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Virtuelles Hausrecht?

  • Webpräsenzen bilden bislang keinen eigens anerkannten Schutzgegenstand unserer Rechtsordnung. Um diese vermeintliche Schutzlücke zu schließen, wurde das virtuelle Hausrecht herangezogen. In einer Parallele zum Hausrechtsinhaber in der physischen Welt soll dem Webpräsenzbetreiber ein originäres Schutzrecht gegenüber den Nutzern seiner Webpräsenz in Form eines virtuellen Hausrechts zur Verfügung stehen.Gabriella Piras erörtert mögliche dogmatische Begründungen für die Übertragung des im Sachenrecht verwurzelten Hausrechts auf den virtuellen Raum, die sie im Ergebnis ablehnt. Außerdem kritisiert sie, dass es einer Neuequilibrierung des Spannungsverhältnisses zwischen Webpräsenzbetreiber und Nutzern durch die Anerkennung eines virtuellen Hausrechts nicht bedarf, und dies vielmehr einen Versuch der Beschränkung der Internetfreiheit der Nutzer darstellt.

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Metadaten
Author details:Gabriella PirasGND
ISBN:978-3-16-154834-5
ISSN:2199-0344
Title of parent work (German):Internet und Gesellschaft ; 7
Subtitle (German):Kritik am Versuch der Beschränkung der Internetfreiheit
Publisher:Mohr Siebeck
Place of publishing:Tübingen
Reviewer(s):Jens PetersenORCiDGND
Supervisor(s):Götz Schulze
Publication type:Doctoral Thesis
Language:German
Year of first publication:2015
Publication year:2015
Publishing institution:Universität Potsdam
Granting institution:Universität Potsdam
Release date:2017/01/10
Number of pages:XV, 244
Organizational units:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
DDC classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 346 Privatrecht
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