Rückständige Rentenanteil
- Verfasser erörtert das Urteil des BGH vom 2000, VI ZR 300/99, nach dem für Schadensersatzansprüche auf rückständige Rentenanteile, die den Mehrbedarf des Verletzten betreffen, ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund der vierjährige Verjährungsfrist des $ 197 BGB gilt. Verfasser merkt an, dass der BGH mit dieser Entscheidung seine Rechtsprechung zu BG $$ 197 und 208 BGB bestätige und ihr sei im Ergebnis zuzustimmen. Die Anwendung des $ 197 BGB auf Schadensersatzrenten entspreche nicht nur der gängigen Rechtsprechung, sondern finde auch breite Unterstützung in der Literatur.