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Zur Frage der gerichtlichen Durchsetzbarkeit von fälligen Abschlagsforderungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses

  • Nach herrschender Meinung kann ein Auftragnehmer fällige Anschlagszahlungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht mehr gerichtlich durchsetzen. Der Unternehmer hat vielmehr nach Kündigung des Vertragsverhältnisses die Schlussrechnung zu erstellen und seine Forderungen auf diesem Wege weiterzuverfolgen. Die Verfasser setzen sich kritisch mit dieser herschenden Meinung auseinander, die ihres Erachtens den Unternehmer insbesondere dann unangemessen benachteiligt, wenn der Besteller das Vertragsverhältnis während eines auf Zahlung fälliger Abschgszahlungen gerichteten Prozesses kündigt.

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Metadaten
Verfasserangaben:Steffen Schreiber, Wolfgang Neudel
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2002
Erscheinungsjahr:2002
Datum der Freischaltung:24.03.2017
Quelle:Baurecht (BauR). - 33 (2002), 10, S. 1007 - 1012
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
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