Gespiegelte Fassung der elektronischen Zeitschrift auf dem Publikationsserver der Universität Potsdam, Stand: 8. Juni 2010

Inhalt
 

 Margot Keßler, MdEP*:

Westsahara: Warum die Menschenrechte nicht vom Völkerrecht zu trennen sind


Seit Anfang des Jahres 2000 stehen die Menschen der Westsahara unter dem Eindruck des Wiedererlebens der Tragödie, die das Sahraouische Volk durch den illegalen Einfall von Marokko in die Westsahara1 im Jahr 1975 in das Exil gezwungen hat, und die sowohl den 16jährigen militärischen Konflikt als auch die Flucht von zehntausenden Flüchtlingen in den Südwesten von Algerien vorgezeichnet hat. Es gibt Ähnlichkeiten mit der Situation aus dem Jahre 1975. Es bestünde die Möglichkeit, ein Referendum über die Selbstbestimmung durchzuführen, aber Marokko sabotiert die Arbeit der UN und die Durchführung des Referendums. Einige Staaten im UN-Sicherheitsrat unterstützen die Versuche Marokkos, das Völkerrecht zu umgehen. Und so findet der Krieg um die Ecke statt. Im Januar 2000 wiederholte sich die Geschichte. MINURSO2 hat einen Grundstein des 1991 beschlossenen UN-Friedensplanes realisiert, indem sie die Wählerlisten für das Referendum über die Selbstbestimmung veröffentlichte. Dieses Referendum wird den Menschen der Westsahara schon seit Anfang der 60er Jahre versprochen. Marokko stellte aber die Durchführung des Referendums in Frage, indem es gleich 130.000 Berufungen einbrachte, deren überwältigende Mehrheit keine praktische oder legale Begründung haben. Noch schlechter ist, daß die einflußreichen, im Sicherheitsrat vertretenen Staaten, vor allem Frankreich und in kleinerem Maße auch die USA, die Versuche Marokkos unterstützen, die Vertragsverpflichtungen des UN-Friedensplanes von 1991 und die Vereinbarungen von Houston von 1997 zu umgehen.

Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der dauerhaften marokkanischen Ablehnung, sich an internationales Recht in bezug auf die Okkupation der Westsahara zu halten und den täglichen extremen Menschenrechtsverletzungen an der Bevölkerung der Westsahara durch dieses Regime. Dessen Sicherheitskräfte haben 1975 gegen das humanitäre Völkerrecht, wie z.B. die Genfer Konvention, verstoßen, indem sie die Menschen der Westsahara mit Napalmbomben massakrierten und nicht nur ihre Brunnen vergifteten, sondern auch ihre Kamelherden ermordeten, so daß ihre Überlebensmöglichkeiten in der Wüste zerstört wurden. Dieselben Sicherheitskräfte unterdrücken immer noch die Sahraouis. Und dies geschieht ohne Strafe unter den Augen der Vereinten Nationen. Leben unter der marokkanischen Okkupation heißt bis heute ein Leben mit der Angst vor willkürlicher Festnahme, Haft ohne gesetzliches Verfahren, ungerechte Verfahren vor den Gerichten, Folter, Verschwindenlassen und Massenhinrichtung, ganz zu schweigen von den Diskriminierungen am Arbeitsplatz und der Plünderung der Bodenschätze der Westsahara durch Marokko.

Aus der Okkupationssituation und aus der Ablehnung der Vereinten Nationen, ihre volle Verantwortlichkeit zu übernehmen, ergibt sich ein de facto existierendes rechtliches Vakuum. Aufgrund der fortdauernden Verletzung des Völkerrechtes durch den marokkanischen Staat wird in einer solchen Situation die bürokratische Diskriminierung der sahraouischen Bevölkerung erleichtert. Diese Diskriminierung erleichtert den marokkanischen Sicherheitskräften die Verletzung des Rechtes auf Freizügigkeit, Redefreiheit, Versammlungsfreiheit und Freiheit der Berichterstattung.

