TY - GEN A1 - Weiß, Norman T1 - Vor achtzig Jahren BT - Konferenz und Vertragswerk von Locarno T2 - Postprints der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe N2 - Die Locarno-Verträge haben in der völkerrechtlichen Literatur der 1920er und 1930er Jahre viel Aufmerksamkeit erfahren. Auch die zeitgenössische Publizistik beschäftigte sich ausführlich mit diesem Thema, wobei das Verhältnis von Verständigung mit den Nachbarn und Revision der Grenzregelungen im Mittelpunkt der Debatte stand. Später gehörte Locarno zur Geschichte der Zwischenkriegszeit und wurde im Rahmen der Völkerbundsgeschichte, der Völkerrechts- und Diplomatiegeschichte und der Geschichte der Weimarer Republik behandelt. Für die politikwissenschaftliche Literatur spielte Locarno fast ausschließlich auf dem Gebiet der Sicherheits- und Abrüstungspolitik eine Rolle; eine (system)theoretische Erörterung steht bislang aus. In diesem Beitrag sollen nach einem kurzen Überblick über das Vertragswerk zunächst die geschichtliche Ausgangslage knapp umrissen und Vorgeschichte und Ergebnis der Konferenz von Locarno skizziert werden. Anschließend werden Inhalte und Lösungsansätze des Vertragswerkes beleuchtet, bevor zum Schluß eine kurze Einordnung in das System des Völkerbundes erfolgt. T3 - Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe - 6 Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-441962 IS - 6 SP - 101 EP - 119 ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Vor achtzig Jahren BT - Konferenz und Vertragswerk von Locarno JF - Die Friedens-Warte : journal of international peace and organization N2 - Die Locarno-Verträge haben in der völkerrechtlichen Literatur der 1920er und 1930er Jahre viel Aufmerksamkeit erfahren. Auch die zeitgenössische Publizistik beschäftigte sich ausführlich mit diesem Thema, wobei das Verhältnis von Verständigung mit den Nachbarn und Revision der Grenzregelungen im Mittelpunkt der Debatte stand. Später gehörte Locarno zur Geschichte der Zwischenkriegszeit und wurde im Rahmen der Völkerbundsgeschichte, der Völkerrechts- und Diplomatiegeschichte und der Geschichte der Weimarer Republik behandelt. Für die politikwissenschaftliche Literatur spielte Locarno fast ausschließlich auf dem Gebiet der Sicherheits- und Abrüstungspolitik eine Rolle; eine (system)theoretische Erörterung steht bislang aus. In diesem Beitrag sollen nach einem kurzen Überblick über das Vertragswerk zunächst die geschichtliche Ausgangslage knapp umrissen und Vorgeschichte und Ergebnis der Konferenz von Locarno skizziert werden. Anschließend werden Inhalte und Lösungsansätze des Vertragswerkes beleuchtet, bevor zum Schluß eine kurze Einordnung in das System des Völkerbundes erfolgt. Y1 - 2006 SN - 0340-0255 SN - 2366-6714 VL - 81 IS - 2 SP - 101 EP - 119 PB - Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Marschelke, Jan-Christoph T1 - Zwischen Sein und Sollen BT - Kollektive Identität, Kultur und Religion in Gerichtsurteilen JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-84211 SN - 1434-2820 VL - 20 IS - 1 SP - 5 EP - 18 ER - TY - JOUR A1 - Schwarz, Alexander T1 - Neue Regeln zur Abwesenheit des Angeklagten vor dem IStGH BT - Menschenrechtliche Anforderungen an In-absentia-Verfahren JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-84236 SN - 1434-2820 VL - 20 IS - 1 SP - 29 EP - 38 ER - TY - JOUR A1 - Nägeler, Pascal T1 - Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2014 BT - Teil I : Staatenberichte JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-84247 SN - 1434-2820 VL - 20 IS - 1 SP - 39 EP - 55 ER - TY - JOUR A1 - von Ungern-Sternberg, Antje T1 - EGMR: S.A.S. ./. Frankreich – Burkaverbot BT - Urteil der Großen Kammer vom 1. Juli 2014 JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Zusammenfassung – nichtamtliche Leitsätze: • Ein allgemeines Burkaverbot in der Öffentlichkeit verstößt nicht gegen Art. 8 oder 9 EMRK. • Das Tragen einer Burka unterfällt als private Lebensführung dem Schutzbereich des Art. 8 EMRK sowie als Religionsausübung dem Schutzbereich des Art. 9 EMRK. • Ein allgemeines Burkaverbot in der Öffentlichkeit zum Schutz der Sicherheit verfolgt ein legitimes Ziel, ist in Ermangelung einer allgemeinen Gefahr aber nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig. • Der Schutz des Respekts für die Gleichheit von Mann und Frau oder für die Menschenwürde lässt sich nicht als legitimes Ziel für ein Burkaverbot heranziehen. • Der Schutz des Respekts für die Minimalbedingungen gesellschaftlichen Zusammenlebens stellt ein legitimes Ziel für ein Burkaverbot dar. Das Burkaverbot ist angesichts des breiten staatlichen Ermessensspielraums in einer solchen Frage nicht unverhältnismäßig. Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-84251 SN - 1434-2820 VL - 20 IS - 1 SP - 56 EP - 63 ER - TY - JOUR A1 - Vasel, Johann Justus T1 - Anne Peters, Jenseits der Menschenrechte. Die Rechtsstellung des Individuums im Völkerrecht [rezensiert von Johann Justus Vasel] JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Buchbesprechung: Anne Peters, Jenseits der Menschenrechte. Die Rechtsstellung des Individuums im Völkerrecht, Mohr Siebeck, 2014, 535 Seiten, ISBN 978-3-16-152749-4, 104,00 €. Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-84301 SN - 1434-2820 VL - 20 IS - 1 SP - 66 EP - 67 ER - TY - JOUR A1 - Heilinger, Jan-Christoph T1 - Christine Chwaszcza, Menschenrechte und Staatlichkeit [rezensiert von Jan-Christoph Heilinger] JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Buchbesprechung: Christine Chwaszcza, Menschenrechte und Staatlichkeit, Duncker & Humblot, 2013, 60 Seiten, ISBN 978-3- 428-14227-9, 19,90 €. Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-84316 SN - 1434-2820 VL - 20 IS - 1 SP - 67 EP - 69 ER - TY - JOUR A1 - Krippner, Bernd A1 - Pollmann, Arnd T1 - Bioethik-Kommissionen in Deutschland T1 - Commissions on bioethics in Germany BT - ein Überblick JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen / Hrsg.: Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam N2 - Im ersten Abschnitt dieses Artikels wird ein knapper Überblick über das Spektrum der in Deutschland eingerichteten Bioethik-Kommissionen gegeben. Damit die unterschiedlichen institutionellen Anbindungsmöglichkeiten deutlich werden, muß zwischen einer "lokalen", einer "föderalen" und einer "nationalen" Institutionalisierungsebene differenziert werden (I). Im zweiten Schritt sollen einige wichtige Kriterien zur Unterscheidung verschiedener Kommissionstypen kenntlich werden. Hier werden vor allem die drei Aspekte "politische Legitimation", "personelle Zusammensetzung" und "zeitliche Ausrichtung" zentral sein (II). Im Schlußabschnitt werden zunächst die wichtigsten Kritikpunkte rekapituliert, die in der einschlägigen Literatur zum Thema diskutiert werden. Am Ende soll dann kurz zur Andeutung kommen, wie den Bedenken gegen eine wachsende "Kommissionierung" bzw. Institutionalisierung biopolitischer Diskussionsprozesse zu begegnen wäre (III). KW - Bioethik KW - Stammzellforschung KW - PID KW - Forschungsfreiheit Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-2564 SN - 1434-2820 VL - 9 IS - 4 SP - 239 EP - 254 ER - TY - JOUR A1 - Hofmann, Rainer T1 - Enikö Dácz (Hrsg.), Minderheitenfragen in Ungarn und in den Nachbarländern im 20. und 21. Jahrhundert [rezensiert von Rainer Hofmann] JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Buchbesprechung: Enikö Dácz (Hrsg.), Minderheitenfragen in Ungarn und in den Nachbarländern im 20. und 21. Jahrhundert, Nomos, 2013, 393 Seiten, ISBN 978-3-8487-0779-9, 69,00 €. Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-84279 SN - 1434-2820 VL - 20 IS - 1 SP - 64 ER - TY - BOOK A1 - Hüfner, Klaus A1 - Sieberns, Anne A1 - Weiß, Norman T1 - Menschenrechtsverletzungen: Was kann ich dagegen tun? BT - Menschenrechtsverfahren in der Praxis N2 - Das Handbuch informiert über die Menschenrechtsinstitutionen und -verfahren der Vereinten Nationen, der UNESCO und der ILO sowie des Europarates und der Europäischen Union. Die erste Auflage erschien 1998, die jetzt vorliegende dritte Auflage wurde erweitert und aktualisiert. Das Buch bietet neben den erklärenden Texten auch Formblätter für Beschwerden, Adressen, Literaturhinweise und grafische Darstellungen. Das Werk richtet sich unter anderem an