TY - THES A1 - Richter, Ronny Rudi T1 - Strafvereitelung wegen Nichtanzeige von Straftaten nach Prüfungen durch die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen T2 - Schriftenreihe zum deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsstrafrecht ; Band 32 N2 - Nicht jeder kann sich wegen Strafvereitelung durch Nichtanzeige einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft strafbar machen. Doch wie ist es, wenn eine Anzeige unterbleibt, nachdem die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einen Verdacht festgestellt haben? Die Arbeit gibt, nach eingehenden Untersuchungen, die Antwort. Sie zeigt, wer sich strafbar machen kann, erläutert das Aufgabenfeld der Stellen, die Voraussetzungen der Anzeigepflicht und die einzelnen strafrechtlichen Problempunkte. Zu entscheidenden Streitfragen bezieht die Untersuchung Stellung. Beantwortet werden diverse Fragen, u.a. ob die Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Orts-, Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen, die Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie die Mitarbeiter der jeweiligen Stellen, Garanten zum Schutz der Strafrechtspflege sind. Y1 - 2017 SN - 978-3-8487-4080-2 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - THES A1 - Hackmann, Lukas T1 - Die Konkurrenzkonstellationen bei mehrfacher Verwirklichung des § 370 AO T2 - Schriften zum Strafrecht ; 349 Y1 - 2020 SN - 978-3-428-15854-6 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - THES A1 - Bayer, Sarah T1 - Die betrugsspezifische Garantenstellung BT - eine Analyse der Rechtsprechung zu §§ 263 Abs. 1, 13 StGB T2 - Studien zum Strafrecht ; 110 N2 - Die Untersuchung befasst sich mit den umstrittenen Grenzen des Betrugs durch Unterlassen und schafft Klarheit für die Praxis, indem die dogmatischen Leitlinien der Rechtsprechung offengelegt werden. Im Zentrum steht dabei die Interpretation der betrugsspezifischen Garantenstellung durch die Judikatur. Nachdem diese sich im Ergebnis nicht mit der vermeintlich vorherrschenden Rechtsquellentrias aus Gesetz, Vertrag und Ingerenz erklären lässt, wird anhand einer eingehenden Durchsicht der gesamten Betrugsrechtsprechung der Vertrauensgedanke als materielles Kriterium herausgearbeitet und konturiert. Ob hiermit die gesetzgeberische Lücke in § 13 Abs. 1 StGB tatsächlich auf angemessene Art geschlossen wurde, wird abschließend kritisch besprochen. Y1 - 2021 SN - 978-3-8487-8238-3 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - BOOK A1 - Steinberg, Georg T1 - Deutsche Strafrechtsgeschichte N2 - Das Buch zeichnet die Wandlungen des Zusammenspiels zwischen Strafrecht und Gesellschaft vom Frühmittelalter bis 1990 nach. Akzentuiert wird das 20. Jahrhundert, namentlich das dem Terror unterstellte NS-Strafrecht, das sozialistische Umerziehungsstrafrecht der DDR und die bundesdeutsche NS-Aufarbeitung. Zielgruppe sind Jurastudierende sowie jeder interessierte Leser. Y1 - 2023 SN - 978-3-8252-6125-2 U6 - https://doi.org/10.36198/9783838561257 SN - 978-3-8385-6125-7 PB - Böhlau CY - Köln ER - TY - CHAP A1 - Li, Yao A1 - Steinberg, Georg ED - Albrecht, Anna Helena ED - Steinberg, Georg T1 - Der vorsatzausschließende Rechtsirrtum und die Irrtums-Verordnung von 1917 BT - historisches Anschauungsmaterial für ein aktuelles Problemfeld T2 - Der Allgemeine Teil des Wirtschaftsstrafrechts : Beiträge zu Ehren unserer Kollegen Uwe Hellmann und Wolfgang Mitsch Y1 - 2023 SN - 978-3-7560-0638-0 SN - 978-3-7489-4268-9 SP - 117 EP - 158 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - THES A1 - Epe, Melanie T1 - Der Gefährdungsschaden BT - eine kritische Untersuchung der Rechtsprechung zu §§ 253, 263, 263a, 266, 266b StGB T2 - Nomos Universitätsschriften Recht ; 1003 N2 - Das Konzept des Gefährdungsschadens gehört seit mindestens 130 Jahren zum festen strafrechtlichen Repertoire. Allerdings ist bis heute nicht eindeutig geklärt, wo die Grenze zwischen vermögensrelevanten und -irrelevanten Gefährdungen verläuft. Im Gegensatz zu den bisherigen sachverhalts- und deliktsbezogenen Fallgruppen bildet Melanie Epe daher zehn induktiv-dogmatische Fallgruppen auf Basis aller in der Standardliteratur publizierten 382 Entscheidungen des Reichsgerichts, des BGH und der Obergerichte. Die Leistungsfähigkeit der Fallgruppen ist, dass diese die Figur des Gefährdungsschadens in der Praxis greifbarer machen. Denn es wird an dogmatische, wirtschaftliche Besonderheiten für die Begründung des Gefährdungsschadens angeknüpft. Y1 - 2022 SN - 978-3-8487-8630-5 SN - 978-3-7489-3159-1 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - THES A1 - Öz, Alpercan T1 - Das Spannungsverhältnis zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Opfers und dem strafrechtlichen Lebensschutz BT - Eine Bewertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung T2 - Neue Juristische Beiträge N2 - Unser modernes Strafrechtsbild ist geprägt von dem Gedanken, dass das Strafrecht den Bürgern ein freies und friedliches Zusammenleben unter Gewährleistung aller verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte sichert. Der Einsatz des Strafrechts bedarf der Legitimation und darf nicht aus moralischen Vorstellungen oder Gedanken abgeleitet werden. Strafbar kann es demnach nicht sein, wenn ein Rechtsgutsträger über ein ihm disponibles Rechtsgut frei verfügt. Oftmals stehen hierbei der strafrechtliche Lebensschutz und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in einem Spannungsverhältnis. Die vorliegende Arbeit hat untersucht, wie sich dieses Spannungsverhältnis in der höchstrichterlichen Judikatur entwickelt hat und wie es nunmehr gelöst wird. Konkret stellt sich hierbei die Frage, wie es strafrechtlich bewertet wurde, wenn jemand einen Tötungserfolg mitverursacht hat, der zugleich auf einem freiverantwortlichen Willensentschluss des Opfers beruhte. Y1 - 2021 SN - 978-3-8316-4895-5 SN - 978-3-8316-7621-7 IS - 133 PB - utzverlag GmbH CY - München ER - TY - BOOK ED - Popp, Andreas ED - Koch, Arnd ED - Steinberg, Georg T1 - Strafrecht in der alten Bundesrepublik 1949–1990. Besonderer Teil BT - der Besondere Teil des Strafrechts im zeitgeschichtlichen Spiegel von Gesellschaft und Politik N2 - Während zur Geschichte des Strafrechts in der alten Bundesrepublik bislang lediglich überblicksartige Gesamtdarstellungen und Monographien zu einzelnen Deliktsbereichen existierten, nimmt dieser Band einige prägnante Facetten des Besonderen Teils detailreich in den Blick und setzt damit das Projekt fort, das die Herausgeber 2020 mit dem bereits erschienenen Band zum Allgemeinen Teil begonnen haben. Auch hier interessieren die einzelnen Teilbereiche weniger dogmengeschichtlich als in ihrer Interaktion mit der Strafrechtswissenschaft, -praxis, -politik und gesellschaftlichen Veränderungen. Die individuellen Zugänge, die die Autorinnen und Autoren hierzu gesucht haben, sollen in ihrer methodischen Vielfalt durchaus als Experiment verstanden werden. N2 - While the history of criminal law in the „old“ Federal Republic of Germany has so far only been covered in general overviews and monographs on individual offence areas, this volume takes a detailed look at some concise facets of the Special Part and thus continues the project that the editors began in 2020 with the already published volume on the General Part. Here, too, the individual sections are of less interest in terms of dogmatic history than in their interaction with criminal law scholarship, practice, policy and social changes. The individual approaches that the authors have sought in this regard should certainly be understood as an experiment in their methodological diversity. Y1 - 2024 SN - 978-3-7560-1270-1 SN - 978-3-7089-2479-3 SN - 978-3-03891-709-0 SN - 978-3-7489-4021-0 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748940210 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 1. Auflage ER - TY - CHAP A1 - Börner, René ED - Albrecht, Anna Helena ED - Steinberg, Georg T1 - Die rechtfertigende Einwilligung in die Todeserfolgsqualifikation T2 - Der Allgemeine Teil des Wirtschaftsstrafrechts : Beiträge zu Ehren unserer Kollegen Uwe Hellmann und Wolfgang Mitsch Y1 - 2023 SN - 978-3-7560-0638-0 SN - 978-3-7489-4268-9 SP - 47 EP - 65 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Steinberg, Georg T1 - Rezension zu: Krischer, André: Die Macht des Verfahrens : englische Hochverratsprozesse 1554–1848. - Münster : Aschendorff Verlag, 2017. - VII, 720 S. - ISBN: 978-3-402-14659-0. - (Verhandeln Verfahren Entscheiden – Historische Perspektiven ; 3) JF - Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte : Germanistische Abteilung Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/zrgg-2020-0051 SN - 0323-4045 SN - 2304-4861 VL - 137 IS - 1 SP - 609 EP - 611 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Steinberg, Georg T1 - Rezension zu: Thomasius, Christian: Briefwechsel. Band 1: 1679–1692 / Hrsg.: Frank Grunert, Matthias Hambrock, Martin Kühnel unter Mitarbeit von Andrea Thiele. - Berlin: de Gruyter, XLIV, 531 S.- ISBN 978-3-11-047002-4 JF - Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte : Germanistische Abteilung Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/zrgg-2020-0033 SN - 0323-4045 SN - 2304-4861 VL - 137 IS - 1 SP - 559 EP - 561 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - BOOK ED - Steinberg, Georg ED - Koch, Arnd ED - Popp, Andreas T1 - Strafrecht in der alten Bundesrepublik 1949-1990 BT - Grundlagen, Allgemeiner Teil und Rechtsfolgenseite im zeitgeschichtlichen Spiegel von Gesellschaft und Politik T3 - Grundlagen des Strafrechts ; Band 8 N2 - Während bisher zur Geschichte des Strafrechts in der alten Bundesrepublik lediglich kürzere, überblicksartige Gesamtdarstellungen existierten, nimmt dieser Band das gesamte Spektrum des Allgemeinen Teils, flankiert durch die „Grundlagen“ und die Rechtsfolgenseite, detailreich in den Blick. Dabei werden die einzelnen Dogmengeschichten nicht isoliert dargestellt, sondern in ihrer Interaktion mit der Strafrechtswissenschaft, -praxis, -politik und gesellschaftlichen