Ein erster Schritt der Unterdrückung ist die bürokratische Diskriminierung durch die marokkanischen Behörden

Die Personalausweise, die an die Sahraouis von Marokko vergeben wurden, sind mit einem aufgedruckten "S" gekennzeichnet, das den Besitzer gleich für die Sicherheitskräfte identifizierbar macht. Eine solche Diskriminierung und ihre Nachwirkungen sind leider in der Geschichte gut bekannt. Man denkt an den gelben Stern, welchen die Juden während des Nazi-Regimes tragen mußten oder mehr noch an das jüngste Geschehen in Südafrika unter dem Apartheid-Regime, welches von der afrikanischen Bevölkerung spezielle Reisepässe in deren eigenem Land verlangte. Diese bürokratische Diskriminierung trägt zur Kontrolle der Bevölkerung der besetzten Westsahara und der strengen Einschränkung von deren Freizügigkeit bei. Infolge eines Gesetzes dürfen die Bewohner der Westsahara die besetzten Gebiete nicht verlassen. Viele versuchen nach Algerien (v.a. in die Region Oujda) zu flüchten, wobei Fälle der Folter, Festnahme und von Gefängnisaufenthalten in diesem Zusammenhang gemeldet werden. Im Falle von Personalausweiskontrollen außerhalb der okkupierten Gebiete muß jeder Bewohner der Westsahara erklären, warum er sich ausserhalb des Gebietes befindet, für das er autorisiert ist. Im Falle einer unbefriedigenden Erklärung ist er sofort der willkürlichen Verhaftung und schlechter Behandlung ausgeliefert. Die marokkanischen Behörden stellen der Bevölkerung der Westsahara nur sehr wenig Pässe aus, dabei ist diese Druck und Drohungen ausgesetzt. Familienangehörige dürfen nicht zusammen reisen; ein Kind oder ein Elternteil muß gewissermaßen als Geisel zu Hause bleiben, als eine Art Rückkehrversicherung. Zudem ist es auch als eine Sicherung des guten Rufes des Königreiches zu verstehen, denn verletzt man dessen Namen, setzt man seine Verwandten den Vergeltungsmaßnahmen aus. Solche Praktiken erinnern an die diktatorische bürokratische Kontrolle der Bevölkerung in der ehemaligen DDR.

Das schockierendeste Beispiel für diese Situation ereignete sich am 24. März 2001. Während der Reise nach Genf, wo sie für die 57. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission als Zeugen auftreten sollten, wurden Brahim NOUMRI und Mahmoud ELHAMED3 am Flughafen von Casablanca verhaftet und ihre Pässe und Dokumente beschlagnahmt. Trotz des internationalen Aufschreis durften sie ihre Reise nach Genf auch nach ihrer Freilassung nicht fortsetzen; Reisen ins Ausland wurden ihnen verboten.

Auch die Verstöße gegen jegliche Form der Meinungsäußerungsfreiheit und das Verbot jeder Form des Protestes illustrieren die Geschichte der marokkanischen Okkupation der Westsahara

Einige Themen der Menschenrechtsdebatte sind nicht beliebt. Trotz der Publizität der marokkanischen "Demokratisierung" sind die Wunden der Vergangenheit für die Bevölkerung der Westsahara nicht verheilt. In ihrem Jahresbericht 20015 schreibt Amnesty International unter dem Kapitel "Marokko/Westsahara", daß:

"[…] die [marokkanischen] Behörden nicht imstande waren, die Fälle von mehreren hunderten "Verschwundenen", meistens Menschen der Westsahara zu klären, oder den Tod von mehr als 70 Personen aus der Westsahara, die in der geheimen Internierung seit den 70er bis Anfang der 90er Jahren "verschwunden" sind, einzugestehen".

In demselben Bericht werden Brahim LAGHZAL, Cheikh KHAYA und Laarbi MASSOUDI, drei Menschen aus der Westsahara, als Gefangene aus Gewissensgründen angeführt. An anderer Stelle steht in dem Bericht:

"Die Meinungsfreiheit wurde zunehmend verletzt, was zu Freiheitsstrafen der Gefangenen aus Gewissensgründen führte".