Studierende, Menschenrechtsakteure, Personen, die Rechtsschutz suchen und deren Rechtsbeistände. KW - Vereinte Nationen KW - Menschenrecht KW - Verfahrensrecht KW - Europäische Menschenrechtskonvention (4. November 1950) KW - Durchsetzung KW - Nichtstaatliche Organisation KW - Deutschland KW - Menschenrechtspolitik Y1 - 2012 SN - 978-3-923904-69-3 PB - UNO-Verlag CY - Bonn ET - 3., aktualisierte u. erw. ER - TY - BOOK A1 - Rathgeber, Theodor A1 - Steiger, Dominik A1 - Sucharipa-Behrmann, Lilly A1 - Unser, Günther A1 - Varwick, Johannes T1 - Die UN-Politik deutschsprachiger Länder : 11. Potsdamer UNO-Konferenz am 30. Juni 2012 T3 - Potsdamer UNO-Konferenzen N2 - Inhalt: Günther Unser: UN-Profile kleiner und mittlerer Staaten am Beispiel der Schweiz, Österreichs und Liechtensteins Johannes Varwick: Deutschland und die UNO: eine abgekühlte Freundschaft? Dominik Steiger: Deutschland im System kollektiver Sicherheit Lilly Sucharipa-Behrmann: „UN Women“ – die United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women: eine erste Bilanz Theodor Rathgeber: Der UN-Menschenrechtsrat: Was kann er leisten, was nicht? T3 - Potsdamer UNO-Konferenzen - 10 Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-62883 SN - 978-3-86956-190-5 IS - 10 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - BOOK A1 - Audretsch, Andreas T1 - Die südafrikanische Wahrheits- und Versöhnungskommission BT - eine exemplarische Studie zum Umgang mit Unrechtssystemen T3 - Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik N2 - Die Apartheid in Südafrika war ein Unrechtssystem. Zu den Grausamkeiten des Regimes zählten Massaker, Folter, Mord, Freiheitsberaubung, Zwangsumsiedlung, ökonomische Benachteiligung und alltägliche Diskriminierung. Was nach dem Ende eines solchen Unrechtssystems bleibt, ist die Frage nach dem Umgang mit der Vergangenheit. Die drei grundlegenden Möglichkeiten der Vergangenheitsbewältigung sind die rein justiziare Aufarbeitung, eine Generalamnestie oder ein drittes Modell, das zum Ziel hat, die Vorteile der beiden anderen Strategien zu vereinen. In Südafrika versuchte man, auch als Kompromiss aller Beteiligter, diesen dritten Weg mit der Einrichtung der Wahrheits- und Versöhnungskommission, die mittlerweile weltweit zum Sinnbild dieser Form der Vergangenheitsbewältigung geworden ist. Das Ziel der Studie war dabei zu klären: War die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika als Strategie der Vergangenheitsbewältigung erfolgreich? Im Einzelnen widmete sich die TRC in drei Hauptausschüssen (Menschenrechtsausschuss, Amnestieausschuss und Wiedergutmachungsausschuss) den folgenden Zielen: Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen, Klärung des Verbleibs verschwundener Personen, Klärung dessen, was während der Apartheid und der Übergangsphase zerstört wurde um die Verbrechen zu verschleiern, Wiedergutmachung für die Opfer und Amnestierung der Täter bei politisch motivierten Taten. Dieser letzte Punkt war jedoch an die völlige Offenlegung der Tat und ein öffentliches Eingeständnis gebunden. Zum einen zeigt die Analyse die großen Erfolge der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika. Sie hat mehr und vor allem genauere Informationen über die Apartheid zusammengetragen, als je eine andere Untersuchung es geschafft hat. Mit der starken Beteiligung der Bevölkerung am Prozess der Aufklärung konnte sie einen Prozess in Gang bringen, der zur Entstehung einer neuen Menschenrechtskultur beitrug und auch einen Anstoß zur Versöhnung gab. Durch die intensive Aufarbeitung der Vergangenheit in einem gesamtgesellschaftlichen Prozess schaffte es die TRC auch, eine politische Kultur anzuregen, die unentbehrlich ist, will man nach einem Unrechtssystem eine demokratische Zukunft aufbauen. Das Verständnis oder zumindest eine Ahnung von dem was Menschenrechtsverletzungen bedeuten, wurde in dieser Zeit tief im Bewusstsein der meisten Südafrikaner verankert. Es wurde eine „operative Wahrheit“ geschaffen, die, wenn auch unter Protesten aller Parteien, letztlich anerkannt wurde und somit ein zukünftiges Leugnen der Apartheidsverbrechen unmöglich machte. Aber auch die Befreiungsbewegungen