Veränderungen. Durchaus experimentell, werten die Beiträge teils Schrifttum, teils Judikatur als Quellen aus, teils schreiten sie Themenkreise aus, teils greifen sie aussagekräftige Einzelaspekte heraus, teils diskutieren sie zurückhaltend, teils intensiv sozialhistorische Korrelate. N2 - Until now, the criminal law of the "alte Bundesrepublik" (Western Germany from 1949 to 1990) has been object of historical overviews. This book takes a more intense look into the historical developments of the different fields of criminal law dogmatics at the time. It aims to reveal historical interactions between these developments and those of politics and practice of criminal law. Y1 - 2020 SN - 978-3-8487-7027-4 SN - 978-3-7089-2068-9 SN - 978-3-03891-287-3 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748910862 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Steinberg, Georg T1 - Lässt sich "Leichtfertigkeit" als Straftatbestandsmerkmal sinnvoll handhaben? JF - Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/zstw-2019-0032 SN - 0084-5310 SN - 1612-703X VL - 131 IS - 4 SP - 888 EP - 966 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Steinberg, Georg T1 - Das Jugendstrafrecht der DDR in ihrem letzten Jahrzehnt JF - Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/zstw-2020-0014 SN - 0084-5310 SN - 1612-703X VL - 132 IS - 2 SP - 397 EP - 440 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Steinberg, Georg A1 - Stam, Fabian T1 - Zur Zurechnungsdogmatik BT - die Heroinspritzen-Entscheidung des BGH von 1984 als „Wendepunkt“ der Rechtsprechung zur freiwilligen Selbstgefährdung? JF - Strafrecht in der alten Bundesrepublik 1949-1990 : Grundlagen, Allgemeiner Teil und Rechtsfolgenseite im zeitgeschichtlichen Spiegel von Gesellschaft und Politik Y1 - 2020 SN - 978-3-8487-7027-4 SN - 978-3-7089-2068-9 SN - 978-3-03891-287-3 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748910862-263 SP - 263 EP - 294 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Koch, Arnd A1 - Popp, Andreas A1 - Steinberg, Georg T1 - Vorwort BT - Strafrecht in der alten Bundesrepublik als Gegenstand zeitgeschichtlicher Forschung JF - Strafrecht in der alten Bundesrepublik 1949-1990: Grundlagen, Allgemeiner Teil und Rechtsfolgenseite im zeitgeschichtlichen Spiegel von Gesellschaft und Politik Y1 - 2020 SN - 978-3-8487-7027-4 SN - 978-3-7089-2068-9 SN - 978-3-03891-287-3 U6 - https://doi.org/9783748910862-1 SP - 5 EP - 8 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - THES A1 - Thoma, Philipp T1 - Legitimität des § 398a AO im System des privilegierenden Nachtatverhaltens und verfassungsrechtliche Kompatibilität der Norm T2 - Schriften zum Strafrecht ; 344 Y1 - 2019 SN - 978-3-428-15820-1 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Steinberg, Georg T1 - Rezension zu: Buchner, Jürgen: Der Strafrechtsordinarius Friedrich Oetker : ein Beitrag zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Zeit der Würzburger Universitätsgeschichte. - Baden-Baden : Ergon, 2020. - 335 S. - ISBN: 978-3-95650-644-4. - (Würzburger rechtswissenschaftliche Schriften ; 108) JF - Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte : Germanistische Abteilung Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.1515/zrgg-2022-0023 SN - 0323-4045 SN - 2304-4861 VL - 139 IS - 1 SP - 362 EP - 364 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR ED - Albrecht, Anna Helena ED - Steinberg, Georg T1 - Der Allgemeine Teil des Wirtschaftsstrafrechts BT - Beiträge zu Ehren unserer Kollegen Uwe Hellmann und Wolfgang Mitsch JF - Beiträge zum Strafrecht JF - Contributions to criminal law N2 - Der Band widmet sich im Schwerpunkt aktuellen Fragestellungen an der Schnittmenge vom allgemeinen Teil des Strafrechts und der spezifischen Materie des Wirtschaftsstrafrechts. Er enthält die Vorträge, die Hans Achenbach, Jörg Eisele, Christian Schröder und Detlev Sternberg-Lieben im Juli 2022 auf dem Kolloquium zu dem Thema „Der Allgemeine Teil des Wirtschaftsstrafrechts“ zu Ehren von Wolfgang Mitsch und Uwe Hellmann gehalten haben. Sie werden ergänzt um weitere Beiträge aus dem wissenschaftlichen Umfeld der zu Ehrenden. N2 - The publication concentrates on current issues at the intersection of the general part of criminal law and the specific subject matter of economic criminal law. It contains the lectures held by Hans Achenbach, Jörg Eisele, Christian Schröder and Detlev Sternberg-Lieben in July 2022 at the colloquium on "The General Part of Commercial Criminal Law" in honor of Wolfgang Mitsch and Uwe Hellmann. They are complemented by further contributions from the academic environment of the honorees. Y1 - 2023 SN - 978-3-7560-0638-0 SN - 978-3-7489-4268-9 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748942689 VL - 18 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Steinberg, Georg ED - Hirte, Markus ED - Koch, Arnd ED - Mezey, Barna T1 - Karl Marx und die Strafrechtspraxis sozialistischer Staaten T2 - Wendepunkte der Strafrechtsgeschichte Y1 - 2020 SN - 978-3-8379-2998-0 SN - 