Ende August 2001 wurde ein allwöchentlicher 48-Stunden-Hungerstreik in Gang gesetzt, der von dem politischen Häftling Mohamed DADDACH aus der Westsahara zusammen mit 25 anderen Gefangenen in ähnlicher Situation initiiert wurde.5 Sie protestieren gegen unmenschliche Haftbedingungen in den marokkanischen Gefängnissen, wie z.B. in Marrakesch, Kénitra, Sough El Arboua, Laayoune und Inzegan.

Seit Mitte September sind die okkupierten Gebiete der Westsahara ein Schauplatz der gewaltlosen Protestbewegungen (Friedensmärsche und Versammlungen, Hungerstreiks, Verteilung von Flugblättern der Polisario-Front und der Fahnen der Republik Westsahara). Diese Protestbewegungen müssen der heftigen Unterdrückung entgegenwirken. Während des ersten Oktoberwochenendes wurden aber mehrere Menschen aus der Westsahara als verletzt oder gefoltert gemeldet.6 Die Menschen der Westsahara protestieren mit diesen Aktionen gegen die marokkanische Okkupation und gegen die diffuse Verschiebung des Selbstbestimmungsreferendums. Zudem gedenken sie der von September bis Oktober 1999 dauernden Intifada-Proteste. Die Intifada erschütterte damals die okkupierten Gebiete und führte zur Entlassung von Driss BASRI als Innenminister. Aber sie hatte auch eine Zunahme der Unterdrückung durch die marokkanischen Sicherheitskräfte zur Folge und beschleunigte den Kolonisationsprozeß der Gebiete durch die marokkanischen Siedler. Solche Ereignisse finden auch in der südmarokkanischen Grenzregion statt, in der Sahraouis in Städten wie Goulimines oder Assa wohnen. Das FVJSS (Forum Vérité et Justice Section Sahara) dokumentiert schon seit mehreren Jahren die andauernden Ausschreitungen gegen die Bevölkerung der Westsahara und ruft sowohl zur "Untersuchung der in der Westsahara gemeldeten Menschenrechtsverletzungen" als auch zur "Bestrafung der für diese Verstöße Verantwortlichen unabhängig vom Ausmaß ihrer Verantwortlichkeit in den Machtstrukturen"7 auf. In diesem Zusammenhang sind sowohl die Arbeitsbedingungen als auch der Zugang zum Bildungs- und Gesundheitswesen für die Menschen der Westsahara gefährdet

Marokkos grausame Unterdrückung der Menschenrechte der Bevölkerung der Westsahara und die Vereitelung der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts verfolgen einen einzigen Zweck: Marokko versucht auf diese Art und Weise die rechtswidrige Okkupation der Westsahara durch die Plünderung der dortigen Bodenschätze und die fortschreitende Ansiedelung marokkanischer Siedler zu verfestigen

Die zunehmende internationale Beunruhigung betrifft v.a. die rechtswidrige Plünderung der Bodenschätze der Westsahara. Im April diesen Jahres erinnerten die an der internationalen Westsahara-Konferenz8 teilnehmenden Völkerrechtsexperten einstimmig daran, daß der Schutz gegen den Bodenschatzraubbau in diesem völkerrechtlich unbestimmtem Gebiet9 die Pflicht der internationalen Gemeinschaft ist. Marokko hat sich nicht nur durch den rechtswidrigen Abbau der Phosphate in Bou Kraâ stark bereichert, sondern auch durch die vollkommen rechtswidrigen Fischereiverträge mit der Europäischen Union. Nachdem Marokko die Verlängerung dieser Verträge in diesem Jahr ablehnte, stellte sich heraus, daß hochrangige Offiziere, darunter die für die besetzten Gebiete verantwortlichen Generäle, sich die Fischereibewilligungen illegal verschafft und Schiffe der Fischereiflotte betrieben haben. Dabei verwendeten sie Gelder, die ursprünglich für die Verträge mit der EU bestimmt waren.10

