, wie historisch und rechtlich eine Ungleichheit zwischen Schwarzen und Weißen in Deutschland gewachsen ist und geht der Frage nach, welche Anforderungen das Verfassungsrecht, die Rechtspraxis und die Politik erfüllen müssen, um sie auszugleichen.
Eingangs wird die Entwicklung des Verbots der rassischen Diskriminierung im internationalen und nationalen Recht dargelegt. Folglich zeichnet die Verfasserin die Diskriminierungsgeschichte von Schwarzen Menschen nach. Zur Überwindung der nach wie vor bestehenden strukturellen Diskriminierung schlägt sie ein positives Recht vor, das sich auf Menschenrechtsstandards und Lösungsansätzen aus Rechtsvergleichen stützt und die Gleichberechtigung von Schwarzen Menschen bewirken soll.
Begrenztes Cottbus?
(2024)
In diesem Band ermöglicht Mario Kaun ausgewählte Einblicke in die Lebenswelt der Cottbuser Exklavengesellschaft des 18. Jahrhunderts. Erstmalig erscheint hiermit für diesen Untersuchungsraum eine grundlegende Studie, die in umfassender Weise die Exklave und das Verhältnis von Militär und Gesellschaft näher erforscht sowie die wirtschaftliche Funktion der Garnison in einer aufstrebenden Stadt kritisch hinterfragt. Der Autor lenkt hierbei das Augenmerk auf etliche, bisher völlig unbekannte Perspektiven, die darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Stadt- und Regionalgeschichtsforschung von Cottbus und der Niederlausitz leisten. Insbesondere die Befassung mit der brandenburgisch-preußischen Exklave stellt eine wertvolle Ergänzung zur bislang rudimentären Forschungslage dar.
Durch die Covid-19-Pandemie und den Ukraine- Krieg sind den Kommunen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen in Form von zusätzlichen Aufwendungen und Mindererträgen entstanden. Das Land NRW hatte daher mit dem „Gesetz zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19- Isolierungsgesetz – NKF-CIG)“ vom 29. September 2020 beschlossen, befristet die Aufstellung der Haushalte zu erleichtern und finanzielle Mehrbelastungen bilanziell zu „isolieren“. Mit dem ersten Änderungsgesetz vom 1. Dezember 2021 wurden die Regelungen überarbeitet und der Geltungszeitraum verlängert. Mit dem zweiten Änderungsgesetz vom 9. Dezember 2022 erfolgte eine sachliche und zeitliche Erweiterung. Gleichzeitig wurde das Gesetz umbenannt, um die sachliche Erweiterung um die finanziellen Mehrbelastungen aus dem Ukraine-Krieg zu verdeutlichen (NKF-CUIG). Unser Positionspapier setzt sich in einem ersten Schritt kritisch mit der bilanziellen „Isolierung“ dieser finanziellen Mehrbelastungen mittels Bilanzierungshilfe auseinander und identifiziert sowohl die Herausforderungen bei der genauen Bestimmung dieser finanziellen Mehrbelastungen als auch die Anwendungsprobleme bei der Bildung, dem Ausweis und der Bewertung dieser Bilanzierungshilfe im kommunalen Jahresabschluss. In einem zweiten Schritt werden die Auswirkungen der Bilanzierung einer solchen Bilanzierungshilfe auf die Prüfung des Jahresabschlusses eingehend untersucht und kritisch diskutiert. In einem dritten Schritt wird eine rechtspolitische Bewertung des NKF-CUIG vorgenommen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine „Hilfe“, wie sie der Begriff der Bilanzierungshilfe im pragmatischen Sprachgebrauch suggeriert, in keiner Weise festzustellen ist. Auch in Zukunft ist mit Situationen zu rechnen, die der Covid-Pandemie und dem Ukraine-Krieg vergleichbar sind. Auch dann könnten finanzielle Mehrbelastungen die rechtliche Handlungsfähigkeit der Kommunen gefährden. Um diese zu erhalten, sollten vom Landesgesetzgeber jedoch andere Maßnahmen als die Aktivierung einer Bilanzierungshilfe in Betracht gezogen werden. Die alternativen Maßnahmen sollten einerseits den Besonderheiten der historischen Situation und dem Ziel des Erhalts der rechtlichen Handlungsfähigkeit der Kommunen gerecht werden. Sie sollten gleichzeitig aber auch Systembrüche in der Doppik und im Haushaltsrecht sowie unnötige Bürokratielasten vermeiden.