978-3-8379-7703-5 U6 - https://doi.org/10.30820/9783837977035-183 SP - 183 EP - 198 PB - Psychosozial-Verlag CY - Gießen ER - TY - BOOK A1 - Steinberg, Georg T1 - Delikte gegen das Eigentum und das Vermögen T3 - Klausurenkurs Strafrecht Besonderer Teil Y1 - 2021 SN - 978-3-406-76807-1 VL - 2 PB - C.H.Beck CY - München ET - 2 ER - TY - BOOK A1 - Steinberg, Georg T1 - Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit T3 - Klausurenkurs Strafrecht Besonderer Teil Y1 - 2021 SN - 978-3-406-76806-4 VL - 1 PB - C.H. Beck CY - München ET - 2 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Kinder- und jugendpornographische Inhalte (§§ 184b, 184c StGB) und § 30 StGB JF - KriPoZ : kriminalpolitische Zeitschrift N2 - Dass unser geltendes Strafrecht eine „Verschlankung“ vertragen könnte, ist nun auch im Bundesjustizministerium bemerkt worden. Aus dem Besonderen Teil sollen Vorschriften entfernt werden, die aus unterschiedlichen Gründen nicht (mehr) benötigt werden. Als weitere Maßnahme der Entkriminalisierung steht möglicherweise die punktuelle Senkung von Strafrahmen auf der Agenda. Dies hat nicht nur eine Reduzierung des Sanktionsniveaus zur Folge, sondern kann dort, wo infolge der niedrigeren Strafrahmenuntergrenze aus Verbrechen Vergehen werden, Straflosigkeit bewirken. Das betrifft § 30 StGB, eine Vorschrift, die Anlass für die Überlegungen sein kann, nicht nur im Besonderen Teil, sondern auch im Allgemeinen Teil des StGB nach entbehrlichen Normen zu suchen. § 30 StGB ist aktuell anwendbar in Kombination mit den Tatbestandsvarianten des § 184b StGB, die Verbrechenscharakter haben. Welche strafrechtlichen Ergebnisse daraus resultieren können, ist in der Debatte um die Strafbarkeit von Kinderpornographie bislang nicht erörtert worden. Dasselbe gilt für den praktisch selten zur Anwendung kommenden § 16 Abs. 2 StGB, der neuerdings in Verbindung mit § 184b StGB und § 184c StGB in Erscheinung getreten ist. Aus der Betrachtung der Zusammenhänge dieser Vorschriften lassen sich einige Empfehlungen an die Gesetzgebung ableiten. N2 - The fact that our existing criminal law could do with some „streamlining“ has now also been noticed by the Federal Ministry of Justice. Regulations that are no longer needed for various reasons are to be removed from the special section. Another possible decriminalization measure on the agenda is the selective reduction of sentencing ranges. This will not only result in a reduction in the level of punishment, but may also lead to impunity in cases where felonies become misdemeanors as a result of the lower minimum punishment range. This applies to Section 30 of the Criminal Code, a provision that may give rise to the consideration of searching for dispensable norms not only in the Special Part, but also in the General Part of the Criminal Code. § Section 30 of the StGB is currently applicable in combination with the offense variants of Section 184b of the StGB, which have the character of a crime. The results of this in terms of criminal law have not yet been discussed in the debate on the punishability of child pornography. The same applies to § 16 (2) StGB, which is rarely used in practice, and which has recently appeared in connection with § 184b StGB and § 184c StGB. A number of recommendations to the legislature can be derived from a consideration of the interrelationships between these provisions. Y1 - 2023 UR - https://kripoz.de/2023/07/12/kinder-und-jugendpornographische-inhalte-%c2%a7%c2%a7-184b-184c-stgb-und-%c2%a7-30-stgb/ SN - 2509-6826 VL - 8 IS - 4 SP - 249 EP - 253 PB - Universität zu Köln CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Anmerkung zur Entscheidung des BVerfG zu § 362 Nr. 5 StPO JF - KriPoZ : kriminalpolitische Zeitschrift N2 - Mit Urteil vom 31. Oktober 2023 hat der 2. Senat des BVerfG die im Dezember 2021 durch „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ eingeführte Vorschrift § 362 Nr. 5 StPO für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Erwartungsgemäß waren die Reaktionen auf diese Entscheidung nicht nur zustimmende. Die vorliegende Anmerkung wendet sich nicht gegen das Ergebnis, setzt sich aber − auch kritisch − mit einigen Teilen der Entscheidungsbegründung sowie den Erwiderungen der beiden abweichend votierenden Senatsmitglieder auseinander. Y1 - 2023 UR - https://kripoz.de/2023/11/29/anmerkung-zur-entscheidung-des-bverfg-zu-%C2%A7-362-nr-5-stpo/ SN - 2509-6826 VL - 8 IS - 6 SP - 498 EP - 501 PB - Universität zu Köln CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Entkriminalisierung des unerlaubten Entfernens vom Unfallort JF - Deutsches Autorecht N2 - Der Ruf nach gesetzgeberischen Reparaturmaßnahmen am unbestrittenermaßen missglückten § STGB § 142 StGB ist ein kriminalpolitischer Dauerbrenner. Neu sind recht konkrete Vorschläge aus dem Bundesministerium der Justiz zu einer Reduktion des objektiven Tatbestandes, durch die ein beträchtlicher Anteil der Anwendungsfälle künftig in das Ordnungswidrigkeitenrecht verlagert werden soll. Unfälle, die „reine Sachschäden“ verursachen, sollen eine nur noch bußgeldbewehrte Warte- und Feststellungsermöglichungspflicht auslösen. Die im Vorstadium eines Gesetzesentwurfs publizierten ministeriellen Ideen haben ein geteiltes Echo – Zustimmung und Ablehnung – ausgelöst. Der Beitrag befasst sich nicht mit der umstrittenen kriminalpolitischen Vernünftigkeit der Pläne, zeigt aber einige strafrechtsdogmatische Aspekte auf, die bei der Neufassung des Gesetzeswortlauts zu beachten sein werden. Y1 - 2024 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DAR-B-2024-S-15-N-1 SN - 0012-1231 VL - 94 IS - 1 SP - 15 EP - 19 PB - Juristische Zentrale des ADAC e.V. CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Warum § 362 Nr. 5 StPO aufgehoben werden sollte JF - KriPoZ : kriminalpolitische Zeitschrift N2 - Mit Spannung wird die Entscheidung des BVerfG zu § 362 Nr. 5 StPO erwartet. Die Verfassungsbeschwerde des Beschuldigten, der vor Jahrzehnten vom Vorwurf des Mordes rechtskräftig freigesprochen worden war und der nun befürchten muss, auf der Grundlage des § 362 Nr. 5 StPO wegen derselben Tat verurteilt zu werden, hat die verfassungsrechtliche Überprüfung der Vorschrift veranlasst. Zuvor waren bereits in zahlreichen Texten von Rechtswissenschaftlern Argumente für und gegen die Regelung ausgetauscht worden. Verständlicherweise steht dabei Art. 103 Abs. 3 GG im Vordergrund. Wer § 362 Nr. 5 StPO ablehnt, begründet das in erster Linie mit einer Verletzung des ne-bis-in-idem-Grundsatzes. Nicht wenige Befürworter der erweiterten Wiederaufnahmemöglichkeit verweisen – gefühlsgeleitet − auf „materielle Gerechtigkeit“ sowie auf „schlechterdings unerträgliche Ergebnisse“. Unbefriedigend ist das für Menschen, die es weder ungerecht noch unerträglich finden, dass ein Tatverdächtiger nach rechtskräftigem Freispruch bis an sein Lebensende als „unschuldig“ gilt und zwar auch, wenn auf Grund neuer Beweismittel aus dem Freigesprochenen ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter werden könnte. Dass das Festhalten am rechtskräftigen Freispruch richtig ist, dafür gibt es starke juristische Gründe. Auch für die Durchbrechung des Strafklageverbrauchs in den von § 362 Nr. 5 StPO erfassten Fällen gibt es gewiss beachtliche Gründe. Sie sind meines Erachtens jedoch nicht gewichtig genug. Im vorliegenden Text soll die verfassungsrechtliche Dimension außen vor bleiben. Eine neue Vorschrift, mit der das geltende Strafprozessrecht verändert wird, muss auch eine Prüfung am Maßstab des geltenden Strafprozessrechts durchlaufen, um akzeptiert werden zu können. § 362 Nr. 5 StPO fällt bei dieser Prüfung durch und sollte deshalb aufgehoben werden. N2 - The decision of the Federal Constitutional Court on § 362 No. 5 of the Code of Criminal Procedure is eagerly awaited. The constitutional complaint of the defendant, who was finally acquitted of the charge of murder decades ago and who is now threatened with conviction for the same crime on the basis of § 362 No. 5 of the Code of Criminal Procedure, has prompted a constitutional review of the provision. Prior to this, arguments for and against the provision had already been exchanged in numerous texts by legal scholars. Naturally, the focus is on Article 103 (3) of the Basic Law. Those who reject § 362 No. 5 of the Code of Criminal Procedure base this primarily on a violation of the ne bis in idem principle. Quite a few advocates of the extended possibility of reopening refer – guided by emotion – to „material justice“ as well as to „results that would be absolutely intolerable“. This is unsatisfactory for people who find it neither unjust nor intolerable that a suspect is considered „innocent“ for the rest of his life after a final acquittal, even if new evidence could turn the acquitted person into a person sentenced to life imprisonment. There are strong legal reasons why it is right to adhere to the final acquittal. There are certainly also considerable reasons for breaking with the discontinuance of criminal proceedings in the cases covered by § 362 No. 5 of the Code of Criminal Procedure. However, in my opinion, they are not weighty enough. In the present text, the constitutional dimension is to be left aside. A new provision that amends existing criminal procedural law must also be tested against existing criminal procedural law in order to be accepted. § 362 no. 5 of the Code of Criminal Procedure fails this test and should therefore be repealed. Y1 - 2023 UR - https://kripoz.de/2023/09/20/warum-%C2%A7-362-nr-5-stpo-aufgehoben-werden-sollte/ SN - 2509-6826 VL - 8 IS - 5 SP - 371 EP - 378 PB - Universität zu Köln CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Fortschritte im Notwehrrecht? JF - KriPoZ : kriminalpolitische Zeitschrift N2 - Der untenstehende Text ist eine recht spontane Reaktion auf Bemerkungen, die jüngst von den Kollegen Armin Engländer und Christian Rückert zu einem Kodifizierungsvorschlag für die Regelungsthemen Notwehr, Notwehrexzess und subjektives Rechtfertigungselement in der Zeitschrift „Goltdammer’s Archiv für