TY - JOUR A1 - Bauer, Hartmut T1 - Kommentierung von § 42 WpÜG (Sofortige Vollziehbarkeit) Y1 - 2004 SN - 3-406-45509-3 ER - TY - JOUR A1 - Bauer, Hartmut T1 - Kommentierung von § 9 WpÜG (Verschwiegenheitspflicht) Y1 - 2004 SN - 3-406-45509-3 ER - TY - JOUR A1 - Bauer, Hartmut T1 - Kommentierung von § 6 WpÜG (Widerspruchsausschuss) Y1 - 2004 SN - 3-406-45509-3 ER - TY - JOUR A1 - Bauer, Hartmut T1 - Kommentierung von § 51 WpÜG (Frist und Form) Y1 - 2004 SN - 3-406-45509-3 ER - TY - BOOK A1 - Bauer, Hartmut T1 - Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz : Abschnitt 6 § 46 Zwangsmittel Y1 - 2004 SN - 3-406-45509-3 ER - TY - BOOK A1 - Bauer, Hartmut T1 - Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz : Abschnitt 6 § 47 Kosten Y1 - 2004 SN - 3-406-45509-3 ER - TY - GEN A1 - Bauer, Hartmut T1 - Kommentierung von § 5 WpÜG (Beirat) Y1 - 2004 ER - TY - BOOK ED - Bauer, Hartmut ED - Calliess, Christian T1 - Verfassungsprinzipien in Europa : constitutional principles in Europe ; principes constitutionnels en Europe T3 - Societas iuris publici europaei Y1 - 2008 SN - 978-960-15-2056-8 VL - 4 PB - Ant. N. Sakkoulas CY - Athens ER - TY - BOOK ED - Bauer, Hartmut ED - Peine, Franz-Joseph T1 - Landesrecht Brandenburg : Studienbuch T3 - Nomos Studienbuch Y1 - 2011 SN - 978-3-8329-6259-3 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - THES A1 - Jung, Jonathan T1 - Werbeblocker im Internet BT - eine Beurteilung nach dem Urheber- und Lauterkeitsrecht, zugleich ein Beitrag zum Begriff des Mitbewerbers im Lauterkeitsrecht T2 - Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht ; 126 N2 - Werbeblocker berühren zahlreiche, bislang ungeklärte Rechtsfragen. Während Werbeblocker bisher vor allem anhand des Lauterkeitsrechts beurteilt worden sind, zeigt diese Arbeit, dass vielmehr urheberrechtliche Wertungen entscheidend sind. Diese werden mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGH ausführlich hergeleitet. Weiterhin wird der Begriff des Mitbewerbers im Lauterkeitsrecht fortentwickelt und mit der Bezugnahme auf die geschäftlichen Entscheidung auf ein neues Fundament gestellt. Die Arbeit analysiert zudem umfassend die Rechtmäßigkeit der Handlungsalternativen der Webseitenbetreiber und der Reaktionsmöglichkeiten der Werbeblocker aus lauterkeitsrechtlicher und urheberrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung der DS GVO. Y1 - 2021 SN - 978-3-8487-8224-6 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - BOOK A1 - Lettl, Tobias T1 - Lauterkeits- und Kartellrecht T3 - Prüfe dein Wissen N2 - Dieses Buch soll Hilfestellung bei der Vorbereitung auf Prüfungen im Lauterkeits- und Kartellrecht geben. Dabei soll es weniger um das Abfragen von sehr speziellen Einzelfragen gehen. Vielmehr soll in erster Linie überprüft werden, ob die Leserin/der Leser die Grundstrukturen der beiden Rechtsgebiete verstanden hat. Dies gilt umso mehr, als beide Rechtsgebiete sehr stark durch das jeweilige europäische Recht geprägt sind. KW - Deutschland KW - Kartellrecht KW - Wettbewerbsrecht Y1 - 2023 SN - 978-3-406-80380-2 N1 - begründet und bis zur 5. Auflage bearbeitet von Dr. Hans-Peter Schwintowski (em. o. Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin) ; ab der 6. Auflage allein fortgeführt von Dr. Tobias Lettl (o. Professor an der Universität Potsdam) PB - Beck CY - München ET - 6., völlig neu bearbeitete ER - TY - THES A1 - Sihler, Michael T1 - Der Austritt aus wichtigem Grund im Personengesellschaftsrecht T2 - Studien zum Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2023 SN - 978-3-8487-7602-3 VL - 215 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - BOOK A1 - Lettl, Tobias T1 - Lauterkeitsrecht T3 - Grundrisse des Rechts N2 - Das Wettbewerbsrecht ist vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt, das den Begriff der "Lauterkeit" zur Feststellung der Zulässigkeit eines Geschäftsgebahrens verwendet. Das Rechtsgebiet wird daher in Abgrenzung zum europäischen Wettbewerbsrecht, das kartellrechtliche Fragen betrifft, auch als Lauterkeitsrecht bezeichnet. Von besonderer Bedeutung sind die Vorgaben der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG), die es bei der Auslegung des UWG stets zu beachten gilt. Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Gesetz, Rechtsprechung und Schrifttum. Dies betrifft insbesondere das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sowie einige Grundsatzentscheidungen des EuGH (zB WRP 2018, 1304 - Autorita Garante della Concorrenza del Mercato/Tre Wind u.a. und WRP 2018, 1311 - Komisia za zashtita na potrebitelite/Evelina Kamenova) und des BGH zu § 3a UWG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG (BGH WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II), § 5 Abs. 1 UWG (BGH WRP 2019, 883 - Prämiensparverträge), § 5a UWG (zB BGH WRP 2018, 65 - MeinPaket.de II und WRP 2018, 1335 - Werbeblocker II) und § 823 Abs. 1 BGB im Hinblick auf den Eingriff in das Recht am Unternehmen durch Zusenden von Werbe-E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers (BGH WRP 2017, 700 - Einwilligung in E-Mail-Werbung). Das Wettbewerbsrecht ist Gegenstand des Schwerpunktbereichsstudiums. Da sich die Materie vor allem aufgrund europäischer Einflüsse im ständigen Wandel befindet, ist das Bedürfnis an einem aktuellen, aber zugleich konsequent auf Studienbedürfnisse zugeschnittenen Lehrbuch groß. Der Grundriss stellt das aktuelle Wettbewerbsrecht studiengerecht mit vielen Übersichten, Schemata, Beispielen und einer Übungsklausur mit Lösung dar. Vorteile auf einen Blick - kompakte Darstellung des geltenden Rechts - mit vielen Einstiegsfällen und Beispielen - vom Autor des Parallelwerks Kartellrecht in der Grundriss-Reihe Zur Neuauflage - Mit der 4. Auflage wird das Werk auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und europäischen Entwicklungen gebracht. Es berücksichtigt insbesondere die UWG-Novelle 2015, die das UWG grundlegend verändert hat. Zielgruppe Für Studierende und alle, die sich auf einfache Weise in das Wettbewerbsrecht einarbeiten wollen. Y1 - 2021 SN - 978-3-406-74583-6 SN - 978-3-406-76290-1 U6 - https://doi.org/10.17104/9783406762901 PB - Beck CY - München ET - 4., neu