Noch etwas anderes Bedauerlicheres ereignet sich zur Zeit. Am 4. Oktober 2001 hat die amerikanische Firma Kerr McGee mit dem marokkanischen Ministerium für Energie und Bergbau11 einen Vertrag geschlossen, aufgrund dessen die gesetzeswidrige Ölförderung in den Territorialgewässern der Westsahara (Gebiet Boujdour) bewilligt wird. Dieser illegale Vertrag wurde in Anwesenheit von Margaret Tutwiler, Botschafterin der USA in Rabat, unterzeichnet. Zum ersten Mal veröffentlichten marokkanische Zeitungen diese Vereinbarung und es gab einen internationalen Aufschrei. Unter den ersten Protestierenden waren die Polisario-Front und solidarische Organisationen.12 

Schweigen gilt als Voraussetzung für so weitgehende und so lange dauernde Verletzungen der Grundrechte. Im Laufe der Zeit hatte Marokko Erfolg mit einer skrupellosen Pressezensur und weitreichender Desinformation. Marokko hat hart daran gearbeitet, in den besten europäischen Zeitungen Partner zu finden, die seiner Propaganda gegenüber nachsichtig sind.13 Was die Westsahara betrifft, sind Frankreich und Spanien, auch infolge ihrer ökonomisch und politisch "besonderen Beziehungen" mit dem Königreich Marokko, voreingenommen.

Zudem wird die Presse zensiert: Es besteht keine Möglichkeit, in den okkupierten Gebieten der Westsahara frei und unabhängig zu berichten. Ausländische Johttp://nbn-resolving.de/urnalisten stehen intensiv und offenkundig unter der Aufsicht der vielen Arbeitsgruppen des Innenministeriums, der Sicherheitskräfte und der Geheimpolizei. Für die lokale Presse haben die furchtsamen Versuche, Aufsätze über die Westsahara zu veröffentlichen, zu ihrem vorübergehenden Verbot geführt, obwohl sie ganz im Rahmen der offiziellen "Linie" der marokkanischen Propaganda waren. Im Dezember 2000 wurden drei wöchentlich herausgegebene Veröffentlichungen - Demain, Le Johttp://nbn-resolving.de/urnal und Assahifa – durch Mohamed VI. vorübergehend verboten, weil sie angeblich die "Staatsstabilität" gefährdet haben. Sie hatten Interviews mit dem Führer der Polisario-Front Mohamed ABDELAZIZ veröffentlicht. Später wurden diese Veröffentlichungen wieder genehmigt. Die Zensur greift auch gegenüber der ausländischen Presse sehr stark durch und zwar in solchem Maße, daß die Organisation "Reporters Sans Frontières" am 6. September 2001 einen Brief an den marokkanischen Minister für Kultur und Kommunikation Mohammed ACHAARI gesendet hat, in dem sie beklagt:

"Jedes Mal, wenn eine ausländische Zeitung einen der marokkanischen Regierung mißfallenden Bericht schreibt, wird sie verbannt."14

Die Pressezensur ist ein Nährboden für Verletzungen der Grundrechte. Solche Verstöße sind typische Phänomens der Mißachtung des Völkerrechts. Der Konflikt in der Westsahara ist eine der tragischsten und klarsten Illustrationen dafür, daß die Sache der Menschenrechte nicht losgelöst vom Kontext des internationalen Rechts betrachtet werden kann.
 

Anm. der Red.:

Auch der Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen hat sich im Rahmen der Prüfung des vierten marokkanischen Staatenberichts mit der Verwirklichung der Menschenrechte in der Westsahara beschäftigt, vgl. CCPR/C/79/Add.113 vom 1. November 1999, verfügbar auf der Homepage der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte: http://www.unhchr.ch/tbs/doc.nsf



Anmerkungen:
 