Strafrecht“ präsentiert wurden. Den Entwurfstext hat eine – kleine – Gruppe von Strafrechtslehrern erarbeitet. Er wurde letztes Jahr mittels eines Aufsatzes von Elisa Hoven und Wolfgang Mitsch – ebenfalls im „Goltdammer’s Archiv“ − vorgestellt und erläutert. Engländer und Rückert äußern stellenweise Zustimmung, üben aber auch zu vielen Punkten des Entwurfs und seiner Begründung Kritik. Da der hiesige Verfasser sowohl an der Entwicklung des Entwurfstextes als auch an dem genannten GA-Aufsatz als Ko-Autor beteiligt war, möchte er − im Folgenden: ich − zu einigen der Kritiken Stellung nehmen. N2 - The following text is a spontaneous reaction to the comments of colleagues Armin Engländer and Christian Rückert regarding the proposed changes of the provisions for self-defense, self-defense excess and the subjective element of a justification that were published in the journal “Goltdammer’s Archiv für Strafrecht”. The proposal was created by a small group of criminal law professors. It was also the basis of a published article by Elisa Hoven and myself in the aforementioned journal. Engländer and Rückert in part approve of the proposed changes, whilst also criticizing various other points of the text itself or the reasoning behind it. Since the present author was not just a part of the group of criminal law professors that created the original proposal but is also co-author of the earlier GA-article, he – hereinafter: I – wants to comment on some critical notions that were brought forth. Y1 - 2024 UR - https://kripoz.de/2024/05/31/fortschritte-im-notwehrrecht/ SN - 2509-6826 VL - 9 IS - 3 SP - 148 EP - 156 PB - Universität zu Köln CY - Köln ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Bertheau, Camilla ED - Beulke, Werner ED - Jahn, Matthias ED - Müller-Jacobsen, Anke ED - Schmitt-Leonardy, Charlotte T1 - Der Versuch der Mittäterin im Lichte des Urteils gegen Beate Zschäpe T2 - Strafrecht und Strafverteidigung in Geschichte, Praxis und Politik : Festschrift für Alexander Ignor zum 70. Geburtstag Y1 - 2023 SN - 978-3-8114-5449-1 SP - 313 EP - 328 PB - C.F. Müller CY - Heidelberg ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Hilgendorf, Eric ED - Hochmayr, Gudrun ED - Małolepszy, Maciej ED - Długosz-Jóźwiak, Joanna T1 - Lebensmittelerpresser und dolus alternativus T2 - Liberalität und Verantwortung : Festschrift für Jan C. Joerden zum 70. Geburtstag Y1 - 2023 SN - 978-3-428-18423-1 SN - 978-3-428-58423-9 U6 - https://doi.org/10.3790/978-3-428-58423-9 SP - 433 EP - 447 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Zu zweit alkoholisiert auf einem E-Scooter JF - Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht N2 - Entscheidungen über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § STPO § 111 a StPO rücken in der Regel nicht in das Licht der Öffentlichkeit. Sie müssen schon aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eine Besonderheit darstellen, um über die Medien einem breiteren (Fach-)Publikum bekannt gemacht zu werden und auf diesem Weg ein großes Quantum Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Dies gelang einem Beschluss des LG Oldenburg, über den Interessierte z. B. via „Juristischer Flurfunk“ oder „LTO“ im Dezember 2022 informiert worden sind. In der Begründung dieser Beschwerdeentscheidung bemerken die Richter beiläufig, dass ein E-Scooter von mehreren Benutzern gleichzeitig „in einer Art Mittäterschaft“ geführt werden könne. Der Verfasser des Beschlusses war sich wohl unsicher, ob die beiden E-Scooter-Fahrer in dem konkreten Fall wirklich Mittäter im Sinne des § STGB § 25 Abs. STGB § 25 Absatz 2 StGB waren oder nicht. Die Formulierung „Art Mittäterschaft“ klingt wie die Antwort „jein“ auf diese Frage. Sachverhalt und Entscheidung sind interessant und inspirieren zum Nachdenken darüber, ob und wie die Deliktstatbestände § STGB § 316 StGB und § STVG § 24 a StVG verwirklicht werden können, wenn nicht eine Person allein das Fahrzeug führt, sondern auf dessen Fortbewegung von mehreren Nutzern eingewirkt wird. Im Folgenden sollen über den aktuellen verfahrensgegenständlichen Sachverhalt hinaus weitere Varianten eines solchen Geschehens gewürdigt werden. Y1 - 2023 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZV-B-2023-S-197-N-1 SN - 0934-1307 VL - 36 IS - 5 SP - 197 EP - 202 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafbare Verabredung zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen JF - Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht N2 - Illegales Wettrasen auf öffentlichen Straßen beschäftigt Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, wenn dieses Ereignis stattgefunden und oftmals auch schwere Schäden verursacht hat. Jeder hat noch das Verfahren um das tödliche Geschehen auf der Berliner Tauentzienstrasse im Gedächtnis und vor Augen. Naturgemäß geht einer solchen Aktion stets eine – wenn auch nur kurze und evtl. nonverbale (z. B. Kopfnicken, Handzeichen) – Verständigung der Teilnehmer voraus. Praktisch mag die Frage keine Bedeutung haben, theoretisch interessant