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Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert.
Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam. Das Unionsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV), aber auch das nationale Kartellrecht (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB) und das Verfassungsrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen eine Trennung von hoheitlichen Befugnissen und unternehmerischen Funktionen der Rentenversicherungsträger. Anderenfalls ist die gebotene Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Rehabilitationskliniken freigemeinnütziger und privater Träger mit den Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht gewährleistet.
Dieses Trennungsprinzip ist verletzt. Denn die Rentenversicherungsträger nehmen hoheitliche Zulassungs-, Belegungs- und Vergütungsaufgaben wahr und sind gleichzeitig unternehmerisch mit eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf dem Markt der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tätig. Freigemeinnützige und private Rehabilitationskliniken werden auf allen Stufen der Beschaffung gegenüber den Kliniken der Rentenversicherungsträger diskriminiert. Das gilt insbesondere für die Belegungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger, weil hierdurch systematisch eigene Kliniken gegenüber freigemeinnützigen und privaten Kliniken begünstigt werden.
Deutsche Bürger
(2021)
Vorwort
(2021)
Brandenburg ist das einzige ostdeutsche Bundesland, in dem die SPD seit 1990 durchgängig die Regierung führt. Dennoch hat Brandenburg den höchsten Anteil rechts motivierter Gewalttaten – und immer wieder feiern hier rechte Parteien bemerkenswerte Erfolge. In vier von sieben Legislaturperioden bildeten sie sogar Fraktionen im Landtag. Renommierte Fachleute aus Politik- und Sozialwissenschaften analysieren in diesem Band die politische Kultur des Bundeslands und die Landschaft der Rechtaußenparteien in den Jahren 1990 bis 2020 und stellen dabei Kontinuitäten wie Brüche heraus. Gegenstand der Betrachtung sind neonazistische Kleinparteien, nicht mehr bestehende Parteien wie die DVU, frühe populistische Experimente wie die Schill-Partei, aber auch die jüngste Rechtsaußenpartei, die AfD, die zugleich auch die bisher erfolgreichste ist. Biographische Informationen Gideon Botsch, Prof. Dr. phil., geboren 1970, ist Politikwissenschaftler und leitet die Emil Julius Gumbel Forschungsstelle Antisemitismus und Rechtsextremismus an der Universität Potsdam. Seit 2018 ist er Außerplanmäßiger Professor an der Universität Potsdam. Christoph Schulze, Dr., geboren 1979, studierte Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Politikwissenschaft und Soziologie in Berlin. Er ist am Moses Mendelssohn Zentrum Potsdam in der Rechtsextremismusforschung tätig.
Antisemitismus
(2023)
Ist Antisemitismus ein Rassismus, der sich gegen Jüdinnen und Juden richtet? Nein, er ist ein eigenständiges Phänomen, zu dessen Besonderheiten gehört, dass er häufig mit einem System der Weltverschwörung verknüpft wird. Doch es gibt rassistischen Antisemitismus. Auch die Shoah basierte auf einer rassistischen Einteilung von Menschen.
Dieses Buch geht der Frage nach, aus welchen Gründen im Berlin des Jahres 1845 mit der »Genossenschaft für Reform im Judenthum« die womöglich bis heute radikalste Ausprägung jüdischer Reform entstand. Dazu werden die Hauptwerke Sigismund Sterns (1812–1867), des Gründers der Bewegung, erstmals systematisch dargestellt und zeitgeschichtlich eingeordnet. Die Studie macht deutlich, dass die Gründung der Genossenschaft nur im Kontext der vielfältigen, gesamtgesellschaftlichen und innerjüdischen, religiösen und politischen Umwälzungen im Vormärz und deren theoretisch-diskursivem Unterbau verstanden werden kann. Das Aufkommen der Bewegung und das jähe Verklingen ihrer Vitalität nach 1848 erweisen sich dabei als Spiegel der komplexen Verflechtungszusammenhänge deutsch-jüdischen philosophisch-theologischen Denkens im 19. Jahrhundert.