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Schadenersatz, Schutzgesetz isd § 832 Abs. 2 BFB, Betrug, Anscheinbeweis, Mitverschulden

  • Der Verfasser kommentiert das Urteil des BGH vom 2000, VI ZR 398/00. Der BGH hatte sich mit einer Schadensersatzklage zu befassen. Die Problemfelder der Entscheidung liegen in den Voraussetzungen des Betrugstatbestandes als Schutzgesetz iSd $ 823 Abs.2 BGB, der Anrechnung des Mitverschuldens des Geschädigten sowie der Ablehnung eines Anscheinsbeweises für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat. Im Rahmen des Betrugstatbestandes beschäftigt sich der Autor vor allem mit dem Merkmal der Vermögensminderung. Weiterhin geht er auf die subjektiven Tatbestandsmerkmale ein. In diesem Zusammenhang geht es auch um die Ungeeignetheit des Anscheinsbeweises zur Feststellung des subjektiven Tatbestandes.

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Metadaten
Verfasserangaben:Mario Nawroth
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2002
Erscheinungsjahr:2002
Datum der Freischaltung:24.03.2017
Quelle:Neue Justiz : NJ. - 56 (2002), 11, S. 535 - 536
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
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