Einleitung
(2024)
Du sollst nicht essen
(2024)
Zwar sind Menschen biologisch gesehen Allesesser, dennoch gibt es keine Gemeinschaft, die alle ihr zur Verfügung stehenden Nahrungsmittel voll ausschöpft. Immer wird etwas nicht gegessen. Warum wir nicht essen, was wir nicht essen – das beleuchtet dieser Sammelband aus neuro-, ernährungs-, gesellschafts- und religionswissenschaftlicher Perspektive. Ein „religiöser Nutriscore“ gibt Auskunft über die wichtigsten Verzichtsregeln in Judentum, Christentum und Islam. Eine Fotostrecke veranschaulicht, wie bestimmte Speisen zu Festen und Feiertagen zu einem heiligen Essen werden. Nicht zuletzt werden Wege aufgezeigt, wie Menschen, die verschiedene Speiseregeln befolgen, dennoch zusammen essen können – inklusive Praxistest in der Unimensa.
Du sollst nicht essen
(2024)
Zwar sind Menschen biologisch gesehen Allesesser, dennoch gibt es keine Gemeinschaft, die alle ihr zur Verfügung stehenden Nahrungsmittel voll ausschöpft. Immer wird etwas nicht gegessen. Warum wir nicht essen, was wir nicht essen – das beleuchtet dieser Sammelband aus neuro-, ernährungs-, gesellschafts- und religionswissenschaftlicher Perspektive. Ein „religiöser Nutriscore“ gibt Auskunft über die wichtigsten Verzichtsregeln in Judentum, Christentum und Islam. Eine Fotostrecke veranschaulicht, wie bestimmte Speisen zu Festen und Feiertagen zu einem heiligen Essen werden. Nicht zuletzt werden Wege aufgezeigt, wie Menschen, die verschiedene Speiseregeln befolgen, dennoch zusammen essen können – inklusive Praxistest in der Unimensa.
Die deutsch-kubanische Forschungs- und Digitalisierungsinitiative „Proyecto Humboldt Digital“ (ProHD) hat während ihrer Projektlaufzeit (2019–2023) wichtige Quellen zum Thema „Humboldt und Kuba“ erstmals digital erschlossen. Als Kooperation zwischen der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Oficina del Historiador de la Ciudad de La Habana hat ProHD damit wichtige Akzente für die Archivdigitalisierung, die digitale Editionsphilologie und die digitale Wissenschaftskommunikation in Kuba gesetzt. Das Korpus der erschlossenen Bestände wird hier in fünf Schlaglichtern vorgestellt: 1) Quellen zur Humboldt’schen Forschungsreise, 2) Juan Luis de la Cuesta, 3) Materialien zu Kuba aus dem Humboldt-Nachlass, 4) Zensur und Beschlagnahme des Essai politique sur l’île de Cuba, 5) Francisco de Arango y Parreño.
Kaschrut
(2024)
Exotitische Zutaten
(2024)
Am Beispiel von Flüchtlingsintegration werden institutionelle Entwicklungen im Mehrebenensystem aus einer länderübergreifenden Perspektive analysiert. Insgesamt hat der Grad der Verwaltungsverflechtung und vertikalen Koordination in diesem Bereich zugenommen und die Rolle der Kommunen wurde – ungeachtet unterschiedlicher Ausprägungen der (De-)Zentralisierung – gestärkt. Während die starke fluchtbedingte Zuwanderung als äußerer Faktor dieser Entwicklung Vorschub geleistet hat, nehmen historische Pfadabhängigkeiten und die jeweiligen Verwaltungskulturen nach wie vor erheblichen Einfluss auf die genannten Entwicklungen.
Prognose, Planung, Sicherung
(2024)
Gewerblicher Rechtsschutz
(2024)
Der Gewerbliche Rechtsschutz ist mit seinen Bestandteilen Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht und Markenrecht ein wichtiger Bestandteil der Schwerpunktbereiche zum Wirtschaftsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Die Materie ist eng mit den Problemen der Informationsgesellschaft verknüpft und unterliegt gegenwärtig einigen Änderungen. Der Grundriss stellt das Rechtsgebiet kompakt und hochaktuell dar. Insbesondere sind neueste Entscheidungen aus der Rechtsprechung eingearbeitet. Das Werk stellt in erster Linie die deutsche Rechtslage, stets unter Einbeziehung der Vorgaben des Rechts der Europäischen Union dar. Der Grundriss orientiert sich an der Struktur der Gesetze und konzentriert sich auf das für Ausbildung und Prüfung Relevante. Schwerpunkte bildet dabei das für Prüfungsarbeiten wie Klausuren und Hausarbeiten regelmäßig so wichtige materielle Recht. Für das Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht und Markenrecht sind jeweils dargestellt :Schutzrechtsgegenstand Schutzrechtsinhaber Formelle Voraussetzungen für die Entstehung des Schutzrechts Schutzrechtsumfang Schutzrechtsdauer Verkehrsfähigkeit des Schutzrechts Rechtsfolgen bei Schutzrechtsverletzung. Die Materie wird anschaulich und mit vielen Beispielen, Fällen und Grafiken dargestellt.Vorteile auf einen Blickkompakte Darstellung des geltenden Rechts vom Autor des Wettbewerbsrechts, Kartellrechts und Urheberrechts in der Grundriss-Reihe zahlreiche Beispiele, Fälle und Übersichten zur Veranschaulichung.
