Zur Anerkennung von Statusurteilen, die von Gerichten der DDR erlassen wurden
- Der Beitrag beschäftigt sich, mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9.10.2000 (NJ 41. 2002). Die Verfasserin wendet sich dagegen, dass das Oberlandesgericht Naumburg in der zu entscheidenden Kindschaftssache analog $ 328 Abs.1 ZPO die Voraussetzungen für eine Anerkennung des in diesem Fall ergangenen Urteils eines DDR-KreisG geprüft hat. Die Autorin erörtert, weshalb es sinnvoller ist, Art. 234 $ 7 Abs.1 EGBGB dahingehend zu interpretieren als dass er dem Bestandsschutz für geklärte Abstammungsverhältnisse dient und daher den gerichtlichen Enscheidungen volle Rechtskraftwirkung nach neuem Recht zuzusprechen.
MetadatenVerfasserangaben: | Marianne AndraeGND |
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Publikationstyp: | Wissenschaftlicher Artikel |
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Sprache: | Deutsch |
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Jahr der Erstveröffentlichung: | 2002 |
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Erscheinungsjahr: | 2002 |
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Datum der Freischaltung: | 24.03.2017 |
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Quelle: | Neue Justiz : NJ. - 56 (2002), 1, S. 15 - 17 |
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Organisationseinheiten: | Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht |
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