bearbeitete Auflage ER - TY - THES A1 - Kappler, Johannes Bernhard T1 - Die eingetragene Genossenschaft im Dienste des Sports T2 - Beiträge zum Sportrecht ; 57 N2 - Die wirtschaftliche Intensivierung des Profisports hat in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Anpassung der Organisationsstrukturen des Sports geführt. Immer wieder wird hierbei die Frage aufgeworfen, inwiefern eine identitätsstiftende Rückkoppelung des Sports an seine Basis gewährleistet werden kann. In der Rechtspraxis steht hier die basisdemokratische Ausrichtung der im Sport vorherrschenden Rechtsform des eingetragenen Vereins im Spannungsverhältnis zu der Ausgliederung wirtschaftlicher Betätigung auf Kapitalgesellschaften. Der Autor untersucht in diesem Kontext, inwiefern sich die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft als Rechtsform für den Sport eignet. Hierbei nimmer er Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit, die Organisations- und Finanzverfassung, das mit der Rechtsform einhergehende genossenschaftliche Prüfwesen sowie die steuerrechtlichen Auswirkungen, und entwickelt konkrete Einsatzmöglichkeiten der eingetragenen Genossenschaft in der Organisationspyramide des Sports. Y1 - 2020 SN - 978-3-428-15810-2 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - THES A1 - Dombrowsky, Jelka T1 - Die Einwirkungen des Unionsrechts auf Doppelbesteuerungsabkommen T2 - Schriften zum Steuerrecht ; 149 N2 - Die Arbeit beschäftigt sich mit Einwirkungen des Unionsrechts auf Doppelbesteuerungsabkommen. Werden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Staaten geschlossen, die zugleich Mitglied der Europäischen Union sind, haben diese zusätzlich das Unionsrecht, insbesondere die Grundfreiheiten und Richtlinien, zu beachten. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie das grundsätzlich vorrangige Unionsrecht auf die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen einwirkt, wann diese Regelungen dennoch anzuwenden sind und wie die Vorschriften für das jeweils nationale Steuerrecht sowie die Doppelbesteuerungsabkommen ausgestaltet werden dürfen. Auf der Grundlage verschiedener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs schafft die Arbeit eine Grundlage für die verlässliche Beurteilung vorliegender und künftiger Fälle, findet dabei einen Ausgleich zwischen dem Unionsrecht und dem jeweils nationalen Steuerrecht und zeigt Möglichkeiten für die Staaten auf, Steuervermeidungsmodelle zu verhindern. Y1 - 2020 SN - 978-3-428-15839-3 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - THES A1 - Bär, Roy F. T1 - Grundlagen der wettbewerbsrechtlichen Unternehmensverantwortlichkeit im europäischen Bußgeldverfahren T2 - Studienreihe Wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse ; 207 N2 - Immer wieder gelingt es Konzernen durch geschickte gesellschaftsrechtliche Konstrukte, ihre Verantwortlichkeit für wettbewerbsrechtliche Verstöße auszugliedern oder sich dieser gänzlich zu entziehen. Dem begegnet das Europäische Wettbewerbsrecht in Bußgeldverfahren seit einiger Zeit mit der Zusammenfassung rechtlich selbständiger Gesellschaften zu einem Unternehmen als »wirtschaftliche Einheit«. Diese Untersuchung widmet sich der methodischen Grundlegung dieses wettbewerbsrechtlichen Unternehmensbegriffs. Sie geht zudem der Frage nach, ob er sich auf das Deutsche Wettbewerbsrecht, insbesondere auf kartellrechtliche Schadensersatzklagen übertragen lässt. Y1 - 2019 SN - 978-3-339-10992-7 PB - Kovac CY - Hamburg ER - TY - THES A1 - Streeck, Eva-Maria T1 - Die rechtsgeschäftliche Übertragung von Kommanditanteilen BT - Rechtsfolgen von fehlerhaften Eintragungen in das Handelsregister N2 - Dieses Buch befasst sich mit der Anteilsübertragung von Kommanditanteilen, die von der Rechtsprechung zwar längst anerkannt ist, jedoch vom Gesetzgeber bislang nicht geregelt wurde. Bei der Eintragung einer solchen Anteilsübertragung in das Handelsregister unterlaufen in der Praxis häufig Fehler, deren jeweilige haftungsrechtliche Konsequenz die Autorin eingehend untersucht. Im Zentrum der Arbeit steht die These, dass die Nichteintragung des Sonderrechtsnachfolgevermerkes zu keiner doppelten Haftung von Neu- und Altkommanditist führt. Y1 - 2019 SN - 978-3-658-25348-6 PB - Springer CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus T1 - Satelliten-Megakonstellationen im Weltraumrecht JF - Kommunikation & Recht : K & R / Beihefter Y1 - 2022 SN - 1434-6354 IS - 2 SP - 26 EP - 29 PB - dfv-Mediengruppe CY - Frankfurt am Main ER - TY - CHAP A1 - Wedernikov, Nikolaij T. A1 - Sliva, Anatolij J. A1 - Ebseev, Boris S. A1 - Mitjukov, Mitjukov, Michail Alekseevič A1 - Bobrowa, Vera K. A1 - Yustus, Ekaterina A1 - Postier, Rüdiger A1 - Schulze, Carola A1 - Hoof, Karsten A1 - Steinhorst, Lars A1 - Straschun, Boris A. A1 - Narutto, Svetlana Vasil'evna A1 - Michaleva, Nadezda A. A1 - Fadeev, Vladimir Ivanovič A1 - Warlen, Maria V. ED - Schulze, Carola ED - Fadeev, Vladimir Ivanovič T1 - Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und in der Bundesrepublik Deutschland BT - Rundtischgespräch an der Moskauer Staatlichen Juristischen Kutafin-Universität am 9. und 10. Oktober 2012 N2 - Der Tagungsband enthält die Referate und Diskussionsbeiträge des in Moskau an der Staatlichen Juristischen Kutafin-Universität am 9. und 10. Oktober 2012 durchgeführten Rundtischgespräches zur Verfassungsgerichtsbarkeit. Behandelt werden ausgewählte rechtshistorische und -politische Fragen sowie aktuelle rechtliche Probleme der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland sowohl aus der Sicht der Rechtspraxis als auch der Wissenschaft: insbesondere die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Geschichte und Gegenwart, Status, Rechtsnatur und Aufgaben des Verfassungsgerichts in den Subjekten der Föderation und in den Ländern sowie Verfassungsgericht und Gesetzgebung. Zudem werden Spezialfragen der Verfassungsgerichtsbarkeit erörtert, z.B. die Institution des Bevollmächtigten Vertreters des Präsidenten im Verfassungsgericht in Russland, der Eilrechtsschutz durch das BVerfG und der Rechtsschutz bei überlangen Verfahren vor dem BVerfG in Deutschland. KW - Verfassungsgerichtsbarkeit KW - Verfassungsgericht KW - Status und Aufgaben des Verfassungsgerichts KW - verfassungsgerichtliche Kontrolle Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-67861 SN - 978-3-86956-267-4 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Steinhorst, Lars T1 - Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht JF - Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und in der Bundesrepublik Deutschland : Rundtischgespräch an der Moskauer Staatlichen Juristischen Kutafin-Universität am 9. und 10. Oktober 2012 N2 - Inhalt: I. Einleitung II. Einbeziehung des BVerfG und Sonderregelung für das verfassungsgerichtliche Verfahren III. Umfang und Voraussetzungen der Entschädigungsleistung IV. Verfahren Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-68315 SP - 93 EP - 105 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - BOOK A1 - Schulze, Carola T1 - Das Recht der öffentlichen Ersatzleistungen : eine Einführung T3 - Einführungen Rechtswissenschaft Y1 - 2008 SN - 978-3-8258-0977-5 VL - 8 PB - LIT CY - Münster, Westf ER - TY - CHAP A1 - Patuchova, Nadezda B. A1 - Klein, Eckart A1 - Franzke, Jochen A1 - Büchner, Christiane A1 - Doroshenko, Egor N. A1 - Hoof, Karsten A1 - Zenin, Sergey S. A1 - Thiele, Carmen A1 - Schmidt, Carmen A1 - Fadeev, Vladimir Ivanovič A1 - Dombert, Matthias A1 - Sadovnikova, Galina D. A1 - Schulze, Carola A1 - Luchterhandt, Otto A1 - Syuzyukina, Oxana ED - Fadeev, Vladimir Ivanovič ED - Schulze, Carola T1 - Verfassungsentwicklung in Russland und Deutschland : Materialien des russisch-deutschen Symposiums anlässlich des 20. Jahrestages der Verfassung der Russischen Föderation am 25. und 26. September 2013 an der Universität Potsdam T1 - Progress of constitutions in Russia and in Germany N2 - Der Band enthält die Tagungsmaterialien des deutsch-russichen Symposiums zum Thema "Verfassungsentwicklung in Russland und Deutschland", welches am 25. und 26. September 2013 in Potsdam stattfand. Die Tagung wurde anlässlich des 20. Jahrestages der russischen Verfassung vom Dezember 2013 durchgeführt. Die inhaltlichen Schwerpunkte bilden die Themen: Verfassungsentstehung, Verfassungsänderung, Verfassungsprinzipien, Landesverfassungen, Fortentwicklung der Verfassung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechte, die jeweils aus russischer und deutscher Sicht behandelt werden. Ergänzend befasst sich jeweils ein Betrag mit aktuellen Problemen der Menschenrechtsverwirklichung in Russland und der Ausländerintegration in Deutschland und Russland im Vergleich. KW - Verfassungsentstehung und -änderung KW - Verfassungsprinzipien KW - Verfassungsgerichtsbarkeit KW - Landesverfassung KW - Grundrechte KW - Integration Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-70418 SN - 978-3-86956-289-6 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Hoof, Karsten T1 - Eilrechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht JF - Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und in der Bundesrepublik Deutschland : Rundtischgespräch an der Moskauer Staatlichen Juristischen Kutafin-Universität am 9. und 10. Oktober 2012 N2 - Inhalt: I. Sinn und Zweck II. Zulässigkeit III. Begründetheit IV. Aus der Spruchpraxis des BVerfG V. Zusammenfassung Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-68300 SP - 81 EP - 91 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Mitjukov, Mitjukov, Michail Alekseevič T1 - Die Verfassungsgerichtsbarkeit in den Subjekten der Russischen Föderation JF - Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und in der Bundesrepublik Deutschland : Rundtischgespräch an der Moskauer Staatlichen Juristischen Kutafin-Universität am 9. und 10. Oktober 2012 Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-68254 SP - 35 EP - 44 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Narutto, Svetlana Vasil'evna T1 - Bestimmtheitsgrundsatz als Kriterium der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze JF - Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und in der Bundesrepublik Deutschland : Rundtischgespräch an der Moskauer Staatlichen Juristischen Kutafin-Universität am 9. und 10. Oktober 2012 Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-68338 SP - 113 EP - 120 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Michaleva, Nadezda A. T1 - Der russische Föderalismus im Objektiv der Verfassungsrechtspflege JF - Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und in der Bundesrepublik Deutschland : Rundtischgespräch an der Moskauer Staatlichen Juristischen Kutafin-Universität am 9. und 10. Oktober 2012 Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-68344 SP - 121 EP - 128 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Yustus, Ekaterina T1 - Status und Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts JF - Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und in der Bundesrepublik Deutschland : Rundtischgespräch an der Moskauer Staatlichen Juristischen Kutafin-Universität am 9. und 10. Oktober 2012 N2 - Inhalt: I. Die verfassungsrechtliche Stellung des BVerfG II. Die Zusammensetzung des BVerfG III. Die Zusändigkeit des BVerfG Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-68278 SP - 57 EP - 61 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Postier, Rüdiger T1 - Verfassungsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg JF - Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und in der Bundesrepublik Deutschland : Rundtischgespräch an der Moskauer Staatlichen Juristischen Kutafin-Universität am 9. und 10. Oktober 2012 N2 - Inhalt: I. Die Stellung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburgs im Staatsgefüge II. Bildung und Zusammensetzung des Verfassungsgerichts III. Die Aufgaben des Verfassungsgerichts IV. Die Arbeitsweise des Verfassungsgerichts Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-68283 SP - 63 EP - 67 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Mitjukov, Mitjukov, Michail Alekseevič T1 - Über die Institution eines Bevollmächtigten Vertreters des Präsidenten der Russischen Föderation im Verfassungsgericht der Russischen Föderation JF - Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und in der Bundesrepublik Deutschland : Rundtischgespräch an der Moskauer Staatlichen Juristischen Kutafin-Universität am 9. und 10. Oktober 2012 Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-68324 SP - 109 EP - 112 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Fadeev, Vladimir Ivanovič T1 - Ist die Einwohnerschaft einer Gemeinde eine freiwillige Bürgervereinigung? BT - (Zur Rechtsauffassung des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation) JF - Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und in der Bundesrepublik Deutschland : Rundtischgespräch an der Moskauer Staatlichen Juristischen Kutafin-Universität am 9. und 10. Oktober 2012 Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-68352 SP - 129 EP - 135 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Hoof, Karsten T1 - Verfassungsänderungen in der Bundesrepublik Deutschland JF - Verfassungsentwicklung in Russland und Deutschland : Materialien des russisch-deutschen Symposiums anlässlich des 20. Jahrestages der Verfassung der Russischen Föderation am 25. und 26. September 2013 an der Universität Potsdam Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-70888 SP - 37 EP - 41 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - THES A1 - Yustus, Ekaterina T1 - Verfassungsgerichtsbarkeit in Russland und Deutschland T2 - Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaften Y1 - 2011 SN - 978-3-631-60741-1 SN - 0531-7312 VL - 5205 PB - Lang CY - Frankfurt am Main ER - TY - BOOK ED - Bauer, Hartmut ED - Peine, Franz-Joseph T1 - Landesrecht Brandenburg BT - Studienbuch T3 - Nomos Studienbuch N2 - Das Studienbuch stellt in übersichtlicher und systematischer Form die wichtigsten ausbildungsrelevanten Teile des brandenburgischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts dar. Mit Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisationsrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Umwelt- und Bauordnungsrecht werden die für Examen und Praxis relevanten Kerngebiete unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur abgehandelt. Zahlreiche Beispiele vereinfachen das Verständnis, und Klausurhinweise schärfen den Blick für fehlerträchtige Fragestellungen. Y1 - 2017 SN - 978-3-8487-2828-2 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 3. Aufl. ER - TY - CHAP A1 - Bauer, Hartmut A1 - Peine, Franz-Joseph T1 - Vorwort T2 - Landesrecht Brandenburg : Studienbuch Y1 - 2017 SN - 978-3-8487-2828-1 SP - 5 EP - 5 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 3. Aufl. ER - TY - JOUR A1 - Bauer, Hartmut A1 - Meier, Michael T1 - Green Light for PPP on German Motorways? JF - Frontiers of law in China N2 - While public–private partnerships (PPPs) have surged worldwide since the 1990s, they have been met with growing skepticism during the last years. A recent revision of Germany’s constitutional rules on motorway construction and observations on the use of PPPs published by both the German and the European Courts of Auditors illustrate this new caution. These two examples fit into a general trend towards a revival of the public sector, which can be summarized under the cross-level umbrella term “publicization.” It would, however, be remiss to replace the uncritical euphoria that once surrounded privatization with a similarly undifferentiated euphoria regarding publicization. Rather, it is crucial to identify the most appropriate solution for the fulfilment of each public task from the “toolbox” of publicization on the one hand and privatization on the other hand in order to ensure the most effective completion of public functions. KW - publicization KW - remunicipalization KW - recommunalization KW - nationalization KW - renationalization KW - public-private-partnerships KW - PPPs KW - privatization KW - motorways KW - infrastructure KW - construction KW - toll KW - economic efficiency KW - court of auditors KW - debt ceiling KW - economic impact analysis Y1 - 2019 U6 - https://doi.org/10.3868/s050-008-019-0016-2 SN - 1673-3428 SN - 1673-3541 VL - 14 IS - 3 SP - 311 EP - 334 PB - Higher education Press CY - Beijing ER - TY - BOOK A1 - Bauer, Hartmut T1 - Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis N2 - Das Rechtsverhältnis ist ein Strukturelement der Verwaltungsrechtsordnung, ein Basisbegriff verwaltungsrechtlichen Denkens und ein Grundbaustein der Verwaltungsrechtslehre. Dieser herausragende Stellenwert ist freilich nicht unumstritten. Vielmehr haben allerlei Vorbehalte das Verwaltungsrechtsverhältnis in Fundamentaldebatten verstrickt, die als Richtungsstreit wahrgenommen werden. Hier setzen die Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis an. Sie entfalten die Rechtsverhältnislehre als dogmatischen Ordnungsrahmen des Verwaltungsrechts. Dabei zeigt sich in vielen Kontexten ein spezifischer Eigen- und Mehrwert des Denkens in Rechtsverhältnissen, der zu Perspektivenerweiterungen und -wechseln anregt. Das betrifft unter anderem die Rechtsquellenlehre, Schlüsselbegriffe wie die subjektiven öffentlichen Rechte, die Handlungsformen der Verwaltung und den Dialog mit der Steuerungswissenschaft. N2 - Thinking in categories of the legal relationship (Rechtsverhältnis) stimulates a change of perspective in many key areas of administrative law – for example with regard to the sources of law, subjective public rights, forms of action and organization of the administration, and concerning the dialogue with the administrative management science. Y1 - 2022 SN - 978-3-16-161840-6 SN - 978-3-16-161848-2 U6 - https://doi.org/10.1628/978-3-16-161848-2 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - CHAP A1 - Bickenbach, Christian ED - Bauer, Hartmut ED - Häde, Ulrich ED - Peine, Franz-Joseph T1 - § 6 Bauordnungsrecht, Recht der Raumordnung und Landesplanung T2 - Landesrecht Brandenburg Y1 - 2021 SN - 978-3-8487-6334-4 SN - 978-3-7489-0442-7 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748904427-264 SP - 264 EP - 318 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - THES A1 - Hajasch, Lydia T1 - Möglichkeiten der Mittelstandsförderung durch Vergaberechtsgestaltung und Vergaberechtspraxis T1 - The possibilities of using public procurement law and practice to promote and support