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Zur Frage der gerichtlichen Durchsetzbarkeit von fälligen Abschlagsforderungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses

  • Nach herrschender Meinung kann ein Auftragnehmer fällige Anschlagszahlungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht mehr gerichtlich durchsetzen. Der Unternehmer hat vielmehr nach Kündigung des Vertragsverhältnisses die Schlussrechnung zu erstellen und seine Forderungen auf diesem Wege weiterzuverfolgen. Die Verfasser setzen sich kritisch mit dieser herschenden Meinung auseinander, die ihres Erachtens den Unternehmer insbesondere dann unangemessen benachteiligt, wenn der Besteller das Vertragsverhältnis während eines auf Zahlung fälliger Abschgszahlungen gerichteten Prozesses kündigt.

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Metadaten
Author details:Steffen Schreiber, Wolfgang Neudel
Publication type:Article
Language:German
Year of first publication:2002
Publication year:2002
Release date:2017/03/24
Source:Baurecht (BauR). - 33 (2002), 10, S. 1007 - 1012
Organizational units:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
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