Mit der 2. Auflage wird das Werk auf den neuesten Stand gebracht. Insbesondere sind das Zweite Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. PatMoG), das Gesetz zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform, das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz und das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs berücksichtigt. Eingearbeitet sind außerdem die Grundlagenentscheidungen EuGH WRP 2020, 438 - Constantin Film Produktion/EUIPO ("Fack Ju Göthe"), EuGH WRP 2020, 707 - Coty Germany/Amazon Services Europe u.a., EuGH WRP 2020, 707 - Gömböc Kutató, Szolgáto és Kreskedelmi/Szellemi Tuljadon Nemzeti Hivatala, EuGH WRP 2020, 1007 - mk adovkaten/MBK Rechtsanwälte, BGH GRUR 2019, 496 - Spannungsversorgungsvorrichtung, BGH WRP 2019, 1311 - Ortlieb II, BGH WRP 2020, 1311 - Quadratische Tafelschokoladenverpackung, BGH GRUR 2022, 893 - Aminosäureproduktion.
Urheberrecht
(2024)
Das Urheberrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Wahlfächer Wirtschaftsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz. Gegenstand des Rechtsgebiets sind die Rechte an Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Die Materie ist eng mit den Problemen der Informationsgesellschaft verknüpft und unterliegt gegenwärtig zahlreichen Änderungen.Der Grundriss stellt das Rechtsgebiet kompakt und hochaktuell dar. Insbesondere sind neueste Entscheidungen aus der Rechtsprechung eingearbeitet.Das Werk stellt nicht nur das Urheberrecht im eigentlichen Sinne, sondern auch Teile des Kunsturhebergesetzes, insbesondere das Recht am eigenen Bild, eingehend dar.Der Grundriss orientiert sich an der Struktur des Gesetzes und konzentriert sich auf das für Ausbildung und Prüfung Relevante. Schwerpunkte bilden dabei: Werkbegriff Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) Recht am eigenen Bild nach 22, 23 Kunst UrhG. Die Materie wird anschaulich und mit vielen Beispielen, Schemata und Grafiken dargestellt.Vorteile auf einen Blickkompakte Darstellung des geltenden Rechts vom Autor des Gewerblichen Rechtsschutzes, Lauterkeitsrechts, Kartellrechts und Urheberrechts jeweils in der Grundriss-Reihe zahlreiche Beispiele und Übersichten zur Veranschaulichung.
Mit der 5. Auflage wird das Werk auf den neuesten Stand gebracht.Insbesondere sind das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes, das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sowie zahlreiche neue Grundlagenentscheidungen des BGH zum Verzicht auf das Namensnennungsrecht nach 13 S. 2 UrhG (WRP 2023, 1469 - Microstock-Portal), zur Haftung von Plattformen (WRP 2022, 1106 - YouTube II u. 1120 - up-loaded II), zur freien Benutzung (WRP 2022, 729 - Porsche 911) und zum Bildnisschutz (GRUR 2021, 1222 - Die Auserwählten; WRP 2022, 601 - Tina Turner) eingearbeitet.
ADHS bei Jugendlichen
(2024)
ADHS galt lange als eine Störung des Kindesalters. Aber bis zu 80 % der Patient:innen sind auch noch als Jugendliche betroffen. Gerade sie brauchen Hilfe bei ihren Problemen!
In der Schule müssen sie öfter die Klasse wiederholen, im sozialen und emotionalen Bereich gibt es Konflikte mit Gleichaltrigen und Eltern. Unbehandelt drohen psychische Störungen, Drogenmissbrauch oder delinquentes Verhalten.
Das vorliegende Lerntraining ist das erste multimodale Behandlungskonzept für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren. Es werden konkrete Probleme und Aufgaben aus Schule und Umwelt behandelt, um daran allgemeine Strategien herzuleiten. Eltern und Lehrer werden intensiv in die Behandlung mit einbezogen.