mussten brutale Verbrechen eingestehen. Zum anderen wird ebenso deutlich, dass die gestellten Anforderungen bei weitem zu hoch waren. Obwohl große Bereiche der alltäglichen Apartheid komplett unberücksichtigt blieben. Bei der Wahrheitsfindung wurde deutlich, dass die drei Ausschüsse weit von einer wirklichen Aufklärung der Untaten der Apartheid entfernt blieben. Auch in Bezug auf die Täter erreichte die Kommission nur zum Teil ihre Ziele. Verglichen mit den aufgeklärten Verbrechen, beantragte nur ein Bruchteil der Täter Amnestie. Die Logik, durch den Anreiz der Straffreiheit eine rege Beteiligung der Täter am Aufklärungsprozess zu erreichen, ging nicht auf. Bei der Wiedergutmachung zeigte sich, dass es einer der größten Konstruktionsfehler der TRC war, die Umsetzung der Entschädigungen dem Parlament und der Regierung zu überlassen. Der Wiedergutmachungsausschuss erarbeitete lediglich Vorschläge an den Präsidenten. Die wurden jedoch nie in dieser Form umgesetzt und stellten damit die TRC als Ganze bei Teilen der schwarzen und farbigen Bevölkerung in Frage. Einen direkten Zusammenhang zwischen der TRC und einer Befriedung der Bevölkerung herzustellen, wäre vermessen. Noch immer ist Südafrika ein gespaltenes Land. Ähnliches gilt bei der Legitimierung und Konsolidierung der neuen demokratischen Ordnung. Auch hier ist die Kommission ein Baustein, auf den nicht verzichtet werden konnte. Ihr diesen Erfolg, und es ist ein Erfolg im heutigen Südafrika, alleine zuzuschreiben, wäre eine extreme Überschätzung ihrer Möglichkeiten. Unterm Strich bleibt: Die TRC konnte nicht all ihre Ziele erreichen, aber sie hat sich gerade unter den Voraussetzungen des Übergangsprozesses als eine sinnvolle Form der Vergangenheitsbewältigung erwiesen, die grundlegend wichtige Ergebnisse erarbeiten konnte. Sie kann somit trotz der Berücksichtigung einer Vielzahl von Problemen als Erfolg gewertet werden. N2 - Apartheid in South Africa was a system of injustice. Atrocities committed by the regime were e.g. massacres, torture, murder, deprivation of personal liberty, forced relocation, economical and daily discrimination. After the existence of such an unjust system, the question of how to deal with the past remains. Basically there are three possibilities. Firstly the judicial approach, secondly a general pardon and finally a third model of coping with the past, which has the aim to combine the advantages of the first two strategies. In South Africa all parties involved tried to find such a third model as a compromise. The Truth- and Reconciliation Commission (TRC) was established and has become a symbol of this way of dealing with the past by now. The aim of the survey was to find out, weather the TRC in South Africa was successful as strategy of dealing with the past. In detail the TRC dealt in three main committees (Human Rights Violations Committee, Amnesty Committee, Reparation and Rehabilitation Committee) with the following goals: Clarification of the human rights violations, clarification of the fate of missing people, clarification of what has been destroyed during Apartheid and in the transitional period in order to camouflage the crimes, compensation for the victims and giving amnesty to perpetrators if their crimes have had a political motivation. This last point was tied to an entire disclosure of the crime and a public confession. On the one hand the survey shows the great successes of the TRC in South Africa. The commission brought up more, and - above all - more detailed information about the Apartheid, than any other investigation ever has before. Due to the strong participation of the population in the process of clarification, the TRC was able to stir up a process, which contributed to the emergence of a new culture and to an understanding of human rights and therefore gave an impetus to reconciliation. As a result of the intensive debate about the past in a process that involved the whole society, the TRC achieved to encourage a political culture, which is indispensable for the development of a democratic society after the experience of a system of injustice. Almost every South African