* Vorsitzende der parlamentarischen Intergruppe "Frieden für das Volk der Westsahara". Übersetzung aus dem Französischen.
1 Marokko ist im November 1975 in die Spanische Sahara eingefallen. Die marokkanische Propaganda organisierte einen "Friedensmarsch", an dem 350.000 Menschen der marokkanischen Zivilbevölkerung teilgenommen haben, die mit Bussen über die Grenze gebracht wurden. Sie haben die "Rückkehr" zu "ihrer" Sahara fälschlich beansprucht. Im Landesinnern, weit weg von den Kameras der Weltöffentlichkeit, haben marokkanische Kampfflugzeuge die Bevölkerung der Westsahara bombardiert, während die marokkanische Armee dort den Terror gegen jedermann entfesselte. Zehntausende sind diesem Terror entkommen und haben die Grenze zu Algerien überquert, wo sie sich als Flüchtlinge im Tindouf-Gebiet angesiedelt haben. Die Polisario-Front, die seit Anfang der 70er Jahre von den Vereinten Nationen als legitimer Repräsentant des Unabhängigkeitsstrebens der Menschen der Westsahara anerkannt wird, stellt die Exilregierung der Demokratischen Arabischen Republik Sahara, die von mehr als 70 Regierungen der Welt anerkannt wurde. Die Polisario-Front ist die offizielle Partei im Krieg mit Marokko wegen des Konfliktes um die Westsahara. Der Konflikt dauerte an, bis die UNO 1991 einen Waffenstillstand errang, der bei der Durchführung des zum Selbstbestimmungsreferendum führenden Friedensplanes durch die UNO/OAU 1991 helfen sollte. Diesem stimmten sowohl die Polisario-Front als auch Marokko zu. Der Friedensplan wurde durch die Vereinbarungen von Houston (1997) vertieft. Andere Vereinbarungen zwischen der Polisario-Front und Marokko bestehen nicht.
2 Französisches Akronym für die "UN Mission für ein Referendum in der Westsahara".
3 Siehe auch: www.arso.org.
4 Der Jahresbericht 2001 von Amnesty International steht auf der Webseite www.amnesty.org zur Verfügung. Lesenswert sind v.a. die Regional Summaries, Middle East and North Africa und der Artikel über Morocco/Western Sahara.
5 Das Europäische Büro für die Achtung der Menschenrechte mit Sitz in Genf (European Bureau for the Respect of Human Rights in Western Sahara Tel/Fax:+41-22-320 6550, E-mail: bdh_sahara@hotmail.com) war der Hauptkoordinator dieser Aktion. Aktuelles darüber ist unter www.arso.org zu finden.
6 Siehe auch www.arso.org. und die Pressestelle der Republik Westsahara (SPS) www.site.voila.fr/sps_rasd.
7 Über die aktuelle Entwicklung informiert El-Aaiun auf der Webseite von SPS, s. Fn. 6, Stand: 30/09/01.
8 Die Konferenzberichte wurden in Colloque des juristes sur le Sahara Occidental-Samedi 28 avril 2001, Paris, éditions de L’Harmattan, Paris, 2001 veröffentlicht.
9 Offizieller Status der Westsahara, solange die Region auf der Liste der auf die Selbstbestimmung wartenden Länder geführt wird. Es handelt sich um die Liste des IV. Ausschusses der UN für Dekolonisation.
10 Siehe die marokkanische Wochenzeitung Demain-Magazine, v.a. die Aufsätze von Thami Afaifal "La dorade à 70 DH", "Ca pêche en général" und "Les bateaux de la joie".
11 Siehe den Artikel "Les scoops du jour" in L’Economiste vom 5. Oktober 2001, abrufbar unter www.leconomiste.com, in der Sektion "De bonnes sources ".
12 S. a.: www.groups.yahoo.com/ group/Sahara-update und www.wsahara.net.
13 "Großzügigkeit" ist in diesem Fall ein anderer Begriff für Korruption. Marokko hat sich jahrelang viel Sympathie erkauft. Zeitungsherausgeber wurden bezahlt und Johttp://nbn-resolving.de/urnalisten wurden weltweit exotische Reisen und vorbereitete Ausflüge zur Berichterstattung angeboten, um sympathisierende oder aber gar keine Berichterstattung über Problemthemen wie die der Westsahara zu erreichen.
14 Siehe auch den als 09.07/Morocco bezeichneten Text, unter Protest Letters, auf der Webseite www.rsf.fr.
 

Quelle: MenschenRechtsMagazin Heft  3 / 2001

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