§ 217 StGB im Lichte des strafrechtlichen Rechtsgutskonzeptes
- § 217 StGB reiht sich in andere kriminalpolitische Projekte des Gesetzgebers ein, die sich dem Einwand des fehlenden Rechtsgutsbezugs ausgesetzt sehen.
Die Untersuchung zeigt auf, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des § 217 StGB den Zweck des Strafrechts als „ultima-ratio“ des Rechtsgüterschutzes verfehlt hat. Auch wenn er mit der Norm den Schutz von Leben und Autonomie bezweckt hat, ist ihm die Umsetzung des Schutzes dieser Rechtsgüter nicht gelungen. Die Vorschrift dient vielmehr dem Zweck der Verhinderung einer Suizidkultur. Nach der systemkritischen Rechtsgutslehre kann ein solcher „moralischer“ Zweck jedoch kein strafrechtlich zu schützendes Rechtsgut darstellen.
Da eine Aufhebung der Vorschrift durch das Bundesverfassungsgericht wenig wahrscheinlich erscheint, schließt sich der Rechtsgutsdiskussion eine praxisorientierte Auslegung der Norm unter dem Gesichtspunkt des überindividuellen Zwecks, der Verhinderung einer Suizidkultur, an.
MetadatenAuthor details: | Sonja Britzke |
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ISBN: | 978-3-8487-6129-6 |
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Title of parent work (German): | Studien zum Strafrecht ; 100 |
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Subtitle (German): | Legitimität und Auslegung der Norm |
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Publisher: | Nomos |
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Place of publishing: | Baden-Baden |
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Reviewer(s): | Wolfgang MitschGND |
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Supervisor(s): | Georg Steinberg |
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Publication type: | Doctoral Thesis |
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Language: | German |
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Publication year: | 2019 |
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Publishing institution: | Universität Potsdam |
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Granting institution: | Universität Potsdam |
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Release date: | 2019/09/11 |
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Number of pages: | 256 |
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Organizational units: | Juristische Fakultät / Strafrecht |
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DDC classification: | 3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 345 Strafrecht |
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