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Wechselwirkungen zwischen Art. 6 EMRK und nationalem Strafverfahrensrecht

  • Das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Fairness des Verfahrens insgesamt (»overall fairness«). Verkürzungen einzelner Verteidigungsrechte des Angeklagten können danach unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb des Verfahrens ausgeglichen werden. Anna H. Albrecht leitet aus diesem Maßstab der Gesamtfairness ab, dass sich das nationale Strafverfahrensrecht und die Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 und 3 EMRK an ebendieses wechselseitig beeinflussen. Sie analysiert, inwieweit der Gerichtshof solche Wechselwirkungen anzuerkennen bereit ist, und arbeitet sie am Beispiel des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung heraus, indem sie das einschlägige englische und deutsche Recht vergleicht und in Beziehung zu der entsprechenden Gewährleistung in Art. 6 Abs. 1, 3 EMRK setzt.

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Verfasserangaben:Anna Helena AlbrechtORCiDGND
DOI:https://doi.org/10.1628/978-3-16-159781-7
ISBN:978-3-16-159774-9
ISBN:978-3-16-159781-7
ISSN:1861-5449
ISSN:2569-426X
Titel des übergeordneten Werks (Deutsch):Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung
Verlag:Mohr Siebeck
Verlagsort:Tübingen
Publikationstyp:Monographie/Sammelband
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2020
Erscheinungsjahr:2020
Datum der Freischaltung:27.03.2023
Band:73
Seitenanzahl:XXI, 352
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Strafrecht
DDC-Klassifikation:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht / 345 Strafrecht
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