ist sie aber schon: Ist bereits diese Kommunikation in der Anbahnungsphase möglicherweise strafbares Verhalten? Praktisch würde sich die Möglichkeit der Strafverfolgung darauf beschränken, wenn aus irgendeinem Grund das Rennen dann doch nicht stattgefunden hat. Daher sollen hier – weil das nach meiner Beobachtung noch nirgends geschehen ist – zu diesem Thema ein paar klärende Ausführungen gemacht werden. Y1 - 2024 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZV-B-2024-S-373-N-1 SN - 0934-1307 VL - 36 IS - 8 SP - 373 EP - 377 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Zum Tatbestand des Anbaus von Betäubungsmitteln BT - BGH, Urteil vom 6. September 2023 – 6 StR 107/23 JF - Juristische Rundschau N2 - BtMG § 30 a Abs. 1 Der Anbau von Betäubungsmitteln in Form der Aufzucht umfasst sämtliche gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Bemühungen, um Wachstum von in den Anlagen I bis III zum Betäubungsmittelgesetz genannten Pflanzen zu erreichen. Hierzu zählen namentlich das Bewässern, das Düngen und das Belichten BGH, Urteil vom 6. September 2023 – 6 StR 107/23 Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.1515/juru-2023-2113 SN - 0022-6920 SN - 1612-7064 IS - 5 SP - 256 EP - 260 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Fischer Strafgesetzbuch BT - Strafgesetzbuch. Kommentar. Von Thomas Fischer. 71. Auflage (Beck’sche Kurz-Kommentare, Bd. 10). – München, Beck 2024. LXXIX, 2810 S., geb. EUR 109,–. ISBN 978-3-406-80811-1 JF - Neue juristische Wochenschrift Y1 - 2024 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-B-2024-S-639-N-1 SN - 0341-1915 VL - 76 IS - 10 SP - 639 EP - 640 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang A1 - Ellbogen, Klaus T1 - Fälle zum Strafprozessrecht T3 - Klausurenkurs Juristische Übungsbücher N2 - Das Werk bietet eine umfassende Fallsammlung zum Strafprozessrecht. Dabei werden jeder Falllösung eine umfassende gutachterliche Vorüberlegung sowie eine Lösungsgliederung vorangestellt. Die eigentliche ausführliche Lösung enthält zusätzlich Klausurtipps und Vertiefungshinweise. Y1 - 2024 SN - 978-3-8006-7003-1 PB - Verlag Franz Vahlen CY - München ET - 3. neu bearbeitete Auflage ER - TY - JOUR A1 - Stage, Diana A1 - Hellmann, Uwe T1 - Strafbarkeit eines Arztes bei einem freiverantwortlichen Suizid des Patienten JF - Juris-PraxisReport. Strafrecht N2 - Angesichts der gewachsenen Bedeutung der Selbstbestimmung des Einzelnen auch bei Entscheidungen über sein Leben kann in Fällen des freiverantwortlichen Suizids der Arzt, der die Umstände kennt, nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen verpflichtet werden, gegen den Willen des Suizidenten zu handeln. Y1 - 2020 UR - https://www.juris.de/r3/document/jpr-NLSF000001620 SN - 1865-8334 IS - 04 PB - Juris GmbH CY - Saarbrücken ER - TY - THES A1 - Mengler, Till T1 - Die lückenhafte Beweiswürdigung im tatgerichtlichen Urteil BT - eine Untersuchung zum System der Beweiswürdigungsfehler T2 - Studien zum Strafrecht ; 82 N2 - Die Beweiswürdigung gilt traditionell als „Domäne des Tatrichters“. Inzwischen untersuchen die Revisionsgerichte tatgerichtliche Urteile allerdings verstärkt auf sogenannte Beweiswürdigungsfehler. Besonders häufig wird hierbei „Lückenhaftigkeit“ moniert. Die Konturen dieses Fehlertyps sind jedoch schwach; ebenso wenig wurde bislang das strukturelle Verhältnis zu den übrigen Fehlertypen herausgearbeitet. Der Verfasser nähert sich dem Problemkreis deduktiv, ausgehend vom verräumlichten Verständnis der Beweiswürdigung als dem Versuch, die Lücke zwischen Prozess- und Tatgeschehen zu schließen. Die Untersuchung führt an die erkenntnistheoretischen wie auch normativen Grenzen dieses Schließverfahrens und verdeutlicht, dass die Lücke auch unter Idealbedingungen rational nur verkleinert, nicht aber geschlossen werden kann. Anschließend tritt der Verfasser der herrschenden Auffassung entgegen, die für die Überzeugungsbildung eine subjektiv-irrationale Überwindung objektiv-rationaler Ungewissheit fordert. Aus alldem entwickelt er schließlich ein Konzept der lückenhaften Beweiswürdigung. Die Arbeit wurde mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis ausgezeichnet. Y1 - 2017 SN - 978-3-8487-3986-8 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - BOOK ED - Steinberg, Georg T1 - Sozialistische Straftheorie und -praxis in Europa T3 - Grundlagen des Strafrechts N2 - Das Buch gibt Einblicke in das Strafrecht des real existierenden Sozialismus in Europa, insbesondere der DDR. Gespannt wird der Bogen von den philosophischen Ausgangspunkten im 19. Jahrhundert (Marx) über die rechtstheoretischen Debatten in der Sowjetunion in den 1920er Jahren und später in der DDR, und von dort weiter zur Strafpraxis, nämlich dem Wirtschaftsstrafrecht der DDR und der Todesstrafe als exemplarischen Feldern. Einblicke zu anderen Ländern des damaligen Warschauer Pakts geben Aufsätze über die Strafzumessung in Polen, den strafrechtlichen Lebensschutz in Ungarn und den tschechoslowakischen Straftatbestand der Ausschreitung. Anliegen ist es, durch die Profilierung des Theorie-Praxis-Bezugs ein vertieftes Verständnis dieses Strafrechtsdenkens zu unterstützen. Mit Beiträgen von Jochen Bung | Mihály Filó | Arnd Koch | Maciej Małolepszy | Pavel Raček | Georg Steinberg | Moritz Vormbaum | Jan Wintr | Benno Zabel | Sascha Ziemann KW - Osteuropa KW - Sozialismus KW - Strafrecht Y1 - 2018 SN - 978-3-8487-4870-9 IS - 2 PB - Nomos Verlagsgesellschaft CY - Baden Baden ET - 1. Auflage ER - TY - CHAP A1 - Stam, Fabian ED - Popp, Andreas ED - Koch, Arnd ED - Steinberg, Georg T1 - Das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität als Geburtsstunde des Computerstrafrechts T2 - Strafrecht in der alten Bundesrepublik 1949–1990 : besonderer Teil Y1 - 2024 SN - 978-3-7560-1270-1 SN - 978-3-7089-2479-3 SN - 978-3-03891-709-0 SN - 978-3-7489-4021-0 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748940210-415 SP - 415 EP - 428 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Gersdorf, Hubertus ED - Paal, Boris P. T1 - § 115 Ordnungswidrigkeiten T2 - BeckOK Informations- und Medienrecht Y1 - 2024 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-BECKOKINFOMEDIEN-G-MSTV-P-115 PB - Beck CY - München ET - 44. Edition, Stand: 01.11.2023 ER - TY - JOUR A1 - Hoven, Elisa A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Notwehr und Notwehrexzess - Vorschlag einer neuen Formulierung der §§ 32, 33 StGB JF - Goltdammer’s Archiv für Strafrecht N2 - Der in diesem Beitrag vorgestellte Entwurf eines neu formulierten Notwehrrechts war Gegenstand und Grundlage einer lebhaften Diskussion, die im Rahmen einer Online-Tagung stattgefunden hat. Neben den Mitgliedern des Kriminalpolitischen Kreises, die zum Teil an der Erstellung des Gesetzesentwurfes mitgearbeitet hatten, waren weitere Experten und Interessierte beteiligt. Daraus resultierten wertvolle kritische Anmerkungen, die von der Arbeitsgruppe dankbar aufgenommen und umgesetzt wurden. N2 - This article presents a draft for a revised law of self-defense law which has been the subject and basis of a lively discussion that took place as part of an online conference. In addition to the members of the “Kriminalpolitischer Kreis”, who were involved in the drafting of the proposal, other experts also took part in the debate. This resulted in valuable critical comments, which were gratefully received and implemented by the working group. Y1 - 2023 SN - 0017-1956 IS - 5 SP - 241 EP - 263 PB - C.F. Müller CY - Heidelberg ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Notwehr gegen »Klimakleber«? JF - Juristenzeitung N2 - Die verständliche Verärgerung über die Behinderung des fließenden Straßenverkehrs durch Menschen, die ihre Hände mit Sekundenkleber auf der Fahrbahn fixieren, hat Diskussionen über die (straf-)rechtliche Bewertung dieser Aktionen und möglicher Gegenmaßnahmen angeregt. Ein umstrittenes Thema ist die Selbsthilfe aufgehaltener Autofahrer, die sich freie Bahn dadurch verschaffen, dass sie die festgeklebten Menschen mit physischer Gewalt von der Fahrbahn entfernen, was erhebliche Verletzungen an den festgeklebten Händen zur Folge haben kann. Der Beitrag dreht sich um die bisher nur unvollständig erörterte Frage einer Rechtfertigung solcher Selbsthilfehandlungen gemäß § 32 StGB. Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.1628/jz-2023-0079 SN - 0022-6882 SN - 1868-7067 VL - 78 IS - 6 SP - 230 EP - 236 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - BOOK A1 - Krey, Volker A1 - Hellmann, Uwe A1 - Heinrich, Manfred T1 - Strafrecht, Besonderer Teil BT - Studienbuch in systematisch-induktiver Darstellung; Band 2: Vermögensdelikte T3 - Kohlhammer-Studienbücher : Rechtswissenschaft ; 2 Y1 - 2021 SN - 978-3-17-038560-3 SN - 978-3-17-038561-0 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ET - 18., überarbeitete Auflage ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Vormbaum, Moritz T1 - Verfolgbarkeit von Mordgehilfen 75 Jahre nach der Tat T2 - Spätverfolgung von NS-Unrecht N2 - Die Zulässigkeit der Durchführung von Strafverfahren wegen Mord-Taten, die vor Ende des Zweiten Weltkriegs und somit vor einem Dreivierteljahrhundert begangen wurden, hängt von der Einschlägigkeit des § 78 Abs. 2 StGB ab. Der Autor hält die Anwendung dieser Norm für einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG. Er wendet sich zudem gegen die Einbeziehung der Beihilfe zum Mord in den Tatbestand des § 78 Abs. 2 StGB. Der Justiz wirft er vor, dass in den Verfahren und Urteilen der räumliche Geltungsbereich des deutschen Strafrechts nicht thematisiert wird. Schließlich macht er auf Widersprüche zu Prinzipien des Jugendstrafrechts aufmerksam. Dem Gesetzgeber empfiehlt er die Abschaffung des § 78 Abs. 2 StGB. KW - Verjährung KW - Rückwirkungsverbot KW - intertemporales Strafrecht KW - internationales Strafrecht KW - Mord KW - Beihilfe KW - Jugendstrafrecht Y1 - 2023 SN - 978-3-662-66477-3 SN - 978-3-662-66478-0 U6 - https://doi.org/10.1007/978-3-662-66478-0_17 SP - 249 EP - 262 PB - Springer CY - Berlin, Heidelberg ER -