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§ 217 StGB im Lichte des strafrechtlichen Rechtsgutskonzeptes

  • § 217 StGB reiht sich in andere kriminalpolitische Projekte des Gesetzgebers ein, die sich dem Einwand des fehlenden Rechtsgutsbezugs ausgesetzt sehen. Die Untersuchung zeigt auf, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des § 217 StGB den Zweck des Strafrechts als „ultima-ratio“ des Rechtsgüterschutzes verfehlt hat. Auch wenn er mit der Norm den Schutz von Leben und Autonomie bezweckt hat, ist ihm die Umsetzung des Schutzes dieser Rechtsgüter nicht gelungen. Die Vorschrift dient vielmehr dem Zweck der Verhinderung einer Suizidkultur. Nach der systemkritischen Rechtsgutslehre kann ein solcher „moralischer“ Zweck jedoch kein strafrechtlich zu schützendes Rechtsgut darstellen. Da eine Aufhebung der Vorschrift durch das Bundesverfassungsgericht wenig wahrscheinlich erscheint, schließt sich der Rechtsgutsdiskussion eine praxisorientierte Auslegung der Norm unter dem Gesichtspunkt des überindividuellen Zwecks, der Verhinderung einer Suizidkultur, an.

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Metadaten
Verfasserangaben:Sonja Britzke
ISBN:978-3-8487-6129-6
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Studien zum Strafrecht ; 100
Untertitel (Deutsch):Legitimität und Auslegung der Norm
Verlag:Nomos
Verlagsort:Baden-Baden
Gutachter*in(nen):Wolfgang MitschGND
Betreuer*in(nen):Georg Steinberg
Publikationstyp:Dissertation
Sprache:Deutsch
Erscheinungsjahr:2019
Veröffentlichende Institution:Universität Potsdam
Titel verleihende Institution:Universität Potsdam
Datum der Freischaltung:11.09.2019
Seitenanzahl:256
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Strafrecht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 345 Strafrecht
Verstanden ✔
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