TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Der fehlgeschlagene Versuch der qualifizierten Straftat JF - Goltdammer’s Archiv für Strafrecht Y1 - 2022 SN - 0017-1956 VL - 169 IS - 11 SP - 618 EP - 635 PB - C.F. Müller CY - Heidelberg ER - TY - JOUR A1 - Lettl, Tobias T1 - Patient decree and helpfor dying (Euthanasia) in German law JF - Culture and law : multidisciplinary cross-fertilization of views on the end of life Y1 - 2022 SN - 978-3-8487-7731-0 SN - 978-3-7489-2127-1 SP - 48 EP - 56 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Byrla, André T1 - Die Informationspflicht des § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB BT - Ärztliche Fehleroffenbarung und Selbstbelastungsfreiheit JF - Europäische Hochschulschriften Recht N2 - Ärztliche Informationspflichten über Behandlungsfehler stehen im Spannungsverhältnis mit den Interessen der Ärztinnen und Ärzte, die mit teils schwerwiegenden persönlichen Folgen rechnen müssen. Der Autor beschäftigt sich nach einem Überblick zum Recht der medizinischen Behandlung aus zivil- und strafrechtlicher Sicht mit der Frage ärztlicher Fehleroffenbarungspflichten vor Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013. Im Schwerpunkt setzt sich der Autor mit der durch das Patientenrechtegesetz ins Bürgerliche Gesetzbuch eingefügten behandlungsfehlerbezogenen Informationspflicht und damit korrespondierenden Beweisverwertungsfragen auseinander. Y1 - 2022 SN - 978-3-631-88154-5 SN - 978-3-631-89243-5 SN - 978-3-631-89244-2 SN - 0531-7312 IS - 6712 PB - Lang CY - Berlin ER - TY - THES A1 - Steinhorst, Lars T1 - Die Bedeutung der Rechtswidrigkeit vollstreckbarer Verwaltungsakte im materiellen Strafrecht und im Strafprozess T2 - Schriften zum Strafrecht Y1 - 2008 SN - 978-3-428-12803-7 VL - 199 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Albrecht, Anna Helena ED - Wolter, Jürgen ED - Deiters, Mark T1 - §§ 78a GVG BT - [Zuständigkeit] T2 - SK-StPO: Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung mit GVG und EMRK Y1 - 2023 SN - 978-3-452-29759-4 SN - 978-3-452-29863-8 VL - 9 SP - 416 EP - 423 PB - Heymanns CY - Hürth ET - 6 ER - TY - THES A1 - Giraud-Willer, Alix T1 - Kritik starrer Mindeststrafen BT - Ein Beitrag zur Lockerung absoluter und starrer (Mindest-)Strafdrohungen im Lichte der deutsch-französischen Rechtsentwicklung T2 - Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung N2 - Alix Giraud-Willer untersucht die Berechtigung starrer Mindeststrafen auf rechtsvergleichender Basis. Sie schränken den Entscheidungsspielraum des Richters bei der Strafzumessung erheblich ein. Absolute Strafen, eine extreme Ausprägung starrer Mindeststrafen, schließen einen richterlichen Entscheidungsspielraum im Grundsatz sogar gänzlich aus. Während das deutsche Strafrecht starre Mindeststrafen, einschließlich absoluter Strafen, vorsieht, nahm das französische Recht von starren (erhöhten) Mindeststrafen inzwischen Abstand. Die Autorin untersucht die Wechselwirkungen zwischen gesetzlicher Fixierung hoher Strafen, Reaktionen der Strafpraxis und gesetzlicher Lockerung der Strafdrohungen in beiden Rechtsordnungen. Durch ihren Blick auf zwei Jurisdiktionen bietet sie Erklärungsansätze für bestimmte Erscheinungen des geltenden Sanktionenrechts sowie Denkanstöße für seine Reformierung an. Y1 - 2021 SN - 978-3-16-160244-3 SN - 978-3-16-160151-4 U6 - https://doi.org/10.1628/978-3-16-160244-3 SN - 1861-5449 SN - 2569-426X IS - 78 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Letzel, Ann-Sophie T1 - Bewertung ausgewählter Aspekte des neuen „Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) BT - Schutzbereich und Whistleblowing JF - Zeitschrift für das juristische Studium N2 - Durch die steigende Bedeutung von grenzüberschreitendem Unternehmensverkehr, Globalisierung und Outsourcing sowie dem Einsatz von Telekommunikationsmitteln ist eine effektive und einheitliche Regelung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen unentbehrlich, da infolge einer Zunahme von Praktiken, wie Wirtschaftsspionage und Verletzungen von Geheimhaltungspflichten, welche eine rechtswidrige Aneignung von Geschäftsgeheimnissen bezwecken, eine verstärkte Gefährdungslage für die Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen besteht. Insbesondere deshalb soll dieser Beitrag die Frage beantworten, ob die Richtlinie (EU) 2016/943 (Geheimnisschutzrichtlinie) europarechtskonform in das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) umgesetzt worden ist (zur Historie I.). Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Schutzbereich (II.) und vornehmlich auf der Frage, wie das Merkmal des kommerziellen Wertes zu verstehen ist, ob jegliche Geheimnisse eines Unternehmens geschützt sind und inwiefern sich der Geheimnisschutz durch die geforderten angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen für Geheimnisinhaber verändert. Betrachtet wird ebenfalls, ob der deutsche Gesetzgeber befugt ist, ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung zu fordern. Spätestens seit Snowdens Enthüllungen genießt die Aufdeckung von unethischen oder illegalen Verhaltensweisen gesteigerte Aufmerksamkeit in der Bevölkerung und Rechtswissenschaft. Für den Hinweisgeberschutz ergeben sich durch das GeschGehG Neuerungen. Hinsichtlich des umfassenden Schutzbereiches des GeschGehG wird betrachtet, ob und wann eine unternehmensexterne Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zulässig ist (III.). Hierzu wird beantwortet, ob die bisherige Rechtsprechung zum sog. Eskalationsmodell weiterhin angewandt werden muss und wie sich das Verhältnis zur allgemeinen arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht aus § 241 Abs. 2 BGB, sowohl aus dem laufenden als auch dem beendeten Arbeitsverhältnis, darstellt. Eine abschließende Bewertung (IV.) vervollständigt den Beitrag. Y1 - 2021 UR - https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2021_1_1462.pdf SN - 1865-6331 IS - 1 SP - 1 EP - 13 PB - T. Rotsch CY - Gießen ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Die „Vorprüfung“ beim Versuch in der Fallbearbeitung JF - Zeitschrift für das juristische Studium N2 - Der Beitrag behandelt eine Marginalie der strafrechtlichen Fallbearbeitung, die "Vorprüfung“ bei der Erörterung von Versuchsstrafbarkeit. Fehler sind hier selten, kommen aber in der Universitäts- und Examensrealität vor. Zu ihrer Vermeidung gibt der vorliegende Beitrag einige Ratschläge und Hinweise. Y1 - 2023 UR - https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2023_4_1770.pdf SN - 1865-6331 IS - 4 SP - 729 EP - 736 PB - T. Rotsch CY - Gießen ER - TY - JOUR A1 - Steinrötter, Björn T1 - § 3 Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht bei der Transaktion von Kryptotoken auf dem Primär- und Sekundärmarkt JF - Rechtshandbuch Kryptowerte : Blockchain, Tokenisierung, Initial Coin Offerings Y1 - 2020 SN - 978-3-406-73433-5 SN - 978-3-406-76243-7 SP - 65 EP - 109 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafbarkeit vermögensloser Schwarzfahrer JF - Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht N2 - Vielleicht stellen sich auch andere Benutzer der Berliner S-Bahn hin und wieder die Frage, wer von den Mitfahrenden wohl ein gültiges Ticket dabei hat. Selbstverständlich soll hier niemand diskriminiert werden; aber bei manchem Mitreisenden, der um eine kleine Spende bittet, eine Obdachlosenzeitung offeriert oder musikalische Darbietungen gibt, habe ich manchmal Zweifel. Nicht ganz fernliegend ist dann wohl die Erwägung, dass es sich jedenfalls zum Teil um Mitbürger handelt, deren Einkommens- und Vermögenssituation schlecht ist. Das gibt Anlass zu der Frage, ob unter dieser Voraussetzung die strafrechtliche Beurteilung der – das sei hier des Themas wegen unterstellt – unbefugt erlangten unentgeltlichen Personenbeförderung zu einem anderen Ergebnis führt als bei einem „Schwarzfahrer“, der über genügend Finanzmittel verfügt, um die Fahrt zu bezahlen. Einige Gerichtsentscheidungen zu Fällen, in denen es zwischen einem Taxichauffeur und dem von ihm beförderten Fahrgast zu gewalttätigen Auseinandersetzungen über die – vom Fahrgast verweigerte − Fahrpreisentrichtung gekommen war, suggerieren eine Straflosigkeit des Täters, der keinerlei pfändbares Vermögen hat. Die Entscheidungen betrafen den Erpressungstatbestand (§§ 253, 255 StGB), sind aber vielleicht auch präjudiziell für § 263 StGB und für § 265 a StGB. Dem soll hier nachgegangen werden. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZV-B-2022-S-54-N-1 SN - 0934-1307 IS - 2 SP - 54 EP - 58 PB - C.H. Beck CY - München ER -