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Virtuelles Hausrecht?

  • Webpräsenzen bilden bislang keinen eigens anerkannten Schutzgegenstand unserer Rechtsordnung. Um diese vermeintliche Schutzlücke zu schließen, wurde das virtuelle Hausrecht herangezogen. In einer Parallele zum Hausrechtsinhaber in der physischen Welt soll dem Webpräsenzbetreiber ein originäres Schutzrecht gegenüber den Nutzern seiner Webpräsenz in Form eines virtuellen Hausrechts zur Verfügung stehen.Gabriella Piras erörtert mögliche dogmatische Begründungen für die Übertragung des im Sachenrecht verwurzelten Hausrechts auf den virtuellen Raum, die sie im Ergebnis ablehnt. Außerdem kritisiert sie, dass es einer Neuequilibrierung des Spannungsverhältnisses zwischen Webpräsenzbetreiber und Nutzern durch die Anerkennung eines virtuellen Hausrechts nicht bedarf, und dies vielmehr einen Versuch der Beschränkung der Internetfreiheit der Nutzer darstellt.

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Metadaten
Verfasserangaben:Gabriella PirasGND
ISBN:978-3-16-154834-5
ISSN:2199-0344
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Internet und Gesellschaft ; 7
Untertitel (Deutsch):Kritik am Versuch der Beschränkung der Internetfreiheit
Verlag:Mohr Siebeck
Verlagsort:Tübingen
Gutachter*in(nen):Jens PetersenORCiDGND
Betreuer*in(nen):Götz Schulze
Publikationstyp:Dissertation
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2015
Erscheinungsjahr:2015
Veröffentlichende Institution:Universität Potsdam
Titel verleihende Institution:Universität Potsdam
Datum der Freischaltung:10.01.2017
Seitenanzahl:XV, 244
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 346 Privatrecht
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