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Unabhängig von der Art der kritischen Erkrankung haben tracheotomierte Patienten ein hohes Risiko, eine Schluckstörung zu entwickeln. Diese ist potenziell lebensbedrohlich, da sie zu Aspiration und Pneumonie führen kann. Vor einer oralen Nahrungsgabe sollte daher unbedingt eine Schluckdiagnostik mittels Bolusfärbetest und/oder FEES durchgeführt werden. Da ein physiologischer Luftstrom durch den Larynx und ein adäquater subglottischer Druck Schlüsselkomponenten eines effektiven Schluckaktes sind, sollte eine Oralisierung bei geblockter Trachealkanüle möglichst vermieden werden.
Dysphagien sind eine häufige und potenziell lebensbedrohliche Komplikation bei langzeitbeatmeten tracheotomierten Patienten. Denn sie können zu Aspiration (Eindringen von Speichel und Nahrung in die Luftwege) und einer sich daraus entwickelnden Pneumonie führen [1]. Bevor diese Patienten auf orale Ernährung umgestellt und mit einem Sprechventil versehen werden, muss daher unbedingt die Schluckfähigkeit geprüft werden.