SMEs N2 - Die Förderungswürdigkeit und die Förderungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen ist ein gesamteuropäisches, wirtschaftspolitisches Anliegen. Hiervon zeugen zum einen zahlreiche Regelungen im Primär-, Sekundär-, Verfassungs- und einfachgesetzlichem Recht, zum anderen auch die Bedeutung der mittelständischen Unternehmen im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Gefüge. So herrscht innerhalb der Europäischen Union nicht nur der Slogan „Vorfahrt für KMU“, sondern auch die im Frühjahr 2014 verabschiedeten Vergaberichtlinien legten ein besonderes Augenmerk auf die Förderung des Zugangs der KMU zum öffentlichen Beschaffungsmarkt. Denn gemessen am Steuerungs- und Lenkungspotenzial der Auftragsvergabe, deren Einfluss auf die Innovationstätigkeit der Wirtschaft sowie deren Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Wettbewerbstätigkeit auf der einen Seite und dem gesamtwirtschaftlichen Stellenwert der mittelständischen Unternehmen auf der anderen Seite, sind mittelständische Unternehmen trotz zahlreicher europäischer und nationaler Initiativen im Vergabeverfahren unterrepräsentiert. Neben der undurchsichtigen Regelungsstruktur des deutschen Vergaberechts, unterliegen die mittelständischen Unternehmen vom Beginn bis zum Ende des Vergabeverfahrens besonderen Schwierigkeiten. Dieser Ausgangsbefund wurde zum Anlass genommen, um die Möglichkeiten der Mittelstandsförderung durch Vergaberechtsgestaltung und Vergaberechtspraxis erneut auf den Prüfstand zu stellen. N2 - The support and promotion of small and medium-sized enterprises (SMEs) is an economic policy objective throughout Europe. This is demonstrated by numerous regulations found in primary, secondary and constitutional law, and by the important social and economic role that SMEs play within society. In accordance with the European Union’s “think small first” principle, procurement directives were adopted in the spring of 2014 in which particular emphasis was placed on facilitating SMEs’ access to the public procurement process. While public procurement has enormous potential to drive innovation and an impact on economic activity and competitiveness in general, SMEs are of great value to the economy as a whole. Nevertheless, and despite numerous European and national initiatives, SMEs are underrepresented in public procurement procedures. In addition to being subject to the opaque rules of German procurement law, SMEs also face particular difficulties from the beginning to the end of the public procurement process. This analysis was taken as a starting point to conduct research into the possibilities of using public procurement law and practice to promote and support SMEs. KW - Vergaberecht KW - public procurement KW - Mittelstandsförderung KW - small and medium-sized enterprises KW - mittelständische Unternehmen KW - promotion of small and medium-sized enterprises KW - Zentrale Beschaffungsstellen KW - central purchasing bodies KW - Bietergemeinschaften KW - association of undertakings KW - Eignungsleihe KW - subcontractors KW - Nachunternehmer KW - division of contracts into lots KW - Losaufteilung KW - limiting the number of lots KW - Mehrfachbezuschlagung KW - Loslimitierung Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-395946 ER - TY - THES A1 - Märker, Elisabeth T1 - Die Inanspruchnahme des Fremdentrichtungsschuldners durch Nachforderungsbescheid BT - Der Verfahrensdualismus zwischen Haftungs- und Nachforderungsverfahren in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft T2 - Schriften zum Steuerrecht : SSR N2 - Wenngleich die Abgabenordnung zwei Verfahren zur Inanspruchnahme von Steuerentrichtungs- und Haftungsschuldner vorsieht, führt die im Rahmen der AO-Reform im Jahr 1990 erfolgte Aufnahme des Haftungsschuldners in den Wortlaut des § 167 AO zur Vermischung beider Verfahrensarten. Kann das von Rechtsprechung und Finanzverwaltung diesbezüglich praktizierte Wahlrecht sowie die Vermengung der Voraussetzungen beider Verfahren im Rahmen der Eingriffsverwaltung zulässig sein? Zweifel hieran ergeben sich insbesondere, wenn in bestimmten Fällen der Fremdentrichtungsschuldner final mit der Steuerschuld eines anderen belastet wird und damit faktisch zum Steuerschuldner erhoben wird. Nach Vergleich der Verfahren sowie der verfahrensrechtlichen Auswirkungen wird untersucht, ob eine Anpassung des maßgeblichen § 167 AO eine »gerechtere« Lösung herbeiführen könnte. Daraufhin wird die Arbeit mit einem Reformvorschlag abgeschlossen. Y1 - 2021 SN - 978-3-428-18349-4 SN - 978-3-428-58349-2 U6 - https://doi.org/10.3790/978-3-428-58349-2 SN - 0582-0235 IS - 164 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - THES A1 - Weinke, Daniel T1 - Wirtschaftliche Bürgerbeteiligung BT - Eine Lösung für Akzeptanzprobleme genehmigungspflichtiger Vorhaben? N2 - Das Spannungsfeld zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien einerseits und Akzeptanzproblemen andererseits adressiert der Landesgesetzgeber Mecklenburg-Vorpommerns mit einem Beteiligungsgesetz zur verpflichtenden wirtschaftlichen Teilhabemöglichkeit. Dabei stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit mit geltendem Recht, insbesondere ob der Landesgesetzgeber gesetzgebungsbefugt ist. Darüber hinaus zeigt der Autor den Rahmen für eine Regelung auf und positioniert sich zu möglichen Grundrechtseingriffen durch eine solche Regelung. Die Aktualität der Untersuchung zeigt die gegen das Gesetz anhängige Verfassungsbeschwerde ebenso wie die dynamische Gesetzgebung – so statuiert § 36g Abs. 5 EEG nunmehr eine Länderöffnungsklausel. N2 - The Mecklenburg-Vorpommern state legislature addresses the tension between the expansion of renewable energies on the one hand and acceptance problems on the other with a participation law on mandatory economic participation. This raises the question of compatibility with applicable law, in particular whether the state legislature has the power to legislate. Furthermore, the author shows the framework for a regulation and takes a position on possible encroachments on fundamental rights by such a regulation. The topicality of the study is demonstrated by the constitutional complaint pending