gained an understanding, or at least an imagination, of what is meant by human rights violations. An “operational truth” was established, which was widely acknowledged, despite the protest of all parties. A denial of the crimes of Apartheid became impossible. But the liberation movement had to admit brutal crimes as well. On the other hand it becomes clear, that the contrived tasks were far too high, even though many parts of daily Apartheid were ignored completely. The commission did not succeed in clarifying all crimes of Apartheid. Also concerning the perpetrators, the commission did only partly achieve its goals. Compared to the clarified crimes, only a fractional amount of the perpetrators applied for amnesty. The idea, that many perpetrators would participate in the clarification-process with the perspective of being amnestied did not work out. Concerning the reparation, the TRC showed one of its most basic constructional defects. The Reparation and Rehabilitation Committee developed suggestions, which were then never implemented by the president in the way the committee had intended. This made many black and coloured people doubt the work of the commission as a whole. There is no direct relation between the TRC and a pacification of the population. South Africa still is a divided country. The same has to be said about the legitimation and consolidation of the new democratic order. The commission made a contribution that could not be set aside. But to refer this succes, and it is a succes in today’s South Africa, only to the TRC, would be a total overestimation of its possibilities. What remains is: The TRC could not achieve all its goals. Nevertheless, it proved to be a sensible form of dealing with the past. Above all, under the preconditions of a transitional process, it came to important results. Despite many problems, the commission can be judged as a success. T3 - Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik - 1 KW - Südafrika KW - Vergangenheitsbewältigung KW - Wahrheits- und Versöhnungs Kommission KW - Apartheid KW - South Africa KW - TRC KW - Truth- and Reconciliation Commission KW - Apartheid Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-19574 SN - 1867-2663 SN - 1869-2443 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Burek, Wojciech T1 - Reservations to the Istanbul Convention and the role of GREVIO: A call for new approach JF - Human rights law review N2 - The question of whether the monitoring bodies have competence concerning reservations is at the centre of the discussion of reservations to human rights treaties that has occupied many international legal scholars over the last few decades. The Istanbul Convention’s treaty monitoring body, GREVIO, is the only human rights treaty monitoring body with a direct competence concerning reservations. However, as practice to date shows, it does not make much use of this power. This is a big disappointment considering all the efforts of other bodies in the past and the doctrinal positions of various scholars. The main aims of this article are threefold to: present GREVIO’s practice to date concerning reservations, provide a brief historical overview of how other human rights treaty bodies have approached their role concerning reservations, and finally, attempt to explain why GREVIO has abandoned a more proactive position on reservations. KW - reservations to human rights treaties KW - interpretative declarations KW - Istanbul Convention KW - GREVIO KW - human rights treaty monitoring bodies Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.1093/hrlr/ngac030 SN - 1461-7781 SN - 1744-1021 VL - 22 IS - 4 SP - 1 EP - 18 PB - Oxford University Press CY - Oxford ER - TY - JOUR A1 - Heinz, Wolfgang S. T1 - Maximilian Spohr, Der neue Menschenrechtsrat und das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen. Entstehung, Entwicklung und Zusammenarbeit [rezensiert von Wolfgang S. Heinz] JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Buchbesprechung: Maximilian Spohr, Der neue Menschenrechtsrat und das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen. Entstehung, Entwicklung und Zusammenarbeit, Duncker & Humblot, 2014, 252 Seiten, ISBN 978-3-428-14236-1, 74,90 €. Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-84281 SN - 1434-2820 VL - 20 IS - 1 SP - 65 EP - 66 ER - TY - JOUR A1 - Haarhuis, Daniela T1 - 10 Jahre Responsibility to Protect : Ein Sieg für die Menschenrechte? BT - Eine politik- und rechtswissenschaftliche Analyse JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-84221 SN - 1434-2820 VL - 20 IS - 1 SP - 19 EP - 28 ER - TY - BOOK A1 - Freudenreich, Johannes T1 - Entschädigung zu welchem Preis? T1 - Compensation - at what price? BT - Reparationsprogramme und Transitional Justice BT - Reparations and Transitional Justice T3 - Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik N2 - Transitional Justice bezeichnet staatliche Anstrengungen um vergangene Menschenrechtsverletzungen am Ende von Represionen aufzuarbeiten. Reparationszahlungen an die Opfer, die eines der Hauptinstrumente staatlicher Aufarbeitung darstellen können, blieben in der Transitional Justice-Literatur vergleichweise unerforscht. Dieses Buch versucht diese Lücke zu schließen und fragt, warum manche Staaten solche Programme eingeleitet haben, während andere junge Demokratien darauf verzichteten. Dabei setzt sie Reparationszahlungen in den Kontext anderer Transitional Justice-Maßnahmen und greift gleichzeitig zwei Haupterklärungsansätze für gerichtliche Verfahren und Wahrheitskommissionen auf. In diesem Zusammenhang ist die Frage, inwieweit Transitional Justice aus moralischer Überzeugung oder aus taktischem Kalkül der neuen Eliten eingeleitet wurde. In dem die Arbeit diese Frage am Beispiel der Zahlung von Entschädigungsleistungen diskutiert, kann sie auch Aussagen darüber machen, wie valide die bestehenden Erklärungsansätze für Transitional Justice sind. Anhand der südamerikanischen Regimewechsel in den 1980ern wird aufgezeigt, dass Reparationszahlungen oft zur Legitimation von Amnestien verwendet wurden. Wenn Täter und Opfer relativ starkes Drohpotential besaßen, versuchten Regierungen den Opfern durch Entschädigung entgegenzukommen um Amnestien für die Täter bei gleichzeitiger Anerkennung der Taten zu rechtfertigen. Entschädigungszahlungen wurden somit oft aus strategischen Erwägungen geleistet, was man bei der normativen Bewertung dieser Programme berücksichtigen sollte. N2 - Transitional justice refers to approaches that states use to address past human rights violations at the end of violence and repression. Providing reparations to victims, which can be understood as one of the main instruments of Transitional Justice, has so far received relatively little attention in the Transitional Justice literature. This book tries to fill this gap and asks why some states chose to implement reparation programs while others did not. Putting reparations into context this book adapts explanations for the realization of trials and truth commissions and asks whether they also hold for reparations. The main question is, whether state elites chose Transitional Justice mechanisms for moral or tactical reasons. Hence, by analyzing reparations this book can also help us to reappraise the validity of popular explanations for other Transitional Justice mechanisms. Studying the democratic transitions in South America in the 1980ies this book shows that reparations were often paid to justify amnesty decisions for the perpetrators. When perpetrators and victims posed a credible threat for the incumbents, they implemented reparation programs while crimes of the past went unpunished. In most cases reparations were paid due to tactical convenience rather than moral commitment, which should be considered when we evaluate the concept of reparations. T3 - Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik - 6 KW - Reparationen KW - Transitional Justice KW - Vergangenheitspolitik KW - Wahrheitskommissionen KW - Regimewechsel in Lateinamerika KW - Reparations KW - Transitional Justice KW - Truth Commissions KW - transitions in Latin America Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-48139 SN - 978-3-86956-096-0 SN - 1867-2663 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER -