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Schadenersatz, Schutzgesetz isd § 832 Abs. 2 BFB, Betrug, Anscheinbeweis, Mitverschulden

  • Der Verfasser kommentiert das Urteil des BGH vom 2000, VI ZR 398/00. Der BGH hatte sich mit einer Schadensersatzklage zu befassen. Die Problemfelder der Entscheidung liegen in den Voraussetzungen des Betrugstatbestandes als Schutzgesetz iSd $ 823 Abs.2 BGB, der Anrechnung des Mitverschuldens des Geschädigten sowie der Ablehnung eines Anscheinsbeweises für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat. Im Rahmen des Betrugstatbestandes beschäftigt sich der Autor vor allem mit dem Merkmal der Vermögensminderung. Weiterhin geht er auf die subjektiven Tatbestandsmerkmale ein. In diesem Zusammenhang geht es auch um die Ungeeignetheit des Anscheinsbeweises zur Feststellung des subjektiven Tatbestandes.

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Metadaten
Author details:Mario Nawroth
Publication type:Article
Language:German
Year of first publication:2002
Publication year:2002
Release date:2017/03/24
Source:Neue Justiz : NJ. - 56 (2002), 11, S. 535 - 536
Organizational units:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
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