against the law, as well as by the dynamic legislation - for example, Section 36g (5) of the Renewable Energy Sources Act now stipulates an opening clause for the federal states. KW - Bürgerbeteiligung Y1 - 2021 SN - 978-3-8288-4685-2 SN - 978-3-8288-7768-9 U6 - https://doi.org/10.5771/9783828877689 PB - Tectum Verlag CY - Baden-Baden ER - TY - THES A1 - Gulina, Olga R. T1 - Rechtspolitische und rechtliche Probleme der Zuwanderung T1 - Legal-political and juridical problems of the immigration to Germany BT - dargestellt anhand der Zuwanderer aus den GUS-Staaten BT - shown on the example of the Russian-speaking immigrants from the CIS-countries N2 - Die Zuwanderung und der Integration von Zuwanderern aus den GUS-Staaten in Deutschland ist eine bedeutsame politische und rechtliche Thematik. Diese Thematik ist in Deutschland bisher noch wenig untersucht und nur in Teilbereichen bearbeitet. Deshalb untersucht das vorgestellte Werk folgende Fragen und Aspekte: Analyse der Zuwanderung aus den GUS-Staaten; Darstellung von Zuwanderungsgruppen aus den GUS-Staaten und ihres rechtlichen Status; die Wellen der Zuwanderung anhand der Zuwanderer aus den GUS-Staaten, einschließlich (Spät)Aussiedlern und jüdische Zuwanderern, tschetschenischen Asylsuchenden, Familienangehörige, Studierende, qualifizierte Arbeitskrafte usw., Analyse der Integrationsprogramme und Integrationsmaßnahmen für die Zuwanderer aus den GUS-Staaten; Darstellung der Integrationschancen und Integrationshemmnisse am Beispiel der Zuwanderer aus den GUS-Staaten, einschließlich das Recht auf Annerkennung der akademischen und beruflichen Qualifikation, das Recht auf Arbeit u.a., die russischen Rückkehr- und (Reintegrations-) Programme für die im Bundesgebiet lebenden Zuwanderer aus den GUS-Staaten – ihre Analyse und Bewertung. Eine weitere Besonderheit der Veröffentlichung besteht darin, dass die Autorin Ihre wissenschaftlichen Ausführungen zur rechtlichen Stellung der GUS-Zuwanderer und zu den Erfolgen bei ihrer Integration, aber auch zu den Integrationshemmnissen und Integrationsproblemen auf eine soziologische Befragung von Zuwanderern aus den GUS-Staaten in den Ländern Brandenburg und Berlin stützt. Die empirische Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1991 bis 2009. N2 - The present edition is given the complex analysis of the legal-political and juridical problems connected Russian-speaking immigrants from the CIS-countries. The flows of migration from the post-soviet territories to Germany, classification of these flows, characterised as emigrants, Jewish immigrants, family members, students, and qualified specialists, etc., their legal status - the rights, freedoms and duties, the cultural and linguistic integration, incl. the recognition of the professional and academic qualification, unemployment, the infringement of their other rights are in a case study. The given paper lean results of the empirical research of 2009 in Berlin and Brandenburg. N2 - В представленном издании дается комплексный анализ проблем, связанных с русскоязычной иммиграцией из стран СНГ в Германию. В основу работы положена авторская классификация мигрантов из стран постсоветского пространства, а равно обуславливающие ее факторы. Автор рассматривает в исторической перспективе волны миграции из стран СНГ (1991-2010), правовое положение и правовой статус мигрантов, в том числе переселецев, континентальных беженцев, граждан России чеченской этничности, студентов, квалифицированных специалистов и проч. Особое внимание уделяется правовым вопросам признания дипломов и профессиональной квалификации, языковой и культурной интерации указанных групп мигрантов из стран СНГ. Данные исследования опираются на результаты эмирического исследования 2009 года в землях Берлин, Бранденбург.Публикация рассчитана на широкий круг читателей. KW - GUS-Staaten KW - Zuwanderer KW - Immigrationspolitik KW - Integrationspolitik KW - Rückkehrprogramm KW - CIS-countries KW - Immigrant KW - Immigration KW - Integration KW - Reintegration Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-43127 SN - 978-3-86956-066-3 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - THES A1 - Hoof, Karsten T1 - Organisatorische Rückwirkungen der Art. 33 Abs. 2 und 19 Abs. 4 Satz 1 GG auf die Ausgestaltung beamtenrechtlicher Stellenbesetzungsverfahren BT - eine Untersuchung zu den Rechtsschutzmöglichkeiten übergangener Bewerber unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des BVerwG vom 04.11.2010, Az. 2 C 16-19, BVerwGE 138, 102 T2 - Schriften zum Öffentlichen Recht ; 1477 N2 - Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsächliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitsprüfung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Berücksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein öffentliches Amt nun zwar ein formell lückenloser Primärrechtsschutz eingeräumt wird. Dessen praktische Wirksamkeit ist jedoch durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten und die Handhabung des dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zugebilligten weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums erheblich eingeschränkt. Der Autor folgert, dass der geforderte effektive gerichtliche Rechtsschutz nur durch eine rechtsschutzfreundliche Gestaltung des behördlichen Auswahlverfahrens gewährleistet werden kann, und leitet bestimmte organisatorische Mindestanforderungen an das Auswahlverfahren her. N2 - The author examines the system of judicial legal protection against civil service personnel selection decisions with regard to its actual effectiveness in enforcing the fundamental right to equal access to public offices from Art. 33 para. 2 Basic law. The benchmark for the effectiveness test is the legal protection guarantee from Art. 19 para. 4 sentence 1 Basic law. Having the practical obstacles to effectiveness identified, the author concludes that the official selection process needs to be designed in a way that is friendly to judicial legal protection and derives certain minimum organizational requirements for the selection process. Y1 - 2022 SN - 978-3-428-15955-0 SN - 978-3-428-55955-8 SN - 0582-0200 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - THES A1 - Biagi, Enzo T1 - Pensionskassen BT - Alternative Investments im Aufsichtsrecht und Steuerrecht T2 - Recht der Steuern und der öffentlichen Finanzordnung = Tax law and public finance N2 - Die Kapitalanlage von Pensionskassen in Investmentfonds wird dadurch erschwert, dass sich die sie betreffenden aufsichts- und steuerrechtlichen Normen widersprechen. Die den Pensionskassen aufsichtsrechtlich zugestandene Kaitalanlage, wird durch die aktuelle Lesart ihrer Steuerbefreiung beschränkt. Die Steuerbefreiung soll demnach entfallen, soweit die Pensionskasse durch die Kapitalanlage gewerbliche Einkünfte erzielt. Dann sei die dauernde Einkünfte- und Vermögensbindung für die Zwecke der Kasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. c KStG nicht gesichert. Das benachteiligt die Pensionskassen bei der Erwirtschaftung von Rentenleistungen. Zugleich findet diese Lesart bei der Auslegung der entsprechenden steuerrechtlichen Normen keinen Zuspruch. N2 - The investment of German Pension Funds (Pensionskassen) in AIF is difficult by the fact, that the supervisory and tax legislation concerning them contradict each other. Their permissible investments under the supervisory law are restricted by the current reading of their tax exemption. The Pension Fund loses its tax exemption if the investments of the Pension Fund are generating commercial income for German tax purposes. This puts Pension Funds at a disadvantage when it comes to investments. At the same time, this reading does not find support in the interpretation of the corresponding tax legislation. KW - Steuerrecht KW - Betriebliche Altersversorgung KW - Versicherungsaufsichtsrecht KW - Investmentfonds KW - Kapitalanlagerecht KW - bAV KW - AnlV KW - Steuerbefreiung KW - Steuerbefreiung von Pensionskassen Y1 - 2022 SN - 978-3-8487-7392-3 SN - 978-3-7489-1369-6 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748913696 IS - 25 PB - Nomos Verlagsgesellschaft CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus T1 - Rezension zu: Handbuch Öffentlich-rechtliches Äußerungsrecht / Christian Conrad, Stefanie Grünewald, Fiete Kalscheuer, Jens Milker (Hrsg.). - München: C.H. Beck, 2022. - 440 S. - ISBN 978-3-406-79358-5 JF - Deutsches Verwaltungsblatt Y1 - 2023 SN - 0012-1363 SN - 2366-0651 VL - 138 IS - 8 SP - 463 EP - 463 PB - Wolters Kluwer CY - Köln ER - TY - THES A1 - Schmitt, Thomas T1 - Der Sanierungsplan nach § 13 Bundes-Bodenschutzgesetz : Rechtliche Anforderungen, systematische Stellung und Rechtsschutz unter besonderer Berücksichtigung der Verbindlicherklärung nach § 13 Abs. 6 BBodSchG T2 - Studien zum Planungs- und Verkehrsrecht Y1 - 2007 SN - 978-3-8300-2496-5 VL - 3 PB - Kova? CY - Hamburg ER - TY - GEN A1 - Brosius-Gersdorf, Frauke T1 - Funktionsgerechte Krankenhausfinanzierung und Krankenhausreform BT - staatliche Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Grundgesetzes und des EU-Beihilferechts N2 - 1. Der Staat ist nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Grundgesetz zur funktionsgerechten Finanzierung der in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen (Plan-)Krankenhäuser verpflichtet. Um die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung sicherzustellen, müssen die Länder sämtliche bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser decken (§ 1 Abs. 1, § 4 Nr. 1, § 9 Abs. 5 KHG, Art. 12 Abs. 1 GG). Es gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Sozialleistungsträger müssen Krankenhäuser durch leistungsgerechte Erlöse aus den Pflegesätzen wirtschaftlich sichern (§ 1 Abs. 1, § 4 Nr. 2 KHG, Art. 12 Abs. 1 GG). 2. Die Vergütung der Krankenhäuser durch die Sozialleistungsträger ist unzureichend. Die Fallpauschalen des DRG-Systems bleiben hinter dem zur Betriebskostenfinanzierung erforderlichen Maß zurück, weil die anhaltenden Preissteigerungen in den Landesbasisfallwerten nicht ausreichend berücksichtigt sind. 3. Die Länder kommen ihrer gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Übernahme der notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser seit vielen Jahren ungenügend nach. 4. Vor allem Kommunen, aber auch Länder gewähren staatlichen Krankenhäusern Ausgleichsleistungen wie Jahresfehlbetragsdeckungen, Investitions- und Betriebskostenzuschüsse, Eigenkapitalerhöhungen, zinsvergünstigte Darlehen, kostenfreie Bürgschaften und Liquiditätshilfen (sog. Defizitausgleich). Eine weitere Form des selektiven Defizitausgleichs ist die Übernahme der Kosten von Entlastungstarifverträgen staatlicher Kliniken durch Länder. Freigemeinnützige und private Krankenhäuser erhalten bislang keinen solchen Defizitausgleich. 5. Der selektive Defizitausgleich eines Landes nur für staatliche Krankenhäuser verstößt gegen das gesetzliche (§ 1 Abs. 2 S. 1 und 2 KHG) und verfassungsrechtliche (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) Gebot der Gleichbehandlung der Plankrankenhäuser (Prinzip der Trägervielfalt). Er ist des halb rechts- und verfassungswidrig. 6. Ein selektiver Defizitausgleich von Kommunen nur für eigene (kommunale) Krankenhäuser verstößt gegen das landesgesetzliche Prinzip der Trägervielfalt und das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG und ist somit unzulässig. 7. Auf eigene Krankenhäuser beschränkte Ausgleichsleistungen von Kommunen oder Ländern sind eine unzulässige Beihilfe i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV und deshalb unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht. Das gilt sowohl, wenn staatliche Krankenhäuser Ausgleichsleistungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung (s. § 109 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 4 S. 2 SGB V) erhalten, als auch, wenn der Ausgleich „Gegenleistung“ für eine hoheitlich auferlegte Betriebspflicht ist. Eine wirksame Durchsetzung des EU-Beihilferechts und effektiver Rechtsschutz für nicht begünstigte freigemeinnützige und private Krankenhäuser erfordern Transparenz und eine entsprechende Veröffentlichung der Betrauungsakte der Länder und Kommunen. 