TY - THES A1 - Franke, Vanessa T1 - Die Entwicklung des Verantwortungseigentums anhand der Carl-Zeiss-Stiftung unter Ernst Abbe T2 - Europäische Hochschulschriften Recht N2 - Die Dissertation untersucht die Entwicklung des Verantwortungseigentums insbesondere anhand der Carl-Zeiss-Stiftung unter Ernst Abbe. Der Begriff des Verantwortungseigentums wird seit einigen Jahren in der rechtspolitischen Debatte zu alternativen Unternehmens- und Eigentumsformen diskutiert. Dabei wird die Einführung einer eigenen Gesellschaftsform gefordert. Die Dissertation widmet sich diesen Forderungen und den Entwicklungen des Verantwortungseigentums anhand der Carl-Zeiss-Stiftung und ihrer Stiftungsbetriebe Zeiss und Schott. Dort wurde bereits Ende des 19. Jahrhunderts eine Form dessen, was Jurist:innen heute unter Verantwortungseigentum verstehen, kautelar-juristisch eingeführt und geprägt. Ziel und Zweck der Arbeit war es, die Überschneidungen, Parallelen und Unterschiede der Rechtssubjekte zu untersuchen und der Frage auf den Grund zu gehen, ob das Verantwortungseigentum einer längeren Rechtstradition folgt oder eine rein zeitgenössische Idee ist. Y1 - 2024 SN - 978-3-631-92255-2 SN - 978-3-631-92268-2 SN - 978-3-631-92269-9 U6 - https://doi.org/10.3726/b22044 SN - 0531-7312 VL - 6798 PB - Peter Lang CY - Berlin ER - TY - GEN A1 - Lemke, Tristan T1 - Übergewinnsteuer durch die Hintertür T2 - Verfassungsblog : on matters constitutional KW - Deutschland KW - Finanzverfassung KW - Sonderabgabe KW - Umlageverfahren Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.17176/20220909-230727-0 SN - 2366-7044 PB - Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Steinberg, Georg A1 - Gaul, Anabel T1 - Reden ist Silber JF - studere : Rechtszeitschrift der Universität Potsdam Y1 - 2018 SN - 1867-6170 IS - 19 SP - 32 EP - 37 PB - studere e.V. CY - Potsdam ER - TY - GEN A1 - Grohmann, Nils-Hendrik T1 - Strengthening the UN Human Rights Treaty Bodies BT - eine Analyse der rechtlichen Befugnisse der Ausschüsse und der Möglichkeiten für eine Reform BT - an analysis of the committees’ legal powers and possibilities for reform T2 - Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe N2 - Nils-Hendrik Grohmann beschäftigt sich mit dem noch andauernden Stärkungsprozess der UN-Menschenrechtsvertragsorgane. Er analysiert, welche rechtlichen Befugnisse die Ausschüsse haben, ob sie von sich aus Vorschläge einbringen können und inwieweit sie ihre Verfahrensweisen bisher aufeinander abgestimmt haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ausschüssen und der Frage, welche Rolle das Treffen der Vorsitzenden bei der Stärkung spielen kann. T2 - Stärkung der UN-Menschenrechtsvertragsorgane T3 - Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe - 14 Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-633441 IS - 14 ER - TY - GEN A1 - Bilgen, Isa T1 - Freiheit und Nachhaltigkeit im Verfassungswandel T2 - Verfassungsblog : on matters constitutional N2 - Mit dem Klima wandelt sich auch notwendig die offene Gesellschaft. Und mit ihr wandelt sich wiederum auch die Verfassung(-sinterpretation). Periodisch wiederkehrende Gesundheits- und Sicherheitskrisen fordern eine dynamische Reaktion des Grundgesetzes auf mit ihnen einhergehende Probleme. In andauernden Krisen wie der Umweltkrise muss die Verfassung gleichzeitig in vielerlei Hinsicht nachhaltig sein. Dabei muss das, was wir unter Freiheit, Klima‑, Umwelt- oder Tierschutz verstehen, immer im Wandel bleiben. Y1 - 2023 UR - https://verfassungsblog.de/freiheit-und-nachhaltigkeit-im-verfassungswandel/ U6 - https://doi.org/10.17176/20230617-231023-0 SN - 2366-7044 PB - Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH CY - Berlin ER - TY - GEN A1 - Lemke, Tristan T1 - Keine Reform für die Zukunft T2 - Verfassungsblog : on matters constitutional N2 - Am 1. Januar 2021 