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Gerichtszuständigkeit für die Bestellung eines Ergänzungspflegers

  • Gegenstand der Entscheidung des OLG Hamm war die Erhebung einer eigenen Gebühr für die Versendung einer vom Notar beglaubigten Genehmigungserklärung. Der trägt bei der reinen Unterschriftsbeglaubigung keine Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Erklärung ; seine Amtstätigkeit ist abgeschlossen, wenn er dem Beteiligten die Erklärung mit dem Beglaubigungsvermerk zur weiteren Verwendung aushändigt. Der Verfasser folgt der Entscheidung, macht aber auch auf das "Problem" der ausdrücklichen Gebührenfreiheit der Versendung an Grundbuchamt und Registergericht sowie der Antragstellung bei ihnen aufmerksam. Ferner geht er auf die theoretische Unbegrenztheit der Versendungsgebühr ein.

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Metadaten
Verfasserangaben:Steffen Schreiber
ISSN:1433-1780
Publikationstyp:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2002
Erscheinungsjahr:2002
Datum der Freischaltung:24.03.2017
Quelle:Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis. - ISSN: 1433-1780. - 6 (2002), 7, S. 268 270
Organisationseinheiten:Juristische Fakultät / Bürgerliches Recht
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