8. Ein Defizitausgleich für alle in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen (Plan-)Krankenhäuser ist beihilferechtlich zulässig. Da sämtliche Plankrankenhäuser Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) erbringen (gesetzliche Pflicht zur Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung), müssen sie nach dem EU-Beihilferecht bei staatlichen Ausgleichsleistungen für die Erfüllung der Versorgungspflicht gleichbehandelt werden. Art. 107 Abs. 1 AEUV ist entsprochen, wenn entweder ein selektiver Defizitausgleich für staatliche Plankrankenhäuser unterbleibt bzw. aufgehoben und rückabgewickelt wird oder alle – staatlichen, freigemeinnützigen und privaten Plankrankenhäuser – gleichgefördert werden. 9. Diese nach dem EU-Beihilferecht bestehende Wahlmöglichkeit kann den Ländern nach nationalem Recht verschlossen sein. Ein Ausgleich der Länder für Investitionskosten ist prinzipiell erforderlich, um der gesetzlichen Verpflichtung aus § 1 Abs. 1, § 4 Nr. 1, § 9 Abs. 5 KHG nachzukommen und die notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze zu decken. Freigemeinnützige und private Krankenhäuser haben Anspruch auf Ausgleichsleistungen zur Investitionskostendeckung bereits wegen des gesetzlichen Gebots funktionsgerechter Finanzierung (§ 8 Abs. 1 S. 1 KHG) und aus ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Ihnen kann dieser Anspruch aber auch wegen des gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichbehandlung zustehen. Gewähren die Länder staatlichen Plankrankenhäusern bei wirtschaftlicher Betriebsführung Ausgleichsleistungen, um ihrer Verpflichtung zur Übernahme notwendiger Investitionskosten nachzukommen, müssen sie freigemeinnützigen und privaten Plankrankenhäusern nach dem Gleichbehandlungsgebot einen entsprechenden Ausgleich zahlen (§ 8 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 1 und 2 KHG, Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG). Einer nach nationalem Recht gebotenen, gleichen Förderung aller Plankrankenhäuser steht das EU-Beihilferecht nicht entgegen. 10. Die Kommunen sind dagegen nach nationalem Recht (über die Krankenhausumlage hinaus) nicht zur Krankenhausfinanzierung verpflichtet. Sie entscheiden gem. Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG (Gemeinden) bzw. gem. Art. 28 Abs. 2 S. 2 GG i.V.m. Landeskrankenhausrecht (Gemeindeverbände) eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang sie Plankrankenhäuser unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots finanziell unterstützen (Investitions- und Betriebskosten). Dementsprechend engt das nationale Recht die nach EU-Beihilferecht bestehende Wahlmöglichkeit für Kommunen nicht ein, selektive Ausgleichsleistungen für kommunale Krankenhäuser zu unterlassen bzw. aufzuheben und rückabzuwickeln oder sie so umzugestalten, dass freigemeinnützige und private Plankrankenhäuser die gleiche Förderung erhalten. Scheidet allerdings eine Rückzahlung der von Kommunen an ihre Krankenhäuser gezahlten Finanzmittel wegen tatsächlicher Unmöglichkeit aus, wird dem EU-Beihilferecht nur entsprochen, wenn die Kommunen freigemeinnützige und private Plankrankenhäuser gleichermaßen fördern. 11. Ohne eine Nachzahlung der in den letzten Jahren unterbliebenen Förderung durch die Sozialleistungsträger und die Länder ist die anstehende Krankenhausreform für die Krankenhäuser nicht zu bewältigen. Um die geplante Umstellung auf neue Versorgungslevel und Leistungsgruppen vornehmen und die hiermit verbundenen kostenintensiven Umstrukturierungsprozesse leisten zu können, muss die infolge unzureichender Krankenhausfinanzierung entstandene Unterfinanzierung der Krankenhäuser vor der Reform behoben werden. Die Forderungen nach „Vorschaltgesetzen“ sind daher berechtigt. Y1 - 2023 UR - https://die-katholischen-krankenhaeuser.de/wp-content/uploads/2023/11/2023_11_30_Rechtsgutachten-Funktionsgerechte-Krankenhausfinanzierung.pdf PB - [Verlag nicht ermittelbar] CY - [Erscheinungsort nicht ermittelbar] ER - TY - GEN A1 - Jauer, Nora T1 - Two milestones in favour of the environment in just a few days? Y1 - 2021 UR - https://voelkerrechtsblog.org/two-milestones-in-favour-of-the-environment-in-just-a-few-days/ U6 - https://doi.org/10.17176/20211102-172527-0 SN - 2510-2567 PB - M. Riegner c/o Humboldt-Univ. CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Friedlein, Nicole T1 - Promoting individual health tesponsibility in the welfare state JF - European journal of health law N2 - The public health insurance in Germany will face huge economic challenges in the upcoming years. New diagnostic and therapeutic methods as well as the demographic change contribute to constantly rising expenditure. Although incentives for health-promoting behaviour or financial sanctions for an unhealthy lifestyle have been already discussed in the past, there has been a general reluctance to legally establish corresponding mechanisms for fear of eroding solidarity and increasing state control. In the course of the Coronavirus pandemic however, a stronger awareness rose to the fact that personal health-related life choices can have a huge impact on the stability of the healthcare system including public health insurance. Not only in Germany but throughout much of Europe, the pandemic led to a new and more fundamental debate about the relationship between individual responsibility for personal health and the wider responsibility for public health assumed by the community of solidarity. KW - German legislation KW - individual health responsibility KW - public health insurance KW - solidarity KW - welfare state Y1 - 2024 U6 - https://doi.org/10.1163/15718093-bja10128 SN - 1571-8093 SN - 0929-0273 SP - 1 EP - 12 PB - Brill Nijhoff CY - Leiden ER - TY - GEN A1 - Jauer, Nora A1 - Batura, Justine T1 - Don’t settle for less Y1 - 2021 UR - https://voelkerrechtsblog.org/dont-settle-for-less/ U6 - https://doi.org/10.17176/20210422-100928-0 SN - 2510-2567 PB - M. Riegner c/o Humboldt-Univ. CY - Berlin ER - TY - GEN A1 - Lemke, Tristan T1 - Übergewinnsteuer durch die Hintertür T2 - Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe T3 - Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe - 12 KW - Deutschland KW - Finanzverfassung KW - Sonderabgabe KW - Umlageverfahren Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-603771 ER -