trat die jüngste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Sie führte mit der finanziellen Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen der Windenergie klammheimlich eine verfassungswidrige Abgabe ein: Durch das Zusammenspiel des neuen § 36k EEG 2021 mit der altbekannten EEG-Umlage fließt eine bei den Strom-Endverbrauchern erhobene Abgabe in die kommunalen Haushalte. Das kann auf keine Gesetzgebungskompetenz gestützt werden. Darüber hinaus führt die Deckelung der EEG-Umlage in den Jahren 2021 und 2022 in Verbindung mit § 36k EEG 2021 dazu, dass in verfassungswidriger Weise Bundesmittel den Gemeinden zur freien Verfügung gestellt werden. KW - Abgabe KW - Umlage Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.17176/20210130-222740-0 SN - 2366-7044 PB - Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Schladebach, Marcus A1 - Bârsa, Catinca Cristiana ED - Freudenberg, Dirk ED - von Lewinski, Kai T1 - § 70 Hohe See T2 - Handbuch Bevölkerungsschutz Y1 - 2024 SN - 978-3-406-80741-1 SP - 1201 EP - 1208 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - THES A1 - Portner, David T1 - Strafbarkeit des Kick-back-Vorgangs in der öffentlichen Auftragsvergabe T2 - Schriftenreihe zum deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsstrafrecht ; 37 N2 - Die staatliche Beschaffungstätigkeit ist korruptionsanfällig. Eine Sonderform der Korruption ist das „Kick-back“. Dabei handelt es sich um eine in den Auftragspreis inkludierte Zuwendung eines Unternehmenshandelnden an einen Bediensteten des vergebenden öffentlichen Auftraggebers für eine Bevorzugung im Vergabeverfahren. Kick-backs schädigen sowohl das staatliche Vermögen als auch den Leistungswettbewerb. Die öffentliche Auftragsvergabe muss daher mit einer wirksamen Prävention durch das Vergaberecht und einer umfassenden Sanktionsandrohung durch das Strafrecht vor Kick-backs geschützt werden. Der Autor untersucht, inwieweit das Vergabe- und das Strafrecht dieser Aufgabe gerecht werden. Er analysiert das Vergaberecht nach Präventions- und Missbrauchspotenzialen sowie die Strafbarkeitsrisiken für an der Vergabe mitwirkende Bedienstete des Auftraggebers. Darauf aufbauend entwickelt er Vorschläge für eine intensivere Bekämpfung von Kick-backs, unter anderem einen Sonderstraftatbestand. Y1 - SN - 978-3-8487-6023-7 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - GEN A1 - Grohmann, Nils-Hendrik T1 - How to avoid politicised monitoring? BT - treaty-design suggestions for a business and human rights framework convention T2 - Völkerrechtsblog : Der Blog des Arbeitskreis junger Völkerrechtswissenschaftler*innen Y1 - 2022 UR - https://voelkerrechtsblog.org/de/how-to-avoid-politicised-monitoring/ U6 - https://doi.org/10.17176/20220623-153108-0 SN - 2510-2567 PB - M. Riegner c/o Humboldt-Univ CY - Berlin ER - TY - THES A1 - Fritz, Sylvia T1 - Sozialisierung im Gewährleistungsstaat BT - ein Beitrag zu Auslegung und Anwendung von Artikel 15 des Grundgesetzes T2 - Studien zum öffentlichen Recht N2 - Artikel 15 Grundgesetz als sozialistische Utopie? Keineswegs. Die Sozialisierungsnorm gibt dem Gesetzgeber ein Instrument an die Hand, um staatliche Gewährleistungsverantwortung mithilfe gemeinwirtschaftlicher Organisationsformen wahrzunehmen. Sozialisierungsmaßnahmen greifen in das Eigentumsgrundrecht ein. Sie treffen zudem auf grundrechtliche Funktionsgarantien einer marktwirtschaftlichen Ordnung und die unionsrechtliche Systemgarantie zugunsten des freien Wettbewerbs. Die Arbeit untersucht daher die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sozialisierungsgesetzgebung auf Bundes- und Landesebene einschließlich der gerichtlichen Kontrolle. Ferner zeigt die Arbeit auf, wie sich Sozialisierungsgesetze unionsrechtskonform verhalten können. Y1 - 2024 VL - 35 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER -